Institutionelle Websites sind Informationsangebote von Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts für die breite Bevölkerung. Transparenz gegenüber den Bürgern und Interaktionsmöglichkeiten für die Bürger stellen die Prämissen für Websites dieser Urheber dar. Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist es, Anforderungen und Qualitätskriterien solcher Websites aufzuzeigen und mit Beispielen für die Umsetzung zu verdeutlichen. Als Untersuchungsschwerpunkt beschäftige ich mich im Folgenden mit dem Aspekt der Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites sowohl für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als auch für User, die ältere technische Systeme oder besondere Zugangsformen wie PDAs nutzen, in vollem (Informations - und Funktions-)Umfang zugänglich sind. Hierbei konzentriere ich mich auf die Barrierefreiheit für behinderte Menschen. Vor allem für Sehbehinderte, und allein davon gibt es in Deutschland rund eine halbe Million1, kann die Gestaltung einer Website primär nach ästhetischen Kriterien zum Problem werden.
Je nach Schwere der Einschränkung sind sie beim Nutzen von Online-Angeboten auf unterschiedliche technische Hilfsmittel angewiesen. Mitunter übersetzen diese Hilfsmittel die Inhalte von Websites für den Sehbehinderten. Doch was man als Sehender – zumal mittlerweile auf das Web-Design trainiert- aus Grafiken oder dem optischen Zusammenhang erschließen kann, kann ein technischer Apparat nicht zwangsläufig interpretieren. Ähnlich gravierende Probleme ergeben sich für Taubstumme und Körperbehinderte. Für Web-Sites, die von behördlichen Trägern verbreitet werden, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Kriterien aufgestellt, die eine Benachteiligung Behinderter ausschließen sollen. Bei der Erklärung und Analyse der Kriterien orientiere ich mich an den gesetzlichen Bestimmungen und überprüfe deren Umsetzung am Beispiel der Website der nordrhein-westfälischen Polizei. Um einen authentischeren Zugang zum Thema zu finden, dokumentiere ich die Ergebnisse einer teilnehmenden Beobachtung mit einem Blinden. Hiernach stelle ich besonders positive Aspekte der untersuchten Website heraus und zeige Negativ- und Positivbeispiele anderer Internetangebote auf. Die vorliegende Seminararbeit unterliegt durch die Konzentration auf das Thema Barrierefreiheit keinem Vollständigkeitspostulat. Weitere Anforderungen an institutionelle Websites, etwa in puncto Datensicherheit, werden nicht ausführlich untersucht....
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hintergrund
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2 Weitere Anforderungen
2.3 Situation behinderter User im Web
3. Analyse
3.1 Zur Auswahl der Website
3.2 Benutzerführung, Funktions- und Informationsumfang der Website
3.3 Teilnehmende Beobachtung
3.4 Barrierefreiheit
3.5 Ergebnis
3.6 Positive Beispiele anderer Websites
3.7 Negative Beispiele anderer Websites
4. Fazit
5. Anhang
5.1 Ehrenwörtliche Erklärung
5.2 Abbildungsverzeichnis
5.3 Quellenverzeichnis
5.4 BITV mit Bewertung der Website
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, Anforderungen und Qualitätskriterien für institutionelle Websites zu definieren und am Beispiel der Website der Polizei Nordrhein-Westfalen praktisch zu überprüfen. Der Fokus liegt dabei auf der Barrierefreiheit, um eine uneingeschränkte Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
- Analyse gesetzlicher Rahmenbedingungen (BGG, BITV)
- Software-Ergonomie und Benutzerführung
- Barrierefreiheit für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen
- Empirische Untersuchung mittels teilnehmender Beobachtung
- Vergleich von Best-Practice-Beispielen und negativen Implementierungen
Auszug aus dem Buch
3.3 Teilnehmende Beobachtung
Zur authentischeren Einschätzung der Website und des Themenbereichs habe ich mit Herrn Christoph U., Mitglied der Bezirksgruppe Wiesbaden des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen, eine teilnehmende Beobachtung durchgeführt. Herr U., 37, ist nahezu blind, lebt in Wiesbaden und arbeitet als Programmierer. Für die hessische Polizei, die ihr Web-Angebot gerade umstellt, testet er Webseiten in puncto Barrierefreiheit. Das Interview erfolgte am 25.05.04. Die Wiedergabe des Gesprächs erfolgt sinngemäß.
Thema 1: Internet-Zugang
L. Frickenschmidt (LF): Herr U., welche Hilfsmittel benutzen Sie zum „Surfen“, beispielsweise Screenreader, Braille-Zeile oder spezielle Browser?
C. U: Ich verwende einen Screenreader, den IBM Homepage Reader, einen Aufsatz für den Microsoft Internet Explorer. Eine Braille-Zeile nutze ich nicht, da ich der Braille-Schrift nicht so mächtig bin. Zum Teil arbeite ich auch mit Vergrößerungen, da ich noch 2% Sehfähigkeit besitze. Dann vergrößere ich mir Bildschirmausschnitte auf das 16-fache.
Herr U. startet seinen Laptop. Da er nur mit Software-Hilfsmitteln arbeitet, handelt es sich um ein handelsübliches Gerät. Der Screenreader bootet automatisch mit. Der Bildschirminhalt, wird, auch beim Start von Windows, von einer Computerstimme vorgelesen. Die Wiedergabe ist verständlich.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Bedeutung institutioneller Websites und führt in das zentrale Thema der Barrierefreiheit für behinderte Menschen ein.
2. Hintergrund: Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das BGG und die BITV sowie ergonomische Anforderungen an die Softwaregestaltung dargelegt.
3. Analyse: In diesem Kapitel wird die Website der Polizei NRW anhand von Kriterien wie Benutzerführung, Barrierefreiheit und einer praktischen Beobachtung evaluiert.
4. Fazit: Das Fazit stellt die hohe Qualität der untersuchten Website heraus und weist auf die zukünftigen Herausforderungen bei der Umsetzung barrierefreier Web-Features hin.
5. Anhang: Der Anhang enthält die ehrenwörtliche Erklärung, Verzeichnisse sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der BITV-Anforderungen mit dem IST-Zustand der Website.
Schlüsselwörter
Barrierefreiheit, BITV, Polizei NRW, Screenreader, Software-Ergonomie, behindertengerechtes Webdesign, Online-Interaktion, Web-Analyse, Behindertengleichstellungsgesetz, digitale Chancen, Benutzerfreundlichkeit, institutionelle Websites, Hilfsmittel für Blinde.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Gestaltung institutioneller Websites unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf rechtlichen Grundlagen (BITV/BGG), Software-Ergonomie, sowie der praktischen Anwendung von Barrierefreiheitsstandards im E-Government.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Qualität und Nutzerfreundlichkeit der Website der Polizei Nordrhein-Westfalen zu bewerten und Lösungsansätze für behinderte Web-User aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Neben der theoretischen Analyse von Gesetzestexten und Normen kam die Methode der teilnehmenden Beobachtung (Interviews und Praxistest mit einem blinden Anwender) zum Einsatz.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert den Informationsumfang, die Navigationsstruktur sowie die technische Umsetzung von Barrierefreiheits-Anforderungen am Beispiel der Polizei-Website.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Barrierefreiheit, BITV, Software-Ergonomie, Screenreader, Web-Analyse und E-Government.
Wie bewertet der Testanwender die untersuchte Website?
Der Anwender stuft die Website der Polizei NRW als gut ein, besonders aufgrund der klaren Struktur und des Verzichts auf störende grafische Elemente, die mit Screenreadern schwer lesbar wären.
Wo liegen laut Arbeit die größten Hürden für behinderte User?
Hürden entstehen vor allem durch grafisch gelöste Elemente, wie uneindeutige Links, dynamische Pop-Ups oder schlecht zugängliche Ausklappmenüs, die von assistiven Technologien oft falsch interpretiert werden.
- Arbeit zitieren
- Lennart Frickenschmidt (Autor:in), 2004, Interaktive Institutionen - SOLL- und IST-Analyse einer institutionellen Website, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29810