Interaktive Institutionen - SOLL- und IST-Analyse einer institutionellen Website


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

38 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt:

1. Einleitung

2. Hintergrund
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2 Weitere Anforderungen
2.3 Situation behinderter User im Web

3. Analyse
3.1 Zur Auswahl der Website
3.2 Benutzerführung, Funktions- und Informationsumfang der Website
3.3 Teilnehmende Beobachtung
3.4 Barrierefreiheit
3.5 Ergebnis
3.6 Positive Beispiele anderer Websites
3.7 Negative Beispiele anderer Websites

4. Fazit

5. Anhang
5.1 Ehrenwörtliche Erklärung
5.2 Abbildungsverzeichnis
5.3 Quellenverzeichnis
5.4 BITV mit Bewertung der Website

1. Einleitung

Institutionelle Websites sind Informationsangebote von Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts für die breite Bevölkerung. Transparenz gegenüber den Bürgern und Interaktionsmöglichkeiten für die Bürger stellen die Prämissen für Websites dieser Urheber dar.

Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist es, Anforderungen und Qualitätskriterien solcher Websites aufzuzeigen und mit Beispielen für die Umsetzung zu verdeutlichen. Als Untersuchungsschwerpunkt beschäftige ich mich im Folgenden mit dem Aspekt der Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites sowohl für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen als auch für User, die ältere technische Systeme oder besondere Zugangsformen wie PDAs nutzen, in vollem (Informations- und Funktions-)Umfang zugänglich sind. Hierbei konzentriere ich mich auf die Barrierefreiheit für behinderte Menschen.

Vor allem für Sehbehinderte, und allein davon gibt es in Deutschland rund eine halbe Million[1], kann die Gestaltung einer Website primär nach ästhetischen Kriterien zum Problem werden.

Je nach Schwere der Einschränkung sind sie beim Nutzen von Online-Angeboten auf unterschiedliche technische Hilfsmittel angewiesen. Mitunter übersetzen diese Hilfsmittel die Inhalte von Websites für den Sehbehinderten. Doch was man als Sehender – zumal mittlerweile auf das Web-Design trainiert- aus Grafiken oder dem optischen Zusammenhang erschließen kann, kann ein technischer Apparat nicht zwangsläufig interpretieren. Ähnlich gravierende Probleme ergeben sich für Taubstumme und Körperbehinderte.

Für Web-Sites, die von behördlichen Trägern verbreitet werden, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Kriterien aufgestellt, die eine Benachteiligung Behinderter ausschließen sollen.

Bei der Erklärung und Analyse der Kriterien orientiere ich mich an den gesetzlichen Bestimmungen und überprüfe deren Umsetzung am Beispiel der Website der nordrhein-westfälischen Polizei. Um einen authentischeren Zugang zum Thema zu finden, dokumentiere ich die Ergebnisse einer teilnehmenden Beobachtung mit einem Blinden. Hiernach stelle ich besonders positive Aspekte der untersuchten Website heraus und zeige Negativ- und Positivbeispiele anderer Internetangebote auf.

Die vorliegende Seminararbeit unterliegt durch die Konzentration auf das Thema Barrierefreiheit keinem Vollständigkeitspostulat. Weitere Anforderungen an institutionelle Websites, etwa in puncto Datensicherheit, werden nicht ausführlich untersucht. Vielmehr soll ein Eindruck der speziellen Problematik behinderter Web-User und möglicher Lösungsansätze vermittelt werden.

2. Hintergrund

Eine Reihe von Gesetzen und Anforderungen regeln die Gestaltung von Websites. Einige gelten zunächst nur für institutionelle Websites (vgl. 2.1), andere sind urheberunabhängig. Von den im Folgenden vorgestellten Vorgaben konzentriere ich mich in der Seminararbeit auf die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die DIN-Norm zu Dialoggestaltung.

2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Bund hat eine Reihe rechtlicher Rahmenbedingungen geschaffen, die die Benachteiligung Behinderter und ihren Ausschluss aus Teilen des öffentlichen Lebens verhindern soll.

Themenrelevant ist zunächst das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das am 01.Mai 2002 in Kraft getreten ist. Speziell der Begriff der „Barrierefreiheit“ spielt hierbei eine Rolle. Definiert werden barrierefreie Lebensbereiche als solche, die für Behinderte „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind[2] “. Ferner werden in §4 „Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen[3] “ ausdrücklich mit eingeschlossen.

In §11 Barrierefreie Informationstechnik wird an Internetangebote von Trägern der öffentlichen Gewalt nochmals der Anspruch uneingeschränkter Nutzbarkeit auch für Behinderte formuliert[4].

Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) als Ausführungsverordnung des BGG enthält in ihrer Anlage eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen, die die in BGG und BITV festgeschriebenen Gesetzte zu erfüllen gewährleisten sollen. Die Bedingungen betreffen v.a. die Art und Weise, wie die Informationen auf den Websites gestaltet sein müssen. Ferner wird bei den Anforderungen zwischen zwei Prioritätsstufen unterschieden; solchen, die alle Angebote erfüllen müssen und solchen, die bei den zentralen Navigations- und Einstiegsangeboten zu berücksichtigen sind[5].

Im einzelnen werde ich darauf im Punkt Barrierefreiheit (Kapitel 3.4) eingehen.

Als Deadline für die Anpassung der Websites an die geforderten Standards ist der 31.12.2005 festgelegt.

Darüber hinaus gibt es Gesetze, die die Gestaltung von Websites, unabhängig von Urheber oder Zielgruppe betreffen.

Im §6 des Mediendienstestaatsvertrags ist vorgeschrieben, dass alle Websites- ob behördliche oder kommerzielle- mit einer Anbieterkennzeichnung inklusive Name und Anschrift der Verfasser versehen werden. Diese Vorgabe wird ebenfalls in §6 des Teledienstgesetztes aufgestellt.

Im Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) vom 22.07.1997 wird ferner die Erhebung personenbezogener Daten durch Diensteanbieter auf eine rechtliche Basis gestellt.

2.2 Weitere Anforderungen an institutionelle Websites

Zu den unter 2.1 genannten normativen Vorgaben Kommen eine Reihe anderer Anforderungen, von denen ich an dieser Stelle die DIN-Normen zur Dialoggestaltung als Norm zur Bildschirmarbeitsverordnung anführen möchte. Zur Erfüllung dieser Industrienorm (ISO 9241-10) sind eine Reihe ergonomischer Grundsätze bei der Gestaltung von Software-Anwendungen aber auch von Internetseiten zu berücksichtigen.

„Ähnlich wie bei der Hardware-Ergonomie geht es um die Anpassung von technischen Systemen - hier Software - an menschliches Arbeitshandeln (und nicht umgekehrt!).“[6]

Dazu zählen die verständliche Beschriftung aller Labels und Icons, die Anwendung von Schaltflächen, Menüeinträgen und Icons mit einfachen Menüwegen, eine konsistente Anordnung von Bedienungsabläufen, Fehlertoleranz durch die Möglichkeit des Rückgängigmachens einzelner Eingaben, eine lernförderliche Gestaltung der Funktionswege sowie die Möglichkeit der Individualisierbarkeit[7].

Websitebezogene Aspekte bezüglich der Software-Ergonomie sind Gestaltung & Konsistenz, Dokumenteninhalt und –länge, Lesbarkeit, Navigation, Grafiken/ Multimedia sowie Browser-Konformität.[8] Diese Grundsätze betreffen alle Anwendergruppen, berücksichtigen dabei aber auch spezielle Bedürfnisse behinderter User.

Ergonomische Gestaltung und Konsistenz einer Website werden durch Einhaltung eines einheitlichen Stils bezüglich der Seitenstruktur, Farbwahl, Typografie und der Navigationselemente erreicht. Ferner gehören die Verteilung des Inhalts auf verschiedene Webseiten und die sinnvolle Verknüpfung dieser untereinander zu diesem Aspekt. Außerdem sollen die Seiten mit verschiedenen Bildschirmauflösungen und unter Vermeidung von horizontalem Scrollen zu betrachten sein.[9]

Die Inhalte sollen knapp, präzise und in einem journalistischen Schreibstil aufbereitet sein. Hierzu zählt auch eine saubere Gliederung der Inhalte.[10]

Lesbarkeit und Typografie unterliegen bei HTML-Programmierung einer gewissen Einschränkung durch die Begrenzung auf sieben Schriftgrößen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Schrifttypen (Fonts) von jedem Rechner auf die gleiche Weise wiedergegeben werden können. Zum einen muss die verwendete Schriftart auf dem Computer des Anwenders installiert sein, zum anderen unterscheiden sich Schriftarten bei Macs und Windows-PCs. Bei Programmierung ohne Voreinstellung des Fonts wird die Standardeinstellung des Browsers verwendet, andernfalls sind nur die Schriftarten Times New Roman und Arial (Windows) sowie Times und Helvetica (Mac) vorauszusetzen. Generell sind Serifenschriften wie Times besser lesbar, sofern keine kleine Schriftgröße verwendet wird. Die Web-Schriftart Verdana ist allgemein in der Darstellung zu bevorzugen und kann für User-PCs ohne diesen Font durch Einfügen eines Ersatz-Fonts im HTML-Tag substituiert werden. Des weiteren ist auf einen starken Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund zu achten, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten.[11] Auf die besondere Bedeutung dieses Aspekts für Sehbehinderte werde ich im folgenden Kapitel noch einmal eingehen.

Bei der Gestaltung von Bedienung und Navigation gilt die Prämisse, dass der Anwender schnell und einfach zu den gewünschten Informationen gelangt. Dazu zählen die sinnvolle Strukturierung der Inhalte und Seiten. Maßgebend sind hierarchische und verzeichnisorientierte Strukturen. Ergänzend sollten Suchfunktionen angeboten werden. Ein weiterer Grundsatz ist die Trennung von Information und Navigation durch den Verzicht auf Hyperlinks im Text und Verwendung von Navigationselementen außerhalb des Textes in Menüleisten.[12]

Grafiken und Multimedia-Implementierungen können das Verständnis und die Einprägsamkeit der Informationen fördern, sollten aber zur Vermeidung langer Ladezeiten geringe Speichergrößen aufweisen. Speichersparend ist die Mehrfachverwendung derselben Grafiken auf unterschiedlichen Seiten, die bei Verknüpfung mit dem gleichen Verzeichnis jeweils nur einmal geladen werden müssen[13]. Bezugnehmend zur Situation Sehbehinderter muss berücksichtigt werden, dass alle grafisch dargebotenen Informationen auch mit Alternativtexten zu versehen sind.

Die Problematik unterschiedlicher Plattformen, die schon bei der Verwendung von Fonts erläutert wurde, betrifft auch die Nutzung unterschiedlicher Browser durch die User. Die Lauffähigkeit von Websiten ist daher auf unterschiedlichen Systemen zu testen. Grafiken müssen auch mit nur 256 Farben erkennbar sein. Die Verwendung von Cascading Style Sheets (CSS) sollte auf bestimmte Funktionen beschränkt werden, damit auch ältere Browser diese Vorgaben interpretieren können[14].

2.3 Situation behinderter User im Internet

Je nach Art der Behinderung gibt es für Behinderte verschiedene Hürden, die eine nicht angemessen umgesetzte Website beinhalten kann, aber auch unterschiedliche Hilfsmittel, die die Nutzung der Internetangebote erleichtern sollen.

Menschen mit Sehbehinderung

Blinde brauchen zwangsläufig technische Hilfsmittel, um die audiovisuellen Informationen von Websites nutzen zu können. Neben textorientierten Browsern wie Lynx helfen Screenreader, die die Inhalte der Website für den Behinderten interpretieren. Der Inhalt wird, sofern möglich, per Sprachausgabe vorgelesen oder zur Ertastung auf eine Braille-Zeile[15] aufbereitet[16] (vgl. Abb.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1: PC mit Screenreader [17] , Tastatur mit Braille-Zeile[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für Menschen mit Sehschwäche gibt es

Großbildsysteme, die den Bildschirminhalt

entsprechend vergrößert darstellen (vgl. Abb.2).

Abb.2: Großbildsystem mit vergrößerter, kontrastreicher Darstellung[19]

Die Technik stößt an ihre Grenzen, wenn Informationen ausschließlich in Bildern oder Farben enthalten sind. Ferner stellt die Interpretation von fremdsprachigen Begriffen ein Problem dar.

Die Navigation ist so simpel und strukturiert wie möglich anzulegen. Über einen Wechsel wie das Öffnen eines Pop-Up-Fensters ist vorher zu informieren.

Für Farbenblinde sind Informationen, die farblich mit zu schwachem Kontrast dargestellt werden nicht lesbar. Für Rot-Grün-Blinde sind entsprechende kritische Farbkombinationen zu vermeiden.

Menschen mit Hörschädigung

Für Hörgeschädigte stellen Informationen, die in Audio-Dateien transportiert werden, ein Problem dar. Solche Informationen müssen als beschreibender Text oder als Dialog angegeben werden. Ferner sind bei zeit-basierten Multimedia-Präsentationen die Videospuren zu beschreiben.

Ein weiterer, bei der Gestaltung auch der textlichen Informationen zu beachtender Aspekt ist der Umstand, dass Gehörlose die deutsche Schriftsprache nicht komplett beherrschen, da sie diese nie vollständig lernen konnten. Textinhalte, die in Gebärdensprache, etwa durch das Angebot entsprechender Videos, wiedergegeben werden, sind eine denkbare Lösung.

Körperbehinderte

Anstelle des Umgangs mit der Maus treten für Körperbehinderte die Tastatur und Hilfsmittel wie Mundsticks.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Daher sind Seiten, die ohne Maus oder mit speziellen Sticks benutzbar sind und solche, die Tastaturkürzel akzeptieren, vorteilhaft (vgl. Abb.3).

Abb.3: Joystickmaus[20]

Geistig Behinderte

Für geistig Behinderte ist das Verstehen langer, unstrukturierter Informationen schwierig. Neben der Beschränkung auf kurze, verständliche Sätze hilft den Betroffenen die Verwendung von Bilder und Grafiken.[21]

3. Analyse

Nach Begründung der Auswahl meines Untersuchungsobjektes stelle ich die Seite vor und beurteile Sie unter Einbezug der DIN-Norm zur Dialoggestaltung zunächst allgemein. Anschließend Stelle ich Aspekte mit Bezug zur Barrierefreiheit und zur BITV gesondert heraus.

3.1 Zur Auswahl der Website

Die Soll-Ist-Analyse werde ich im Folgenden am Beispiel des Web-Auftritts der Polizei Nordrhein-Westfalen (www.polizei-nrw.de) durchführen.

Meine Auswahl begründet sich damit, dass diese Website im Dezember 2003 mit dem BIENE-Award in Gold der Stiftung Digitale Chancen und der Aktion Mensch ausgezeichnet wurde. BIENE steht für „Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten“. Unter mehr als 170 Beiträgen hat eine Jury den Webauftritt der Polizei Nordrhein-Westfalen als bestes barrierefreies E-Government-Angebot im Internet prämiert.[22].

Die Jury des Awards hatte die Seite anhand eines ebenfalls auf den Anforderungen des BITV basierenden Kriterienkatalogs bewertet.

Gleichzeitig hat Nordrhein-Westfalen als erstes Land bundesweit für die Polizei eine behindertengerechte Homepage eingerichtet- obwohl im Jahr 2003 noch kein BGG auf Landesebene in Kraft war.

[...]


[1] vgl. Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, www.dbsv.org

[2] BGG §4, Stand 01.05.2002

[3] ebenda

[4] BGG §11, Stand 01.05.2002

[5] BITV vom 17.07.2002, www.behindertenbeauftragter.de

[6] Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www.sozialnetz.de/ca/ph/het/hauptpunkt/

[7] vgl. Schneider, W. in: Sozialnetz Hessen, www.sozialnetz.de/ca/pq/iil/

[8] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq/iil

[9] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq.asd?id=mgw

[10] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq/mgx

[11] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq/mgy

[12] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq/mgz

[13] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq/mha

[14] vgl. Bräutigam, L. in: Sozialnetz Hessen, www. Sozialnetz.de/ca.pq/mhb

[15] Braille ist eine Punktschrift, die Blinde mit den Fingerkuppen ertasten können.

[16] www.barrierefreiesinternet.de

[17] www.bik-online.info

[18] www.digitale-chancen.de

[19] www.bik-online.info

[20] www.wdr.de/themen/computer/internet/barrierefreies_internet/hilfsmittel_uebersicht.jhtml

[21] www.barrierefreiesinternet.de

[22] www.digtale-chancen.de

Fin de l'extrait de 38 pages

Résumé des informations

Titre
Interaktive Institutionen - SOLL- und IST-Analyse einer institutionellen Website
Université
Wiesbaden University of Applied Sciences  (Fachbereich Medienwirtschaft)
Cours
Mediengestaltung
Note
1,3
Auteur
Année
2004
Pages
38
N° de catalogue
V29810
ISBN (ebook)
9783638312387
Taille d'un fichier
1429 KB
Langue
allemand
Annotations
Institutionelle Websites sind Informationsangebote von Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts für die breite Bevölkerung. Transparenz gegenüber den Bürgern und Interaktionsmöglichkeiten für die Bürger stellen die Prämissen für Websites dieser Urheber dar. Den thematischen Schwerpunkt bildet Barrierefreiheit- in der Seminararbeit werden Qualitätskriterien und Beispiele für eine gelungen Umsetzung erläutert.
Mots clés
Interaktive, Institutionen, SOLL-, IST-Analyse, Website, Mediengestaltung
Citation du texte
Lennart Frickenschmidt (Auteur), 2004, Interaktive Institutionen - SOLL- und IST-Analyse einer institutionellen Website, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29810

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