Der "Public Corporate Governance Kodex" des Landes Nordrhein-Westfalen und mögliche Steuerungsdefizite


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Der Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen
2.1 Entstehungsgeschichte
2.2 Aufbau und Struktur
2.3 Regelungsinhalte

3. Steuerungsprobleme
3.1 Regelungsdefizite
3.2 Vollzugsdefizite

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Firmenzusammenbrüche und -skandale zerstörten nachhaltig das Vertrauen vieler Anleger1 und der Öffentlichkeit in Unternehmen. Insbesondere die Glaubwürdigkeit der Finanzinformationen wurde angesichts fragwürdiger Bilanzierungspraktiken zu Recht hinterfragt. Um die Vertrauenswürdigkeit und die Zuverlässigkeit in unternehmensinterne Kontrollprozesse wiederherzustellen, wurden zahlreiche nationale und internationale Regelwerke zur Corporate Governance geschaffen.

Deutschland beschritt hierbei den Weg der Flexibilisierung und Selbstregulierung der Unternehmensverfassung (MENZIES 2004:Vorwort). Im Jahr 2002 wurde zu diesem Zweck der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) veröffentlicht. Dieser führt wesentliche gesetzliche Regelungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften auf und gibt Empfehlungen und Anregungen, die auf anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung basieren.

Nach positiven Erfahrungen im Privatsektor wurden Corporate Governance Kodizes zunehmend für den staatlichen Bereich gefordert. Sie sollen beim Abbau von Steuerungs- und Kontrolldefiziten helfen sowie die öffentliche Rechenschaftslegung gestalten (RUTER/HÄFELE 2007:356).

Dass die Anforderungen an Unternehmen in öffentlicher Hand besonders hoch und speziell sind, ergibt sich zum Einen aus dem Spannungsfeld zwischen Politik, Gemeinwesen und ökonomischem Erfolg. Zum Anderen daraus, dass Bürger im Falle des Scheiterns öffentlicher Unternehmen mittelbar die (finanziellen) Konsequenzen tragen. Und dass es Defizite gibt, zeigen die in regelmäßigen Abständen in der Presse zu recht skandalisierten öffentlichen Unternehmungen; so zum Beispiel im FOCUS-Titel vom 6. Februar 2013 „Deutsche Mega-Projekte versinken im Chaos“, in dem Missmanagement, beträchtliche Zeitverzögerungen und abstruse Kostenüberschreitungen angeprangert wird.

Da liegt es also nahe, einen Public Corporate Governance Kodex (im Folgenden PCGK oder Kodex) zu fordern. Doch es gibt nicht nur Befürworter, sondern auch zahlreiche Stimmen, die eine solche Form der Selbstverpflichtung im Hinblick auf die bereits bestehenden Regelungen, beispielsweise zur Beteiligungsverwaltung, für nicht notwendig oder im Gegenteil, mangels Sanktionsmöglichkeiten für nicht ausreichend erachten (RUTER et al. 2007:395).

In dieser Arbeit soll untersucht werden, was ein solcher Kodex regeln soll und tatsächlich bewirken kann. Hierzu wird im Kapitel 2 zunächst der PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen vorgestellt um dann im Kapitel 3 mögliche Steuerungsprobleme aufzuzeigen.

2. Der Public Corporate Governance Kodex des Landes Nordrhein-Westfalen

2.1 Entstehungsgeschichte

Nachdem dubiose Beraterverträge zwischen Sparkassen und Kommunalpolitikern ans Licht kamen, forderte der Landtag am 12. September 2009 die Landesregierung dazu auf,

1. eine Verabredung mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber zu treffen, dass sich die kommunalen Unternehmen Grundsätze guter Unternehmensführung wie die des DCGK geben, dass Sitzungsgelder offengelegt werden und dass sinnvolle bundesrechtliche Regelungen übertragen werden sowie
2. entsprechende Grundsätze auch in landeseigenen Unternehmen umzusetzen.

Als oberstes Ziel wurde formuliert, dass „Transparenz und Kontrolle angesichts des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit gerade in öffentlichen Unternehmen gewährleistet sein müssen“ (Entschließungsantrag Landtag Nordrhein-Westfalen, 14. Wahlperiode, LT-Drucksache 14/8597).

Ausfluss hieraus waren das Vergütungsoffenlegungsgesetz vom 17. Dezember 2009, das Transparenzgesetz vom 17. Dezember 2009 sowie der PCGK NRW, der nach Erarbeitung durch das Finanzministerium und circa einjähriger Abstimmung der Ressorts am 19. März 2013 durch die Landesregierung beschlossen wurde.

2.2 Aufbau und Struktur

Der PCGK NRW (abrufbar auf www.fm.nrw.de) hat insgesamt 19 Seiten bei einer Aufteilung in sechs Abschnitte:

Als Vorbild für den Kodex gilt der PCGK des Bundes, welcher wiederum viele Ähnlichkeiten und Parallelen zum DCGK aufweist. Adressaten des Kodex sind die Unternehmen und ihre Führung (GATZER 2013:40f).

Der Kodex enthält wie alle Kodizes Empfehlungen, Anregungen sowie geltendes Recht. Die Empfehlungen sind durch das Wort „soll“ gekennzeichnet, die Anregungen durch „sollte“ oder „kann“ und die anderen Formulierungen sind Gesetzesauszüge. Wird von einer Empfehlung abgewichen, ist dies nach dem sogenannten „Comply or Explain-Prinzip“ im jährlichen Bericht zur Corporate Governance offenzulegen und zu erklären. Von Anregungen kann ohne Offenlegung abgewichen werden. Es wird an dieser Stelle im Kodex ausdrücklich betont, dass eine Abweichung von einer Empfehlung nicht per se als Mangel anzusehen ist.

2.3 Regelungsinhalte

Die wesentlichen Regelungsinhalte werden im Folgenden erläutert.

Präambel und Geltungsbereich

Zu Beginn wird hervorgehoben, dass Grundlage der Legitimation der Unternehmen unter Landesbeteiligung die Erfüllung einer spezifischen Aufgabe des Landes ist und dass dieser öffentliche Auftrag die Handlungsleitlinie für die Geschäftsführung und das Überwachungsorgan ist.

Der Kodex soll die Arbeit und Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessern und die Ausrichtung am Gemeinwohl sichern durch die Formulierung von Standards guter Unternehmensführung und durch die Verbesserung des Informationsflusses. Er soll zudem durch mehr Transparenz das Vertrauen der Bürger in Landesunternehmen und das Land als Anteilseigner stärken.

Der Kodex soll im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung verankert werden.

Der Kodex legt Kriterien fest, nach denen die Ressorts die jeweiligen Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich – unabhängig von ihrer Rechtsform – zu identifizieren, auf die Implementierung des Kodex hinzuwirken sowie dessen Beachtung sicherzustellen haben.

Anteilseigner und Anteilseignerversammlung

Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit der Stellung des Landes als Anteilseigner. Das Land nimmt demnach seine Interessen in der Anteilseignerversammlung wahr. Diese entscheidet über die Ergebnisverwendung nach Vorlage des Jahresabschlusses, über Bestellung und Abberufung der Mitglieder von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag sowie wesentliche unternehmerische Maßnahmen. Die Versammlung soll mindestens einmal jährlich einberufen werden.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung trägt die originäre Verantwortung für die Leitung des Unternehmens und ist dabei an Unternehmensgegenstand und -zweck gebunden. Sie sorgt für die strategische Ausrichtung, die Einhaltung der Richtlinien und Gesetze, ein angemessenes Risikomanagement und -controlling. Im dritten Abschnitt wird hierfür geregelt, dass die Geschäftsleitung aus mindestens zwei Personen bestehen soll. Bei der Besetzung durch ein Auswahlverfahren soll auf Diversity, insbesondere auf eine angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter, geachtet werden. Die Bestellung und Verlängerung soll auf drei, maximal fünf Jahre begrenzt sein.

[...]


1 Anmerkung: Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Der "Public Corporate Governance Kodex" des Landes Nordrhein-Westfalen und mögliche Steuerungsdefizite
Hochschule
Universität Kassel
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
14
Katalognummer
V298618
ISBN (eBook)
9783656950202
ISBN (Buch)
9783656950219
Dateigröße
745 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
public, corporate, governance, kodex, landes, nordrhein-westfalen, steuerungsdefizite
Arbeit zitieren
Ri Sa (Autor:in), 2014, Der "Public Corporate Governance Kodex" des Landes Nordrhein-Westfalen und mögliche Steuerungsdefizite, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298618

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