Kinder als Humankapital und gesellschaftliche Ressource

Die Elementarpädagogik als Adressat gesellschaftspolitischer Forderungen


Masterarbeit, 2015

105 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Sozialpolitik im Zeitalter von Neoliberalismus
2.1 Die neoliberale Ideologie und ihr Menschenbild
2.2 Familien im aktivierenden Sozialstaat: Fördern und Fordern
2.3 Die Produktion sozialer Ungleichheit

3. Die gesellschaftliche Bedeutung der (frühen) Kindheit: Kinder als gesellschaftliche Ressource
3.1 Kinder als Humankapital: Der ökonomische Nutzen von Kindern
3.1.1 Die Umdeutung frühkindlicher Bildung
3.1.2 Neurowissenschaftliche Erkenntnisse und förderliche Fähigkeiten als Grundstein für lebenslanges Lernen
3.2 Die Optimierung (früher) Kindheit
3.3 Der Befähigungsansatz

4. Die Bildungseinrichtung Kindertagesstätte als Adressat gesellschaftspolitischer Forderungen
4.1 Strukturwandel in der Elementarpädagogik nach PISA
4.1.1 Kinder unter Beobachtung: Diagnostik und Fördermaßnahmen
4.1.2 Die Kompensation von (Entwicklungs-)Risiken
4.1.3 Die Förderung kognitiver Fähigkeiten und nicht-kognitiver Fähigkeiten am Beispiel naturwissenschaftlich-technischer Bildung

5. Fazit und Ausblick

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG

1. Einleitung

Seit einigen Jahren finden in der Bundesrepublik Deutschland und anderen entwickelten Ländern des Westens neue wohlfahrtspolitische Konzepte und Leitbilder Eingang in sozial- politische Entscheidungen der jeweiligen Regierungen. Sozialpolitische Umstrukturierungen werden seitdem anhand der Begriffe „aktivierender Staat“ und „Sozialinvestitionsstaat“ vo- rangetrieben, die maßgeblich auf die neoliberale Entwicklung des Sozialstaats zurückzufüh- ren sind. Im Zuge dessen kommt es zur Unterwanderung von Sozialpolitik durch Neolibera- lismus (vgl. Olk 2007, S. 43). Ein aktivierender Sozialstaat investiert auf effiziente Weise in das „Humankapital“ von Menschen, mit dem Ziel, soziale Renditen in Form von ökonomi- schen Erträgen zu erwirtschaften sowie in der Zukunft liegende gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen. Die Situation von Kindern, alleinerziehenden Eltern und Familien bleibt davon nicht unbeeinflusst. Da frühzeitige Investitionen in das „Humankapital“ am wirksamsten sind, erhält insbesondere die frühe Kindheit einen Bedeutungszuwachs (vgl. ebd., S. 44f.). Kinder sind in Deutschland mit einer niedrigen Geburtenrate von 1,34% ein rares Gut und Progno- sen zur demographischen Entwicklung in Deutschland zeigen, dass sie immer seltener wer- den. Dadurch steigt der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wert von Kindern an und sie werden zur wichtigsten Zielgruppe sozialpolitischen Handelns erhoben (vgl. BMFSFJ 2012, S. 47; Netzler 2002, S. 24; OECD 2004a, S. 10f.; Rothgang & Preuss 2008, S. 39).

Aus ökonomischer Sicht gelten Kinder aufgrund ihres „Humankapitals“ als gesellschaftliche Ressource, in das es sich zu investieren lohnt. Dabei gilt es die Fähigkeiten und Kompeten- zen, die für ein „erfolgreiches“ Leben als zukünftige qualifizierte Arbeitskraft in der globali- sierten Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts erforderlich sind sowie die damit verbun- dene Notwendigkeit lebenslangen Lernens, voranzutreiben (vgl. Witsch 2008, S. 1). „In einer Wissensgesellschaft ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung die Eintrittskarte in den Arbeitsmarkt“ (Funcke & Menne 2012, S. 29), d.h. hohe Qualifikation und spezialisiertes Wissen gewinnen an Bedeutung. Bildung1 entwickelt sich zum Gegenstand ökonomischer Theorien und soll Wirtschaftswachstum und gesellschaftlichen Wohlstand sichern und stei- gern (vgl. Hentig 1996, 130). Wird frühkindliche Bildung allerdings auf wirtschaftliche Per- spektiven reduziert, tritt der ursprüngliche Bildungsgedanke, der Bildung als Selbstzweck versteht, in den Hintergrund. Bildung wird unter dieser Perspektive gewissermaßen umge- deutet, da es sich nur in Fähigkeiten zu investieren lohnt, die nach wirtschaftlicher Herange- hensweise einen ökonomischen Nutzen versprechen.

Die Definitionsmacht was unter Bildung zu verstehen ist, haben die Gebildeten (vgl. Hentig 1996, S. 10). In der Politik wird dieser Zusammenhang aber in der Regel nicht explizit gemacht. Vielmehr gilt Bildung unter politischen Gesichtspunkten als Sozialleistung anstatt als wirtschaftliche Investition und wird somit unter dem Deckmantel sozialer Gerechtigkeit, nämlich allen Kin- dern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Bildungschancen und -rechte zu eröffnen, legitimiert (vgl. Meier-Gräwe 2010, S. 46). Die Tatsache jedoch, dass wirtschaftli- che Überlegungen zunehmend an politischem Gewicht gewinnen und Kosten-Nutzenkalküle sozialpolitische Maßnahmen beanspruchen, zeigen Berechnungen ökonomisch motivierter Interessenvertreter_innen. So kalkuliert z.B. das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), im Auftrag der Politik, die Wirksamkeit frühkindlicher Bildungsinvestitionen und deren Erträge.

Auch haben Erkenntnisse aus der Neurowissenschaft zeigen können, dass Kinder in den ersten Lebensjahren am schnellsten und nachhaltigsten lernen. Im Zuge dessen erhalten die frühe Kindheitsphase und die Zweckmäßigkeit von Kindertageseinrichtungen einen Bedeu- tungszuwachs (vgl. Pauen 2004, S. 522; Peukert 2010, S. 200). Es ist daher nicht zufällig, dass wirtschaftliche Interessenvertreter_innen ein Interesse an früher Kindheit bekunden. Damit die Investitionen möglichst frühzeitig ihre Wirkungen entfalten können, benötigt der Staat einen effizienten Zugang zu Kindern. Denn die Förderung aller Kinder hat in der Wis- sensgesellschaft eine hohe Priorität. Ökonom_innen und wirtschaftsorientierte Politi- ker_innen warnen davor, Deutschland könne es sich nicht leisten, dass bei einer so niedri- gen Geburtenrate wichtige Potenziale unausgeschöpft bzw. unentdeckt bleiben. Dies gilt gleichermaßen für die arbeitsfähigen Eltern(teile). Denn diese werden auf dem Arbeitsmarkt gebraucht. Deshalb unterstützt der Staat die Erwerbsarbeit beider Eltern, indem er den Aus- bau der U3 Betreuung vorantreibt und den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Kinder- gartenplatz implementiert. Durch derartige Gesetzesänderungen sichert sich der Staat über die Institution Kindertagesstätte Einflussmöglichkeiten auf die Ressource Kind. Mithilfe ver- pflichtender Bildungspläne, Erziehungsziele und einer Fülle von Förderprogrammen, die da- rauf abzielen die frühkindliche Entwicklung sicherzustellen, soll mittels sozialer Investitionen ein direkter Einfluss auf die Entwicklung von Kindern realisiert werden (vgl. Joos 2002, S. 236f.; Olk 2007, S. 49f.).

Seit den internationalen Vergleichsstudien PISA2 und IGLU3, die Anfang der Jahrtausend- wende in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden und in Deutschland auf den engen Zusammenhang von Herkunft und Chancengleichheit aufmerksam gemacht haben, ist die Relevanz frühkindlicher Bildung und Förderung in den Mittelpunkt des bildungspolitischen Diskurses gerückt (vgl. Diehm 2012, S. 50). An Kindertagesstätten werden seitdem neue Anforderungen gestellt: Die Implementierung verpflichtender Bildungspläne sind als Hinweis dafür zu verstehen, dass sich die Elementarpädagogik immer mehr der Schule annähert und als Vorbereitung auf Schul- und Berufsleben gilt. Außerdem sollen neue Verfahren die Arbeit der Erzieher_innen standardisieren und überprüfbarer machen. In Anlehnung an die Ergeb- nisse der PISA Studie werden die Veränderungen mit der Beförderung sozialer Chancen- gleichheit begründet. Die Elementarpädagogik wird somit als Instrument eingesetzt, um so- ziale Veränderungen zu bewirken. Als frühe Bildungseinrichtung soll sie mithilfe früher Bil- dung und Förderung, Entwicklungschancen, insbesondere kognitive und nicht-kognitive Kompetenzen, die als Schlüssel für Wirtschaftswachstum gelten, nachhaltig stärken (vgl. Fölling-Albers 2013, S. 44; Joos 2002, S. 231f.; OECD 2004b, S. 37) und die frühkindliche Entwicklung sicherstellen sowie befördern. Im Zuge dessen wird im institutionellen Kontext mithilfe von Beobachtungs-, Dokumentations- und Testverfahren Präventionsarbeit geleistet, damit mögliche Entwicklungshemmnisse erst gar nicht entstehen oder Risiken kindlicher Entwicklung erkannt werden, damit ihnen mit Förderung begegnet werden kann (vgl. KiBiz4 2007, S. 11). Zusätzlich sollen Kindertagesstätten frühe (Entwicklungs-)Risiken, die auf elter- liches Versagen zurückzuführen sind, kompensieren. Sozialinvestive Politik verfolgt somit das Ziel, Risiken, die von der Familie als primäre Sozialisationsinstanz ausgehen, anhand von institutioneller Kleinkinderziehung zu vermeiden oder zu kompensieren (vgl. Mierendorff 2013, S. 48f.; dies. 2010, S. 152; dies. & Olk 2003, S. 443; Olk 2007, S. 49). Gesetzliche Neubestimmungen regulieren damit nicht nur Bildungsinhalte und das Aufwachsen von Kin- dern in Kindertageseinrichtungen, sondern stellen elterliches Erziehungsverhalten gewis- sermaßen in Frage. Die übertragene Verantwortung für frühkindliche Bildungsprozesse auf Kindertagesstätten lässt das Aufwachsen von Kindern im öffentlichen Raum zur Normalität werden und transformiert die Elementarpädagogik in produktive Bildungsstätten, in denen Kinder früher, besser und effektiver (aus-)gebildet werden sollen (vgl. Mierendorff 2013, S. 38; dies. 2010, S. 152).

Zusammengefasst wird in der vorliegenden Masterarbeit davon ausgegangen, dass die neo- liberale Ausrichtung des Sozialstaats einen hohen Einfluss auf die Gestaltung des Sozialen hat. Es soll untersucht werden, wie neoliberale Paradigmen Sozialpolitik gestalten und wie wirtschaftlich orientierte Interessenvertreter_innen dies begründen. So ist es eine Aufgabe der Erziehungswissenschaft, wirtschaftspolitisch orientierte Darstellungen, die Kinder als „Humankapital“ sowie als gesellschaftliche Ressource propagieren und damit Einfluss auf die pädagogischen Bildungs- und Erziehungsziele in der Elementarpädagogik nehmen, zum Gegenstand der Analyse zu machen.

Diese Masterarbeit versteht sich als Analyseinstrument des gegenwärtigen wirtschaftspoliti- schen Diskurses über die frühe Kindheit bzw. frühkindliche Bildung. Bedeutende Fragen, Probleme und Kontroversen werden analysiert, können aber nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Historische Entstehungsbedingungen werden daher nur benannt, werden aber aus Platzgründen nicht in ihrer Komplexität erörtert. Die Masterarbeit versteht sich nicht als Dokument, das Kosten-Nutzenkalküle reproduzieren will, die im Zuge sozialinvestiver Maßnahmen veranschlagt werden. Auf die Darstellung em- pirischer Berechnungen wird daher weitläufig verzichtet. Vielmehr soll anhand der Argumen- tationslinien, die den Berechnungen und den resultierenden Schlussfolgerungen voraus ge- hen, analysiert werden, inwiefern Sozialpolitik unter dem Zwang der Ökonomie praktiziert wird.

Im Zentrum der Masterarbeit steht folgende These:

Der neoliberale sozialpolitische Kurs geht mit einer Ö konomisierung früher Kindheit einher und erhebt Kinder und frühe Bildung zu einer gesellschaftlichen Ressource. Die Aufmerksamkeit bezieht sich allerdings nicht auf den Eigenwert von Bildung, son- dern von Interesse sindökonomisch verwertbare Fähigkeiten, die das Humankapital von Kindern erhöhen. In Folge dessen werden gesellschaftspolitische Forderungen an die Elementarpädagogik adressiert, die den Alltag grundlegend verändern und früh- kindliche Bildung für das Ziel der Humankapitalbildung instrumentalisieren.

Vorgehen

Die Arbeit gliedert sich in vier Abschnitte. Nach der vorangegangenen hinführenden Darstel- lung widmet sich das zweite Kapitel der veränderten Sozialpolitik im Zeitalter des neolibera- len Paradigmas, das inzwischen Teil eines gesellschaftlichen Grundkonsenses geworden ist und viele Bereiche des Sozialen unterwandert. So gewinnen ökonomische Argumentationsli- nien entlang der Leitlinie „Fördern und Fordern“ auch in der Familienpolitik an Bedeutung und gehen für Eltern und Kinder mit Veränderungen einher. Kinderbetreuung außerhalb der Familie ermöglicht insofern nicht nur eine adäquate frühkindliche Förderung sondern gleich- sam die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sodass sich durch das „Humankapital“ von Eltern (volks-)wirtschaftliche Erträge sichern lassen. Im Zentrum der Analyse stehen die neo- liberale Ideologie und ihr Menschenbild sowie die damit verbundenen sozialpolitischen Ver- änderung. Eine Sozialpolitik, die marktförmige Ziele über das Soziale stellt, begünstigt die Produktion sozialer Ungleichheit und führt notwendigerweise zum sozialen Einschluss nützlicher Individuen und zum Ausschluss bzw. der Aussonderung ‚Unnützlicher‘.

Das zentrale Element des dritten Kapitels arbeitet die zunehmende gesellschaftliche Bedeu- tung der frühen Kindheit heraus. Es soll der Frage nachgegangen werden, wie Kinder unter Berücksichtigung verschiedener Blickwinkel als gesellschaftliche Ressource verstanden werden. Um dies herauszufinden, werden zwei theoretische Ansätze vorgestellt, die unter- schiedliche Perspektiven hinsichtlich der Funktion und dem Nutzen von Bildung verfolgen. Im ersten Schritt wird die Humankapitaltheorie herausgearbeitet, die Bildung aus ökonomischer Perspektive betrachtet und das Individuum im Kontext seiner gesamtgesellschaftlichen Nütz- lichkeit versteht. Analysiert werden Argumentationslinien wirtschaftlicher Interessenvertre- ter_innen, die frühe Kindheit als wirksame Investition verstehen. Der Fokus richtet sich da- rauf, wie der Nutzen von Kindern unter ökonomischen Gesichtspunkten begründet wird. Im Zuge dessen kommt es gewissermaßen zu einer Umdeutung bzw. Verzweckung von Bil- dung. Dadurch, dass früher Bildung und Befähigung eine ökonomische Funktion zugeschrie- ben wird, gewinnen bestimmte Bildungsinhalte an Relevanz, wohingegen andere als unwich- tig gelten, weil sie sich nicht für wirtschaftliche Zwecke verwerten lassen. Erkenntnisse aus der Hirnforschung und Entwicklungspsychologie treiben ein neues Wissen über das enorme Lernpotenzial von Kindern voran, wodurch sich neue Bildungsanforderungen ableiten lassen und insbesondere diejenigen Fähigkeiten fokussiert werden, die einen Grundstein für lebens- langes Lernen bilden und damit von großer Bedeutung für die Wissensgesellschaft und den globalen Markt sind.

Anknüpfend daran wird die Optimierung (früher) Kindheit anhand der kapitalistischen Ver- wertungslogik dargestellt. Dies zeigt sich u.a. an dem Ausbau der privaten Frühförderindust- rie, die mit diversen Angeboten auf die gesellschaftlichen Beschleunigungsprozesse reagiert und einen erheblichen Druck auf Eltern ausübt. Der elterliche Wunsch, dass die eigenen Kinder im sozialen Wettbewerb nicht abgehängt werden, befördert die Investitionsbereit- schaft in frühkindliche Förderung. Zum Abschluss des dritten Teils wird der Befähigungsan- satz (Capability Approach) dargestellt, welcher als Gegenposition zum Humankapitalansatz verstanden werden kann. Der Fokus richtet sich auf die Realisierung eines guten Lebens und die damit verbundenen Selbstverwirklichchancen. Im Gegensatz zum Humankapitalan- satz wird Bildung im Capability Approach als subjektiv gewinnbringend verstanden.

Im Anschluss daran wird im vierten Kapitel das Adressierungsgeschehen in der Elementar- pädagogik analysiert. An Kindertagesstätten werden gesellschaftspolitische Erwartungen und Forderungen adressiert, die innerhalb der Institution einen Strukturwandel bewirkt haben und curriculare Anforderungen, die in verbindlichen Bildungsplänen gesichert wurden, an Kindertagesstätten stellen. Zudem wurden eine Fülle diagnostischer Verfahren und Förder- maßnahmen implementiert, die das Aufwachsen von Kindern unter (staatliche) Beobachtung stellen und frühkindliche Entwicklung normieren sowie kontrollieren. Kindertagesstätten erfül- len seitdem eine besondere Präventionsfunktion. Pädagogische Fachkräfte müssen kindliche Entwicklungsgefährdungen frühzeitig erkennen und ihnen mithilfe einer gezielten Förderung begegnen, bevor die Risiken die kindliche Entwicklung beeinträchtigen. Im Falle bestehender (Entwicklungs-)Risiken müssen Erzieher_innen kompensatorisch eingreifen und die frühkind- liche Entwicklung mithilfe von Förderung beheben. Im Zentrum steht die Förderung kogniti- ver und nicht-kognitiver Fähigkeiten, die Kinder durch pädagogische Fachkräfte spielerisch entwickeln sollen. Am Beispiel naturwissenschaftlich-technischer Bildung wird verdeutlicht, welche wirtschaftlichen Absichten sich hinter diesem Bildungsinhalt verbergen.

Insgesamt geht es bei der Analyse nicht um die Auflistung oder Anleitung pädagogischer Programme, dies wäre eine Aufgabe der Pädagogik, sondern im Zentrum steht die erziehungswissenschaftliche Reflexion der Programmebene, die das Handeln pädagogischer Akteur_innen gestaltet.

2. Sozialpolitik im Zeitalter von Neoliberalismus

Wie eingangs beschrieben, hat Sozialpolitik nicht nur einen neuen Anstrich bekommen, in- dem Oberbegriffe, wie z.B., „aktivierender Staat“, „Sozialinvestitionsstaat“ oder „Employabili- ty“ zum Einsatz kommen, sondern auch inhaltlich entfaltet sich eine Umgestaltung des So- zialen. Sozial- und Wirtschaftspolitik lassen sich nicht mehr voneinander trennen, sie ver- schmelzen gewissermaßen miteinander5. Die Folge ist, dass sich das Soziale ökonomischen Erwägungen unterzuordnen hat (vgl. Diehm 2012, S. 61; Evers & Heinze 2008, S. 9; Graßl 2008, S. 99; Mierendorff 2007, S. 230). Evers (2008) beschreibt diese Tatsache als „eine neue Generation von Sozialpolitiken“ (S. 233). Das neoliberale Paradigma dringt ein in die Sozialpolitik und löst den aktiven, redistributiven 6 Sozialstaat ab, „[…] der darauf abzielte, soziale Risikolagen durch die Zuteilung von Rechtsansprüchen auf Geldeinkommen zu kom- pensieren […]“ (Olk 2007, S. 43), mit dem Ziel sozialen Benachteiligungen entgegenzuwir- ken (vgl. Rothgang & Preuss 2008, S. 32).

Das zweite Kapitel stellt folgende These ins Zentrum: Im Zeitalter von Neoliberalismus sind sozialpolitische Maßnahmen ein wirksames Mit tel, um wirtschaftliche Interessen zu erreichen. Dabei bestimmen die gesellschafts politischen Bedingungen das Menschenbild.

Zunächst wird umfassend auf die neoliberale Ideologie und die ihr zugrunde liegenden Prin- zipien eingegangen, die das Menschenbild maßgeblich beeinflussen. Außerdem wird her- ausgearbeitet, welche politischen Veränderungen in Deutschland dazu beigetragen haben, dass das neoliberale Paradigma Einzug in die Sozialpolitik erhielt und mit welchen arbeitspo- litischen Mitteln der Staat seitdem Zwang auf erwerbsfähige Bürger_innen ausübt. Darauffol- gend werden die vorangegangenen Ergebnisse auf familienpolitische Maßnahmen übertra- gen, wobei die wirtschaftlich orientierte Ausrichtung von Familienpolitik im Zentrum der Ana- lyse steht. So haben sich entlang der aktivierenden Leitlinie „Fördern und Fordern“ grundle- gende Veränderungen für Familien ergeben, die den Familienalltag in besonderem Maße beeinflussen. Am Ende des Kapitels wird aus den vorangegangenen Ergebnissen abgeleitet, welche Auswirkungen die neoliberale Ideologie auf die Produktion sozialer Ungleichheit hat.

2.1 Die neoliberale Ideologie und ihr Menschenbild

Der Rückzug des Staates aus seiner fürsorgenden und aktiven Funktion hin zum Sozialin- vestitionsstaat mit einer Aktivierungspolitik ist maßgeblich von der neoliberalen Ideologie und deren Kritik am redistributiven Sozialstaat geprägt. Damit ist neoliberale Politik der Gegen- satz jener Politik, die ein Interesse an Verteilungsgerechtigkeit verfolgt (vgl. Hendrick 2014, S. 482; Herz & Kurz 2008, S. 8).

Neoliberalismus entspringt einer Weltanschauung, die an kapitalistischen Machtinteressen, mit einem Minimum staatlicher Regulierung, orientiert ist. Charakteristisch für neoliberale Politik ist daher die Orientierung an wirtschaftlichen Interessen, die den Markt stabilisieren und vorantreiben. Als Ideologie will Neoliberalismus die Welt nicht nur erklären, sondern be- einflussen, d.h. verfolgt wird ein normativer Geltungsanspruch darüber, wie ein Staat aufge- baut und regiert werden sollte. Der Umbau des Sozialstaats wird mithilfe wirtschaftlicher Ar- gumentationslinien legitimiert, die der neoliberalen Ideologie entspringen (vgl. Butterwegge 2008a, S. 135-139). Neoliberalismus wird von seinen Vertreter_innen allerdings nicht als Selbstbeschreibung verwendet, um politische Absichten zu untermauern oder Maßnahmen voranzutreiben. Im sozialpolitischen Diskurs gilt Neoliberalismus vielmehr als politischer Kampfbegriff und wird als Beleidigung verstanden. Somit würden weder Individuen noch Par- teien oder andere Organisationen offenkundig zugeben, eigene Argumentationslinien, die dem neoliberalen Paradigma entspringen, als solche zu bezeichnen (vgl. Butterwegge, Lösch & Ptak 2008, S. 11f.). Trotzdem werden immer mehr Teile der Gesellschaft, insbesondere das Soziale, von der neoliberalen Ideologie unterwandert, die sich allerdings nicht als solche zu erkennen gibt. Bestimmte Begriffe werden in politischen Debatten mit wirtschaftlichen Bedeutungen gefüllt und umgedeutet. So erscheint z.B. der Begriff „Generationengerechtigkeit“ vordergründig als ein Mittel um sozialer Ungleichheit zu begegnen. Butterwegge (2008a) kritisiert, dass derartige Begriffe als wirksame Ablenkungsmanöver fungieren, um neoliberale Interessen zu verdecken (vgl. S. 164f.).

Historisch entwickelt hat sich die neoliberale Ideologie als ökonomische Theorie, im Zeitalter der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1938. Damit sollte sie den klassischen Liberalismus7, der für das Scheitern der Wirtschaftssteuerung verantwortlich gemacht wurde, ersetzen und er- weitern. Demnach kann Neoliberalismus als neuer Liberalismus verstanden werden, der aus gesellschaftlichen Missständen heraus entstanden ist (vgl. Butterwegge et al. 2008, S. 11f.; Butterwegge 2006, S. 16; Ptak 2008, S. 16f.). Auch in der Gegenwart fungiert Neoliberalis- mus als ökonomische Theorie, geht aber als politisches Projekt weit darüber hinaus (vgl. dies. 2008, S. 11). Walpen (o.J.) postuliert: „Der Neoliberalismus ist als eine ideologische Weltanschauung zu verstehen, die stark auf ökonomischen Theorien beruht, sich aber nicht auf diese beschränkt“ (S. 1). So finden sich darin verschiedene Schulen und theoretische Ansätze wider, z.B. der Ordoliberalismus8 sowie die Humankapitaltheorie9 oder der Moneta- rismus10. Das (Staats-)Verständnis ist somit abhängig von neoliberalen Strömungen. So kann der Staat im ersten Fall als Störung für den freien Markt verstanden werden. In diesem Fall finden Begriffe wie „schlanker Staat“ oder „Minimalstaat“ Verwendung, die dem klassi- schen Liberalismus entsprechen. Im zweiten Fall wird der Staat, entsprechend dem Ordoli- beralismus, als Instrument zur Förderung des Marktes bezeichnet. Die Positionen neolibera- ler Ideologie reichen „[…] von staatsfeindlichen Haltungen (in diesem Fall sind die Funktio- nen des Staates derart redefiniert, dass sie sich erübrigen) bis zu weitreichenden Staatsin- terventionen (immer im Sinne der Absicherung des Marktes und dessen "optimalen" Funkti- onierens)“ (Walpen o.J., S. 1).

Ferner wird im Neoliberalismus davon ausgegangen, dass Menschen und somit auch politi- sche Entscheidungsträger_innen nicht in der Lage sind wirtschaftliche Abläufe erfolgreich zu lenken, da sie in ihrer Vernunft eingeschränkt sind (vgl. Ptak 2008, S. 33). So wurde auch mit dem Auslösen der Weltwirtschaftskrise Anfang der 1930er Jahre nicht der Markt, sondern die Politik und damit Politiker_innen für das Scheitern verantwortlich gemacht (vgl. ders. 2008, S. 19). Ziel neoliberaler Politik ist die Abschaffung von Regulierungs- und Kontrollmöglichkei- ten des Staates. Die Politik und damit auch der Sozialstaat haben sich dem Markt unterzu- ordnen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für soziale Sicherungssysteme, wie z.B. Ren- ten-, Kranken, und Pflegeversicherungen. Diese werden dem Markt überlassen und sollen entsprechend der ökonomischen Logik, die dem Neoliberalismus zugrunde liegt, effizienter und kostensparender werden (vgl. Butterwegge 2008a, S. 136f.). Die neoliberale Ideologie ist demnach keinesfalls an spezielle Parteien gebunden. Vielmehr erhält Neoliberalismus seit den 1990er Jahren Einzug in unterschiedliche soziale Systeme, wie z.B. Wohlfahrtsverbän- de, Gewerkschaften und andere gesellschaftliche Institutionen, in denen ökonomische Leit- bilder und wirtschaftliche Kosten-Nutzenkalküle an Bedeutung gewinnen. Die neoliberale Ideologie dringt somit in jegliche Lebensbereiche11 ein (vgl. Butterwegge et al. 2008, S. 11f.). Neoliberalismus unterwandert damit das ursprüngliche Prinzip des Sozialstaats, das Verfas- sungsvorrang hat. Für neoliberale Vertreter_innen muss sich der Sozialstaat, im Sinne der Standortsicherung Deutschlands, ökonomischen Machtinteressen unterwerfen (vgl. ders. 2008, S. 136f.).

Es lassen sich grundlegende neoliberale Prinzipien erkennen. Walpen (o.J.) fasst in seiner Schrift „[…] individuelle Freiheit, freies Unternehmertum, freier Markt, eine effektive Konkur- renzordnung, eine entsprechende gesetzliche und institutionelle Ordnung sowie eine Redefi- nition der Funktionen des Staates [zusammen]“ (S. 1). Freiheit muss im Zuge dessen als Herrschaftskonzept verstanden werden, dass Menschen weitreichende Handlungsautonomie zuspricht, d.h. Chancen der Selbstverwirklichung eröffnet, um unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen Eigenständigkeit zu beweisen. Gleichzeitig werden Menschen aber dadurch sich selbst überlassen, tragen sowohl für Erfolge als auch Misserfolge volle Verant- wortung und dies mit einem geringen Maß an staatlicher Sicherung. Demzufolge ist das neo- liberale Menschenbild an das Herrschaftskonzept Freiheit gebunden (vgl. Butterwegge 2008, S. 164ff.; ders. 2006, S. 12f.; Graßl 2008, S. 13, 99; Olk 2007, S. 45; Ptak 2008, S. 58f.; Walpen o.J., S. 1f.). Sozialpolitik steht dadurch nicht mehr unter dem Schutz negative Ent- wicklungen des Marktes abzufedern und sozialen Ausgleich herzustellen, sondern verfolgt wird die selbstverantwortliche Eigenständigkeit der Bevölkerung. Der Staat zieht sich dadurch aus der Verantwortung gesellschaftliche Gerechtigkeit herzustellen zurück. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass soziale Ungleichheiten eine normale Gegebenheit sind, die das Gleichgewicht der Gesellschaft ermöglicht und für die ein Jeder selbst verantwortlich ist (vgl. Butterwegge 2008a, S. 155). Folglich kann auch die Globalisierung als Großprojekt des Neoliberalismus verstanden werden, die soziale Ungleichheit in vielen Teilen der Erde be- wirkt (vgl. ders. 2012, S. 68f.; ders. 2006, S. 17).

Als ideologische Weltanschauung erfreut sich die neoliberale Ideologie einer enormen Wir- kungskraft, die unmittelbar in das menschliche Bewusstsein eindringt und die Haltung von Menschen beeinflusst (vgl. Butterwegge et al. 2008, S. 11f.). Das folgende Zitat verdeutlicht das Menschenbild neoliberaler Anhänger_innen. Es stammt von dem österreichischen Öko- nom und Sozialphilosoph Hayek (* 1899, † 1992), der als einer der wichtigsten Vertreter der neoliberalen Ideologie gilt:

„Wenn wir garantieren, dass jeder am Leben erhalten wird, der erst einmal geboren ist, wer- den wir sehr bald nicht mehr in der Lage sein, dieses Versprechen zu erfüllen“ (zit. n. Ptak 2008, S. 73).

Eine derartige Argumentationslinie transportiert den Sozialdarwinismus ins Reich der Öko- nomie. Im Kampf ums Dasein gilt es alles zu beseitigen, was vom wirtschaftlichen Stand- punkt heraus schädlich für die Ökonomie ist und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes ge- fährdet. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Sicherstellung jedes menschlichen Lebens zum Laster der Gesellschaft wird und deren Balance bedroht, erscheint soziale Ungleichheit in einem völlig anderen Licht. Das Ziel der (Gleich-)Verteilung von Eigentum und Reichtum wird zugunsten einer elitären Verteilungslogik aufgegeben. Dadurch wird eine politische Pra- xis propagiert, die den sozialen Zusammenhalt und die gesellschaftliche Lebensgrundlage zu zerstören droht. Anders gesagt: Die neoliberale Ideologie kann als Bedrohung politisch orga- nisierter Gesellschaft verstanden werden (vgl. Butterwegge 2008a, S. 155; Ptak 2008, S. 51; Wagenhofer, Kriechbaum & Stern 2013, S. 140).

Als politisches Projekt erhält der Neoliberalismus in Deutschland seit den 1980er Jahren Einzug in die Sozialpolitik und bedingt den Wandel der redistributiven Sozialpolitik hin zur sozialinvestiven Politik. Mit dem Regierungswechsel im Jahre 1998 von der konservativ- liberalen Koalition unter Kanzler Helmut Kohl zur rot-grünen Regierungskoalition unter Kanz- ler Gerhard Schröder wird der Sozialinvestitionsstaat, der maßgeblich von der neoliberalen Ideologie geprägt ist, eingeleitet (vgl. Olk 2007, S. 45). Das Schröder-Blair Papier vom 13. Juni 1999 kann als entscheidendes Ereignis für den Umbau deutscher Sozialpolitik verstan- den werden. Das Dokument enthält den Auftrag einer Neugewichtung von Wirtschaft und Politik, wodurch die „Zwänge der Weltökonomie“ Eingang in die Gestaltung des Sozialen erhalten (vgl. Butterwegge 2014, S. 235; Olk. 2007, S. 47; Rothgang & Preuss 2008, S. 31f.). Im Zuge der Umstrukturierung des Sozialstaats wurde von der rot-grünen Koalition gemein- sam mit den Parteien CDU und FDP das bis dahin geltende Sicherungssystem durch die Hartz-Reformen abgelöst, die beschäftigungspolitische Maßnahmen gravierend veränderten und daher mit einem weitreichenden gesellschaftlichen Wandel einhergingen. Entlang der politischen Semantik „Fördern und Fordern“ werden alle erwerbsfähigen Menschen seitdem zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit verpflichtet und können in unsichere und niedrigentlohnte Beschäftigungsverhältnisse gedrängt werden (vgl. Butterwegge 2014, S. 369f.; Leitner 2008, S. 70; Olk 2007, S. 47; Peukert 2010, S.193).

Derartige Aktivierungskonzepte adressieren Verhaltensanforderungen an Menschen und fordern deren Lern- und Mobilitätsbereitschaft heraus. Nicht die Arbeit passt sich an den Menschen an, sondern von Menschen wird die maximale Anpassung an den (Arbeits-)Markt gefordert. Dabei sind Individuen gefordert dem Konkurrenzdruck standzuhalten und sich im globalen Wettbewerb durchzusetzen. Können derartige Verhaltensanforderungen von den Betroffenen allerdings nicht eingelöst werden, d.h. kann deren Beschäftigungsfähigkeit nicht hergestellt werden, weil z.B. ein individuelles Fehlverhalten ausgemacht werden kann und Erwerbsfähige nicht hinreichend qualifiziert sind bzw. erforderliche Zertifikate fehlen, werden staatliche Sanktionen eingeleitet, die sich z.B. in Form von Arbeitsaktivierungs- bzw. Einglie- derungsmaßnahme, entstanden im Zuge der Hartz-Reformen, oder monetären Kürzungen, niederschlagen. Die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgt somit per Zwangsgesetz (vgl. Butterwegge 2012, S. 5; Diehm 2012, S. 62; Hauer 2003, S. 90-93.; Witsch 2008, S. 2), mit dem Ziel „[…] sich flexibel an die wechselnden Anforderungen der (Arbeits-)Märkte [anzu- passen] und damit ihre Integration in die Gesellschaft (selbst) [zu] organisieren“ (Olk 2007, S. 45). Insbesondere Eltern werden dadurch zu „Globalisierungsverlierer_innen“, weil sie z.B. Mobilitätsanforderungen nur eingeschränkt gerecht werden können (vgl. Butterwegge 2012, S. 4f.).

Des Weiteren verbirgt die Begriffsbedeutung „Aktivierung“ des sozialinvestiven Staats vor- dergründig, dass im Sozialstaat soziale Leistungen abgebaut werden. Diese Tatsache ver- weist deutlich auf das ihm zugrundeliegende neoliberale Paradigma. Damit geht der Aktivie- rungsbegriff mit einem Menschenbild einher, das mit der Vorstellung fortwährender Produkti- vität und Verwertung verbunden ist. Die verborgenen Fähigkeiten von arbeitsfähigen Men- schen müssen erst in ihnen aktiviert bzw. von ihnen angeeignet werden. Mithilfe flexibler Verhaltensweisen gilt es sich aktiv an die Maßnahmen sozialinvestiver Politik anzupassen und mittels eines Objektstatus‘ zur Steigerung (volks-)wirtschaftlicher Leistung beizutragen. Menschen werden auf diesem Weg von Subjekten zu verwertbaren Objekten, denn im Mit- telpunkt des Interesses der neoliberalen Ideologie steht der Markt und nicht der Mensch. Menschen sind daher nur ein wirksames Mittel, jedenfalls solange sie einen ökonomischen Nutzen haben, um die Ziele des Marktes, d.h. seine Produktivität, zu steigern (vgl. Butter- wegge 2006, S. 13-16; Hauer 2003, S. 94; Ptak 2008, S. 54ff.). Die Konsequenz ist „[…] kein schwacher, demokratischer und toleranter, vielmehr ein hart durchgreifender sowie von der (Arbeits-)Norm abweichender Bürger_innen streng kontrollierender und nötigenfalls diszipli- nierender Staat […]“ (Butterwegge 2012, S. 84).

In der Konsequenz verzichtet der Sozialinvestitionsstaat auf direkte Transferzahlungen und investiert indirekter in das „Sozialkapital“, d.h. das Kapital seiner Bevölkerung. Die betroffe- nen Zielgruppen sollen hierdurch motiviert werden mit den Anforderungen der globalisierten Wissensgesellschaft selbstständig umzugehen sowie soziale Risikolagen zu kalkulieren und diese mithilfe eigener Antriebskraft zu bewältigen. Der Staat zieht sich somit aus der Verant- wortung zurück, überträgt die Eigenverantwortung an seine Bürger_innen und bewertet sie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Nützlichkeit. An die Stelle einer redistributiven Politik tre- ten Effizienz- und Wachstumskriterien, die zum Ziel sozialpolitischen Handeln werden (vgl. Butterwegge 2014, S. 238; Diehm 2012, S. 61f.; Hauer 2003, S. 90f.; Hendrick 2014, S. 470; Mierendorff & Olk 2003, S. 434f.; Olk 2007, S. 44; Rothgang & Preuss 2008, S. 33). Dem- entsprechend verfolgt der Sozialinvestitionsstaat das Ziel in das menschliche Kapital der Bevölkerung, d.h. sein Humankapital, zu investieren. Im Fokus stehen produktive Arbeits- kräfte der Gegenwart und Zukunft. Erstere werden von den erwachsenen erwerbsfähigen Bürger_innen gebildet, letztere, die Kinder, werden erst in der Zukunft zu diesen (vgl. Lange 2003, S. 379f.; Olk 2007, S. 51f.).

Die Rolle von Bürger_innen wird, dem neoliberalen Menschenbild entsprechend, umgedeu- tet. Ritzi und Kaufmann (2014) sprechen in diesem Zusammenhang von einer Transformati- on „[…] förderwürdiger Leistungsempfänger in Leistungsträger“ (S. 98), die zunehmend noch nach ökonomischen Kriterien beurteilt werden. An dieser Stelle soll auf einen „Denkfehler“ neoliberaler Interessenvertreter_innen hingewiesen werden. So wählen Menschen in der Regel einen Beruf aus, den sie in Abhängigkeit ihrer subjektiven Vorstellung als bedeutend empfinden, d.h. der sie individuell erfüllt und ihnen außerdem gesellschaftliche Anerkennung verschafft. Berufe sind gewissermaßen identitätsstiftend und werden nicht allein wegen mo- netärer Entlohnung ausgeübt (vgl. Butterwegge 2006, S. 15; Lotz 2013, S. 148f.; Wagenhof- er et al. 2013, S. 82).

2.2 Familien im aktivierenden Sozialstaat: Fördern und Fordern

Das Begriffspaar „Fordern und Fördern“ beschreibt die Aktivierungspraxis, die der Sozialin- vestitionsstaat in der Arbeits- und Familienpolitik mittels staatlicher Maßnahmen Verhaltens- vorschriften an seine Bürger_innen adressiert. Diese haben Pflichten zu erfüllen und so lau- tet das autoritäre Motto „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ (vgl. Butterwegge 2006, S. 14; Evers & Heinze 2008, S. 10; Hauer 2003, S. 90; Mierendorff 2007, S. 230; Rothgang & Preuss 2008, S. 31).

Mithilfe des Konzepts „nachhaltiger Familienpolitik“, das mit dem Amtseintritt von Renate Schmidt als Bundesfamilienministerin der SPD im Zeitraum von 2002 bis 2005 veranlasst wurde, erhält die wirtschaftliche Ausrichtung aktivierender Familienpolitik Einzug in familienpolitische Beschlüsse. Die neoliberale Ideologie Schmidts wird in den familienpolitischen Interventionen in einer restlosen Offensichtlichkeit ausgedrückt. So wird z.B. im siebten Familienbericht12 (2006) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Sprache der Wirtschaft folgendermaßen adaptiert:

„Familie bringt Gewinn, sie ist nicht primär Last, sondern vor allem als Glück und Chance zu begreifen. Dieser Leitgedanke steht für den Perspektivwechsel und für den Klimawechsel, der sich in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vollzieht. Mit harten ökonomischen Argumenten ist es der Bundesregierung gelungen, einen neuen und zusätzlichen Aspekt der Familie im öf- fentlichen Bewusstsein zu verankern und das Thema aus der Randständigkeit zu führen“ (S. XXXI).

In dem Zitat wird auf einer wirtschaftlichen Grundlage argumentiert und es wirkt fast so als sollten ökonomische Interessenvertreter_innen adressiert werden. Familienpolitik wurde ge- wissermaßen neu eingefärbt, mit dem Ziel eine neue gesellschaftliche Bedeutung zu erlan- gen. So füllen ökonomische Kalküle die politische Agenda und es geht um die direkte Akti- vierung erwerbsfähiger Eltern durch den Sozialinvestitionsstaat. Im Zentrum des Konzeptes stehen daher Investitionen, die mit Zukunftsdividenden in Beziehung gesetzt werden, unter- mauert von empirischen Kosten-Nutzenkalkülen (vgl. Evers & Heinze 2008, S. 10-13; Hengst 2003, S. 246; Leitner 2008, S. 72-80.; Olk 2007, S. 47; Ritzi & Kaufmann 2014, S. 126).

Im Vorfeld der Konzeptentwicklung wurden durch Familienministerin Schmidt im Jahr 2002 mittels einer Untersuchung, Brutto-Einnahmeeffekte für öffentliche Haushalte und die Sozial- versicherungskasse abgeschätzt, die bei einem Ausbau von Kindertageseinrichtungen erzielt würden. Berechnet wurden erstens die potenziellen Einnahmeeffekte über die Realisierung einer Erwerbstätigkeit arbeitsloser Mütter und denjenigen in der stillen Reserve13. Zweitens wurden Einnahmeeffekte in Kindertagesstätten durch zusätzliches Personal kalkuliert und drittens hat das BMFSFJ ins Auge gefasst, welche Einspareffekte sich über die Erwerbstä- tigkeit sozialhilfebeziehender Mütter erwirtschaften lassen (vgl. BMFSFJ 2002). Die Ergeb- nisse verdeutlichen das hohe Potenzial, dass aus ökonomischer Sicht verloren geht, wenn insbesondere eine hohe Anzahl erwerbsfähiger Mütter weiterhin nicht erwerbstätig bleibt. Außerdem zeigen die Berechnungen die hohe wirtschaftliche Rendite, die der Staat hinsicht- lich von Einsparungen erzielen kann, wenn diese Mütter wieder arbeiten gehen würden (vgl. ebd., S. 8ff.). Ein Zitat aus dem Familienbericht des BMFSFJ von 2006 fasst die ökonomisch motivierten Ziele von Familienpolitik präzise zusammen:

„Familien gewährleisten gleichermaßen soziales Wachstum und ökonomischen Wohlstand unserer Gesellschaft. Deutschland kann es sich nicht leisten, wichtige Potenziale für mehr Wachstum und Innovation versiegen zu lassen“ (S. XXIV).

Im Auftrag des Familienministeriums entwickelten drei Ökonom_innen, Bert Rürüp, Sandra Gruescu und Eckart Bomsdorf, (anhand von Berechnungen,) ökonomische Konsequenzen des demographischen Wandels sowie Szenarien zur Erhöhung der Fertilitätsrate. Die wirt- schaftlichen Analysen wurden vom DIW kontinuierlich vorangetrieben (vgl. Leitner 2008, S. 74f.; Olk 2007, S. 48). Mit dem Konzept „nachhaltiger Familienpolitik“ wurden neue familien- politische Gesetze eingeleitet, Maßnahmen die enorme wirtschaftliche Effekte erzielen soll- ten:

Anhand von fünf Indikatoren14 sollen folgende Ziele erreicht werden: Zum einen sollen Fami- lien aktiv dazu beitragen ihr Armutsrisiko zu senken, indem (beide) Eltern einer Erwerbsar- beit nachgehen. Es wird hervorgehoben, dass es insbesondere alleinerziehenden Müttern, die Arbeitslosengeld II erhalten, ermöglicht werden soll einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, damit sie keine staatlichen Transferleistungen mehr benötigen (vgl. BMFSFJ 2002, S. 34- 38).

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch eine frühkindliche Förderung außerhalb der Familie sichergestellt werden. Das Familienministerium verspricht sich dadurch das Bildungsniveau von Kindern anzuheben und die elterliche Erziehungskompetenz zu stärken. Außerdem sollen Kinder durch die verbesserte Familienpolitik wieder attraktiver für Frauen und Männer werden und es wird das Ziel verfolgt, die Geburtenrate auf 1,7 Kinder pro Frau anzuheben (vgl. BMFSFJ 2006, S. XXXII; BMFSFJ 2002, S. 5f.).

Das semantische Begriffspaar „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ verweist darauf, dass sich der Staat einen Zugriff auf qualifizierte Arbeitskräfte in der stillen Reserve sichern will und sich insbesondere durch die Erhöhung der mütterlichen Erwerbsquote verspricht, dass Einkommenssteuern und Sozialversicherungsbeiträge in die Sozialkassen zurückgebracht werden. Dies geht gleichsam mit einer Entlastung staatlicher Transferleistungen einher. Eine höhere Geburtenzahl trägt zur Produktion zukünftiger Arbeitskräfte bei, die im Falle einer qualitativen Frühförderung ein hohes Lernvermögen entwickeln (vgl. Betz & Bischoff 2013; S. 64; BMFSFJ 2006, XXV, XXXII; BMFSFJ 2002, 8-13; Kränzl-Nagl, Mierendorff & Olk 2003, S. 24f.; Leitner 2008, S. 72f.). Leitner (2008) postuliert im Zuge dessen:

„Diese Instrumentalisierung wissenschaftlicher Expertisen zur Legitimierung familienpolitischer Zielsetzungen ist Teil der strategischen Ökonomisierung des familienpolitischen Diskurses: Eine „nachhaltige Familienpolitik“ rechnet sich, so die zentrale Botschaft des Familienministe- riums“ (S. 74).

Wirtschaftliche Argumentationslinien erhalten somit immer mehr Einzug in Familienpolitik und verbinden sich, untermauert von Berechnungen ökonomischer Expertisen, mit demogra- phischen Zukunftsszenarien. Wie einleitend verdeutlicht wurde, passt sich Familienpolitik der wirtschaftlichen Sprache an und verknüpft sie mit familienpolitischen Zielen. Die Erhöhung der Geburtenrate durch mütterliche Erwerbsarbeit sowie die verbesserte Vereinbarung von Familie und Beruf sollen zu mehr Wirtschaftswachstum beitragen und werden mit ökonomi- schen Kosten-Nutzenkalkülen versehen (vgl. BMFSFJ 2006, XXIVf., 60, 75, 237f.; BMFSFJ 2002, S. 8f.; Borsche 2003, S. 402; Leitner 2008, S. 74f.; Netzler 2002, S. 24; OECD 2004a, S. 70, S. 80; Ritzi & Kaufmann 2014, S. 105f.; Rothgang & Preuss 2008, S. 39). Der wirt- schaftliche Nutzen von Familienpolitik tritt darin deutlich zutage - es scheint fast so als wäre es in der Familienpolitik unerlässlich auf wirtschaftliche Berechnungen und Argumentations- linien zu verzichten. So wird auch im jüngsten, dem achten Familienbericht (2012) von der Sachverständigenkommission argumentiert: „Familie erbringt unverzichtbare Leistungen für das Gemeinwesen, indem sie Humanvermögen produziert“ (S. 5). In Bezug auf mütterliche Erwerbsarbeit „[ist] der Arbeitsmarkt […] in Zeiten des Fachkräftemangels auch auf das Re- servoir an qualifizierten Frauen angewiesen“ (S. 118). Um Effizienzverluste aus volkswirt- schaftlicher Sicht zu vermeiden, gilt es dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Arbeits- und Familienzeiten müssen daher besser aufeinander abgestimmt werden. Schließlich wird davon ausgegangen, dass sich individuelle Fertilitätsentscheidungen von arbeits- und fami- lienpolitischen Maßnahmen beeinflussen lassen. Im Fokus stehen die Ausschöpfung des Arbeitskräftepotentials beider Eltern sowie die Sicherung zukünftiger Nachkommen, die mög- lichst frühzeitig im institutionellen Kontext gebildet und gefördert werden sollen (vgl. BMFSFJ 2012, S. 6-18; Engelbert & Kaufmann 2003, S. 69; Fölling-Albers 2013, S. 37; Leitner 2008, S. 80; Mierendorff 2010, S. 143f.; Peukert 2010, S.194f.).

Nach der neoliberalen Lesart kann auch das neue ElterngeldPlus, das am 01.01. diesen Jah- res in Kraft getreten ist, als aktivierendes Mittel verstanden werden, um die Berufstätigkeit beider Eltern voranzutreiben. So werden Eltern, die sich nach der Geburt ihres Kindes wie- der für einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg entscheiden, finanziell stärker gefördert als bisher. Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), will mit der neuen Rege- lung mehr Gerechtigkeit für Familien schaffen und die Elternzeit entlang der Leitlinie „Mehr Zeit für Familie“, der gleichsam Titel des achten Familienberichts von 2012 ist, Elterngeldbe- zug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren. Allerdings erhalten Eltern mit geringem Ein- kommen nach wie vor weniger Elterngeld und Beziehende von Arbeitslosengeld II haben überhaupt keinen Anspruch auf die Förderung. Somit profitieren von der Reform übermäßig gut verdienende Eltern(teile) und andere werden schlechter gestellt bzw. sogar ausgeschlos- sen (vgl. BMFSFJ 2014a, S. 15-19).

An dieser Stelle tritt die investive Intuition des Sozialstaats deutlich zutage. Die Tatsache, dass leistungsförderndes Verhalten im Sozialinvestitionsstaat belohnt und kostenverursa- chendes Verhalten sanktioniert wird, ist als Zeichen für die neoliberale Ideologie in der Sozi- alpolitik zu interpretieren (vgl. Gundlach 2006, S. 76f.). Der Bund setzt damit weiterhin das Zeichen, dass die Erziehungsleistung von Eltern ungleich gewürdigt wird und damit auch die indirekte Investition in Kinder nicht gleichwertig anzusehen ist. Mit dem Label „Mehr Zeit für Familie“, das Eltern hinsichtlich der Vereinbarung von Familie und Beruf mehr Flexibilität ermöglichen soll, kann Familienpolitik geschickt verdecken, dass der Bundeshaushalt durch die Berufstätigkeit beider Eltern mehr Einkommenssteuereinnahmen erwirtschaften kann. Förderung der Marktfähigkeit durch staatliche Fürsorge sind somit zwei Seiten der gleichen Medaille.

Wie die vorangegangenen Argumente zeigen, lassen sich durch Familienpolitik mehrere politische Ziele erreichen. In einer wirtschaftlich orientierten Sozialpolitik stellen Leistungen und familienpolitische Neuregelungen lediglich Mittel zu diesen Zwecken dar. Die eigentli- chen Ziele liegen in der Zukunft, d.h. sie werden gesamtgesellschaftlich betrachtet, obwohl sie ihre Wirkung im Hier und Jetzt von Eltern und Kindern entfalten und damit maßgeblichen Einfluss auf Alltagsgestaltung von Familie nehmen (vgl. Kränzl-Nagl, Mierendorff & Olk 2003, S. 30f.; Liegle 2003, S. 45f.; Mierendorff & Olk 2003, S. 421, S. 445; Ritzi & Kaufmann 2014, S. 119f.). Der Sozialinvestitionsstaat bezweifelt, dass Eltern hinreichende Anstrengungen unternehmen, um die Zukunft ihrer Kinder voranzutreiben. Um aktiv in Kinder zu investieren baut der Staat, mithilfe von Maßnahmen, institutionelle Kontrollapparate in Form von Kinder- tagesstätten aus, in denen Kinder professionell gefördert werden (vgl. Olk 2007, S. 49f.). Als Folge weiten sich die Zeiten, die Kinder in öffentlichen Institutionen verbringen, aus, was notwendigerweise Konsequenzen für die Familienzeiten hat. Kinder verbringen weniger Zeit mit ihren Eltern, d.h. der Ausbau institutioneller Kleinkinderziehung15 hat „[…] gewisserma- ßen ein funktionales Äquivalent für Familienbetreuung geschaffen“ (Leitner 2008, S. 69).

Begründet wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung allerdings mit der Argumentationslinie elterlicher Berufstätigkeit sowie der Ausschöpfung kindlicher Potentiale. Damit die Erwerbs- bevölkerung mit jungen Kindern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, werden durch das Familienministerium und die Kinder- und Jugendhilfe der Ausbau von Kindertagesbe- treuung vorangetrieben (vgl. BMFSFJ 2004b, S. 3ff.; BMFSFJ 2002, S.9f., Honig 2003, S.118; Mierendorff 2010, S. 141f.; Pechar 2006, S.89). Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), dass von der ehemaligen Familienministerin Schmidt mit dem Konzept einer nachhal- tigen Familienpolitik veranlasst wurde, ist daher als familienpolitische Intervention16 zu ver- stehen, um die o.g. Ziele zu erreichen (vgl. Leitner 2008, S. 71; Olk 2007, S. 48).

An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass der Bund sich im Zuge von TAG erst- malig an der Finanzierung von Kindertagesstätten beteiligt hat. Normalerweise müssen Länder und Kommunen die Finanzierung alleine stemmen, obwohl der Bundeshaushalt in der Zukunft am stärksten von frühkindlicher Bildung und Förderung profitiert, wenn die zukünftigen Arbeitskräfte, z.B. durch ihren monatlichen Lohn, Sozialabgaben einzahlen. Der Bund hat daher einen erheblichen Nutzen von früher Bildung und Förderung im institutionellen Kontext. Die Finanzierung von TAG ist in diesem Zusammenhang als Zeichen neoliberaler Ideologie zu verstehen (vgl. Spieß 2012, S. 3).

Im Rahmen vom TAG sollten von 2005 bis 2010 230.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter dem dritten Lebensjahr (U3) eingerichtet werden. Es sichert denjenigen Kindern Be- treuungsplätze, deren Eltern entweder beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. als Al- leinerziehende erwerbstätig sind, sich in Ausbildung befinden oder im Zuge der Hartz- Reformen an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen. Außerdem wurde Kindern ein Vor- rang gewährt, die aufgrund von Armutsrisiken auf eine außerfamiliäre Betreuung angewiesen sind (vgl. BMFSFJ 2004a, S. 3; BMFSFJ 2004b, S. 4; Leitner 2008, S. 71; Olk 2007, S. 48). Ostner (2008) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass Mütter, die Arbeitslosengeld II Be- züge erhalten, spätestens mit der Vollendung des dritten Lebensjahrs ihres jüngsten Kindes, dem Arbeitsmarkt für jede berufliche Tätigkeit zur Verfügung stehen müssen. Das TAG wur- de demgemäß insbesondere für die Aktivierung armutsgefährdeter Mütter und Kinder konzi- piert, wodurch Kinder mehr Zeit in frühkindlichen Bildungsinstitutionen, d.h. weniger Zeit in der Familie verbringen und (alleinerziehende) Mütter dem Arbeitsmarkt von Nutzen sind (vgl. S. 61).

Das Gesetz (TAG) zum Ausbau von institutioneller Kleinkinderziehung kann als soziale In- vestition in die Erwerbsbevölkerung verstanden werden, das die Bindung von Eltern an den Arbeitsmarkt fördert. Erstens um die Arbeitskräfte in der Gegenwart, also die Eltern, (wieder) zu gewinnen, zweitens um zur Nachwuchssicherung beizutragen und drittens, um die Fähig- keiten zukünftiger Arbeitskräfte voranzutreiben. Eltern werden aktiviert einer (Vollzeit- )Beschäftigung nachzugehen, wodurch der Staat monetär entlastet wird und die nachwach- sende Generation entwickelt mittels institutioneller Früherziehung Kompetenzen, die für ein erfolgreiches Leben in der globalisierten Wissensgesellschaft erforderlich sind. Gleichzeitig wird prognostiziert, dass durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterstützt durch die Elementarpädagogik, die Fertilitätsquote ansteigen wird, weil Eltern sich einer au- ßerfamiliären Betreuung sicher seien können (vgl. Borsche 2003, S. 401f.; Engelbert & Kaufmann 2003, S. 85; Hendrick 2014, S. 473; Joos 2003, S. 124; Leitner 2008, S. 70f.; Mie- rendorff 2010, S. 63; Mierendorff & Olk 2003, S. 433).

Derartige Interventionen, die in Maßnahmen zutage treten, haben einen harten wirtschaftli- chen Hintergrund und gehen mit dem Risiko einher, dass Ziele der Sozialpolitik, in diesem Fall familienpolitische Ziele, für ökonomische Interessen instrumentalisiert werden (vgl. Leitner 2008, S. 72).

2.3 Die Produktion sozialer Ungleichheit: Sozialer Ein- und Ausschluss

Wie die vorangegangenen Analysen zeigen, präferiert der sozialinvestive Staat ein soziales Sicherungssystem, das die Erwerbsarbeit von Bürger_innen in der Gegenwart sowie in der Zukunft ins Zentrum stellt. Staatliche Investitionen beziehen sich auf ökonomisch verwertba- re Menschen. Eine Herabsetzung auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Personen führt gezwungenermaßen zum Ausschluss nichtmarktfähiger Bevölkerungsgruppen (vgl. Butter- wegge 2012, S. 185f.; ders. 2008b, S. 22ff.). So werden z.B. nichterwerbstätige Elternteile, Menschen mit Behinderung, unzureichend qualifizierte Menschen mit und ohne Migrations- geschichte und vordergründig auch Kinder, durch ein auf Erwerbsarbeit zentriertes System, benachteiligt.

Im Zuge der Hartz-Gesetzgebung sollen alle Menschen in Beschäftigungsverhältnisse inte- griert werden und, der neoliberalen Ideologie entsprechend, Eigenverantwortung für ihr Le- ben übernehmen. Darunter gelten nur diejenigen Menschen als förderwürdig, die Leistungen für wirtschaftlichen Erfolg erbringen, denn unter neoliberaler Perspektive gilt ausschließlich Gewinnmaximierung als erstrebenswert. Soziale Ungerechtigkeit wird dadurch zustimmend in Kauf genommen. Der Wirtschaftswissenschaftler May (2002) verdeutlicht seine Position folgendermaßen:

„Ökonomische Ungleichheit darf (…) nicht als eine beklagenswerte Fehlleistung des Marktes angesehen werden, sondern ist vielmehr als eine erfreuliche, ja notwendige Konsequenz individuellen wirtschaftlichen Handelns zu konstatieren“ (zit. n. Butterwegge 2006, S. 12).

Für benachteiligte Personengruppen geht dies mit dem Risiko einher, in unsichere Beschäf- tigungsverhältnisse und den Niedriglohnsektor hineingedrängt zu werden. Zwar können die- se Personengruppen eine zusätzliche Grundsicherung, d.h. eine aus Steuergeldern finan- zierte Sozialleistung, beanspruchen sowie ihr Versorgungsniveau durch geringfügige Er- werbstätigkeit am Arbeitsmarkt erhöhen und dadurch ihren Lebensunterhalt auf einem Mini- mum sicherstellen, trotzdem potenzieren sich der Zwang jeden Beruf annehmen zu müssen und das Armutsrisiko um ein Vielfaches. Menschen werden somit nicht aus der Armut her- ausgeholt, sondern mittels staatlicher Sanktionen eher noch stärker in sie hingetrieben (vgl. Butterwegge 2008b, S. 23-26; Diehm 2012, S. 62; Kränzl-Nagl et al. 2003, S. 16). Sozial benachteiligte Gruppen können der neoliberalen Ideologie nicht entsprechen. Sie sind keine eigenständig handelnden „[…] Wirtschaftssubjekte, die sich am Markt behaupten können, sondern sind mehrheitlich auf staatliche Unterstützung angewiesen“ (Butterwegge 2008b, S. 23).

Der Wert von Menschen misst sich im Zeitalter neoliberaler Ideologie an ökonomischen Kos- ten-Nutzenberechnungen. Derartige Kalküle bewerten Menschen nach ihrer Nützlichkeit, d.h. sie unterscheiden zwischen nützlichen und nichtnützlichen Gruppen. Zwangsläufig führt dies zum Einschluss Nützlicher und zum Ausschluss Unnützlicher. Die Konsequenz ist die Pro- duktion sozialer Ungleichheit (vgl. Rothgang & Preuss 2008, S. 45). An dieser Stelle sei noch einmal an das inhumane Zitat von Hayek, aus dem vorangegangenen Teil dieser Arbeit, er- innert. So werden nicht nützliche Menschen als Belastung für den Staat interpretiert, für jene es aus ökonomischer Perspektive nicht lohnenswert ist, staatliche Investitionen zu tätigen. Anders ausgedrückt: Der Staat trägt eine Verantwortung für das Wohl derjenigen Menschen, die ihn durch wirtschaftliche Anstrengungen aufrechterhalten. Diese Sichtweise ist als grund- legende Verletzung des Artikel drei im festgeschriebenen Grundgesetzes (GG) zu verstehen, das in Deutschland Verfassungsrecht bildet (vgl. Butterwegge 2008a, S. 136f.). So heißt es im ersten Absatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und im dritten Absatz wird hervorgehoben, „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Eine Sozialpolitik, die sich für arbeitsmarktpolitische Zwecke instrumentalisieren lässt und Menschen folglich hinsichtlich ihres ökonomischen Nutzens beurteilt und klassifiziert, ver- stößt damit gegen Werte, die im Grundgesetz fest verankert sind. Nichtsdestotrotz werden die dargestellten Unterscheidungspraxen unter dem Deckmantel der Chancengerechtigkeit tagtäglich produziert und reproduziert. Wie die vorangegangene Analyse zeigt, aktiviert die neue Sozialpolitik des Sozialstaats erwerbsfähige Menschen in ihrem „Selbsthilfepotenzial“. Die Leitlinie lautet: Fördern und Fordern bzw. Hilfe zur Selbsthilfe. Es kann gewissermaßen von einer Umlenkung sozialstaatlicher Ausgaben gesprochen werden, die von Vertre- ter_innen der OECD und die Europäischen Union begrüßt und unterstützt werden (vgl. Lan- franchi & Burgener Woeffray 2014, S. 607; OECD 2004b, S. 81ff.). Begründet wird diese Umlenkung mit dem Begriff Chancengerechtigkeit. Die Gefahr von den gesellschaftlichen Beschleunigungsprozessen abgekoppelt zu werden soll durch Chancengerechtigkeit verhin- dert werden (vgl. Netzler 2002, S. 15; Volkert 2008, S. 44). In diesem Zusammenhang fun- giert der Begriff Chancengerechtigkeit als neoliberaler Kampfbegriff, um von wirtschaftlichen Zielen abzulenken. Die Herstellung sozialer Gerechtigkeit durch Verteilungsgerechtigkeit, die im redistributiven Sozialstaat ein elementares Ziel darstellte, wird damit restlos durch die Orientierung an Chancengerechtigkeit verdrängt. Menschen, die erwerbsfähig sind oder es einmal werden, weist der Sozialinvestitionsstaat eine wirtschaftsproduktive Rolle zu, die sich an die Anforderungen des Arbeitsmarkes anzupassen haben und diejenigen Fähigkeiten und Kompetenzen (weiter-)entwickeln sollen, die in Zeiten globalisierter Wissensgesellschaft er- forderlich sind (vgl. Butterwegge 2008a, S. 154f.; ders. 2006, S. 15; Hauer 2003, S. 91; Olk 2007, S. 51).

Jeder Mensch trägt somit selbst die Verantwortung für Glück und Misserfolg. Ungleichheit ist dann nicht mehr das Ergebnis gesellschaftlicher Missstände, sondern wird als individuelles Versagen verstanden, d.h. Betroffene können keine Solidarität beanspruchen (vgl. Hauer 2003, S. 91). Für die soziale Gruppe der Kinder, die im besonderen Maße von den Familien- bedingungen in der Gegenwart abhängig ist, steigt damit die Gefahr unter Armutsbedingun- gen aufzuwachsen immer stärker an (vgl. Butterwegge 2008b, S. 23f.). Wie die Argumentati- onslinie im siebten Familienbericht der Bundesregierung verdeutlicht, kann es sich Deutsch- land nicht länger leisten, bei einer so niedrigen Geburtenrate wichtige Potenziale nicht aus- zuschöpfen (vgl. BMFSFJ 2006, S. XXIV). Die sinkende Geburtenrate erfordert politische Verhaltensänderungen und im Zuge dessen steigt der gesellschaftliche Wert von Kindern im Sozialinvestitionsstaat immer mehr an (vgl. Engelbert & Kaufmann 2003, S. 61f.; Leitner 2008, S. 73). Aufgrund ihres noch nicht vollkommen entwickelten Humankapitals werden Kinder als gesellschaftliche Ressource erhoben, in die es sich zu investieren lohnt. Der Staat weist Kindern damit eine neue Rolle zu. Sie gelten als zentrale Zielgruppe sozialinvestiver Politiken. Ihre gesellschaftspolitische Bedeutung wächst und frühe Kindheit rückt ins Visier wirtschaftlich orientierter Interessenvertreter_innen (vgl. Alfred Herrenhausen Gesellschaft 2002, S. 28; Netzler 2002, S. 24; Olk 2007, S. 44; Tervooren 2010, S. 181).

3. Die gesellschaftliche Bedeutung der (frühen) Kindheit: Kinder als Res- source

Unter Gesichtspunkten der Erziehungswissenschaft bildet (frühe) Kindheit eine eigenständi- ge Lebensphase, in der grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernt werden, die Aus- wirkungen auf den Lebenslauf als Ganzes haben (vgl. Mierendorff 2010, S. 15). Aus ökono- mischer Perspektive wird (frühe) Kindheit als Vorbereitung auf die zukünftige Berufslaufbahn verstanden, sodass es während des Aufwachsens diejenigen Kompetenzen zu fördern gilt, die für ein Leben in der globalisierten Wissens- und Leistungsgesellschaft erforderlich sind. Die ersten Entwicklungsjahre von Kindern erscheinen daher von herausragender Bedeutung für deren spätere Leistungsentwicklung (vgl. Gundlach 2006, S. 79; Joos 2002, S. 130f.). Aus beiden Blickwinkeln heraus versteht sich (frühe) Kindheit als prägende Phase, in der grundlegende Vorläuferfähigkeiten17 entwickelt werden. Dies verweist darauf, dass es insbe- sondere in der frühen Kindheit18 sensible Perioden gibt, in denen sich der weitere Lebens- weg entscheidet (vgl. Hendrick 2014, S. 473; Mierendorff 2010, S. 67f.; Spieß 2012, S. 1). Allerdings messen die verschiedenen Interessenvertreter_innen Kindheit unterschiedliche Bedeutungen zu, die sich bezüglich ihrer Absichten erheblich voneinander unterscheiden. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob Kinder hinsichtlich ihres zukünftigen „Werdens“ oder ge- genwärtigen „Seins“ verstanden werden. So lässt sich von Zielformulierungen und Maßnah- men ableiten, welche Perspektive auf Kindheit eingenommen wird, d.h. ob Kinder vornehm- lich in ihrer Rolle als unfertige und zukünftige Erwachsene gefasst werden oder ihnen eine Rolle zugestanden wird, die es ihnen ermöglicht, sich gemäß ihres individuellen Tempos in der Gegenwart zu entwickeln (vgl. Hentig 1996, S. 31; Mierendorff & Olk 2003, S. 437). Im Zuge dessen wird frühe Kindheit mit Bildungsansprüchen in Beziehung gesetzt. Frühe Bil- dungsprozesse gelten als förderlich, um das Humankapital von Kindern entscheidend zu steigern.

Im Zentrum des dritten Kapitels steht daher folgende These:

Die zunehmende gesellschaftliche Bedeutung der frühen Kindheit ist nicht aufgrund pädagogischer Zielsetzungen oder Gerechtigkeitsmotive induziert, sondern vorrangig aufgrund von Effizienz- und Ö konomiekriterien. Kinder werden aufgrund ihres Hu mankapitals zu einer gesellschaftlichen Ressource erhoben.

Im folgenden Kapitel wird im ersten Schritt der Humankapitalansatz herausgearbeitet und auf den ökonomischen Nutzen von Kindern eingegangen. Frühe Kindheit ist ins Interesse ver- schiedener Akteur_innen gerückt und gilt als gesellschaftliche Ressource, in die es sich zu investieren lohnt. Je nach Belang und Kontext werden Kinder mit unterschiedlichen Argu- mentationen als Ressource proklamiert. Ökonom_innen bekunden ein Interesse an früher Kindheit und bewerten sie hinsichtlich ihrer Nützlichkeit.

[...]


1 Die Definitionsmacht was unter Bildung zu verstehen ist, haben die Gebildeten (vgl. Hentig 1996, S.10).

2 PISA steht für die Abkürzung „Programme for International Student Assessment“ der OECD Mitgliedsstaaten.

3 IGLU steht im deutschen für Abkürzung „Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung“. Im interna- tionalen Kontext wird die Bezeichnung PIRLS „Progress in International Reading Literacy Study“, ver- wendet.

4 KiBiz steht als Abkürzung für das „Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) in Nordrhein-Westfalen und ist das vierte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)“ (vgl. KiBiz 2007).

5 Historisch wurden in der Sozialpolitik zwar schon immer wirtschaftliche Erwägungen getroffen, aller- dings waren Wirtschafts- und Sozialpolitik generell voneinander getrennte Disziplinen (vgl. Evers 2008, S. 233).

6 Der Begriff „redistributiv“ bezeichnet die „Korrektur der [marktwirtschaftlichen] Einkommensverteilung mithilfe finanzwirtschaftlicher Maßnahmen und Umverteilungen“ (Duden). Auf die Konzeptdarstellung redistributiver Sozialstaaten muss aus Platzgründen verzichtet werden.

7 Der Begriff Liberalismus ist „eine im Individualismus wurzelnde, im 19. Jh. in politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht entscheidend prägende Denkrichtung und Lebensform, die Freiheit, Autonomie, Verantwortung und freie Entfaltung der Persönlichkeit vertritt und staatliche Eingriffe auf ein Minimum beschränkt sehen will“ (Duden).

8 Ordoliberalismus ist ein theoretisches Konzept, indem die Förderung des Marktes durch den Staat erfolgt (vgl. Duden).

9 Die Humankapitaltheorie wird im dritten Kapitel dieser Arbeit näher definiert.

10 Monetarismus ist eine wirtschaftswissenschaftliche Theorie, „die besagt, dass in einer Volkswirtschaft der Geldmenge eine überragende Bedeutung beigemessen werden muss und deshalb die Wirtschaft primär über die Geldpolitik zu steuern ist (Duden).

11 So dringt die neoliberale Ideologie z.B. in das Gesundheitswesen ein. Im Rahmen der Einführung des Systems der G-DRG’s kam es zur Umstellung der Abrechnung nach Fallpauschalen. Dadurch verkürzt sich die stationäre Verweildauer der Patient_innen und außerdem findet eine verstärkte Aus- richtung der Krankenhäuser auf eine wirtschaftliche Versorgungseffizienz statt. Kurz gesagt: Die Krankenhäuser haben sich an die beschleunigte und effizienzorientierte Logik der ökonomisierten Welt angepasst. Dies hat maßgebliche Konsequenzen für die Gestaltung des Stationsalltags (vgl. Kirchen-Peters 2009, S. 227f.)

12 Die Bundesregierung ist seit dem Beschluss des Bundestages in den 1965er Jahren dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Familienbericht vorzulegen. Für jeden Bericht wird eine unabhängige und bis zu siebenköpfige Sachverständigenkommission beauftragt, die familienrelevante Themen der Gegenwart wissenschaftlich aufbereitet. Die Bundesregierung ist zu einer Stellungnahme verpflichtet (vgl. Mierendorff 2013, S. 86).

13 Als „Stille Reserve“ werden diejenigen Menschen bezeichnet, die zwar erwerbsfähig sind, aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen bei einer Verbesserung der Arbeitsmarktsituation die Bereitschaft entwickeln wieder eine Beschäftigung aufzunehmen (vgl. BMFSFJ 2002, S. 17).

14 Die fünf Indikatoren lauten: Senkung des Armutsrisiko, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Erhöhung der Geburtenrate Anhebung des Bildungsniveaus und Stärkung der Erziehungskompetenz (vgl. Leitner 2008, S. 73)

15 Auf die weitreichenden Veränderungen in Kindertageseinrichtungen wird ausführlich im vierten Kapitel dieser Arbeit eingegangen.

16 Das TAG stellt nur eines der drei familienpolitischen Maßnahmen dar, das im Rahmen des Konzeptes „aktivierender Familienpolitik“ eingeleitet wurde. Zusätzlich wurde der Ausbau des offenen Ganztages an Grundschulen (OGS) mithilfe des Programms „Zukunft Bildung und Betreuung - 2003 - 2007“ vorangetrieben und das neue Elterngeld veranlasst (vgl. Olk 2007, S. 48f.). Auf beide sozialinvestiven Maßnahmen kann aus Platzgründen in dieser Arbeit nicht eingegangen werden. Trotzdem soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese familienpolitischen Interventionen die Semantik fördern durch aktives fordern verdeutlichen.

17 Als Vorläuferfähigkeiten werden diejenigen Vorkenntnisse verstanden, die förderlich für die Entwicklung bestimmter Fähigkeiten sind. So bildet z.B. im Falle des Spracherwerbs rhythmisches Verstehen die Basis um Sprache zu erlernen und grammatikalische Strukturen zu erkennen. Vorläuferfähigkeiten wird ein elementarer Einfluss auf den späteren Kompetenzerwerb zugeschrieben und damit wird es als ausschlaggebend erachte, dass Kinder Vorläuferfähigkeiten bereits vor der Schule erworben haben (vgl. Bensel & Haug-Schnabel 2010, S. 40ff.)

18 „Wir würden nicht von einer »frühen« bzw. »vorschulischen Kindheit« sprechen, wenn es nicht eigens auf das frühkindliche bzw. vorschulische Alter bezogene Maßnahmen, Einrichtungen und Wissensbestände gäbe“ (Liegle 2003, S. 41).

Ende der Leseprobe aus 105 Seiten

Details

Titel
Kinder als Humankapital und gesellschaftliche Ressource
Untertitel
Die Elementarpädagogik als Adressat gesellschaftspolitischer Forderungen
Hochschule
Universität Bielefeld
Note
1,3
Jahr
2015
Seiten
105
Katalognummer
V299965
ISBN (eBook)
9783656963141
ISBN (Buch)
9783656963158
Dateigröße
938 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Neoliberalismus, neoliberale Politik, Elementarpädagogik, kritische Theorie, Gerechtigkeitstheorie, Bildung, frühe Bildung, Wohlfahrtstaat, Kindergarten
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Kinder als Humankapital und gesellschaftliche Ressource, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/299965

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