Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Modell REIT
2.1 Der REIT als Investmentanlage
2.2 Unterschiede zu einem Immobilienfond und einer Immobilien-AG
2.3 Bewertung des Modells
3 Der G-REIT
3.1 Voraussetzungen und Merkmale in Deutschland
3.2 Die steuerliche Behandlung des G-REIT
3.3 Die Entwicklung des German Real Estate Investment Trusts
3.4 Strukturelle und steuerliche Schwächen des G-REIT
3.5 Bewertung und Perspektive des G-REIT
4 Eine internationale Gegenüberstellung der REITs
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
7 Zeitschriftenverzeichnis
8 Internetverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Möglichkeiten einer Investition in Immobilien
Abbildung 2: Veränderung der Marktkapitalisierung 1992- 2003 in Bezug auf die Einführung von REITs
Abbildung 3: Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen des G-REITs (Eigene Darstellung)
Abbildung 4: Gegenüberstellung steuerliche Behandlung Immobilien-AG, Offener Immobilienfonds, REIT-AG
Abbildung 5: Zehnjahres Chartverlauf des DIMAX
Abbildung 6: Gegenüberstellung gesetzlicher Richtlinien internationaler REITs
1 Einleitung
Real Estate Investment Trusts (im Folgenden kurz: REITs) wurden 1960 in den USA mit dem Ziel eingeführt, Kleinanlegern die Möglichkeit darzubieten, unkompliziert und flexibel in Immobilien zu investieren. Das Ziel dieses Anlagevehikels ist es, dass Anleger indirekt in Immobilien investieren können, ohne derartige Aufwendungen erbringen zu müssen, welche bei einem direkten Erwerb von Immobilien erforderlich wären. Das eingesetzte Kapital ist nicht zwingend langfristig gebunden und birgt eine enorme Flexibilität, trotz hohen und sicheren Renditen. Des Weiteren sollten Unternehmen die Chance erhalten zusätzliche Kapitalquellen zu erschließen und ihre Immobilien, durch die Einbringung in einem REIT, in liquide Mittel zu verwandeln. Damit sich eine Kapitalgesellschaft als REIT definieren darf, muss sie gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllen, welche sich länderspezifisch unterscheiden. Die länderübergreifende Gemeinsamkeit ist jedoch, dass REITs ihr Hauptgeschäftsfeld in der Immobilienbranche haben müssen und die jährlichen Ausschüttungen des Gewinns an die Aktionäre zwischen 80% bis 90% liegt.1
Der Real Estate Investment Trust zeichnet sich unter anderem durch eine Steuerbefreiung auf der Unternehmensebene aus. Die Versteuerung findet auf die Dividende der Anteilseigner, zu deren persönlichen Steuersätzen, statt. Die REITs sind sowohl von der Gewerbesteuer als auch der Körperschaftssteuer befreit.
In dieser Arbeit werden anfangs allgemeine Grundsätze und Merkmale des Real Estate Investment Trust aufgezeigt. Zudem wird der REIT als Investitionsanlage dargestellt und es findet eine Abgrenzung zu ähnlichen Anlageprodukten wie dem Erwerb von Anteilen an einer Immobilienaktiengesellschaft oder an offenen und geschlossen Fonds statt. Der Weiteren führt der Autor in dem Kapitel die Vor- und Nachteile einer Investition in einen REIT auf. Dieser erste Teil der Arbeit wird mit einer Bewertung des Modells abgeschlossen, indem der Erfolg von bisherigen Einführungen dargelegt wird. Das dritte Kapitel behandelt den German Real Estate Investment Trust. Zuerst werden dem Leser die Voraussetzungen und Merkmale, sowie die steuerliche Behandlung des G-REIT erläutert. Darauf folgend schildert der Autor die bisherige Entwicklung der Einführung des G-REITs am Beispiel des Erfolgs eines REIT-Unternehmens in Deutschland. Darüber hinaus wird in diesem Teil der Arbeit sowohl zu einer Perspektive des G-REITs, als auch zu seinen strukturellen und steuerlichen Schwächen Stellung genommen. Das vierte Kapitel befasst sich mit einer internationalen Gegenüberstellung der REITs. Hier werden anhand eines Vergleichs zwischen den REITs der Länder USA, Australien, Frankreich und Deutschland die Unterschiede der Gesetzgebung deutlich.
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser die Merkmale, sowie die Vor- und Nachteile des Anlagevehikel Real Estate Investment Trust aufzuzeigen, sodass dieser über neue Kenntnisse von indirekten Immobilienanlagen verfügt. Darüber hinaus sollte aktuelles Wissen über den Erfolg dieses Modells in Deutschland erläutert und eine mögliche Zukunft des Modells deutlich gemacht worden sein.
2 Das Modell REIT
Ein Real Estate Investment Trust (REIT) ist eine steuerbegünstigte Kapitalgesellschaft, die ihre Einkünfte vorwiegend durch Immobilien generiert. Das Hauptgeschäftsfeld besteht darin, Immobilien zu besitzen, zu betreiben, oder auch zu finanzieren. Die Mieteinnahmen aus den investierten Objekten stellen jedoch meistens den größten Teil des Umsatzes eines REITs dar.2
Diese spezialisierte Form einer Immobilien-Aktiengesellschaft offeriert Anlegern die Möglichkeit, in ein öffentlich gehandeltes Immobilienportfolio zu investieren. REITs verbinden den Immobilienmarkt mit dem Kapitalmarkt und bieten zum einen Investoren eine attraktive, indirekte Anlagemöglichkeit in „Beton-Gold“ und zum anderen ist es eine Opportunität für Unternehmen, durch die Überführung ihrer Immobilien in einen REIT liquide Mittel freizusetzen, aber auch, unter bestimmten Voraussetzungen, stille Reserven heben zu können.3 Viele deutsche Unternehmen besitzen große Immobilienbestände, in denen viel Kapital gebunden ist, was sich als negativer Aspekt in der Bilanz darstellt. Für damals verstaatlichte Unternehmen wie z.B. die Deutsche Telekom AG oder große Industrieunternehmen wie z. B. Siemens AG, welche aus historischen bzw. branchenbedingten Gründen über viele Gewerbeimmobilien verfügen und deren Kerngeschäft nicht in dem Betreiben von Immobilien liegt, ist das Immobilien-Outsourcing eine attraktive Möglichkeit.4 Die Überführung der Immobilien in einen REIT und eine langfristige Anmietung z.B. durch einen Sale-and-Lease-Back-Vertrag, ermöglicht Unternehmen eine oftmals hohe Eigenkapitalbindung in Bestandsimmobilien zu lösen und anderweitig rentabler investieren zu können. Zudem steigert die Freisetzung stiller Reserven kurzfristig das Ergebnis des Unternehmens und kann z.B. zu einer Erhöhung des Aktienkurses des Unternehmens führen. In Frankreich führte diese steuerliche Begünstigung bereits zu einer Senkung der Eigenkapitalbindung von Unternehmen in Immobilien5.
Unternehmen mit einem REIT-Status, schütten einen Großteil ihres Gewinns als Dividende an die Aktionäre aus. Wie hoch dieser Anteil des Gewinns ist, ist von dem jeweiligen Land bzw. der dort gebildeten Gesetzgebung abhängig. Das Besondere an einer solchen Kapitalgesellschaft ist vor allem, dass die Ausschüttungen auf der Unternehmensebene steuerfrei sind und die Aktionäre ihre Dividende nach ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern müssen.6
Um einen REIT-Status zu erreichen, müssen die Gesellschaften bestimmte, länderspezifisch gesetzlich geregelte Kriterien erfüllen. In vielen Ländern, wie z. B. Deutschland ist der REIT eine börsennotierte Aktiengesellschaft. In anderen Ländern ist es jedoch auch möglich, eine Kapitalgesellschaft mit einer anderen Rechtsform zu wählen.7
Real Estate Investment Trusts werden in drei Kategorien unterteilt, abhängig von ihrem Anlageschwerpunkt. Es wird zwischen dem Equity-REIT, dem Mortgage-REIT und dem Hybrid-REIT unterschieden.8
Zu den Aufgabenfeldern eines Equity-REIT zählen die Projektentwicklung von Immobilien, die Vermarktung der Objekte, sowie das Facility Management und andere Dienstleistungen.
Während diese Art der REITs Immobilien verwalten, besitzen und betreiben, konzentrieren sich Mortgage-REITs auf die Immobilienfinanzierung. Indem diese Hypotheken kaufen oder in Hypothekenpfandbriefe investieren und somit indirekt in Immobilien investieren oder Kredite an Immobilienbesitzer oder Immobilienbetreiber vergeben, generieren Mortgage-REITs ihren Umsatz. Hybrid-REITs agieren sowohl in dem Aufgabenfeld des Equity-REIT, als auch in dem des Mortgage-REIT.9
2.1 Der REIT als Investmentanlage
Die Bedeutung der Immobilienmärkte und der börsennotierten Anlagevehikel steigt rasant an. Das Globel Investable Universe, welches den globalen Marktwerkt aller investierbaren Immobilienanlagen aufzeigt, verfügte 2010 über einen Marktwert von etwa 24.000 Milliarden US Dollar. Es wird mit einer Steigerung des Marktwertes bis zum Jahr 2020 um 96% auf rund 47.000 Milliarden US Dollar gerechnet. Im Jahr 2030 soll der Global Investable Universe sogar auf 70.000 Milliarden US Dollar angestiegen sein. Jedoch sind im Jahr 2012 nur etwa 6 % von den verfügbaren Immobilienanlagen, auf knapp 4.000 börsennotierten Unternehmen aufgeteilt.10 Dies verdeutlicht das enorme Potenzial an außerbörslichem Immobilienanlagevermögen, welches weltweit vorhanden ist.
Der REIT stellt eine indirekte und mittelbare Immobilieninvestition dar. Bei solch einer Investition werden in der Regel Anteile an Gesellschaften z.B. in Form von Aktien erworben, die direkt oder indirekt in Immobilien investiert haben. Diese Anlageform bietet im Gegensatz zu einer Direktinvestition in Immobilien einen höheren Grad an Fungibilität, geringe Transaktionskosten und setzt keine spezifischen Immobilienkenntnisse voraus. Zudem ist die Haftung meistens nur auf das eingesetzte Eigenkapital begrenzt. Der Vorteil der Kontrolle über das Objekt ist jedoch bei einer indirekten Investition nicht gegeben.11
Die erzielbaren Renditen durch REITs sind überdurchschnittlich hoch. In den Jahren von 1971 bis 2003 haben REITs in den USA durchschnittlich eine Rendite von fast 13% generiert. Im Vergleich zu offenen Immobilienfonds in Deutschland, die selten mehr als 5% Rendite erzielen und dem Dow Jones Industrials, welcher im selben Zeitraum nur etwa 8% jährlich gestiegen ist, erscheint die Geldanlage in REITs deutlich rentabler.12
Abbildung 1: Möglichkeiten einer Investition in Immobilien
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung.
Neben dem REIT gibt es zwei weitere Möglichkeiten indirekt in Immobilien zu investieren. Dazu gehören offene und geschlossene Immobilienfonds, sowie an der Börse notierte Immobilienunternehmen in Form von Aktiengesellschaften.13 Eine Investition in einen Real Estate Investment Trust eignet sich aufgrund von sicheren Cashflows bei langfristig guten Wachstumschancen hervorragend sowohl für institutionelle, als auch für private Anleger.14 REITs bieten eine gute Möglichkeit das Vermögen zu diversifizieren, da die Wertentwicklung von Immobilien und Aktien nur sehr gering zusammenhängt und somit das Risiko des Portfolios sinkt.15
Die Bewertung eines REITs erfolgt hauptsächlich in Form von drei verschiedenen Methoden. Das Vergleichswertverfahren stellt die Preise vergleichbarer Unternehmen (Peer Groups) gegenüber und ordnet das untersuchende REIT-Unternehmen dort ein. Das zweite Verfahren nennt sich die Discounted-Cashflow-Methode. Dieses am zukünftigen Erfolg des Unternehmens orientierte Verfahren ermittelt den abdiskontierten Barwert zukünftig generierender Zahlungsströme. Führend ist jedoch die Bewertung nach dem Net-Asset-Value-Verfahren. Diese Methode ermittelt den Saldo der Marktwerte, der Aktiva des Unternehmens und seiner Verbindlichkeiten. Analysten berechnen in der Regel den „fairen Wert“ einer Aktie, indem diese alle drei Methoden in diesen Wert einbeziehen.16
2.2 Unterschiede zu einem Immobilienfond und einer Immobilien-AG
Im Unterschied zu den geschlossenen Immobilienfonds, für die es keinen transparenten Markt gibt, können REITs, sofern sie börsennotiert sind (Ausnahmen in z.B. USA, Australien, Japan)17, wie Aktien auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden. Somit variiert der Wert der Geschäftsanteile des REITs nicht allein durch das Ergebnis der Kapitalgesellschaft, sondern ist ebenso abhängig von der Nachfrage an den Börsen. Der Vorteil gegenüber offenen Immobilienfonds ist, dass diese bei erheblichen Mittelzuflüssen diese schwer unmittelbar in Immobilien investieren können und bei starken Mittelabflüssen genügend liquide Mittel zur Ausbezahlung der Anleger zur Verfügung haben müssen.18
Die als Immobilienaktiengesellschaften bezeichneten Kapitalgesellschaften in Deutschland, die mindestens 75% ihrer Umsätze aus dem Immobiliengeschäft beziehen müssen, können diesen Umsatz aus verschiedenen Tätigkeiten in der Branche beziehen. Dazu zählen die Vermietung und Verpachtung, Immobilienverwaltung, der Immobilienhandel sowie Projektentwicklung und Immobilienberatung. Unter der Definition von Immobilienaktiengesellschaft fallen demnach ebenso Gesellschaften mit einem großen Immobilienvermögen, aber auch reine Service- und Beratungsunternehmen.19 Dies bietet Investoren bzw. Aktionären wenig Transparenz und lässt den REIT attraktiver als diese erscheinen, da für diesen gesetzliche Regelungen der Tätigkeitsfelder getroffen wurden. In Deutschland ist im REITG explizit aufgeführt, welcher Art von Einkünften zu denen eines REITs zählen dürfen und welche weiteren Kriterien erfüllt werden müssen. Eine Investition in einen REIT ist als eine Anlageklasse zwischen Anleihen und Aktien zu sehen. Der Fokus liegt auf dem jährlichen Dividendenbetrag in Verbindung mit einer Wachstumskomponente.20 Börsennotierte REIT-Unternehmen besitzen gegenüber offenen Immobilienfonds in Wirtschaftskrisen einen großen Vorteil. Durch den großen Abgabedruck von Aktien seitens der Anteilseigner in einer Finanz-, beziehungsweise Wirtschaftskrise, erleiden zwar die Aktienkurse dieser Unternehmen negative Schwankungen, jedoch bleibt die Bilanz der Unternehmen dadurch unberührt. Offene Immobilienfonds erleiden durch eine hohe Rückgabe in Krisenzeiten oftmals Liquiditätsengpässe und Schließungen. Aktiengesellschaften können zudem z. B. in Form einer Kapitalerhöhung schneller ihr Eigenkapital aufstocken, als ein offener Immobilienfond und weisen geringere Verwaltungs-, sowie Transaktionskosten auf.21 In Deutschland darf der G-REIT eine Fremdkapitalquote bis zu maximal 55% aufweisen und ähnelt damit der des offenen Immobilienfonds, welcher zu 50% aus Fremdkapital gebildet sein darf.22
2.3 Bewertung des Modells
Um die Bewertung des REIT zu bekräftigen stellt die Abbildung zwei die Marktkapitalisierung der REITs bzw. der börsennotierten Immobiliengesellschaften der USA, Australiens und anderer Länder in den Jahren 1992-2003 gegenüber. Diese Grafik verdeutlicht, dass Länder, die REITs eingeführt haben eine enorme Steigerung der Marktkapitalisierung errungen haben und Länder ohne REITs zu diesem Zeitpunkt eine fallende Marktkapitalisierung der börsennotierten Immobiliengesellschaften verzeichnen mussten.23
Abbildung 2: Veränderung der Marktkapitalisierung 1992- 2003 in Bezug auf die Einführung von REITs
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: In Anlehnung an: Trübestein, M., (2012), S. 166.
Die in der Abbildung dargelegten Marktzahlen zeigen auf, dass der REIT in den Ländern, in denen er eingeführt wurde erfolgreich angenommen wurde und als sehr positiv zu bewerten ist. Zugleich bietet dieses Modell großen Unternehmen die Möglichkeit eines Immobilienoutsourcings. Somit können diese wieder ihre Konzentration und ihre Kompetenzen auf das Kerngeschäft legen.
Ein weiterer positiv zu bewertender Aspekt des Anlagevehikels ist die Tatsache, dass auch private Personen mit einem geringen Kapital in Immobilien investieren können. Eine direkte Investition ist für viele Privatpersonen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln und Fachkenntnissen nicht möglich. Der Erwerb von Anteilen an üblichen Immobilienaktiengesellschaften sichert den Anlegern nicht zwangsläufig eine Investition in Immobilien und zudem sind diese Aktien häufig volatiler und bedeuten ein größeres Risiko.24
Abschließend ist ein erfolgreicher REIT wirtschaftssteigernd und bietet Unternehmen, sowie großen und kleinen Investoren viele Vorteile.
3 Der G-REIT
Der deutsche Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Einführung des German Real Estate Investment Trust am 30.03.2007 zugestimmt.25 Am 01.06.2007 ist das REITG rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Der G-REIT wurde mit dem Ziel entwickelt, zum einen den Finanzstandort Deutschland durch ein international konkurrenzfähiges Immobilienanlageprodukt mit einer hohen Fungibilität zu stärken und eine Professionalisierung der deutschen Immobilienwirtschaft zu erreichen und zum anderen eine Mobilisierung nicht betriebsnotwendiger Immobilien deutscher Unternehmen hervorzurufen. Da diese im internationalen Vergleich eine hohe Immobilieneigentumsquote ausweisen, soll den Unternehmen eine steuerbegünstigte Möglichkeit dargeboten werden diese zu mobilisieren.26
Aktuell (Stand August 2014) sind in Deutschland drei REITs und kein Vor-REIT notiert.27
Der G-REIT bietet dem deutschen Immobilienmarkt, welcher zu dem größten Europas gehört, neue Chancen, da Investitionen aus dem Ausland das Kapitalangebot, sowie die Liquidität der Branche steigern.28 Zudem profitiert das Land Deutschland von ausländischen Investoren in einen deutschen REIT, da die Quellensteuern auf Dividenden dem Land zufließen, in dem deren Immobilien ansässig sind.29
In den USA veräußern ca. 70% der Unternehmen ihre Immobilien um ihre Kapitalbindungen zu lösen und liquide Mittel für Investitionen freizusetzen. In Deutschland hingegen liegt die Zahl der Unternehmen bei etwa 30%. Dies verdeutlicht das mögliche Potential an Immobilienoutsourcing in Deutschland. Die aus der Differenz des Veräußerungswertes und des Buchwertes entstehenden stillen Reserven müssen in Deutschland versteuert werden und hemmen somit den Verkauf der Immobilien. Ein deutliches Problem stellen Immobilien dar, welche über viele Jahre abgeschrieben wurden und nur noch mit einem geringen Buchwert in der Bilanz erfasst werden, jedoch der Marktwert erheblich höher oder sogar gestiegen ist. Der REIT bot eine Lösung für dieses Hindernis, da er Steuervergünstigungen bei der Aufdeckung stiller Reserven unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.30 Auf diese, als Exit Tax bezeichnete, steuerliche Gegebenheit wird in dieser Arbeit im Kapitel 3.2 eingegangen.
3.1 Voraussetzungen und Merkmale in Deutschland
Der REIT in Deutschland muss die Rechtsform einer Aktiengesellschaft aufweisen können. Unter den im Folgenden aufgeführten gesetzlich bestimmten Voraussetzungen ist ein REIT-Unternehmen in Deutschland von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Aktiengesellschaften mit dem Sitz im Inland können sich gemäß § 2 REITG bei dem Bundeszentralamt für Steuern als „Vor-REIT“ registrieren lassen.31 Diese Vorstufe des Real Estate Investment Trusts ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit inländischem Sitz, welche noch nicht alle erforderlichen Voraussetzungen zur Erlangung des REIT-Status vorweisen kann. Der Vor-REIT besaß das steuerliche Privileg der Exit Tax, welche allerdings 2009 abgelaufen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Immobilieneigentümer ihre Immobilien bereits vor Erreichung des REIT-Status steuerbegünstigt in einen Vor-REIT überführen.32
Ein deutsches REIT-Unternehmen ist verpflichtet, ein Grundkapital von mindestens 15 Millionen Euro (§ 4 REITG) zu besitzen. Die Firma eines G-REIT muss die Bezeichnung „REIT-Aktiengesellschaft“ oder „REIT-AG“ (§ 6 REITG) enthalten und ist nach den deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen im Handelsregister einzutragen. Die deutsche Gesetzgebung beschränkt den deutschen Real Estate Investment Trust auf die Verwaltung, den Erwerb, das Besitzen sowie die Veräußerung von unbeweglichen Vermögen. Ausgenommen hiervon sind Bestandswohnimmobilien, welche vor dem 01.01.2007 erbaut wurden und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Zudem ist der G-REIT gemäß § 3 Absatz 7 an einer Beteiligung an einer Immobilienpersonengesellschaft, einer Auslandsobjektgesellschaft, oder einer REIT-Dienstleistungsgesellschaften berechtigt, sofern diese den Unternehmensgegenstand im Sinne des § 1 REITG nicht anderweitig erweitern.33 Im Abschnitt 2 des REITG ist in § 11 die Streuung der Aktien festgelegt. Kein Anleger darf über 10% der Stimmrechte halten und mindestens 15% der Aktien sind im Streubesitz zu halten. Zum Zeitpunkt des Initial Public Offering (IPO) ist sogar eine Streubesitzquote von mindestens 25% einzuhalten. Mindestens 75% der Assets des G-REIT müssen in Immobilien investiert sein und mindestens 75% der Bruttoerträge muss das Unternehmen durch seine Haupttätigkeit generieren. Eine weitere gesetzliche Bestimmung verbietet den Verkauf von mehr als 50% des Portfolios des Unternehmens innerhalb von 5 Jahren.34 Dies soll den reinen Immobilienhandel für REITs ausschließen. Der Real Estate Investment Trust in Deutschland ist in § 13 REITG zu einer Ausschüttung von 90%, des nach dem HGB zu ermittelnden Jahresüberschusses, an die Aktionäre verpflichtet. Bei der Ermittlung des Ergebnisses des Unternehmens ist zu beachten, dass lediglich lineare Abschreibungen planmäßig zulässig sind, welche mit 2% jährlich legitim ist.35
Gemäß § 15 REITG muss am Ende eines Geschäftsjahres das unbewegliche Vermögen des Unternehmens mit mindestens 45% bilanziert sein. Ausgenommen sind bei der Ermittlung des Eigenkapitals die ausgewiesenen Anteile an Tochterunternehmen.36
Abbildung 3: Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen des G-REITs (Eigene Darstellung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
1 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 50.
2 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 49.
3 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 163.
4 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 55.
5 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 163.
6 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 49.
7 Vgl. ebenda, S. 49.
8 Vgl. Pelikan, E., (2007), S. 60.
9 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 54.
10 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 164f.
11 Vgl. ebenda, S. 21.
12 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 51.
13 Vgl. Pelikan, E., (2007), S. 60.
14 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 49.
15 Vgl. Pelikan, E., (2007), S. 60.
16 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 174.
17 Vgl. ebenda, S. 168.
18 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 49.
19 Vgl. Pfnür, A., (2011), S. 154.
20 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 173.
21 Vgl. ebenda, S. 169f.
22 Vgl. Freshfields Bruckhaus Deringer (Hrsg.), (2011), S.7.
23 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 166.
24 Vgl. Interview vom 14.07.2014 mit Herrn (nich freigegeben), Commerzbank AG, siehe Anhang.
25 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 170.
26 Vgl. Freshfields Bruckhaus Deringer (Hrsg.), (2011), S.1f.
27 Vgl. Interview vom 14.07.2014 mit Herrn (nich freigegeben), Commerzbank AG, siehe Anhang.
28 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 53.
29 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 167.
30 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 56.
31 Vgl. Lindauer, J., (2010), S. 225.
32 Vgl. Pilz, G., (2007), S. 62.
33 Vgl. Freshfields Bruckhaus Deringer (Hrsg.), (2011), S.2f.
34 Vgl. Trübestein, M., (2012), S. 172.
35 Vgl. Freshfields Bruckhaus Deringer (Hrsg.), (2011), S.6.
36 Vgl. Lindauer, J., (2010), S. 226.