Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Lemma
2. Etymologie der Worte
2.a) Etymologie des Wortes Ehe
2.b) Etymologie des Wortes Gatte
3 . Alte Grundbedeutung
4. Bedeutungsdifferenzierungen von Ehe und Gatte (synchron)
5.) Wortbildungen (synchron)
a.) Ableitungen des Wortes Ehe:
b.) Ableitungen des Wortes Gatte
6.) Bedeutungswandel (diachron)
a.) Bedeutungswandel des Wortes Ehe
b.) Bedeutungswandel des Wortes Gatte
7.) Literaturverzeichnis
1. Lemma:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Etymologie der Worte
2.a) Etymologie des Wortes Ehe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.b) Etymologie des Wortes Gatte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3. Alte Grundbedeutung
a) Alte Grundbedeutung des Wortes Ehe: ewig geltendes Recht, Ewigkeit, Ehevertrag
b) Alte Grundbedeutung des Wortes Gatte: vereinigen, Genosse, Ehepartner
4. Bedeutungsdifferenzierungen von Ehe und Gatte (synchron)
Ehe:
- gesetzliche Verbindung von Mann und Frau
- im religiösen Bereich : Gesetz Gottes, Gebot Christi
- Vertrag, Ehevertrag
- Gesetz
- Recht, rechtsgültige Festsetzung
- Rechte und Pflichten
- Zusammenleben der Geschlechter
- Institution
Gatte:
- Ehemann
- Gleichgestellter ebenbürtiger Genosse (seit Mitte des 12 Jhs.)
- Paarungspartner im Tierreich (seit Mitte des 13. Jhs.)
- ehelich verbundenen Mitmenschen
- für beide Geschlechter stehend, die in einer Ehe sind (bis Ende des 18. Jhs.)
5.) Wortbildungen (synchron)
a.) Ableitungen des Wortes Ehe:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b.) Ableitungen des Wortes Gatte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
6.) Bedeutungswandel (diachron)
a.) Bedeutungswandel des Wortes Ehe
Im Indogermanischen bedeutete das Wort Ehe ‚lenken‘ oder ‚verbinden‘. Im Westgermanischen kommt es zu einer Bedeutungserweiterung. Das Wort substantivierte sich und hatte seitdem die Bedeutung ‚Gesetz‘ oder ‚Recht‘ und deutete auf die Verbindung von Mann und Frau hin, die aufgrund eines göttlichen Gebotes eine Art eines gesetzlichen Vertrages eingingen. Im Althochdeutschen wurde das Wort ēwa zusätzlich mit der Bedeutung ‚Ewigkeit‘ oder auch ‚ewig geltendes Recht‘ verwandt. Das heutige Wort ewig beruht ebenfalls auf ēwa. Die Spezialisierung auf die heutige Bedeutung der Ehe entwickelte sich erst im Mittelhochdeutschen, war aber auch schon im Altenglischen zu finden. Die Ehe gilt seitdem als eine Gemeinschaft von Mann und Frau, die gesetzlich und kirchlich anerkannt werden musste. Im 15. Jahrhundert in Hessen wurde das Wort Ehe zum ersten Mal schriftlich erwähnt. Erst im 17. Jahrhundert hat sich Ehe als neuhochdeutsche Normalform durchgesetzt.
Die kirchliche Anerkennung ist heute keine Bedingung mehr für die Eheschließung. Des Weiteren ist es heutzutage in einigen Ländern möglich eine gleichgeschlechtliche Ehe, oder auch eine eingetragene Partnerschaft die sich an der Ehe orientiert, einzugehen.
b.) Bedeutungswandel des Wortes Gatte
Die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Gatte war im Indogermanischen ‚sich vereinen‘ oder ‚verbunden sein‘. Im Germanischen substantivierte sich das Wort mit der Bedeutung ‚Genosse‘. Später, im Althochdeutschen, kommt es zur Bedeutungserweiterung und das Wort wird auch als Adjektiv verwendet mit der Bedeutung ‚passend‘ oder ‚zugehörig‘. Im Mittelhochdeutschen wird die Bedeutung ‚Genosse‘ erhalten und das Wort gehört seit Mitte des 12. Jahrhunderts zur gehobenen Sprache. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts wird die Bedeutung des ‚Tiermännchen‘ und des ‚Tierweibchen‘ im Bezug auf dessen sexuelle Paarung hinzugefügt. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts steht das Wort Gatte allein für den ‚ehelich verbundenen Mitmenschen‘. Um sich vorher auf einen Menschen zu beziehen, musste die Komposition ‚Ehegatte‘ verwandt werden. Bis Ende des 18. Jahrhunderts konnte das Wort Gatte mit beiden Geschlechtern in Verbindung gebracht werden. Seitdem beschreibt das Wort in einer gehobenen Sprache den männlichen Ehepartner.
7.) Literaturverzeichnis
<http://www.duden.de> (Zugriff am 28. 03. 2012)
Grimm, Jacob: Art. Ehe [und Derivate], in: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, Bd. III, Leipzig 1862 [Nachdruck Hildesheim u.a. 2003], S. 109 – 118.
Kluge, Friedrich: Art. Ehe,in: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24 durchgesehene Und erweiterte Auflage von Elmar Seebold, Berlin und New York 2002, S.314. Sp.1.
Kluge, Friedrich: Art. Gatte, in: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24 durchgesehene Und erweiterte Auflage von Elmar Seebold, Berlin und New York 2002, S.333. Sp.1.
Pfeifer, Wolfgang: Ehe, in: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, München 2005. S. 261, Sp. 2 -262, Sp. 1.
Pfeifer, Wolfgang: Gatte, in: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, München 2005. S. 401, Sp. 2 -402, Sp. 1.
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