Seit in Kraft treten des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1993 mit dem Ziel eines einheitlichen, europäischen Binnenmarktes macht die Forderung nach freiem Wettbewerb auch vor jenen Märkten nicht mehr halt, die einst als natürliches Monopol galten, wie die Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser. In nahezu jedem Sektor wurden – zum Teil bereits vor 1993 – Richtlinien erlassen, die den Wettbewerb im jeweiligen Sektor anregen sollten. Mit Ausnahme des Wassersektors verfügt jeder Markt über eine entscheidende Richtlinie zur Liberalisierung, die von der EU erlassen worden ist und von den Mitgliedstaaten mit entsprechenden Zeitvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden muss. 1998 trat die EU-Postrichtlinie in Kraft, die die neue Postrichtlinie 4 Jahre später verschärfte. Es wurde darin ein Zeitplan zur Liberalisierung mit dem Bestreben vorgegeben, eine vollständige Liberalisierung bis 2009 zu erreichen. Bereits vor Verabschiedung der entscheidenden Richtlinie in der Telekommunikation 1996, in der der 01.Januar 1998 als Frist für die vollständige Liberalisierung in diesem Sektor galt, wurden Richtlinien erlassen, die den Weg zu einem liberalisierten Markt bahnten. Wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie von 1996 in nationales Recht hat die EU einigen Ländern ein Verfahren eröffnet. Die Basis für die heutige Liberalisierung im Energiesektor schufen bereits der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft von Kohle und Stahl von 1951, der Vertrag zur Europäischen Atomgemeinschaft von 1957, die Richtlinie zur Gewährung von Preistransparenz und die Richtlinie zum Transit elektrischer Energie 1990. Die entscheidende EU-Binnenmarktrichtlinie Strom trat 1997 in Kraft, die eine schrittweise oder sofortige Öffnung des Marktes als Optionen für die Mitgliedstaaten vorsieht, gefolgt von der Binnenmarktrichtlinie für Gas ein Jahr später, die einen Zeitplan für die schrittweise Marktöffnung enthält. Eine vollständige Öffnung des Energiemarktes wird für das Jahr 2007 erwartet. Da sich der Wettbewerb im Wassersektor schwierig gestaltet, ist bisher noch keine Richtlinie der EU zur Liberalisierung erlassen worden. Gründe hierfür sind in erster Linie Probleme bei einer gemeinsamen Netznutzung. Die Qualität des Wassers könnte dabei unter Umständen beeinträchtigt werden und ein Neu- oder Umbau des nicht wettbewerblich organisierten Netzes würde zu hohen Kosten führen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. EG-Vertrag als Grundlage der Liberalisierung einstiger Monopolmärkte in Europa
2. Liberalisierung im Postsektor
3. Liberalisierung in der Telekommunikation
4. Liberalisierung im Strom- und Gassektor
5. Sonderstellung des Wassersektors
6. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen detaillierten Überblick über den Prozess der Marktliberalisierung in den ehemals monopolbeherrschten Sektoren Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser innerhalb der Europäischen Union. Das primäre Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen auf Basis des EG-Vertrags zu beleuchten sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Umsetzung der jeweiligen EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten aufzuzeigen.
- Rechtliche Rahmenbedingungen durch den EG-Vertrag und EU-Wettbewerbsregeln
- Entwicklung und Umsetzung der EU-Richtlinien im Post- und Telekommunikationssektor
- Marktöffnungsprozesse und Liberalisierungsstrategien im Bereich Strom und Gas
- Herausforderungen und Besonderheiten im Bereich der Wasserversorgung
- Vergleichende Analyse der Liberalisierungserfolge und nationaler Besonderheiten
Auszug aus dem Buch
3. Liberalisierung in der Telekommunikation
In wenigen Ländern Europas, wie in Großbritannien, herrschten vor ersten Impulsen der EU zur Liberalisierung Duopole im Telekommunikationsmarkt. Erste Liberalisierungsschritte im Telekommunikationssektor ergab die Endgeräte-Richtlinie der EG (RL 88/301) von 1988, die besagte, dass Endverbraucher hinsichtlich der Wahl ihrer Endgeräte frei sind, um so den für sie besten Nutzen aus dem technischen Fortschritt auf dem Markt der Endgeräte zu erzielen. Ihr voraus gingen, wie im Falle der Liberalisierung des Postsektors, einige Jahre Diskussion im Grünbuch der Europäischen Kommission. Schon 1985 wurde ein Weißbuch vorgelegt, das die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum Inhalt hatte und in dem auch das Ziel zur Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes in der Telekommunikation formuliert worden ist.
Im Gegensatz zum Postsektor, in dem bisher nur zwei Richtlinien erfolgten, wurden für die Telekommunikationsmärkte in den folgenden Jahren nach und nach weitere Richtlinien erlassen. So folgte 1990 die Diensterichtlinie (RL 90/388/EWG), durch die gemäß Art. 8 Abs. 3 RL 90/388/EWG Mehrwertdienste, Datendienste und Sprachtelefondienste für unternehmensweite Netze und geschlossene Benutzergruppen bis 1993 liberalisiert werden sollten. Der öffentliche Sprachtelefondienst und die öffentliche Netzinfrastruktur blieben jedoch vorerst im Zuständigkeitsbereich der nationalen Unternehmen, um auf diese Weise die Grundversorgung für Endkunden zu gewährleisten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EG-Vertrag als Grundlage der Liberalisierung einstiger Monopolmärkte in Europa: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Europäischen Binnenmarktes und die wettbewerbsrechtlichen Grundlagen des EG-Vertrags, die den Rahmen für den Abbau von Monopolstrukturen in Netzindustrien setzen.
2. Liberalisierung im Postsektor: Hier wird der Prozess der stufenweisen Marktöffnung im Postbereich sowie die Entwicklung von der ersten Richtlinie 1998 bis zur Verschärfung im Jahr 2002 beschrieben.
3. Liberalisierung in der Telekommunikation: Das Kapitel analysiert die rasche Folge von Richtlinien, die den Wettbewerb in diesem Sektor durch die Liberalisierung von Endgeräten, Mehrwertdiensten und schließlich der gesamten Netzinfrastruktur vorangetrieben haben.
4. Liberalisierung im Strom- und Gassektor: Dieser Abschnitt beschreibt die komplexen Marktöffnungsstrategien für Energie, bei denen insbesondere das Konzept des „unbundling“ und der diskriminierungsfreie Netzzugang im Vordergrund stehen.
5. Sonderstellung des Wassersektors: Es wird dargelegt, warum der Wassersektor aufgrund seiner infrastrukturellen Besonderheiten und der fehlenden EU-weiten Richtlinie eine Sonderrolle einnimmt, die den Wettbewerb erschwert.
6. Fazit und Ausblick: Das Kapitel fasst die bisherigen Erfolge der Liberalisierung zusammen und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der europäischen Märkte bis zum Jahr 2010.
Schlüsselwörter
Liberalisierung, EU-Binnenmarkt, Wettbewerb, EG-Vertrag, Postsektor, Telekommunikation, Strommarkt, Gasmarkt, Wasserwirtschaft, Monopol, Richtlinien, Marktöffnung, Infrastruktur, Netzindustrien, Regulierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht den Prozess der europäischen Marktliberalisierung in Sektoren, die früher als natürliche Monopole galten, und analysiert deren rechtliche Basis.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Schwerpunkte liegen auf den Sektoren Post, Telekommunikation, Energie (Strom und Gas) sowie der Wasserversorgung in Europa.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, die von der EU initiierten Liberalisierungsschritte darzustellen und aufzuzeigen, wie diese in nationales Recht umgesetzt wurden und welche Unterschiede dabei bestanden.
Welche Methode wird angewandt?
Die Autorin verwendet eine dokumentarische Analyse von EU-Richtlinien, Verträgen und Fachliteratur, um den Stand und die Fortschritte der Liberalisierung zu vergleichen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich sektorspezifisch, wobei für jeden Bereich die relevanten EU-Richtlinien, der zeitliche Ablauf der Marktöffnung und die nationalen Umsetzungsbesonderheiten erörtert werden.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Marktliberalisierung, EU-Wettbewerbsrecht, Monopolabbau und die spezifische Regulierung von Netzindustrien.
Warum konnte im Wassersektor bisher keine Liberalisierung analog zu Strom oder Gas erreicht werden?
Der Wassersektor weist aufgrund fehlender europäischer Verbundnetze und technischer Bedenken hinsichtlich der Wasserqualität bei einer gemeinsamen Netznutzung spezifische Barrieren auf, die eine analoge Liberalisierung verhindern.
Welche Rolle spielt die EU-Kommission bei diesem Prozess?
Die Kommission fungiert als maßgeblicher Impulsgeber, der Richtlinien formuliert, Zeitpläne festlegt und Verfahren gegen Mitgliedstaaten wegen mangelnder Umsetzung einleitet.
- Quote paper
- Melanie Matuszyk (Author), 2004, Liberalisierung von Post, Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser in Europa - Parallelen und Unterschiede, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30051