Zentrale Fragen:
Welchen Zweck hat der Wechsel?
Welche Beteiligten gibt es?
Wie ist der Wechsel auszufüllen?
Welche Arten des Wechsels gibt es?
Unterrichtsziele:
Die Schüler sollen verstehen, warum der Wechsel in der Praxis eingesetzt wird
Einen Wechsel vollständig und richtig ausfüllen können
Die gesetzlichen Formvorschriften benennen und Wechsel auf ihre formale Richtigkeit prüfen können
Inhaltsverzeichnis
Unterrichtsablauf in tabellarischer Form
Definition Wechsel, Funktionen des Wechsels
Einstiegsbeispiel
Gesetzliche Bestandteile des Wechsels
Arten des Wechsels
Problemstellung Schüler (mit Lösung – für den Lehrer)
Folie Zusammenfassung
Folie 1
Folie „Wechsel fürs Einstiegsbeispiel“
Folie 2
Problemstellung Schüler (ohne Lösung – für die Schüler)
Folie „Lösung der Problemstellung“
Handout für die Schüler
Unterrichtsablauf in tabellarischer Form
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Wechsel - Definition
Thema „der Wechsel“ an die Tafel schreiben. Handouts werden ausgeteilt.
In der Wirtschaft kommt es häufig vor, dass offene Rechnungen nicht pünktlich bezahlt werden. Es ist oft schwierig, die Beträge einzutreiben. Oder der Gläubiger
(= der, der das Geld dem Schuldner leiht) braucht schon vorher dringend Geld, bevor der Schuldner zurückzahlt.
Um diese beiden Probleme zu lösen, wurde der Wechsel geschaffen.
Folie 1 wird aufgelegt und erläutert:
Der Wechsel
= Urkunde, in der sich der Aussteller verpflichtet:
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] .eine bestimmte Geldsumme
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]..zu einer festgesetzten Zeit
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] an einem bestimmten Ort
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ..an einen berechtigten Inhaber
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenselbst zu zahlen o d e r
[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ...durch einen Dritten zahlen zu lassen
Mit Hilfe eines Wechsels ist es leichter als bei einer ungesicherten Forderung die Wechselfunktion einzutreiben (= Sicherungsfunktion)
Die Wechselforderung an Dritte zu übertragen (meist ein Kreditinstitut) und so noch vor der Fälligkeit der Schuld zu Bargeld zu kommen
(= Finanzierungsfunktion)
(Die beiden Begriffe werden an die Tafel geschrieben)
Die Bestandteile des Wechsels und das Wechselformular
Laut Wechselgesetz muss der Wechsel 8 Bestandteile aufweisen um gültig zu sein; Meist verwendet man in der Praxis ein Formular, aber ein handgeschriebener Wechsel, der alle Formerfordernisse erfüllt ist genauso gültig. Die Schüler werden darauf hingewiesen, dass wir auf die genauen gesetzlichen Bestandteile noch später in der Stunde zu sprechen kommen.
Die Wechsel (siehe Beilage) werden ausgeteilt (für jeden Schüler einen) und zusammen wird der Wechsel ausgefüllt.
Die Angabe wird an die Tafel geschrieben.
Einstiegsbeispiel
Am 15. Dezember 2001 hat Frau Susanne Stadler einen Wechsel über 1800 Euro ausgestellt. Herr Florian Hutterer, wohnhaft in der Rathausstraße 5, 3430 Tulln soll am 15. März 2002 die Summe an Frau Stadler zahlen.
Tafel:
Ausstellungsdatum: 15. Dezember 2001
Begünstigte: Susanne Stadler
Bezogener: Florian Hutterer
Adresse des Bezogenen: Rathausstraße 5, 3430 Tulln
Verfallsdatum: 15. März 2002
Der Lehrer füllt den Wechsel am OH mit OH-Stift aus: (mit „Hilfe“ der Schüler). Die Begriffe Begünstigter (= Gläubiger) und Bezogener (= Schuldner) werden erläutert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anmerkungen beim Ausfüllen durch den Lehrer:
Wechselbetrag in Ziffern und in Worten – Grund: schwerer nachträglich zu verändern; bei Abweichungen gilt der Betrag in Worten;
Bezogener: derjenige der zahlen muss (Schuldner); es sind auch mehrere Bezogene möglich (z.B. Ehepaare oder auch Bürgen), sie haften dann solidarisch, d.h. jeder kann zur Bezahlung der vollen Wechselsumme in Anspruch genommen werden;
Unterschrift des Bezogenen ist kein gesetzlicher Bestandteil, aber der Bezogene wird erst zur Zahlung verpflichtet, wenn er unterschrieben hat.
Zahlungsort: Der Wechsel ist eine Holschuld, d.h. der Wechselberechtigte (der Gläubiger = derjenige der das Geld vom Schuldner bekommt) muss sich den Wechselbetrag beim Bezogenen abholen; Häufig wird auch ein Kreditinstitut (Schüler darauf hinweisen, wo man es vermerken würde) als Zahlstelle angegeben, um das Inkasso zu erleichtern.
Begünstigter: er heißt auch Wechselnehmer oder Remittent; Ist der Aussteller selbst der Begünstigte lautet die Klausel „zahlen sie an eigene Order“ oder „zahlen sie an mich“(wird ebenfalls im Wechsel eingesetzt).
Tag und Ort der Ausstellung: Tag, Monat und Jahr sind auszufüllen; Der Monat ist auszuschreiben;
Unterschrift des Ausstellers: Aussteller heißt auch Trassant. Der volle Firmenwortlaut bzw. der volle Zu- und Vorname sind auszufüllen;
Verfallsdatum: ist der Fälligkeitstag oder einer der beiden folgenden Werktage
Vorlegung des Wechsels
= der Begünstigte oder ein Bevollmächtigter holt sich am Fälligkeitstag oder an einem der beiden folgenden Werktage den ihm zustehenden Geldbetrag.
Frage an die Schüler: was wird der Bezogene machen, bevor er den Wechselbetrag zahlt?
(Antwort: ist der Wechsel formal in Ordnung und ist der Vorlegende der Wechselberechtigte?)
Der Bezogene muss nur dann zahlen, wenn ihm der quittierte Wechsel (= der unterschriebene Wechsel) übergeben wird.
Nachdem der Wechsel ausgefüllt wurde, werden die 8 gesetzlichen Bestandteile erarbeitet; die Schüler sollen sich die gesetzlichen Bestandteile in dem ihnen ausgeteilten Wechsel markieren und auch überprüfen ob die Bestandteile bei ihrem Wechsel alle vorhanden sind, und wie sie lauten. (Parallel dazu liegt Folie 2 am OH)
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