Ausgewählte Fragen der bilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Familienunternehmen

Untersuchung am Beispiel von Genussrechten als alternative Finanzierungsform


Hausarbeit, 2013

15 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Genussrechte als alternative Finanzierungsform

3 Genussrechte aus finanzwirtschaftlicher Perspektive

4 Betrachtung aus der Rechnungslegungsperspektive
4.1 Kriterien zur bilanziellen Abgrenzung
4.2 Ausweis in der Bilanz
4.3. Konkretes Beispiel

5 Thesenförmige Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

1 Problemstellung

Diese Arbeit setzt sich am Beispiel von Genussrechten mit der bilanziellen Abgrenzung von Mezzaninen Finanzierungsformen bei Familienunternehmen[1] nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auseinander.

Genussrechte sind besonders aktuell in den Medien. Erst vor kurzem erschien ein großer Artikel über Genussrechte in der Zeitschrift Focus Money, in dem auf deren „Zwitter[form] aus Aktie und Anleihe“[2] eingegangen wurde. Diese etwas andere Form der Finanzierung stellt in der heutigen Zeit für viele Unternehmen eine Alternative zum klassischen Bankkredit oder Aktien dar. Diese Finanzierungsform wird für Unternehmen immer interessanter, vor allem durch die Eigenkapitalvorschriften von Basel II bzw. III, aufgrund derer die Kreditvergabe der Banken immer restriktiver wird.

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die Frage wie Genussrechte abgegrenzt werden, also wann diese als Eigen- oder Fremdkapital in der Bilanz auszuweisen sind. Was für Auswirkungen sind mit der jeweils unterschiedlichen Bilanzierung verbunden? Es soll dabei folgende vom Autor aufgestellte These überprüft werden:

Genussrechte werden von Unternehmen nicht (mehr) als Fremdkapital bilanziert! Es wird dabei die Frage aufgeworfen, warum es sich überhaupt lohnt Genussrechte als Eigenkapital zu bilanzieren. Es sollen die Hintergründe untersucht werden, wieso viele Unternehmen anscheinend dieses Ziel verfolgen. Was für Vorteile erhoffen sich bzw. erlangen Firmen dadurch? Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden sich zum Thema Genussrechte kaum aufschlussreiche Hinweise zur Gestaltung, geschweige denn dazu, wie diese bilanziell abzugrenzen sind. Fraglich ist daher, wie viele Gestaltungsspielräume den Unternehmen für die Bilanzierung bleiben und ob es trotzdem einheitliche Bilanzierungsvorschriften gibt. Denn dies ist notwendig, damit der Jahresabschluss der Unternehmen für einen Dritten vergleichbar bleibt. Das Problem soll sowohl aus Rechnungslegungsperspektive, als auch aus finanzwirtschaftlicher Sicht beleuchtet werden, um einen umfassenden Überblick über die Thematik zu erhalten. Es sollen zudem anhand eines fiktiven Zahlenbeispiels die Auswirkungen der jeweiligen Bilanzierung aufgezeigt werden.

2 Genussrechte als alternative Finanzierungsform

Genussrechte bzw. Genussscheine sind Inhaberpapiere, die entweder an der Börse gehandelt oder von den Unternehmen direkt an Mitarbeiter, Kunden etc. ausgegeben werden.[3] Sie stellen eine Zwischenform von Anleihe und Aktie dar. Der Inhaber eines Genussscheines besitzt einen schuldrechtlichen Anspruch auf eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös des emittierenden Unternehmens[4]. Genussrechte sind vor allem dadurch attraktiv für den Emittenten, weil deren Gestaltung gesetzlich nahezu ungeregelt ist.[5] Ein praktisches Beispiel für Genussrechte sind Mitarbeiterbeteiligungen. Die folgende Grafik soll zeigen, wo Genussrechte innerhalb der bekannten Finanzierungsinstrumente einzuordnen sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Einordnung von Genussrechten innerhalb der Finanzierungsinstrumente[6]

Im folgenden Kapitel werden die finanzwirtschaftlichen Grundlagen der Genussrechte erläutert. Dabei soll vor allem darauf eingegangen werden, welche Auswirkungen Genussrechte für wichtige Bilanzkennzahlen im Unternehmen haben. Es ist unabdingbar, dass Genussrechte auch aus dieser Perspektive betrachtet werden, da nur so ein umfassender Gesamteindruck gewonnen werden kann.

3 Genussrechte aus finanzwirtschaftlicher Perspektive

Genussrechte sind auch aus finanzwirtschaftlicher Sicht interessant. Es stellt sich dabei die Frage, unter welchen Bedingungen Genussrechte für die Unternehmen eine attraktive Form der Kapitalbeschaffung sind und wann diese für die Kapitalgeber (z.B. Mitarbeiter, o.ä.) eine ebenso attraktive Anlagemöglichkeit darstellen.[7]

Aufgrund der ökonomischen Stellung von Genussrechten, zwischen Eigen- und Fremdkapital, wird deren Einsatz für den Kapitalnehmer (meist Unternehmen) erst dann empfohlen, wenn die klassischen Finanzierungswege für diesen nicht zielführend sind. Er soll somit Vorteile erzielen, die er mit idealtypischer Eigen-oder Fremdkapitalfinanzierung nicht erreichen kann.[8]

Da Genussrechtsinhaber i. d. R. über keinerlei Mitgliedschaftsrechte verfügen, liegt ein wichtiger Mehrwert dieser Anlageform darin, dass die Beteiligungsverhältnisse konstant bleiben. Es werden damit mögliche Verwässerungseffekte zwischen den Eigentümern und den Genussscheinbesitzern vermieden.[9] Dies ist besonders für Familienunternehmen attraktiv, da deren Gesellschafter somit keinerlei Verfügungsrechte abtreten müssen und die Kontrolle über das Unternehmen behalten.

Ohne Zweifel ist eine Bilanzierung von Genussrechten als Eigenkapital aus Sicht des Emittenten sinnvoll, da somit die Eigenkapitalbasis gestärkt wird, zumal die Fremdkapitalquote eben nicht erhöht wird.[10] Des Weiteren wird die Bonität eines Unternehmens u.a. anhand der Eigenkapitalquote gemessen. Weil das Kreditausfallrisiko zunehmend von der Bonität abhängig gemacht wird, korreliert die Kreditwürdigkeit somit mit dem Eigenkapitalanteil des Unternehmens.[11] Insofern sind Genussrechte vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wichtige Finanzierungsquelle, da diese nicht mehr zwingend einen Bankkredit benötigen, um kurzfristige Investitionen zu finanzieren.

Alles in allem spricht für eine Bilanzierung von Genussrechten als Eigenkapital daher eine höhere Eigenkapitalquote. Darüber hinaus verbessern Unternehmen durch die Ausgabe von Genussscheinen ihr Ratingergebnis, womit die Aufnahme von weiterem Fremdkapital erleichtert wird.[12] Durch eine höhere Eigenkapitalquote wird zudem das Insolvenzrisiko des Unternehmens gesenkt. Daraus lässt sich, ohne die genauen Bilanzierungsvorschriften zu kennen, ein Argument für die in der Problemstellung genannte These ableiten: Um eine höhere Eigenkapitalquote zu erzielen, erscheint es logisch, dass viele Unternehmen Genussrechte als Eigenkapital in der Bilanz ausweisen wollen. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, soll im nächsten Kapitel erläutert werden.

Genussscheine bringen allerdings nicht nur Vorteile für Unternehmen, sondern sind auch mit einigen Nachteilen verbunden, die aus Sicht der Kapitalgeber hingegen Vorteile bedeuten. So erhalten die Inhaber von Genussscheinen hohe Renditen und Residualansprüche an den Unternehmensgewinnen bzw. Liquidationserlösen. Genussrechte scheinen auf den ersten Blick daher eine günstige Alternative zu den typischen Anlagemöglichkeiten darzustellen. Sie sind jedoch mit einem erheblichen Risiko für den Anleger verbunden. Ein entscheidender Nachteil für den Besitzer ist die nachrangige Behandlung gegenüber den Fremdkapitalgebern im Falle einer Insolvenz oder Liquidation. Der Totalverlust der Einlage ist damit möglich.[13] Damit eignen sich Genussrechte nicht zur langfristigen Kapitalanlage, wie etwa der Altersvorsorge. Aufgrund der nachrangigen Behandlung ist der Genussrechtsinhaber, besonders im Krisenfall, bestrebt, seine Position weitestgehend derer eines Fremdkapitalgebers anzunähern. Die oft vereinbarte variable Verzinsung ist, obwohl aus Sicht des Emittenten positiv, ebenfalls ungünstig für den Anleger, da eine Verzinsung in wirtschaftlich schlechten Zeiten meist ausbleibt.[14]

Im Folgenden soll nun auf die Optimierung der Risikostruktur zwischen den beiden beteiligten Parteien eingegangen werden.

Das Verhältnis zwischen Kapitalnehmer und Kapitalgeber stellt eine klassische Prinzipal Agenten Problematik dar. Bei reinen Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalinstrumenten ist das Risiko der Investitionsentscheidung meist asymmetrisch verteilt. Bei reinen Eigenkapital- bzw. Fremdkapitalinstrumenten ist das Risiko der Investitionsentscheidung meist asymmetrisch verteilt. So hat der Kapitalnehmer im Eigenkapitalfall weniger Anreize, Investitionen zu tätigen, die zu einer Gewinnerhöhung führen, da ein großer Teil dieses Überschusses dem Kapitalgeber zufließt. Bei einer reinen Fremdfinanzierung hingegen wird der Kapitalnehmer sich eher für besonders riskante Investitionen entscheiden. Im schlechtesten Fall würde dies nur zum Kapitalverlust auf Seiten des Kapitalgebers führen.[15] Daher erscheint eine Mezzanine Finanzierung als optimal, weil fixe und variable Vergütungen an den Genussscheinbesitzer kombiniert eingesetzt werden können. Somit wird das Risiko auf beide Vertragsparteien gleichmäßig verteilt.[16] Darüber hinaus kann die Ausgestaltung der Vergütungsstruktur für eine Art Selbstauswahl genutzt werden. Es sind dabei nur die Agenten (Investoren) zu einem Vertragsabschluss bereit, die den Zielvorstellungen des Prinzipals (Unternehmen) entsprechen.[17] Schließlich kann durch Genussrechte die Moral Hazard Problematik für den Kapitalgeber, welche durch reine Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung entstehen würde, reduziert werden.[18]

Nachdem die finanzwirtschaftlichen Grundlagen erläutert wurden, soll im Folgenden dargestellt werden, wie Genussrechte bilanziell abgegrenzt werden. Es soll eine Bewertung stattfinden, in der versucht wird, weitere Argumente für eine Bilanzierung als Eigenkapital zu finden.

[...]


[1] In dieser Arbeit werden Familienunternehmen gemäß der Definition des IfM Bonn abgegrenzt.

[2] Zit. Nach: Bertram (2013), S.54.

[3] Vgl. Kutsch/ Kersting (2011), S. 373.

[4] Vgl. Rohler (2013), S.4.

[5] Vgl. Lutter(1993), S. 2441.

[6] Vgl. Steiner/Schiffel (2006), S.6.

[7] Vgl. Halberstadt/Sureth (2006), S.1.

[8] Vgl. Rudolph (2004), S.17.

[9] Vgl. Steinbach (1999), S. 249-250.

[10] Vgl. Kuthe/ Zipperle (2012), S.74.

[11] Vgl. Mett (2013), S.4.

[12] Vgl. Bächer( 2009), S.2.

[13] Vgl. Rehnen/Ball (2005), S. 7

[14] Vgl. Anastassiou (2012), S.47.

[15] Vgl. Franke/Hax (2004), S.429- 431.

[16] Vgl. Kamp/Solmecke (2005), S.624.

[17] Vgl. Perridon/Steiner (2004), S. 541.

[18] Zur Prinzipal Agenten Theorie und der Moral Hazard Problematik siehe: Mankiw (2004), S. 518-523.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Ausgewählte Fragen der bilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Familienunternehmen
Untertitel
Untersuchung am Beispiel von Genussrechten als alternative Finanzierungsform
Hochschule
Universität Hohenheim  (Institut für Financial Management)
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
15
Katalognummer
V300987
ISBN (eBook)
9783656974628
ISBN (Buch)
9783656974635
Dateigröße
915 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mezzanine Finanzierung;, Genussrechte;, Genussrechtskapital;, BWL;, Rechnungswesen;, Bilanzierung;
Arbeit zitieren
Philipp Schmidt (Autor:in), 2013, Ausgewählte Fragen der bilanziellen Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Familienunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300987

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