Anmerkungen: Dieses Referat (10 Seiten) mit Präsentation (23 Folien) und auführlicher Ausarbeitung im Wettbewerbsrecht, befasst sich mit der Zulässigkeit von Metasuchmaschinen. Es gibt Primärsuchmaschinen und Metasuchmaschinen und viele andere - aber diese beiden sollen hier im Bezug zueinander unter die Lupe genommen werden. Da dies kein Informatik-Studium und kein Rechtsstudium ist, ist alles verständlich geschrieben. Vollständigkeit was Technik und sämtliche Rechtssätze angeht, kann nicht garantiert werden.
1. Einleitung und Problembeschreibung
Dieses Referat behandelt die wettbewerbliche Zulassung und das Für und Wider von Metasuchmaschinen. Die rechtlichen Aspekte, Kapitel 4, sind im wesentlichen von der Rede von Prof. Dr. Thomas Hoeren inhaltlich wiedergegeben. Wenn Textzeilen genau übernommen wurden, sind diese extra gekennzeichnet. Zusätzlich wurde das „Deep-Link Urteil des BGH von 2003“ in die Diskussion mit einbezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problembeschreibung
2. Definition und Funktionsweise von Suchmaschinen
2.1.Primärsuchmaschinen
2.2.Meta-Suchmaschinen
3. Ranking der Suchmaschinennutzung
3.1.Umfrage FHW – Studenten
4. Wettbewerbswidrig Ja / Nein? Nach §1 UWG
4.1.Handeln im geschäftlichen Verkehr
4.2.Handeln zu Zwecke des Wettbewerbs
4.3.Verstoß gegen die gute Sitten
4.4.Kenntnis und zeitliche Grenzen
5. „Deep-Link“ aktuelle Rechtssprechung
6. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Metasuchmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen des § 1 UWG, um zu klären, ob deren Betrieb im geschäftlichen Verkehr als unlauter einzustufen ist.
- Grundlagen und Funktionsweise von Primär- und Metasuchmaschinen
- Analyse der Tatbestandsmerkmale des § 1 UWG im Kontext der Suchmaschinennutzung
- Untersuchung der Fallgruppe „Ausbeutung fremder Leistungen“ bei der Datenaggregation
- Diskussion der aktuellen Rechtsprechung zum Thema „Deep-Links“
- Bewertung der ökonomischen Interessenabwägung zwischen Suchmaschinenbetreibern und Informationsanbietern
Auszug aus dem Buch
4.3. Verstoß gegen die gute Sitten
Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist wohl am schwierigsten zu beweisen.
´Sittenwidrig ist, was dem Anstandsgefühl eines verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden zuwiderläuft.´
Diese Definition ist sehr dehnbar und man kann sie sehr variationsreich auslegen und bereitet der Rechtssprechung einige Probleme. Daher hat diese verschiedene Fallgruppen entwickelt um die Sittenwidrigkeit einordnen zu können oder auch nicht.
Für dieses Thema kommt die Fallgruppe „Ausbeutung fremder Leistungen“ in Frage. Um zu erkennen, ob eine „Ausbeutung fremder Leistung“ vorliegt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
a) Handelt es sich um ein schutzbedürftiges Erzeugnis?
b) Liegt eine Ausbeutung vor?
c) Liegen besondere Umstände vor? (Da ein Sonderschutzrecht in diesem Fall nicht gegeben)
a) Ein schutzwürdiges Erzeugnis ist gegeben, wenn dieses eine wettbewerbliche Eigenart aufweist. Wie z. B. bei Computerprogrammen, diese werden mit hohem Zeit-, Wissen- und Kostenaufwand entwickelt. Der Schutz zielt hier auf den wettbewerblich erarbeiteten Besitzstand. In der Praxis bedeutet dies, dass Computerprogramme, die man nicht selbst hergestellt bzw. keine Genehmigung zum kopieren hat, nicht kopiert werden dürfen, um diese zu vertreiben.
Vergleichbar ist dieses auch mit den Datenbanken der Primärsuchmaschinenbetreiber. Diese Datenbanken sind Sammlungen von sortierten Daten, die gepflegt werden müssen, um aktuell zu sein. Unter dem Begriff „Suchmaschine“ haben diese Datenbanken eine große Bedeutung bei der Fülle der Informationsflut in World Wide Web erlangt. Der Nutzer erhält nur durch diese den Überblick über die vielen Seiten. Ohne die Suchmaschinen wäre das Internet nur noch halb soviel wert. Dementsprechend haben Suchmaschinen eine wettbewerbliche Eigenart und sind schutzwürdig im Sinne des UWG.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Problembeschreibung: Einführung in die Thematik der rechtlichen Zulässigkeit von Metasuchmaschinen und Vorstellung der relevanten Literatur.
2. Definition und Funktionsweise von Suchmaschinen: Erläuterung der technischen Unterschiede zwischen Primärsuchmaschinen und Metasuchmaschinen sowie deren Nutzen für den User.
3. Ranking der Suchmaschinennutzung: Analyse der Marktanteile führender Suchmaschinen und Darstellung der Ergebnisse einer studentischen Umfrage.
4. Wettbewerbswidrig Ja / Nein? Nach §1 UWG: Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wettbewerbswidrigkeit, insbesondere im Hinblick auf das geschäftliche Handeln und die Ausbeutung fremder Leistungen.
5. „Deep-Link“ aktuelle Rechtssprechung: Darstellung und Analyse des BGH-Urteils zum Thema „Paperboy“ hinsichtlich der Zulässigkeit von Deep-Links.
6. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien eine sinnvollere Lösung darstellen als gerichtliche Unterlassungsklagen.
Schlüsselwörter
Wettbewerbsrecht, UWG, Metasuchmaschinen, Primärsuchmaschinen, Ausbeutung fremder Leistungen, Deep-Link, BGH, Rechtsprechung, Internet, Online-Marketing, Suchmaschinennutzung, Marktanteile, Hyperlinks, Werbeeinnahmen, Wettbewerb
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die wettbewerbsrechtliche Problematik rund um den Betrieb von Metasuchmaschinen und prüft, ob deren Vorgehensweise, auf fremde Datenbanken zuzugreifen, rechtlich zulässig ist.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Fokus stehen die Definition der Suchmaschinentechnik, eine empirische Einschätzung der Nutzung durch Studenten sowie die rechtliche Prüfung nach § 1 UWG.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob Betreiber von Metasuchmaschinen durch die systematische Nutzung fremder Datenbestände gegen Wettbewerbsrecht verstoßen und ob dieses Verhalten als unlautere Ausbeutung gewertet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine Kombination aus einer theoretischen Literaturanalyse, der Auswertung bestehender Marktdaten sowie einer kleinen empirischen Umfrage zur Suchmaschinennutzung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine technische Definition, eine Marktanalyse sowie eine detaillierte juristische Subsumtion der Voraussetzungen des § 1 UWG unter Einbeziehung des „Deep-Link“-Urteils des BGH.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Wettbewerbsrecht, § 1 UWG, Metasuchmaschinen, Ausbeutung fremder Leistungen sowie Deep-Link-Problematik.
Warum wird im Kontext der Sittenwidrigkeit besonders auf die "Ausbeutung fremder Leistungen" eingegangen?
Weil das Geschäftsmodell der Metasuchmaschinen darauf basiert, die mit hohem Aufwand erstellten Datenbanken von Primärsuchmaschinen zu aggregieren, ohne selbst vergleichbare Kosten für den Datenbankaufbau zu tragen.
Welchen Lösungsvorschlag bietet die Autorin im Fazit an?
Anstelle von juristischen Unterlassungsklagen empfiehlt die Autorin vertragliche Vereinbarungen zwischen den Metasuchmaschinenbetreibern und den Primärsuchmaschinen, um eine einvernehmliche und nachhaltige Zusammenarbeit zu ermöglichen.
- Citar trabajo
- Doreen Schmidt (Autor), 2004, Handeln die Betreiber von Metasuchmaschinen wettbewerbswidrig?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30104