Brigitte Aulenbachers gesellschaftskritischer Ansatz der Rationalisierung als gesellschaftliches „Problemverarbeitungsmuster“

Eine Auseinandersetzung


Ausarbeitung, 2015

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Begründung der Auseinandersetzung

2. Abriss und Kontext der Begriffe: Rationalisierung, Sorge und Sorglosigkeit
2.1 Rationalisierung als gesellschaftliche Problemverarbeitungsmuster
2.2 Die Beschaffenheit von Sorge aus fürsorgeethischer Perspektive
2.3 Rationalisierung und Sorge zusammen gedacht - Die sorglose Gesellschaft?

3. Rationalisierung und Sorge - Die Möglichkeiten der Debatte

4. Literatur

1. Begründung der Auseinandersetzung

Vor der Problemfolie von Care und Care-Work diagnostizieren Brigitte Aulenbacher und Maria Dammayr eine gesellschaftliche Sorglosigkeit (vgl. Aulenbacher/ Dammayr 2014 a: 73; Aulenbacher/Dammayr 2014 b: 136). Der Argumentation in Krisen des Sorgens. Zur herrschaftsförmigen und widerständigen Rationalisierung und Neuverteilung von Sorgearbeit wird zu Beginn eine Kapitalismusanalyse vorangestellt (vgl. Aulenbacher/Dammayer 2014 a: 65 f.) in der die Autorinnen, bezugnehmend auf Wolfgang Streek (2013), die Krise der Sorge und Sorgearbeit „als Effekt und Folge der Entwicklung in Finanz- und Realökonomie wie der Staats- und Privatverschuldung“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 a: 66) benennen. Ist der (Finanz)Krisenansatz für die Autorinnen zwar berechtigt, so ist er doch nicht zentraler Ausgangspunkt ihrer Perspektive. Vielmehr setzen sie bei der derzeitigen Ausgestaltung der modernen Gesellschaft an, welche von einer kapitalistischen Beschaffenheit geprägt und gesellschaftlichen Rationalisierungstendenzen unterworfen sei (vgl. ebenda: 66 ff.).

Während Sorge und Sorgearbeit aus fürsorgeethischer Perspektive als etwas Ganzheitliches und das Beziehungsgeschehen des Menschen betreffendes zu fassen sei, (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 a: 70) wird sie im gesellschaftlichen Gefüge von Privathaushalt, Sozialstaat und Privatwirtschaft arbeits- und funktionsteilig verrichtet. Dieses findet in der Form von Erwerbs-, Haus- und Freiwilligenarbeit statt und wird rechtlich wie auch (sozial)politisch reguliert (vgl. ebenda: 69). In dem Spannungsfeld von bezahlter und unbezahlter Arbeit und unter Betrachtung der Profitgenerierung wird Sorge und Sorgearbeit in Wert gesetzt (vgl. ebenda: 67). Diese in Wertsetzung findet einerseits auf der monetären Ebene statt, in der Form ob und wie Sorge(arbeit) entlohnt wird, aber ebenso in der gesellschaftlichen Wahrnehmung. So ist in einem Beitrag von Ursula Apitzsch (2014) zu lesen, dass Angebote familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle kaum in Anspruch genommen werden, da mit unbezahlter Familienarbeit generell eine gesellschaftliche Abwertung verbunden sei (vgl. ebenda: 146).

Der aktuellen Diagnose von gesellschaftlicher Sorglosigkeit und dem damit einhergehenden gesellschaftlichen Wertesystem, wie es oben nur angerissen werden konnte, legen Aulenbacher und Dammayr „die Rationalisierung als herrschaftsförmiges und stabilisierendes ‚Problemverarbeitungsmuster‘“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 136) zugrunde (vgl. ebenda: 136). Somit nimmt der Begriff der Rationalisierung eine zentrale Bedeutung in ihrer Analyse und Argumentation ein.

Doch wie ist der Begriff der Rationalisierung im Sinne Aulenbachers und Dammayrs zu fassen und welchen Zugang ermöglicht er in Hinblick auf die Care-Debatte? Diesen Fragen geht diese Arbeit nach.

Im ersten Schritt wird der Begriff der Rationalisierung im Sinne Aulenbachers geklärt, wobei die kennzeichnenden Aspekte der Rationalisierung als gesellschaftliches „Problemverarbeitungsmuster“ (Aulenbacher, 2005: 136) herausgearbeitet und erläutert werden (2.1). Im zweiten Schritt wird das fürsorgeethische Verständnis, unter Bezugnahme auf Dieter Gröschke und Elisabeth Conradi, von Sorge dargestellt (2.2). Im dritten Schritt werden die Aspekte der Rationalisierung und Sorge zusammengebracht und in Bezug auf die gesellschaftliche Sorglosigkeit (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 a, 2014 b) diskutiert (2.3). In einer abschließenden Betrachtung werden das Verhältnis von Rationalisierung und Care und die damit einhergehenden Möglichkeiten einer aktuellen Gesellschaftskritik diskutiert. Dies geschieht im Rahmen der vorweggenommen Begriffsannäherungen (3).

Der Fokus dieser Arbeit liegt in der Auseinandersetzung mit dem gesellschaftskritischen Ansatz der Rationalisierung als gesellschaftliches „Problemverarbeitungsmuster“ nach Aulenbacher (2005). Die Begriffsklärung von Rationalisierung scheint erforderlich, um ein tieferes Verständnis für die Argumentation und Analyse der „Sorglosigkeit der Gesellschaft“ zu erhalten, die Aulenbacher und Dammayr (2014 a, 2014 b) diagnostizieren.

Wird in dieser Arbeit der Begriff der Rationalisierung verwendet, so ist er im Sinne Aulenbachers als gesellschaftliches Phänomen zu lesen. Wird Rationalisierung in einer anderen Deutung gebraucht, wird dieses durch eine andere Schreibweise kenntlich gemacht und an selber Stelle erläutert.

Sorge und Care werden in dieser Arbeit synonym verwendet. Sorge ist in dieser Arbeit im Kontext der Care-Debatte als analytisches aber auch als normatives Konzept zu verorten (vgl. Gerhard, 2014: 69). In dem Abschnitt, der der Begriffsklärung von Sorge dient, wird der Fokus jedoch auf die fürsorgeethische Perspektive gelegt.

2. Abriss und Kontext der Begriffe: Rationalisierung, Sorge und Sorglosigkeit

Dieser Abschnitt der Arbeit dient zum einen der Begriffsklärung von Rationalisierung und Sorge und zum anderen soll an dieser Stelle die Diagnose der „Sorglosigkeit der Gesellschaft“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 a, 2014 b) unter der im Vorfeld vorgenommenen Schwerpunktsetzung diskutiert werden.

2.1 Rationalisierung als gesellschaftliche Problemverarbeitungsmuster

Brigitte Aulenbacher (2005) setzt sich in ihrem Werk Rationalisierung und Geschlecht in soziologischen Gegenwartsanalysen intensiv mit dem Verhältnis von Rationalisierung, Geschlecht und Gesellschaft auseinander. In einer kritischen Auseinandersetzung mit diversen gesellschaftsanalytischen Ansätzen u.a. von Ulrich Beck, Regina Becker-Schmitt und Tilla Siegel entwickelt sie ihre Reflexion. Die Ergebnisse die diese hervorbringt gehen über ein Diskussionsangebot in den Sozialwissenschaften hinaus. Vielmehr formuliert Aulenbacher den Appell nach einem interdisziplinären Diskurs in den Gesellschaftswissenschaften (vgl. ebenda: 267 ff.).

Aus diesem Appell lässt sich bereits ableiten, dass ihr Verständnis von Rationalisierung über das fordistische Prinzip der industriellen Rationalisierung hinausgeht. Stark angelehnt an Tilla Siegels (2003) Rationalisierungsperspektive als gesellschaftliches „Denkmuster“ (ebenda: 136; i.O. Siegel, 2003) geht sie von Rationalität als gesellschaftlichem „Problemverarbeitungsmuster“ (Aulenbacher, 2005: 136) aus, welches die gesellschaftliche Wahrnehmung und Bearbeitung von Problemen impliziert (vgl. ebenda: 136). Rationalisierung ist demnach als gesamtgesellschaftliches Phänomen, welches als „Strukturierungs- und Ordnungssystem“ fungiert, zu verstehen (vgl. ebenda: 267).

Doch was kennzeichnet die Rationalisierung, welche Struktur und Ordnung bringt sie hervor?

Rationalisierung sei, nach Aulenbacher, in einen historischen Kontext des ‚privatwirtschaftlichen Besitzindividualismus‘ und der ‚Verwissenschaftlichung der Kapitalverwertung‘ zu setzten (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 131). Das Grundprinzip der Rationalisierung, mit wenig Aufwand mehr Effizienz zu erreichen, setze voraus, dass Ziele bzw. Zwecke genau definiert werden (vgl. Aulenbacher, 2005: 137), denn nur dann „lässt sich bestimmen, was als Aufwand zu betrachten ist, den es zu verringern gilt, und was als Effizienz, die zu steigern angestrebt wird.“ (ebenda: 137, in Bezug auf Siegel, 1993, 366-367) Unvermeidbar sei dadurch, dass eine Selektion und Hierarchisierung von Zwecken erfolge (ebenda: 137), so Aulenbacher.

Rationalisierung stehe auf Grund ihres historischen Kontexts mit der „formalen Rationalität des Wirtschaftens“ (ebenda: 138, i.O. Weber, 1980: 60) und somit mit den ökonomischen Zielen der Profitgenerierung und Kapitalverwertung in Beziehung. Doch würde das Prinzip der „Trennung und Zerlegung" (ebenda: 138) auch auf gesellschaftliche Bereiche übertragen, was zu einem Wandel des gesellschaftlichen Gefüges beitrüge (vgl. ebenda: 138 f.). Als Beispiel dafür ließe sich die Trennung von Arbeit und Haushalt anführen. Aulenbacher (2005) bezieht sich auf Untersuchungen von Gisela Dörr (1996), die eine parallele Entwicklung der Rationalisierung von Arbeitshandlungen, sowohl im industriellen Bereich als auch im Haushalt zeigen. In beiden Bereichen seien ganzheitliche und kooperative Arbeitsfelder durch den Einsatz von Technik so zerlegt worden, dass sie durch eine Person ausgeführt werden könnten (vgl. Aulenbacher, 2005: 138). „Beide Bereiche, Erwerbs- und Hausarbeit, werden durch Rationalisierung je für sich reorganisiert, dabei aneinander abgeglichen und hierarchisiert“ (ebenda: 138), so Aulenbacher.

In diesem Prozess, in dem gesellschaftliche Bereiche durch Rationalisierung de- und restrukturiert (vgl. ebenda: 138; i.O. Beck/Bonß/Lau 2001) würden, zeige sich der Zusammenhang von drei Faktoren, nämlich, dass es sich um einen herrschaftsförmigen Vorgang[1] handle, in dem gleichzeitig eine gesellschaftliche Auseinandersetzung und Aushandlung statt fände, wobei das „Problemverarbeitungsmuster“ (ebenda: 136) der Rationalisierung selber zur Anwendung käme (vgl. ebenda 138 f.).

Das Grundprinzip der Zwecksetzung und der Gedanke, mit weniger Aufwand mehr Effizienz zu erreichen scheint erst mal abstrakt. Tilla Siegel (1993) spricht in diesem Zusammenhang von „Einzweckdenken“. Doch, so Aulenbacher (2005), könne es im Zusammenhang mit bestehenden gesellschaftlichen Bereichen und Menschen zur Anwendung kommen, wenn eine Selektion und Hierarchisierung von Zwecken vorausgehe (vgl. ebenda: 140). Daraus resultiere im Umkehrschluss eine Hierarchisierung und Selektion von Menschen und gesellschaftlichen Bereichen. Dies geschehe, wie bereits erwähnt, in der Auseinandersetzung der verschiedenen gesellschaftlichen Akteure, welche Zweck, Mittel und Effizienz aushandeln und definieren. Da sowohl Menschengruppen als auch gesellschaftliche Bereiche strukturell bedingt eine ungleiche Definitionsmacht haben, ist das Rationalisierungsgeschehen von einem ‚Machtungleichgewicht‛ geprägt (vgl. Aulenbacher, 2005: 142 f.). Aulenbacher (2005) leitet hieraus die verschiedenen Herrschaftsstrukturen ab, die nicht nur als kapitalistisch, sondern auch als andro- und eurozentristisch gelten können (vgl. ebenda: 150 ff.).

Weitere Effekte der Rationalisierung seien die der „Verdrängung“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 132; i.O. Becker-Schmitt, 1992: 67) und der Erzeugung von „Nebenfolgen“ (Aulenbacher, 2005: 144; Siegel, 1993; Weber, 1980: 13).

Verdrängung wird im Zusammenhang eines „historisch-materiellen Prozess[es], legitimatorischen Denkweisen und Abwehrmechanismen im Sinne der Psychoanalyse“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 132; i.O. Becker-Schmitt, 1992: 67) gesehen und durch Aulenbacher in Bezug zu Max Webers (1919) Gedanken in dem Vortrag Entzauberung der Welt gesetzt (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 132). In diesem Kontext könne Rationalisierung als „materielle Verdrängung des Unberechenbaren“ (ebenda: 132) gedeutet werden. Hiermit ginge der „Glaube“ (ebenda: 132; i.O. Weber, 1996) einher, dass alles berechenbar sei und deshalb in der Gesellschaft dem Expertenwissen Vorzug vor dem Erfahrungswissen gegeben würde (vgl. ebenda: 132).

Nebenfolgen entstünden auf Grund des „Einzweckdenkens“ (Aulenbacher, 2005; i.O., Siegel, 1993: 364) bei jedem Rationalisierungsprozess. Diese könnten im Zuge der Verdrängung außer Acht gelassen werden (vgl. Aulenbacher, 2005: 144) oder im Sinne des Rationalisierungsgedanken bearbeitet werden. Letzteres führe ebenfalls wieder zu Nebenfolgen, welche in der gleichen Logik bearbeitet würden (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 132 f.).

Auch wenn Rationalisierung nur in direkten Bezügen wirksam würde, so sei „der Rationalisierungsgedanke als räumlich und zeitlich maßlos“ (Aulenbacher, 2005: 141) zu verstehen. Das beinhalte zum einen, dass selbst die Ergebnisse eines Rationalisierungsprozesses einer weiteren Optimierung unterzogen werden könnten und zum anderen, dass er „nicht auf bestimmte Qualitäten und Quantitäten gerichtet ist, sondern auf den endlosen Komparativ: mit weniger mehr.“ (ebenda: 141) Wird, so Aulenbacher, der „Rationalisierungsgedanke (…) zu einer gesellschaftlich dominanten Form des Handelns der Menschen, so entwickelt die Rationalisierung eine eigene Dynamik, deren Grenzen, ihrer Logik folgend, nur als von außen gesetzte gedacht werden können.“ (ebenda: 141)

Zusammenfassend lässt sich die gesellschaftskritische Analyse Aulenbachers wie folgt beschreiben.

Rationalisierung ist bei Aulenbacher als gesellschaftliches Phänomen zu betrachten, welches als „Problemverarbeitungsmuster“ (Aulenbacher, 2005, 2014 b) die gesamten menschlichen und gesellschaftlichen Lebensbereiche durchdringt. Eingebettet in den historische Kontext von kapitalistischen Herrschaftssystemen ist ihm das Grundprinzip der Selektion und Hierarchisierung von Zwecken inhärent. Die Selektion und Hierarchisierung erfolgt nach dem Grundsatz, mit weniger Aufwand mehr Effizienz zu erreichen. Die Zwecksetzung wird in einer Aushandlung und Auseinandersetzung durch die gesellschaftlichen Akteure vorgenommen, die wiederum strukturell mit einer ungleichen Definitionsmacht ausgestattet sind. Durch diesen Prozess findet eine "De- und Restrukturierung" (Aulenbacher, 2005: 138) gesellschaftlicher Bereiche statt. Durch die ungleiche Machtverteilung der am Aushandlungsprozess beteiligten Akteure, können nicht nur kapitalistische, sondern auch andere Vorherrschaftsprinzipien im Rationalisierungsprozess dominieren, wie zum Beispiel Ethnie, Klasse und Geschlecht (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 131 ff.).

Wesentlich an dem Prozess der Rationalisierung ist, dass er fortlaufend dem Prinzip der Zerlegung und Trennung von Zwecken folgt. Dieser Zerlegung und Hierarchisierung von Zwecken liegt die Idee zu Grunde, dass alles berechenbar und kontrollierbar ist. Nebenfolgen, die sich zwingend durch die Ein- und Abgrenzung von Zwecken einstellen, können entweder nach dem Prinzip der Verdrängung bearbeitet werden oder ebenfalls rationalisiert werden. Diese Dynamik, die der gleichbleibenden Logik des Grundprinzips der Zwecksetzung folgt, gibt der Rationalisierung eine raum- und zeitlose Beschaffenheit, die es ihr überhaupt erst ermöglicht, alle menschlichen und gesellschaftlichen Lebensbereiche zu durchdringen (vgl. Aulenbacher, 2005:135 ff.; Aulenbacher/Dammayr 2014 b: 131 ff.).

Aulenbachers Geschlechts- und Gesellschaftsanalyse unter dem Prinzip der Rationalisierung bekommt im Rahmen der Care-Debatte eine weitere kritische Dimension. Diese wird im Zusammenhang mit der Beschaffenheit von Sorge deutlich. Im Folgenden wird deshalb auf die Beschaffenheit von Sorge, wie sie im fürsorgeethischen Diskurs verstanden wird, eingegangen, um im Anschluss "die Sorglosigkeit der Gesellschaft" (Aulenbacher/Dammayr, 2014 a) innerhalb der Care-Debatte zu diskutieren.

2.2 Die Beschaffenheit von Sorge aus fürsorgeethischer Perspektive

Der Begriff der Sorge wird im Rahmen der Care-Debatte in verschiedenen Kontexten thematisiert. So findet er Bezug in der Selbstsorge als auch in der Fürsorge für andere Menschen. Selbstsorge wird nach Aulenbacher und Dammayr (2014 b) „als ein achtsamer Umgang mit der eigenen Person im Sinne der Regeneration und Rekreation“ (ebenda: 125) gedeutet. Auf Grund des Umfangs dieser Arbeit wird die Begriffsklärung im Fokus der Fürsorge, also in Bezug zu anderen Menschen, geschehen.

Eine weitere Abgrenzung, die an dieser Stelle vorgenommen werden muss, ist die von Sorge als Beziehungsgeschehen, auf die hier der Fokus gesetzt wird, zur Sorge als fürsorgliche Praxis. In dieser Arbeit wird demnach das Gewicht auf eine normative innere Haltung gelegt, welche subjektive Sichtweisen und Einstellungen impliziert (vgl. ebenda: 128). Diese können jedoch im Kontext der fürsorglichen Praxis, zum Beispiel in der erwerbsbasierten Pflege, wirksam werden. Das zeigt sich etwa daran, dass Pflegekräfte ein Spannungsverhältnis verspüren zwischen ihren eigenen Ansprüchen an ihre Arbeit und der Möglichkeit, diese in ihrem Berufsalltag umzusetzen (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 a: 73).

Sorge wird hier in den Kontext der „ Grundgegebenheiten der existenziellen Angewiesenheit“ (ebenda: 70, i.O. Senghaas-Knobloch, 2008: 227) von Menschen gesetzt, wie in der praktisch-philosophischen Reflexion des Psychologen und Heilpädagogen Dieter Gröschke (2002) in Leiblichkeit, Interpersonalität und Verantwortung. Gröschke diskutiert dort die prinzipielle Angewiesenheit der Menschen zu- und aufeinander, als auch die sich daraus ergebende Verantwortung. In dieser Diskussion bilden die Begriffe der „Leiblichkeit“ und „Zwischenleiblickeit“ des Menschen (vgl. ebenda, 2002: 81 ff.) den zentralen Ausgangspunkt seiner Reflexion. Die Begriffe werden kurz erläutert und ihre Sichtweise auf das menschliche Dasein übernommen. Außerdem wird kurz auf die Auffassung von Care nach Elisabeth Conradi (2001) eingegangen.

Bei Grösche steht der „Leib“ in einem steten Verhältnis von Selbst-, Fremd- und Weltbezug (vgl. ebenda: 93). Die „Normalität der leiblichen Verfassung […] entspricht [der] Normativität der Leiblichkeit, die mehr ist und bedeutet als ein Körper-Sein/Haben.“ (ebenda: 92) Demnach sei „Leiblichkeit“ als etwas zu verstehen, das eine Zwischensphäre eröffnet. Dies wird deutlicher im Zusammenhang mit dem philosophischen Leibes-Diskurs, auf den sich Gröschke bezieht: Leib wird gefasst als etwas, das jeder binären Logik entgegensteht (vgl. ebenda: 93 f.), da der Leib „weder Geist noch Natur, weder Natur noch Kultur, weder Körper noch Seele, weder reiner Sinn noch bloße Kausalität, weder Ich noch Nicht-Ich [ist].“ (ebenda: 93) Auch die Gegensätze von Subjekt und Objekt, Allgemein und Besonders, Regel und Ausnahme, verschwimmen in ihm. Auf Grund dieser Logik steht er im Widerspruch zu den üblichen Unterscheidungstendenzen des abendländischen Verständnisses von Rationalität (vgl. ebenda: 94).

Nach Gröschkes Verständnis muss, wenn die Beschaffenheit des Menschen auf „Leiblichkeit“ beruht, das Verhältnis zwischen den Menschen als „Zwischenleiblichkeit“ verstanden werden. Dadurch verdeutlicht er, dass der einzelne Mensch sich primär durch die Beziehung zu anderen Menschen entwickelt. Was er mit einer Reflexion aus entwicklungspsychologischer Perspektive unter Bezugnahme auf die Selbstempfindung unterstreicht (vgl. ebenda: 94 ff.). Bei Gröschke wird demnach das "Ein-Personen-Paradigma" (ebenda: 94; i.O. Fuchs, 2000: 334) der Philosophie und Psychologie durchbrochen (vgl. Gröschke, 2002).

Die Gesellschaftstheoretikerin und Philosophin Elisabeth Conradi (2001) nennt in ihren Neun Thesen zu Care unter anderem den Punkt, dass „in Care -Interaktionen Fühlen, Denken und Handeln verwoben [sind]“ (ebenda: 59). Sie wendet sich damit gegen die Annahmen, dass „ Care ein (…) Instinkt oder ein Affekt [sei]“ (ebenda: 59) und Anteilnahme, Fürsorge und Empathie rational zu begründen seien (vgl. ebenda: 59).

Auf Grund dieser Sichtweise kann das hier dargestellte Verständnis von Sorge an das Verständnis von der „Ganzheiltlichkeit des Sorgens“ nach Aulenbacher und Dammayr (2014 b) anschließen. Außerdem wurde deutlich gemacht, dass Sorge, wenn ihr das menschliche aufeinander bezogen Sein im Sinne der „Zwischenleiblichkeit“ (Gröschke, 2002) und „Verwobenheit“ (Conradi, 2001) zu Grunde gelegt wird, eine andere Sphäre des Menschlichen eröffnet, die sich nicht immer rational begründen lässt (vgl. Conradi, 2001: 59). Auf Grund der in ihr enthaltenen Ambiguitäten, die jedoch untrennbar aufeinander ausgerichtet sind, steht Sorge im Widerspruch zum Grundprinzip der Rationalisierung und der Zerlegung und Trennung von Zwecken.

2.3 Rationalisierung und Sorge zusammen gedacht - Die sorglose Gesellschaft?

Um sich dem Verhältnis von Rationalisierung und Sorge in unserer Gesellschaft zu nähern, wird hier der Blick darauf gewendet wie Sorge und auch Sorgearbeit im deutschsprachigen Raum organisiert ist. Sorgearbeit wird an dieser Stelle wieder mit in die Diskussion aufgenommen, da, wie oben bereits angeführt, der praktischen Sorgearbeit durch ihre menschlichen Akteure der fürsorgeethische Gehalt inhärent ist.

Einleitend wurde bereits darauf hingewiesen, dass Sorge und Sorgearbeit sowohl arbeits- als auch funktionsteilig verrichtet werden. Die daran beteiligten gesellschaftlichen Akteure sind der private Haushalt, der Staat, die Privatwirtschaft und der dritte Sektor. In diesem Gefüge wird Sorge und Sorgearbeit in bezahlter und unbezahlter Form verrichtet (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 a: 69, 2014 b: 130). Ursula Apitzsch (2014) beschreibt die aktuelle Verteilung wie folgt: „Da die Basisbetreuung sehr kleiner Kinder und sehr alter Menschen auf Grund der Vollzeitbeschäftigung aller erwachsener Familienmitglieder oftmals nicht mehr gewährleistet werden kann, werden neben Pflegediensten von den Familien zunehmend Pflegekräfte illegal oder über transnationale Vermittlungsagenturen in Anspruch genommen.“ (ebenda: 150). Bereits diese Art und Weise der Verteilung von Sorge und Sorgearbeit steht dem Anspruch auf „Ganzheitlichkeit“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b) des Sorgens entgegen (vgl. Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 130). Außerdem werden in der Arbeitsteilung nicht nur ausschließlich kapitalistische Herrschaftslogiken, sondern auch eine Verteilung nach Geschlecht, Ethnizität und Klasse sichtbar (vgl. Aulenbacher, 2014 a: 67 f.). Somit kann die derzeitige Konstellation des gesellschaftlichen Arrangements von Sorge, unter anderem als das aktuelle Produkt historisch begründeter Separierungsprozesse gedeutet werden, in denen Rationalisierung als gesellschaftliches Problemverarbeitungsmuster“ (Aulenbacher, 2005) wirksam wurde. Die Zwecksetzung, welche in der Aushandlung der gesellschaftlichen Akteure geschieht, ist nach den „Maßgaben von Besitzindividuallismus und Profitorientierung, des Vorrangs der Verwertung vor der Existenzsicherung [und] nach Logiken des Marktes [erfolgt].“ (ebenda: 67). Als Ergebnis wird Sorge und Sorgearbeit im notwendigen Ausmaß verrichtet, ohne sich dabei der Logik und der Dynamik von Rationalisierung zu entziehen (vgl. ebenda: 67). Die „Nebenfolgen (Aulenbacher, 2005: 147) dessen sind unter anderem neue Familienarrangements (vgl. Jurczyk, 2010), Funktionspflege (vgl. Aulenbacher/Dammayer, 2014 a: 72 f.) und die Entstehung von transnationalen Vermittlungsagenturen von Care-Arbeiterinnen (vgl. Apitzsch, 2014). Dies weist darauf hin, dass durch das aktuelle gesellschaftliche Arrangement der Verteilung von Sorge, die einzelnen Akteure sich Nischen schaffen, in denen Sorge und Sorgearbeit nach eigenen Rationalisierungsmustern bewältigt wird. Die Nebenfolgen die diese hervorbringen scheinen sich ins endlose fortzusetzen.[2]

Die „Ganzheitlichkeit des Sorgens“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b), welche oben mit der „Leiblichkeit, Zwischenleiblichkeit“ (Gröschke, 2002) und der „Verwobenheit“ (Conradi, 2001) dargestellt wurde, findet demnach im aktuellen Arrangement keine Beachtung. Sie ließe sich auch als „Verdrängung“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b, i.O. Becker-Schmitt, 1992: 67) der Beschaffenheit des „Leibes“ (Gröschke, 2002) und dessen Anerkennung oder auch, wie es Aulenbacher und Dammayr (2014 b) sagen, als „Verdrängung des Unberechenbaren“ (ebeda: 133) oder als „Verdrängung der Kontingenz des Lebens“ (ebeda: 130) deuten.

Jede dieser Formen der Verdrängung weist darauf hin, dass Sorge, und ich möchte an dieser Stelle so weit gehen zu sagen: dem menschlichen Dasein, eine besondere Beschaffenheit inhärent ist, welche sich nicht im Sinne der Rationalisierung erfassen lässt und deshalb zwingend in diesem Prozess dem Moment der Verdrängung unterliegt.

Aulenbachers und Dammayrs (2014 a, 2014 b) Diagnose der „sorglosen Gesellschaft“ thematisiert demnach nicht nur die vielfältigen Problematiken der Care-Debatte, die durch den „erwerbsbasierten Lebensentwurf als eine Konstellation, in der euro- und androzentrische mit kapitalistischer Vorherrschaft verbunden ist“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 136) hervorgehen. Aus fürsorgeethischer Perspektive bringen sie in die Debatte die Beschaffenheit des Menschlichen hinein, welche unter anderem durch die „Kontingenz des Lebens“ (ebenda: 130) gekennzeichnet ist. „Vorstellungen des Sorgens und von Sorgearbeit sind in den Zusammenhang mit den jeweils vorherrschenden Menschenbildern und Aspekten von Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit, Solidarität wie von Zugehörigkeit und staatsbürgerlicher Rechte zu sehen. Sie sind aber auch in Verbindung der Kontingenz des Lebens und somit in Anerkennung jenes Sachverhaltes zu sehen, dass Menschen in wechselseitiger Abhängigkeit von- und miteinander leben.“ ( Aulenbacher/Dammayr 2014 b: 127)

Solange diese Form der Anerkennung im Allgemeinen gesellschaftlichen Arrangement um Sorge keine maßgebliche Relevanz erhält, ist die Diagnose der „sorglosen Gesellschaft“ (Aulebacher/Dammayr, 2014 a, 2014 b), ausgehend von ihrer Analyse der Rationalisierung als gesellschaftliches „Problemverarbeitungsmuster“ (Aulenbacher, 2005) zuzustimmen.

3. Rationalisierung und Sorge - Die Möglichkeiten der Debatte

Abschließend soll hier auf die Möglichkeiten eingegangen werden, die Aulenbacher und Dammayr (2014 b) in der gesellschaftskritischen Perspektive der Rationalisierung als „Probelmverarbeitungsmuster“ (Aulenbacher, 2005) im Kontext der Care-Debatte sehen.

Sorge, welche in diesem Kontext die Selbstsorge impliziert, wird als möglicher Gegenentwurf begriffen, der „das Leben als Zweck gegen seine anderweitig zweckgerichtete und herrschaftsförmige Rationalisierung in die Diskussion bringt.“ (Aulenbacher/Dammayr, 2014 b: 137) Ausgehend von der von ihnen vorgenommenen Analyse sei eine Auseinandersetzung über eine sorgsame Gesellschaft nur dann möglich, wenn die Beschaffenheit des Menschlichen in Bezug zu seiner Ganzheitlichkeit und Aufeinanderangewiesenheit mit eingebracht würde. Damit könne Sorge eine Form der Anerkennung erlangen, welche den Moment der Verdrängung auflösen würde (vgl. ebenda: 137). Ausgehend von der Anerkennung der „Kontingenz des Lebens“ (ebenda: 137) können die „Menschen in den Blick [geraten], welche dem unter marktorientierten Vorzeichen forcierten Menschenbild des Homo oeconomicus nicht nur nicht entsprechen wollen, sondern auch nicht entsprechen vermögen.“ (ebenda: 137)

So hat Rationalisierung als gesellschaftskritische Herangehensweise im Zusammenhang mit Care zum einen eine analytische Funktion, jedoch zugleich auch einen normativen und appellativen Charakter, nämlich „das Leben als Zweck, als Selbstzweck anzuerkennen“ (Aulenbacher, 2005: 127, i.O. Klinger, 2013: 103).

4. Literatur

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Aulenbacher, Brigitte (2005): Rationalisierung und Geschlecht in soziologischen Gegen wartsanalysen, Wiesbaden

Aulenbacher, Brigitte/Dammayr, Maria (2014 a): Krisen des Sorgens. Zur herrschafts- förmigen und widerständigen Rationalisierung und Neuverteilung von Sorgear- beit, in: Dies. (Hrsg.), Für sich und andere sorgen. Krisen und Zukunft von Care in der modernen Gesellschaft, Weinheim - Basel, S.66-77.

Aulenbacher, Brigitte/Dammayr, Maria (2014 b): Zur Ganzheitlichkeit und Rationalsie- rung des Sorgens und der Sorgearbeit, in: Brigitte Aulenbacher/Birgit Riegraf/ Hildegard Theobald (Hrsg.), Sorge: Arbeit, Verhältnisse, Regime. Soziale Welt (SozW), Sonderausgabe 20, Nomos - Baden-Baden, S. 125 - 140.

Beck, Ulrich/Bonß, Wolfgang/Lau, Christoph (2001), Theorie reflexiver Modernisie- rung - Fragestellungen, Hypothesen, Forschungsprogramme, in: Beck/Bonß (Herg.), Die Modernisierung der Moderne, Frankfurt am Main, S. 11-59.

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Fuchs, Th. (2000): Leib, Raum, Person. Entwurf einer phänomenologischen Anthropo logie. Klett-Cotta, Stuttgart.

Gröschke, Dieter (2002): Leiblichkeit, Interpersonalität und Verantwortung - Perspekti- ven der Heilpädagogik. In: Schnell, Martin W. (Hrsg.): Pflege und Philosophie. Interdisziplinäre Studien über den Bedürftigen Menschen. Bern, u.a., Hans- Huber, S. 81 -108.

Hochschild, A. R. (2011): Liebe und Gold, in: Bertram, H./Ehlert, N. (Hrsg.): Fami- lie, Bindungen und Fürsorge. Familiärer Wandel in einer vielfältigen Mo- derne. Opladen & Farmington Hills: Verlag Barbara Budrich, S. 197-210.

Klinger, Cornelia (2013): Krise war immer... Lebenssorge und gesellschaftliche Arbeits- teilung in sozialphilosophischer und kapitalismuskritischer Perspektive, in: Erna Appelt/ Brigitte Aulenbacher/Angelika Wetterer (Hrsg.), Gesellschaft. Feministi- sche Krisendiagnose, Münster, S. 82-104.

Parreñas, Racel (2011): Internationale Teilung reproduktiver Arbeit: Philippinische Haushälterinnen, in: Bertram, H./Ehlert, N. (Hrsg.): Familie, Bindungen und Fürsorge. Familiärer Wandel in einer vielfältigen Moderne. Opladen & Farmton Hills: Verlag Barbara Budrich, S. 173 -196.

Phoenix, Ann (2009): Idealisierung emotionaler Bindung oder materielle Versorgung? Transnationale Mutterschaft und Kettenmigration, in: Helma, Lutz (Hg.): Gen- der Mobil? Geschlecht und Migration in transnationalen Räumen, Münster, 86- 101.

Senghaas-Knobloch, E. (2008): Care-Arbeit und das Ethos fürsorglicher Praxis unter neuen Marktbedingungen am Beispiel der Pflegepraxis. In: Berliner Journal für Soziologie 18, H. 2, S. 221-243).

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Weber, Max (1980): Wirtschaft und Gesellschaft, Grundriss der verstehenden Soziolo gie, Tübingen (5.Auflage)

[...]


[1] Auch wenn Rationalisierung im historischen Kontext von kapitalistischen Herrschaftsverhältnissen zu sehen ist, so ist sie nicht ausschließlich als Verstärkung hierarchischer Strukturen zu verstehen. Es haben in der Vergangenheit verschiedene Menschen, Institutionen und Bewegungen aus unterschiedlichen Lagern an der Verbreitung des Rationalisierungsgedankens mitgewirkt (vgl. Aulenbacher, 2005: 139). So ist „Rationalisierung zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts ein weitgehend positiv besetztes Konzept gewesen, mit dem die Hoffnung auf Emanzipation aus gesellschaftlichen Zwängen und persönlicher Abhängigkeit verbunden war.“ (ebenda: 139) Jedoch handelt es sich nach Tilla Siegel (1993) um eine „Utopie mit Pferdefuß“ (i.O. ebenda: 381, Aulenbacher, 2005: 139).

[2] Dies wird mit der Dabatte um "Care-Chains" und "Care-Drain" und den daraus resultierenden psychosozialen Folgen der Beteiligten sichtbar (vgl. dazu u.a. Hochschild (2011), Parreñas (2011) , Phoenix (2009)).

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Brigitte Aulenbachers gesellschaftskritischer Ansatz der Rationalisierung als gesellschaftliches „Problemverarbeitungsmuster“
Untertitel
Eine Auseinandersetzung
Hochschule
Universität zu Köln  (Methoden der Bildungs- und Sozialforschung unter besonderer Berücksichtigung der Genderforschung)
Veranstaltung
Clobal Care Chain
Note
1,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
14
Katalognummer
V301229
ISBN (eBook)
9783668001947
ISBN (Buch)
9783668001954
Dateigröße
453 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rationalisierung, Care Debatte
Arbeit zitieren
Pamela Saak (Autor:in), 2015, Brigitte Aulenbachers gesellschaftskritischer Ansatz der Rationalisierung als gesellschaftliches „Problemverarbeitungsmuster“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301229

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