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„Es kann nur einen geben!“. Untersuchung der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf Ernennung eines neuen Diözesanbischofs für die betreffende Diözese

Title: „Es kann nur einen geben!“. Untersuchung der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf Ernennung eines neuen  Diözesanbischofs für die betreffende Diözese

Thesis (M.A.) , 2014 , 38 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Oliver Schmitz (Author)

Theology - Practical Theology
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Summary Excerpt Details

Nach can. 402 § 1 CIC/1983 wird einem Diözesanbischof, dessen Amtsverzicht vom Papst angenommenen worden ist, der Titel eines Emeritus der Diözese verliehen, der er bis zu seinem Angebot auf Amtsverzicht als Diözesanbischof vorgestanden hat. Dieser Bischof wird nun „emeritierter Diözesanbischof der Diözese XY“ genannt. So war z.B. der Titel von Altbischof Dr. Hubert Luthe, der von 1992 bis 2002 der Diözese Essen vorgestanden hat, „emeritierter Diözesanbischof von Essen“.
„Der emeritierte Diözesanbischof wird [somit ein sog.] Titularbischof, erhält aber nicht den Titel einer aufgelassenen Diözese, sondern den Titel eines emeritierten Bischofs der Diözese, auf die er den Amtsverzicht geleistet hat.“ Sein sog. Titularbistum ist demnach seine ursprüngliche Diözese, welche er bis zu seinem Amtsverzicht geleitet hat.
Wird jetzt ein neuer Diözesanbischof für die vakant gewordene Diözese ernannt, so erhält dieser den Titel „Diözesanbischof von XY“, also z.B. Diözesanbischof von Essen. Beide Bischöfe, der emeritierte und der neue Diözesanbischof, haben also dieselbe Diözese als ihr Titelbistum. Es sind folglich faktisch zwei Bischöfe auf ein und dieselbe Diözese ernannt.
Die Frage, die sich hier aufdrängt lautet: Geht das überhaupt? Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Prinzips des sog. Monepiskopats, welches man mit der Kurzformel „eine Diözese – ein Bischof“ übersetzen kann.
Es geht in meiner Magisterarbeit also um die Frage, ob die Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC - sobald ein neuer Diözesanbischof für die vakant gewordene Diözese ernannt wird und somit sowohl der emeritierte Diözesanbischof als auch der neue Diözesanbischof auf ein und dieselbe Diözese ernannt sind - theologisch überhaupt möglich, bzw. haltbar ist. Eine entscheidende Kernfrage meiner Magisterarbeit ist demnach: Können also mehrere Bischöfe auf ein und dieselbe Diözese ernannt werden, oder ist ein solches Vorgehen theologisch ausgeschlossen?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Unterscheidung von Diözesan- und Titularbischof
    • Die geschichtliche Entstehung der Unterscheidung
    • Verhältnis von Bischof und Teilkirche
  • Der bischöfliche Weihetitel
    • Abgrenzung von absoluter und relativer Ordination
      • Das Translationsverbot des Konzils von Nicäa
      • Die Festschreibung der relativen Ordination auf dem Konzil von Chalzedon
      • Eine differenzierte Sichtweise
    • Weihetitel und Inkardination
    • Ein erstes Fazit
  • Der Monepiskopat
  • Ein Blick auf die heutige Weiheliturgie
  • Vorläufige Zusammenfassung
  • Die Kardinäle und Bischofskoadjutoren
  • Der Titelzusatz „Emeritus“
  • Mögliche Lösungsansätze

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Magisterarbeit untersucht die Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf die Ernennung eines neuen Diözesanbischofs, nachdem der vorherige Diözesanbischof emeritiert ist und den Titel „Emeritus“ erhalten hat. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob die gleichzeitige Ernennung von zwei Bischöfen auf dieselbe Diözese, der emeritierten und des neuen Diözesanbischofs, theologisch möglich ist, insbesondere im Kontext des Prinzips des Monepiskopats („eine Diözese – ein Bischof“).

  • Die Unterscheidung zwischen Diözesan- und Titularbischöfen
  • Die Bedeutung des bischöflichen Weihetitels
  • Das Prinzip des Monepiskopats
  • Die Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC
  • Die Rolle des emeritierten Diözesanbischofs

Zusammenfassung der Kapitel

Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der emeritierten Diözesanbischöfe und ihrer besonderen Situation im Kirchenrecht. Anschließend werden die grundlegenden Unterschiede zwischen Diözesan- und Titularbischöfen dargestellt, wobei die historische Entwicklung dieser Unterscheidung beleuchtet wird. Das Kapitel zum bischöflichen Weihetitel setzt sich mit der Abgrenzung von absoluter und relativer Ordination auseinander und untersucht die Bedeutung des Weihetitels für die Inkardination eines Bischofs. Das Kapitel zum Monepiskopat analysiert das Prinzip „eine Diözese – ein Bischof“ und seine Bedeutung im Kontext der Doppelvergabe des bischöflichen Titels.

Schlüsselwörter

Die Arbeit befasst sich mit zentralen Themen des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte, insbesondere mit den Begriffen Diözesanbischof, Titularbischof, Weihetitel, Monepiskopat, Emeritierung, can. 402 § 1 CIC. Die Analyse der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC im Kontext der Ernennung eines neuen Diözesanbischofs nach der Emeritierung des vorherigen Bischofs bildet den Schwerpunkt der Arbeit.

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Details

Title
„Es kann nur einen geben!“. Untersuchung der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf Ernennung eines neuen Diözesanbischofs für die betreffende Diözese
College
University of Freiburg  (AB Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte)
Grade
2,0
Author
Oliver Schmitz (Author)
Publication Year
2014
Pages
38
Catalog Number
V301245
ISBN (eBook)
9783956876066
ISBN (Book)
9783668004429
Language
German
Tags
Canon 402 § 1 CIC
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Oliver Schmitz (Author), 2014, „Es kann nur einen geben!“. Untersuchung der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf Ernennung eines neuen Diözesanbischofs für die betreffende Diözese, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301245
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