Dieses Skript befasst sich mit der detailierten Betrachtung des Problems der Fehleridentität beim Verfügungsgeschäft.
Aus dem Inhalt:
Fehleridentität bei Geschäftsmängeln
Fehleridentität bei Irrtümern
Fehleridentität wegen arglistiger Täuschung
Fehleridentität bei Verbotsgesetzen
Fehleridentität bei Sittenwidrigkeit
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Fehleridentität
- A. Fehleridentität bei Geschäftsfähigkeitsmängeln (§§ 104 ff. BGB)
- B. Fehleridentität bei Irrtümern (§§ 119 ff. BGB)
- 1. Erklärungs- und Inhaltsirrtum
- 2. Eigenschaftsirrtümer (§ 119 II BGB)
- C. Fehleridentität wegen arglistiger Täuschung / Drohung (§ 123 BGB)
- D. Fehleridentität bei Verbotsgesetzen (§ 134 BGB)
- E. Fehleridentität bei Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Rechtsbegriff der Fehleridentität im deutschen Recht. Ziel ist es, die Bedingungen und Voraussetzungen für das Vorliegen einer Fehleridentität bei verschiedenen Rechtsgeschäften zu analysieren.
- Abstraktionsprinzip im deutschen Recht
- Fehleridentität bei Geschäftsfähigkeitsmängeln
- Fehleridentität bei Irrtümern
- Fehleridentität bei arglistiger Täuschung / Drohung
- Fehleridentität bei Verbotsgesetzen und Sittenwidrigkeit
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Fehleridentität: Dieses Kapitel behandelt die Grunddefinition der Fehleridentität, wobei insbesondere betont wird, dass sie keine Ausnahme vom Abstraktionsprinzip darstellt.
- A. Fehleridentität bei Geschäftsfähigkeitsmängeln (§§ 104 ff. BGB): Dieser Abschnitt analysiert die Folgen von Fehleridentität im Zusammenhang mit Geschäftsfähigkeitsmängeln, insbesondere bei Minderjährigen. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, wann Verfügungsgeschäfte für Minderjährige rechtlich nachteilig sind.
- B. Fehleridentität bei Irrtümern (§§ 119 ff. BGB): Dieses Kapitel befasst sich mit den Auswirkungen von Irrtümern auf die Gültigkeit von Verfügungsgeschäften, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenschaftsirrtümern. Die verschiedenen Argumente und Standpunkte zur Anfechtbarkeit von Verfügungsgeschäften aufgrund von Eigenschaftsirrtümern werden diskutiert.
- C. Fehleridentität wegen arglistiger Täuschung / Drohung (§ 123 BGB): Dieser Abschnitt untersucht, ob und unter welchen Bedingungen arglistige Täuschung oder Drohung die Anfechtbarkeit von Verfügungsgeschäften begründen können, obwohl das Abstraktionsprinzip grundsätzlich die Berücksichtigung solcher Willensmängel in der dinglichen Ebene ausschließt.
- D. Fehleridentität bei Verbotsgesetzen (§ 134 BGB): Dieser Abschnitt betrachtet die Reichweite von Verbotsgesetzen und deren Auswirkungen auf die Nichtigkeit von Verfügungsgeschäften. Es wird untersucht, wann ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz die Vermögensverschiebung als solche nichtig macht.
- E. Fehleridentität bei Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): Dieser Abschnitt behandelt die Frage, wann Sittenwidrigkeit zur Nichtigkeit eines Verfügungsgeschäfts führen kann, wobei insbesondere die Auswirkungen von Wucher auf die Gültigkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts betrachtet werden.
Schlüsselwörter (Keywords)
Fehleridentität, Abstraktionsprinzip, Geschäftsfähigkeit, Minderjährigkeit, Irrtum, Eigenschaftsirrtum, Arglist, Drohung, Verbotsgesetz, Sittenwidrigkeit, Wucher, Verfügungsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft, dingliches Recht, Rechtsgeschäft, Anfechtung.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet "Fehleridentität" im deutschen Recht?
Fehleridentität liegt vor, wenn derselbe Mangel (z.B. Irrtum oder Täuschung) sowohl das Verpflichtungsgeschäft als auch das Verfügungsgeschäft unwirksam macht.
Widerspricht Fehleridentität dem Abstraktionsprinzip?
Nein, sie stellt keine Ausnahme dar, sondern beschreibt lediglich den Fall, dass ein Wirksamkeitshindernis beide Ebenen des Trennungsprinzips gleichzeitig betrifft.
Wann führt Sittenwidrigkeit zur Fehleridentität?
Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB führt zur Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts, wenn die Unsittlichkeit gerade in der Vermögensverschiebung selbst liegt.
Gibt es Fehleridentität bei arglistiger Täuschung?
Grundsätzlich wirkt die Täuschung nur auf das Verpflichtungsgeschäft, außer die Täuschung beeinflusst unmittelbar auch den Willen zur Übereignung (dingliche Ebene).
Wie wirkt sich Geschäftsunfähigkeit aus?
Die Geschäftsunfähigkeit (§§ 104 ff. BGB) führt regelmäßig zur Fehleridentität, da der Mangel in der Person des Handelnden beide Rechtsgeschäfte gleichermaßen betrifft.
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- Marc Daniels (Autor), 2015, Fehleridentität. Anfechtung des Verfügungsgeschäfts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301273