Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema: Inhalt, Umfang und Grenzen der Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr.2 HGB. Die Fragen, die durch den Gesetzestext aufkommen, sind, was relevante Unternehmensführungspraktiken sind und wie diese identifiziert werden können. Zudem stellt sich die Frage, welche Bedeutung der juristische Paragraph in der Praxis der Betriebswirtschaftslehre einnimmt und ob diese im Einklang zueinanderstehen.
Im ersten Schritt werden Unternehmungsführungspraktiken, wie sie vom Gesetz vorgesehen sind, ermittelt.
Weiter wird in Gliederungspunkt 2.2 auf die Entstehung des §289a eingegangen und aus welchen internationalen Richtlinie dieser Paragraph geschaffen wurde. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, welche Gesetze vor Schaffung des §289a gegolten haben.
Anschließend wird der Geltungsbereich des Paragraphen eingegrenzt und die Arten von Unternehmen herausgestellt, die ihre Unternehmungsführungspraktiken offenlegen müssen.
In Gliederungspunkt 2.3 befasst sich, wo die Angaben nach 289a Abs. 2 Nr. 2 der betroffenen Unternehmen veröffentlicht werden müssen und somit für den Bilanzleser zu finden sind.
3 s. Handelsgesetzbuch §289a
In den Gliederungspunkten 2.4 und 2.5 wird der Umfang der Angaben, sowie auf deren Grenzen und mögliche Spielräume bei der Erstellung der Erläuterungen zu den relevanten Unternehmungsführungspraktiken eingegangen.
Der Gliederungspunkt 2.6 befasst sich mit zusätzlichen, zu beachtenden Punkten zu §289a, unter anderem welche anderen Paragraphen in engem Zusammenhang stehen und welche Strafen bei Nichteinhalten der Vorgaben von §289a Abs. 2 Nr.2 entstehen können.
In Gliederungspunkt 3.1 wird aufgezeigt, welche Bedeutung der Paragraph 289a in der Praxis hat und welche Informationen große Aktiengesellschaften, die einen guten Ruf bezüglich ihrer Comliance genießen wie Siemens, Daimler oder Volkswagen angeben.
Auf die Anwendungsbeispiele in 3.1 folgt in Gliederungspunkt 3.2, der Abgleich zwischen der Praxisrelevanz des Paragraphen und der juristischen Vorgabe.
Aus den bisher gesammelten Informationen werden in Gliederungspunkt 3.3 mögliche Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um §289a Abs. 2 Nr.2 besser in die betriebswirtschaftliche Praxis zu integrieren.
Gliederungspunkt 4 beeinhaltet eine Zusammenfassung dieser Arbeit inklusive eines Ausblicks für die Zukunft.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Vorgehensweise der Untersuchung
- Auseinandersetzung, so wie Erläuterungen zu §289a Abs.2 Nr. 2
- Unternehmungsführungspraktiken
- Entstehung und Vorraussetzungen des §289a Abs. 2 Nr. 2
- Angaben nach §289a Abs. 2 Nr. 2
- Umfang der Angaben
- Grenzen der Angaben
- Weitere zu beachtende Punkte bezüglich des Praragraphen
- Angaben nach §289a Abs. Nr. 2 in der Praxis
- Anwendungsbeispiele
- Die Siemens AG
- Daimler AG
- Volkswagen AG
- Bedeutung der Angaben in der Praxis
- Verbesserungsvorschläge an der Umsetzung
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit den Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB, die im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes eingeführt wurden. Sie analysiert die Bedeutung dieser Angaben für die Transparenz der Unternehmensführung und untersucht deren Umfang und Grenzen. Darüber hinaus werden praxisrelevante Aspekte beleuchtet, wie zum Beispiel Anwendungsbeispiele und Verbesserungsvorschläge.
- Transparenz der Unternehmensführung
- Umfang und Grenzen der Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB
- Anwendungsbeispiele in der Praxis
- Bedeutung der Angaben für Investoren und Stakeholder
- Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der Umsetzung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Problemstellung ein, die mit den Änderungen im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und der Einführung des § 289a HGB im Zusammenhang mit der Corporate Governance-Transparenz steht.
Das zweite Kapitel beleuchtet die Entstehung und Voraussetzungen des § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB und diskutiert die Inhalte der Angaben zu relevanten Unternehmensführungspraktiken, die über gesetzliche Anforderungen hinaus angewandt werden. Es werden zudem der Umfang und die Grenzen dieser Angaben analysiert.
Im dritten Kapitel werden Anwendungsbeispiele der Angaben in der Praxis vorgestellt. Anhand der Unternehmen Siemens AG, Daimler AG und Volkswagen AG wird gezeigt, wie die Angaben konkret ausgestaltet werden und welche Bedeutung sie für die Unternehmenskommunikation haben.
Schlüsselwörter
Corporate Governance, Transparenz, Unternehmensführungspraktiken, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, § 289a HGB, Anwendung in der Praxis, Siemens AG, Daimler AG, Volkswagen AG.
- Quote paper
- Felix Heiß (Author), 2014, Unternehmensführungspraktiken. Inhalt, Umfang und Grenzen der Angaben nach § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301769