Arbeitsrecht, Tarifrecht, Rechtsquellen inkl. Übungsfälle mit Lösungen, Betriebsverfassungsrecht, Koalitionsrecht
Inhaltsverzeichnis
- Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht
- Grundsatz: Ranghöhere Rechtsquelle gilt
- Rangverschiedene vs. ranggleiche Rechtsquellen
- Tarifrecht (Tarifvertragsrecht, Nr. 72)
- Parteien im Tarifrecht (§ 2 TVG)
- Rechtsnatur/Wirkweise und Inhalt von Tarifverträgen (§1 TVG)
- Arten von Tarifverträgen
- Schema zum Prüfen, ob AN Anspruch aus TV hat (z. B. Weihnachtsgeld)
- Verschiedenrangige Rechtsquellen: Kollisionsproblem
- Voraussetzungen für Tarifansprüche
- Voraussetzungen für die Gültigkeit von TV
- Rechtswirkung von TV: § 4 1 i.V.m. § 3 I TVG: „unmittelbar und zwingend“
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit der Rangfolge von Rechtsquellen im Arbeitsrecht und erklärt die Funktionsweise des Tarifrechts in Deutschland.
- Die Hierarchie der Rechtsquellen im Arbeitsrecht, von EU-Recht bis hin zum Direktionsrecht
- Das Günstigkeitsprinzip und die Bedeutung von Öffnungsklauseln
- Die Rolle von Tarifverträgen und ihre Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse
- Die verschiedenen Arten von Tarifverträgen und ihre Anwendung
- Die Voraussetzungen für die Gültigkeit und Anwendung von Tarifverträgen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt die Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht, wobei die Anwendung des Günstigkeitsprinzips und die Bedeutung von Öffnungsklauseln erläutert werden. Das zweite Kapitel widmet sich dem Tarifrecht, einschließlich der Parteien, der Rechtsnatur von Tarifverträgen, den verschiedenen Arten von Tarifverträgen und der Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Kollision von verschiedenen Rechtsquellen im Arbeitsrecht und erklärt die Voraussetzungen für die Gültigkeit und Anwendung von Tarifverträgen.
Schlüsselwörter
Arbeitsrecht, Rechtsquellen, Rangfolge, Tarifrecht, Tarifvertrag, Tarifautonomie, Tarifgebundenheit, Allgemeinverbindlichkeit, Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechtsquellen gibt es im Arbeitsrecht?
Die Rechtsquellen reichen von EU-Recht und Grundgesetz über Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bis hin zum Einzelarbeitsvertrag.
Was besagt das Günstigkeitsprinzip?
Das Günstigkeitsprinzip erlaubt Abweichungen von einer ranghöheren Norm (z.B. Gesetz), wenn die Regelung in der rangniedrigeren Norm (z.B. Arbeitsvertrag) für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist.
Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus einem Tarifvertrag?
Ein Anspruch besteht in der Regel bei Tarifgebundenheit (Mitgliedschaft in Gewerkschaft/Arbeitgeberverband) oder wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Was regelt das Tarifvertragsgesetz (TVG)?
Das TVG regelt unter anderem die Parteien eines Tarifvertrags (§ 2) sowie dessen unmittelbare und zwingende Rechtswirkung (§ 4).
Was sind Öffnungsklauseln?
Öffnungsklauseln sind Bestimmungen in Tarifverträgen, die es den Betriebsparteien erlauben, unter bestimmten Bedingungen vom Tarifvertrag abweichende Regelungen zu treffen.
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- Dana Ziegel (Author), 2008, Arbeitsrecht. Mitschrift und Fallbeispiele, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301823