Arbeitsrecht, Tarifrecht, Rechtsquellen inkl. Übungsfälle mit Lösungen, Betriebsverfassungsrecht, Koalitionsrecht
Inhaltsverzeichnis
1. Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht
2. Tarifrecht (Tarifvertragsrecht, Nr. 72)
2.1 Parteien im Tarifrecht (§ 2 TVG)
2.2 Tarifautonomie
2.3 Rechtsnatur/Wirkweise und Inhalt von Tarifverträgen (§1 TVG)
2.4 Tarifvertrag ( = schriftlicher Normvertrag) bestehend aus zwei Teilen
2.4.1 Schuldrechtlicher Teil
2.4.2 Normativer Teil
3. Arten von Tarifverträgen
4. Schema zum Prüfen, ob AN Anspruch aus TV hat (z. B. Weihnachtsgeld)
5. Verschiedenrangige Rechtsquellen: Kollisionsproblem
6. Voraussetzungen für Tarifansprüche
7. Voraussetzungen für die Gültigkeit von TV
8. Kapitel 3: Arbeitskampfrecht – Streik, Aussperrung, Boykott
8.1 Koalitionsrecht Art. 9 III GG
8.2 Streik - Definition
8.3 6 Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks (nicht im gesetzl. verankert)
8.4 Rechtsfolgen beim rechtmäßigen (rm) Streik für Streikbeteiligte
8.5 Rechtsfolgen beim rechtwidrigen (rw) Streik für Streikbeteiligte
9. Betriebsverfassungrecht (2. Säule des AR)
9.1 Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes
9.2 Betrieb vs. Unternehmen
10. Gesamtbetriebsrat (Abschnitt 5, § 47 BetrVG)
11. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
12. Betriebsänderungen, § 111 BetrVG
13. Beteiligung des Betriebsrates bei der Kündigung, § 102
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den kollektivrechtlichen Bestimmungsfaktoren im Arbeitsrecht. Das primäre Ziel ist es, die systematischen Zusammenhänge zwischen Rechtsquellenrangfolgen, tarifrechtlichen Wirkweisen und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates bei betrieblichen sowie personellen Maßnahmen zu erläutern und praxisorientiert in Übungsfällen anzuwenden.
- Rangfolge und Kollision von Rechtsquellen im Arbeitsverhältnis
- Wirkungsmechanismen und Anwendbarkeit von Tarifverträgen
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung)
- Struktur und Kompetenzen der Betriebsverfassung sowie Beteiligungsrechte bei Einstellungen und Versetzungen
- Beteiligungsverfahren des Betriebsrates bei Kündigungen und Betriebsänderungen
Auszug aus dem Buch
Streik - Definition
1.) Voraussetzung: vorübergehende Arbeitsniederlegung
2.) Planmäßig und gemeinsam von einer Gruppe (Kollektivhandlung)
3.) Es muss eine Regelungsstreitigkeit sein (es muss um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehen -> dort verbessern, wo noch keine geregelt sind)
Man muss wissen, ob der Streik rechtmäßig/erlaubt ist
6 Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks (nicht im gesetzl. verankert)
1.) Streik muss gewerkschaftlich geführt sein
Nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks: wilde Streiks
Bsp. wenn nur die AN es machen (Eigeninitiative)
Aber die Gewerkschaft kann sich des Streiks annehmen
Wenn die Gewerkschaft den Streik ausruft, wird er rechtmäßig
2.) Einigung über Tarifabschluss/Tarifvertrag (erzwingen = zulässiges Kampfziel)
HausTV, FlächenTV usw.
Bsp.: Telekom hat HausTV; Telekom will einen kleinen Teilbereich ausgliedern (Umstrukturierung); der zukünftige AG dieser AN wird bestreikt, weil er den für die telekom geltenden HausTV auch übernehmen soll = rechtmäßiger Streik
Einige Ag dürfen für HausTV bestreikt werden, wenn sie z. B. schon im FlächenTV sind
AG, die nicht für HausTV bestreikt werden dürfen: AG, die nicht im Verband sind bzw. nicht organisiert sind = würde gegen Koalitionsfreiheit verstoßen
Schlussfolgerung: Abschluss von TV mit sozialem gegenüber (nur mit/gegen den darf gestreikt werden)
Zusammenfassung der Kapitel
Rangfolge der Rechtsquellen im Arbeitsrecht: Dieses Kapitel erläutert die Hierarchie von Arbeitsrechtsquellen, angefangen bei EU-Recht und Grundgesetz bis hin zum Direktionsrecht, sowie die Anwendung des Günstigkeitsprinzips bei Kollisionen.
Tarifrecht (Tarifvertragsrecht, Nr. 72): Hier werden die Parteien, die Tarifautonomie und die zweigeteilte Struktur des Tarifvertrages in einen schuldrechtlichen und einen normativen Teil dargelegt.
Arbeitskampfrecht – Streik, Aussperrung, Boykott: Dieses Kapitel definiert Streikmaßnahmen, stellt die Voraussetzungen für deren Rechtmäßigkeit auf und erläutert die Rechtsfolgen für die beteiligten Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Betriebsverfassungrecht (2. Säule des AR): Es wird der Anwendungsbereich der Betriebsverfassung definiert und der grundlegende Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen im Sinne des BetrVG geklärt.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG: Dieses Kapitel behandelt das wichtigste Instrument der erzwingbaren Mitbestimmung, das dem Betriebsrat bei sozialen Angelegenheiten im Betrieb zusteht.
Betriebsänderungen, § 111 BetrVG: Hier werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei wirtschaftlichen Betriebsänderungen sowie die Verfahren zu Interessenausgleich und Sozialplan behandelt.
Beteiligung des Betriebsrates bei der Kündigung, § 102: Dieses Kapitel beschreibt das Anhörungsverfahren des Betriebsrats bei verschiedenen Kündigungsarten und dessen verfahrensrechtliche Bedeutung für die Wirksamkeit der Kündigung.
Schlüsselwörter
Tarifvertrag, Günstigkeitsprinzip, Betriebsrat, Arbeitskampf, Streik, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarung, Rechtsquellen, Koalitionsfreiheit, Kündigungsschutz, Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Direktionsrecht, Tarifgebundenheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die kollektivrechtlichen Bestimmungsfaktoren des Arbeitsrechts, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streik und Aussperrung) sowie die Betriebsverfassung mit ihren Mitbestimmungsrechten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die komplexen rechtlichen Vorgaben für kollektive Auseinandersetzungen und betriebliche Mitgestaltung systematisch zu erfassen und anhand von konkreten Fallbeispielen zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische Methodik, bestehend aus der Interpretation gesetzlicher Normen (wie TVG, BetrVG, BGB) und der Anwendung auf praktische Fallgestaltungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Rechtswirkungen von Tarifverträgen, die Voraussetzungen rechtmäßiger Arbeitskampfmaßnahmen sowie die verschiedenen Stufen der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Tarifgebundenheit, unmittelbare und zwingende Wirkung, Friedenspflicht, Betriebsvereinbarung und Mitbestimmungsrechte charakterisiert.
Welche Rolle spielt die Einigungsstelle?
Die Einigungsstelle fungiert als neutrales Schlichtungsorgan zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wenn bei erzwingbaren Mitbestimmungsthemen keine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann.
Was ist der Unterschied zwischen einem rechtmäßigen und einem rechtswidrigen Streik?
Ein rechtmäßiger Streik ruht den Arbeitsvertrag, während bei einem rechtswidrigen Streik der Arbeitsvertrag nicht ruht und der Arbeitnehmer mit Schadensersatzforderungen sowie arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
- Arbeit zitieren
- Dana Ziegel (Autor:in), 2008, Arbeitsrecht. Mitschrift und Fallbeispiele, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301823