In den letzten Jahren haben internationale Rechnungslegungsvorschriften zunehmend Eingang in die Bilanzierung und Bewertung deutscher Unternehmen gefunden. Der Anwendung liegen dabei unterschiedliche Motive zugrunde. Die Finanz- und Kapitalmarktteilnehmer erwarten transparente und international vergleichbare Unternehmensdaten. Der Kapitalbedarf global tätiger Unternehmen erfordert die Inanspruchnahme internationaler Finanzmärkte. Mit der Wahl bestimmter Börsenplätze lässt sich eine Internationalisierung der Rechnungslegung nicht vermeiden. Seit Gründung des neuen Marktes im März 1997 wurde erstmals in Deutschland eine Anwendung der „International Financial Reporting Standards“ oder US-GAAP für einen Teil der börsennotierten Unternehmen in Deutschland Pflicht. Weitere Wechsel zu internationalen Vorschriften waren in den Börsensegmenten DAX und MDAX zu beobachten. Seit 1.1.2002 sind nunmehr auch die Unternehmen des SMAX zur Anwendung internationaler Vorschriften verpflichtet.
Um der Skepsis ausländischer Investoren gegenüber HGB Abschlüssen zu begegnen, wurde 1998 die Öffnungsklausel § 292a HGB verabschiedet. Dadurch ist für deutsche börsennotierte Konzernmutterunternehmen eine Bilanzierung nach internationalen Normen möglich und mittlerweile auch gängige Praxis. Eine Ausweitung dieser Regelungen durch das KapCoRiLiG im Jahr 2000 ermöglicht Unternehmen eine internationale Bilanzierung, ohne selbst börsennotiert zu sein. Mit der Zustimmung des Ministerrates der EU am 07.06.2002 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 01.01.2005 verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse nach den IFRS aufzustellen. Es handelt sich dabei um Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaates der EU unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt zugelassen sind. Ein Wahlrecht für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU existiert bezüglich Unternehmen, deren Wertpapiere in einem Markt außerhalb der EU gehandelt werden und die ihren Abschluss nach einer anderen international anerkannten Norm, wie US-GAAP aufstellen. Für sie kann eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2007 geschaffen werden. Diese gilt aber nicht für Unternehmen, die in der EU gelistet sind, aber bisher freiwillig nach US-GAAP bilanzieren. Weiterhin kann eine Übergangsfrist für jene Unternehmen geschaffen werden, von denen lediglich Schuldverschreibungen zum Handel am geregelten Markt eines EU-Mitgliedstaates zugelassen sind.
Inhaltsverzeichnis
1 Notwendigkeit der Umstellung
2 Aktuelle Vorschriften und Methoden der Internationalisierung
2.1 Internationalisierungsstrategien des HGB-Abschlusses
2.2 Vorgehensweise bei der Umstellung
2.2.1 einzelner IAS
2.2.2 Des gesamten Jahresabschluss
2.2.2.1 anzuwendende Standards und Interpretationen
2.2.2.2 retrospektive Anwendung
2.2.2.3 Übergangsbestimmungen und kumulierte Auswirkungen
2.2.2.4 Vergleichsinformationen und Angabepflichten im Anhang
2.3 Probleme bei der Anwendung und ungeregelte Sachverhalte
3 Zukünftige Methoden der Internationalisierung
3.1 Gründe der Entwicklung und Anwendungsbereich des ED1
3.2 Ansatz und Bewertung
3.2.1 Eröffnungsbilanz und Grundregel der Überleitung
3.2.2 Befreiung von der retrospektiven Anwendung
3.2.2.1 Verbot der retrospektiven Umstellung
3.2.2.2 Befreiungsvorschriften bei hohen Kosten und Arbeitsaufwand
3.2.3 Verzicht auf die Anwendung der Befreiungsvorschriften
3.3 Wertaufholungen und Anhangangaben
3.4 Zeitlicher Ablauf und Implementierung in der Praxis
4 Kritische Würdigung der neuen Regel
4.1 Verbesserung des ED1 und Kritik
4.2 offene Fragen
5 Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die Herausforderungen und Grundsätze bei der erstmaligen Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) durch deutsche Unternehmen. Ziel ist es, die Komplexität des Übergangs von nationalen Rechnungslegungsnormen (HGB) auf internationale Standards unter Berücksichtigung regulatorischer Entwicklungen wie SIC-8 und des Entwurfs ED 1 kritisch zu beleuchten.
- Notwendigkeit und Motive der Umstellung auf internationale Rechnungslegungsnormen.
- Methodische Vorgehensweisen und retrospektive Anwendungsregeln bei der Umstellung.
- Herausforderungen durch Interpretationsspielräume und hohen Implementierungsaufwand.
- Zukünftige Standardisierung durch den Exposure Draft (ED 1) des IASB.
- Kritische Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation und offener Fragestellungen für die Praxis.
Auszug aus dem Buch
3.2.2 Befreiung von der retrospektiven Anwendung
Zu den wichtigsten Sachverhalten, deren retrospektive Anwendung verboten ist, zählen die Umstellung von Unternehmenszusammenschlüssen und die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Bei Unternehmenszusammenschlüssen soll gemäß Ausnahmeregelung künftig vollständig auf eine rückwirkende Anwendung der betreffenden Vorschriften des IAS 22 verzichtet werden. Das bedeutet unter anderem, dass ein nach nationalen Vorschriften ermittelter Firmenwert grundsätzlich beizubehalten ist. Er ist lediglich dann anzupassen, wenn beim Unternehmenskauf Posten als immaterielle Vermögensgegenstände angesetzt wurden, die nach IFRS nicht ansatzfähig sind. In diesem Fall sind die entsprechenden Posten dem Firmenwert zuzuschreiben. Letzterer ist in jedem Falle zum Übergangszeitpunkt einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 zu unterziehen und gegebenenfalls abzuwerten. Ein negativer Firmenwert darf nicht angesetzt werden.
Die Zeitwerte, die den erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses beizulegen sind, werden nach der Ausnahmeregelung nicht mehr neu ermittelt, wenn es sich um Bilanzposten handelt, die nach IFRS zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten sind. Allerdings können Anpassungen in der Folgebewertung bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der IFRS, beispielsweise hinsichtlich der für nationale Zwecke ermittelten Abschreibungen, notwendig sein. Handelt es sich jedoch um Vermögenswerte und Schulden, die nach IFRS nach anderen Maßstäben zu bewerten sind, so sind sie zum Umstellungszeitpunkt nach eben diesen neu zu bewerten. Hierunter fällt natürlich insbesondere die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiede zu den bisherigen nationalen Wertansätzen sind im Rahmen der Aufstellung der IAS-Eröffnungsbilanz in den Gewinnrücklagen und nicht beim Firmenwert zu erfassen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Notwendigkeit der Umstellung: Es wird erörtert, warum deutsche Unternehmen zunehmend auf internationale Rechnungslegungsstandards umstellen, getrieben durch Kapitalmarktinteressen und Globalisierung.
2 Aktuelle Vorschriften und Methoden der Internationalisierung: Das Kapitel behandelt die verschiedenen Strategien zur Überleitung auf IFRS sowie die spezifischen methodischen Anforderungen der Interpretation SIC-8.
3 Zukünftige Methoden der Internationalisierung: Hier wird der Standardentwurf ED 1 als Reaktion auf die Mängel von SIC-8 vorgestellt und dessen Auswirkungen auf Ansatz, Bewertung und den Prozess der Eröffnungsbilanz analysiert.
4 Kritische Würdigung der neuen Regel: Das Kapitel diskutiert das Spannungsfeld zwischen unternehmerischen Erleichterungen und dem Ziel einer qualitativ hochwertigen, vergleichbaren Rechnungslegung.
5 Schlussbetrachtung: Es wird ein Fazit zur wachsenden Bedeutung der IFRS-Umstellung gezogen und betont, dass eine frühzeitige Planung trotz der hohen Komplexität und des Aufwands essenziell ist.
Schlüsselwörter
International Financial Reporting Standards, IFRS, HGB, Erstmalige Anwendung, Rechnungslegung, SIC-8, ED 1, IASB, Retrospektive Anwendung, Eröffnungsbilanz, Bilanzierung, Unternehmenszusammenschluss, Harmonisierung, Jahresabschluss, Transparenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den regulatorischen Anforderungen, Herausforderungen und Problemen, die bei der erstmaligen Umstellung deutscher Unternehmen auf die internationale Rechnungslegung nach IFRS auftreten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Notwendigkeit der Umstellung, den verschiedenen Methoden der Überleitung (SIC-8 vs. ED 1) sowie der praktischen Umsetzung und den damit verbundenen Kosten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Unternehmen den Übergang bewältigen können und welche Hürden sich bei der retrospektiven Anwendung von Standards in der Praxis ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine literaturbasierte Analyse und kritische Würdigung bestehender Standards, Interpretationen (SIC-8) sowie Standardentwürfe (ED 1) des IASB.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die aktuellen Methoden zur Umstellung, die Befreiungsvorschriften von der retrospektiven Anwendung, die Problematik bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie den zeitlichen und operativen Implementierungsaufwand.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind IFRS, Erstmalige Anwendung, Rechnungslegung, Retrospektive Anwendung, Eröffnungsbilanz, SIC-8 und ED 1.
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen SIC-8 und dem neuen ED 1?
ED 1 wurde entwickelt, um die Mängel von SIC-8 zu beheben, indem es konkretere Befreiungsvorschriften bei unverhältnismäßig hohem Aufwand definiert und das Ziel der Vergleichbarkeit klarer strukturiert.
Warum ist die Umstellung für mittelständische Unternehmen besonders belastend?
Aufgrund oft limitierter personeller Ressourcen im Rechnungswesen und des hohen Komplexitätsgrades bei der retrospektiven Anpassung stellt die IFRS-Umstellung ein erhebliches finanzielles und zeitliches Risiko dar.
- Quote paper
- Therese Schwabe (Author), 2003, Grundsätze und Probleme der erstmaligen Anwendung der IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30185