1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem „Groß-Berlin-Gesetz“, das 1920 in Kraft trat und seit dem die Stadtentwicklung Berlins entscheiden prägen sollte. Neben der Analyse, welche Ursachen und Gründe zu diesem Gesetz geführt haben, steht auch die Darstellung der Auswirkungen des Gesetzes im Mittelpunkt dieser
Arbeit. Auch geht es darum darzulegen, dass es auch noch heute, wenn auch unter völlig verschiedenen Vorzeichen, durchaus Parallelen mit der Situation vor 1920, also der Situation vor dem „Groß-Berlin-Gesetz“, gibt. Insgesamt besteht die Arbeit aus fünf Abschnitten. Nach der Einleitung wird im zweiten Abschnitt der Begriff „Groß-Berlin“ näher definiert. Im dritten Abschnitt wird auf die Entwicklungen bis zum „Groß-Berlin-Gesetz“ näher eingegangen. Im vierten Abschnitt werden die Auswirkungen, die von diesem Gesetz ausgingen, näher betrachtet.
Im fünften Abschnitt geht es schließlich um ein Fazit.
Eingeleitet soll diese Arbeit mit drei Zitaten, die die unterschiedlichen Ansichten zum „Groß-Berlin-Gesetz“ widerspiegeln sollen: „Mög schützen uns des Kaisers Hand, vor Groß-Berlin und Zweckverband!“ Spandaus Stadtrat Emil Müller, der sich bereits 1911, anlässlich der Grundsteinlegung des Spandauer Rathauses, gegen die Eingemeindung Spandaus nach Berlin ausgesprochen hatte.
(Quelle: Spandauer Geschichte, 2001: http://www.spandau-berlin.de/)
„Endlich ist es erreicht: Der sehnlichste Wunsch der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung des Wirtschaftsgebietes von Groß-Berlin ist in Erfüllung gegangen, die Einheitsgemeinde ist Tatsache geworden!“
So begrüßte der 78jährige Alterspräsident und SPD-Politiker Wilhelm Pfannkuch (1841-1923), langjähriges Mitglied des Deutschen Reichstages, auf der ersten Sitzung der neu gewählten Stadtverordnetenversammlung am 15.07.1920 die Entstehung
von Groß-Berlin.
(Quelle: Preußen-Chronik, 2001: http://www.preussen-chronik.de/)
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Begriffsdefinition „Groß-Berlin“
- Regionale Entwicklung bis zum „Groß-Berlin-Gesetz“
- Entwicklung bis Ende des 19. Jahrhunderts
- Entwicklung bis 1920
- Auswirkungen des „Groß-Berlin-Gesetzes“
- Auswirkungen bis zum Ende des 2. Weltkrieges
- Auswirkungen bis heute
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem „Groß-Berlin-Gesetz“, das 1920 in Kraft trat und die Stadtentwicklung Berlins seitdem entscheidend prägt. Neben der Analyse der Ursachen und Gründe für das Gesetz stehen die Darstellung seiner Auswirkungen sowie die Parallelen zur Situation vor 1920 im Fokus.
- Die Entstehung des „Groß-Berlin-Gesetzes“
- Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Stadtentwicklung
- Die Rolle des Gesetzes in der Geschichte Berlins
- Vergleichende Analyse der Situation vor und nach dem Gesetz
- Die Relevanz des „Groß-Berlin-Gesetzes“ für die heutige Stadtentwicklung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema „Groß-Berlin-Gesetz“ ein und präsentiert Zitate, die unterschiedliche Ansichten zum Gesetz widerspiegeln. Kapitel 2 definiert den Begriff „Groß-Berlin“ als die größte Stadterweiterung in der Berliner Geschichte und erläutert das „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin“. Kapitel 3 analysiert die regionale Entwicklung Berlins bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1920. Es werden die Entwicklungen bis Ende des 19. Jahrhunderts und die Entwicklung bis 1920 beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen „Groß-Berlin-Gesetz“, Stadterweiterung, Stadtentwicklung, Berlin, Verwaltungsgeschichte, 1920, Auswirkungen, Parallelen, Vergleichende Analyse.
- Arbeit zitieren
- Nima Dafateri-Moghaddam (Autor:in), 2002, Groß-Berlin. Analyse der größten Stadterweiterung der Berliner Geschichte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3019