Völkermord(e) im 20. Jahrhundert - Politik-soziologische und sozial-psychologische Hinweise zu Geschichte und Mentalität des Menschheitsverbrechens im 20. Jahrhundert


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2004

31 Seiten


Leseprobe


Genocide Within 20th Century

On policy and mentality of an outstanding crime against humanity and civilisation

Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht, PhD.

This scholarly piece presents annotations on general aspects of any genocidal policy in 20th century. According to his own research work on genocide as the most destructive event in the history of mankind and state-sponsored ´crime against humanity and civilisation´ (as published in 1989) the author – an experienced West German cultural scientist and social psychologist - reminds the basic definition of genocide as worked out by Raphael Lemkin (1944) and argues that within 20th century there exist only two outstanding events like genocides and crimes against humanity and civilisation: Armenocide´ and ´Holocaust´. After naming a specific silence as practised by German historians today the author gives a historical lecture on what Hanna Arendt later called ´the very understatement of the 20th century´, and discusses the first ´colonial genocide´ in German South West Africa (GSWA), 1904-07, which began when the German representative declared the native ethnic group (Nama) no longer as subjects of His Majesty, The German Kaiser William II (v. Trotha, October 2nd, 1904). The author works out this specific command and its consequences and identifies its very meaning and destructive consequences as expression of what he defines as ´genocidal mentality´, and contextualizes this specific document into German Imperial ideology before World War I. Moreover, the author works out another relevant aspect of this annihilation order: its very secrecy as a general feature of all genocidal actions within 20th-century-genocides. Finally, the author discusses the image of German rules in GSWA as mirrored in diary and letters written by the Nama-leader Captain Hendrik Wittbooi, 1884-1894. This native individual indeed percepted military measures against his people as, in the last instance, both destructive and lethal policy of the German occupants. – Given this setting, in his outlook Richard Albrecht emphasizes the very meaning of a basic ´historical memory´ (Jorgé Semprún) as one of the central presuppositions for preventing genocide which is defined as an “organized state murder” (Helen Fein) and, moreover, a “structural and systematic destruction of innocent people by a state bureaucratic apparatus” (Irving Louis Horowitz), and, finally, an outstanding “crime against mankind and civilisation as planned and organized by a state” (Richard Albrecht).

„Die Vergangenheit ist nicht tot. Sie ist nicht einmal vergangen“

(William Faulkner)

I.

In der internationalen Forschungsliteratur ist seit der Buchveröffentlichung von Lifton/Markusen (1988; 1992) ´genocidal mentality´ als wissenschaftlicher Terminus wenn auch ungebräuchlich so doch eingeführt. Er wird von diesen Sozialpsychologen als individuelle und/oder kollektive Disposition/en, die geeignet ist/sind, die „gesamte menschliche Bevölkerung“ zu zerstören, umschrieben. Damit ist aus der Sicht genannter Autoren diese besondere und besonders destruktive Mentalität ein notwendiges Moment der Zerstörungspraxis allen menschlichen Lebens („omnicide“) im atomaren Inferno, das auch Homocide (wörtlich: Menschheitsmord) genannt werden könnte.

Demgegenüber benütze ich den deutschen Begriff Völkermordmentalität in doppelter Weise spezifischer: Einmal nicht übergreifend allgemein. Sondern historisch. Und zum anderen nicht projiziert in denkbare Zukünfte. Sondern bezogen auf reale Vergangenheiten. Die gewiss, nach einem Wort des US-amerikanischen Autors William Faulkner, gerade wenn es um Genozidpolitik geht, nicht tot sind (wie die wirklichen Toten). Sondern die, im Wortsinn, nicht einmal vergangen sind.

Das deutsche Kompositum Völkermordmentalität bezieht sich auf Völkermord und Mentalität. Entsprechend verstehe ich hier unter Mentalität keine wissenschaftliche Kategorie (Gebhardt/Kamphausen 1994, 30-32). Sondern einen alltäglich geprägten Begriff: Mentalität meint, ähnlich wie im englischen ´mentality´ und/oder im französischen ´mentalité´, eine geistige Haltung ebenso wie eine Anschauungs- und Auffassungsweise einzelner Menschen und/oder von Menschengruppen. Gegenüber dieser scheinbar ´naiven´ Begriffbestimmung unterlege ich meinem Verständnis von Völkermord jedoch nicht nur die naheliegende juristische Definition des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 220a StGB), sondern erweitere sie um die wissenschaftliche Perspektive von Rafael Lemkin (1944). Dieser zunächst polnische, dann US-amerikanische Völker(straf)rechtler hat nämlich als Besonderheit von Völkermord die biopolitisch-intergenerative Seite herausgearbeitet:

„In this respect genocide is a new technique of occupation, aimed at winning the peace even though the war itself is lost.”

Das meint: Die bewusste - teilweise oder gesamte - Zerstörung nationaler, rassischer, religiöser oder ethnischer Gruppen durch bestimmte, im § 220a des deutschen StGB präzisierte, Vernichtungsmassnahmen (wie etwa jeweils vorsätzliche Tötung/en, schwere körperliche und/oder seelische Schädigung/en sowie gewaltsame Geburtenverhinderung/en oder/und Kinderentführung/en) ist nur dann Völkermord, wenn diese biopolitischen Massnahmen zukunftsbezogen wirken und dafür sorgen, dass (in mit Völkermorden typischerweise einhergehenden Kriegssituationen) die militärisch unterlegene Verliererseite gleichwohl und über Generationen hinaus zur biopolitischen Siegerseite wird. Diese Besonderheit von Völkermordpolitik lässt sich mit allgemeinen gattungsbezogenen Vernichtungskonzepten (homicide, omnicide) nicht fassen, weil, wenn die gesamte Menschheit Opfergruppe sein soll, es im Ergebnis hier folglich weder Sieger/Verlierer noch Opfer/Täter geben kann. Sondern nur Verlierer/Opfer.

Wenn auch nicht wie in der doppelten – nämlich biopolitisch-intergenerativen – Präzisierung wie in Lemkins Hinweis herausgearbeitet, sondern eher unspezifisch-verallgemeinernd, so betont auch der Holocaust-Überlebende (und spätere US-Psychologe) Erwin Staub das antihumane Destruktionselement, das über Tötungen und Morden hinausgeht. Für Staub ist das Wesen des Bösen "the destruction of human beings [...] including not only killing, but the creation of conditions that compromise people's dignity, happiness and their ability to fulfill basic material needs" (Staub 1989, 25)

Doppelte Destruktivität und negative Zukunftsdimension erschweren das Verständnis von Völkermord und Genozidpolitik erheblich. Dieses erfordert nämlich, das Undenkbare zu denken („thinking the unthinkeable“). Denn auch wer, militärpolitisch, den Krieg verliert, kann, biopolitisch, über Generationen andauernd gewinnen. Und es hat im Fall des „Armenocide“ drei Generationen lang gedauert, ehe sich die zunächst mit dem blanken Existenzkampf des Überlebens beschäftigte, dazu noch erheblich qualitativ und quantitativ geschwächte und verminderte sowie dispers verstreute victimisierte Ethnie oder Opfer(volk)gruppe darum kümmern konnte, das Destruktionsereignis während des Ersten Weltkriegs ´hinten in der Türkei´ (J.W. Goethe) und seine Konsequenzen historiographisch aufzuarbeiten. Dabei gehe ich –wie zuletzt Norman M. Naimark (2001; 2004)- davon aus, dass es im 20. Jahrhundert „nur“ zwei voll ausgebildete ´moderne´ Genozide oder Völkermorde als besondere Formen von Staatsverbrechen während zweier Weltkriege gab: an Armeniern im Ersten und an Juden im Zweiten Weltkrieg: Armenocide und Holocaust („Shoah“). Beide Völkermorde waren zugleich besonders effektiv-destruktive Formen ethnischer Säuberungen („ethnic cleansings“), die die Tätergruppen entsprechend ihrer Spachcodices einmal, türkisch, „pakliyalin“, „paklamak“ (Säuberung) und zum anderen, deutsch, „Endlösung“ nannten (Albrecht 1989, 74). Diese genozidale Spezifik soll keineswegs das Leid anderer menschenvernichtend-destruktiver Staatverbrechen wie Vertreibungen und/oder Deportationen (vgl. Adler 1974) mindern; sie soll lediglich die Bedeutsamkeit dieser beiden ´modernen´ Menschheitsverbrechen 1915/18 und 1941/45 konturieren. Denn in der Tat war der erste ´moderne´ Völkermord 1915/18 „the terrible holocaust of 1916, when a million and a half Armenians perished“ (Lewis 1961, 350) und zugleich „ als Ausrottung der armenischen Bevölkerung in der Türkei [...] das fraglos grösste Verbrechen des Ersten Weltkrieges“ (Hirschfeld; Gaspar 1965, 494-512).

Insofern verweigert sich dieses historische Verständnis von Genozid/Vökermord als crimen magnum des vergangenen Jahrhunderts der im Zusammenhang mit den neuen Balkankriegen der 90er Jahre erkennbaren politischen Wortinflationierung von Völkermord/Genozid, weil es um ihre Besonderheiten geht. Und die lassen sich, methodologisch gesprochen, eben nicht im Allgemeinen ethnischer Säuberungen einerseits und demographischer Homogenisierungen andererseits auflösen.

II.

Wenn einerseits vom ´Armenocide´ als „holocaust of 1916“ und „größtem Verbrechen des Ersten Weltkriegs“ gesprochen wurde und wird – dann erscheint es mir umso bermerkenswerter, dass dieses Weltverbrechen von Vertretern der deutschen Geschichtsschreibung und ihres juste milieus bis heute so gar nicht erwähnt wird: So erwähnt beispielweise d e r Geschichtsschreiber des Ersten Weltkriegs in Deutschland, Wolfgang J. Mommsen (2003²), in seinem Imperialismus-Buch wohl „die barbarischen Armeniermassaker“ 1894/95, welche auch die europäischen Grossmächte seiner Meinung nach „nicht unterbinden“ konnten (Mommsen 2003², 222). Zum Tatbestand des ersten ´modernen´ historischen Genozid/Völkermord jedoch schweigt Mommsen. Stattdessen führt er inhaltlich apologetisch und formal nebulös in vagen Begriffen übers jungtürkische Regime und die drei hauptverantwortlichen Täter aus: Weil dieses Regime „die Befreiung der Völker des Osmanischen Reichs vom autokratischen Joch des Sultans auf sein Programm geschrieben“ hätte – hätte es die „Hoffnung [gegeben], daß das neue jungtürkische Regime auch gegenüber den europäischen Nationalitäten eine liberalere Haltung einnehmen würde“ (Mommsen 2003², 223). Nach den Balkankriegen 1912/13 einerseits und der „Ermordung des Großwesirs Mahmud Scherket [als] letztem Repräsentanten der alten konservativen Herrenschicht innerhalb der Führungsruppe des Osmanischen Reiches“ im Juni 1913 andererseits war nun „die Bahn für die Jungtürken gänzlich frei geworden“ (Mommsen 2003², 225), genauer:

„Das Triumvirat Talaat, Djemal und Enver Pascha, welches nun uneingeschränkt über die Geschicke des Osmanischen Reiches verfügte, bemühte sich in Anlehnung an das Deutsche Reich um eine Regeneration des Heeres und der Verwaltung. Sie wollten der Türkei ihre einst so stolze und angesehene Stellung unter den europäischen Großmächten zurückgewinnen. In Verfolgung dieses Ziels sahen sie sich freilich in zunehmendem Maße genötigt, auf die autokratischen Methoden ihrer Vorgänger zurückzugreifen. So triumphierten am Ende die Kräfte des Nationalismus über die schwachen Ansätze einer Liberalisierung des Osmanischen Reiches“ (Mommsen 2003², 225/226).

Und in seinem neusten, im Mai 2004 als „Originalausgabe“ erschienenen, Buch zum Ersten Weltkrieg, gibt Wolfgang J. Mommsen nicht einmal mehr diese vagen Hinweise – sondern belehrt uns im Titel- und Leitbeitrag seines Buchs über den Ersten Weltkrieg, daß sich „die Türkei [...] unter Atatürk in einen halbfaschistischen Nationalstaat verwandelte“ (Mommsen 2004, 18).

Wenn es denn, wie hier zitiert, im Fall des Wolfgang J. Mommsen in Deutschland noch 2003/04 möglich ist, über Imperialismus und Ersten Weltkrieg wissenschaftlich zu publizieren, o h n e den Völkermord an Armeniern („Armenocide“) zu erwähnen und gleichwohl als sei´s seriöser sei´s führender deutscher Fachhistoriker zu gelten – dann bleibt im Grunde jede noch so beiläufige Erwähnung dieses welthistorischen Verbrechens ´hinten in der Türkei´ bedeutsam und so erwähnenswert wie beispielsweise diese Hinweise eines deutschen Islamwissenschaftlers:

„Die Autonomiebestrebungen armenischer Gruppen und deren Zusammenarbeit mit dem Kriegsgegner Rußland nahm die osmanische Regierung zum Anlass, eine Radikallösung des ´Armenierproblems´ anzustreben. Eine grosse Zahl von ihnen – Schätzungen bewegen sich zwischen 600 000 und 1,5 Millionen – fiel 1915 den Verfolgungen, die offiziell als Umsiedlungsaktionen bezeichnet wurden, zum Opfer. Die Türkei verweigert sich bis heute einer historischen Aufarbeitung dieser systematischen Massenvernichtung der Armenier“ (Steinbach 2002, 8). Und zusammenfassend schreibt Udo Steinbach, Direktor des Deutschen Orient-Instituts in Hamburg: „Dem Ende des Osmanischen Reiches vorangegangen war eine systematische ethnische Säuberung und Vernichtung von bis zu 1,6 Millionen Armeniern 1915/16 und die Vertreibung bzw. Umsiedlung von ca. 1,2 Millionen Griechen zwischen 1912 und 1924“ (Steinbach 2004, 4).

III.

Als (nicht nur, aber in den letztbeiden Jahrzehnten doch) überwiegend deutsch schreibender und in deutschsprachigen Zusammenhängen publizierender Autor möchte ich in Form eines Exkurses auf einen scheinbar ´nur´ sprachlich bedeutsamen Zusammenhang eingehen: Dieser hängt auch mit Verharmlosen, Verschweigen und Leugnen des Ereignisses: Völkermord als integrales Moment von Genozidpolitik nach dem Ereignis zusammen. In der internationalen Diskussion wird von bis heute auf den ´Armenocide´ nachhaltig angewandter ´policy of denial ´ (Politik des Verleugnens) und ´crime of silence´ (Verbrechen des Schweigens) gesprochen.

Diese Aspekte sind besonders in Deutschland wichtig und bis heute als offizielles Gerede – etwa prominenter Völkerstrafrechtler (etwa Ambros 2002) - von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ immer dann, wenn es um „crimes against humanity and civilisation“ und ´crimes contre l´humanité et civilisation´ geht, massgeblich. Diese Phänomen greift bis heute ungebrochen zurück auf die Praxis der deutschen Militärzensur während des Ersten Weltkriegs, als nämlich entsprechend den Weisungen der Zensurbehörden noch im Herbst 1917 über „Armeniergreuel“ nicht berichtet werden durfte: „Unsere freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei dürfen durch diese innertürkischen Verwaltungsangelegenheiten nicht nur nicht gefährdet, sondern im gegenwärtigen schwierigen Augenblick nicht einmal einer Prüfung ausgesetzt werden [...] Über die armenische Frage wird am besten geschwiegen [...]“ (Hirschfeld; Gaspar 1965, 511/512)

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Völkermord(e) im 20. Jahrhundert - Politik-soziologische und sozial-psychologische Hinweise zu Geschichte und Mentalität des Menschheitsverbrechens im 20. Jahrhundert
Autor
Jahr
2004
Seiten
31
Katalognummer
V30199
ISBN (eBook)
9783638315159
Dateigröße
554 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler (Dr.phil., Dr.rer.pol.habil.) und lebt als Sozialpsychologe, Autor und Ed. von rechtskultur.de in Bad Münstereifel.
Schlagworte
Völkermord(e), Jahrhundert, Politik-soziologische, Hinweise, Geschichte, Mentalität, Menschheitsverbrechens, Jahrhundert
Arbeit zitieren
Dr. Richard Albrecht (Autor:in), 2004, Völkermord(e) im 20. Jahrhundert - Politik-soziologische und sozial-psychologische Hinweise zu Geschichte und Mentalität des Menschheitsverbrechens im 20. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30199

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Völkermord(e) im 20. Jahrhundert -  Politik-soziologische und sozial-psychologische Hinweise zu Geschichte und  Mentalität des Menschheitsverbrechens im 20. Jahrhundert



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden