Diese Zusammenfassung liefert einen Überblick zu Grundlegendem und Rechtsfolgen des Beseitungs- und Unterlassungsanspruchs gem. § 1004 BGB. Das Skript enthält ein Prüfschema und Erläuterungen zu den wichtigsten Problemkonstellationen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Grundlegendes
- Voraussetzungen
- 1. Anspruchsteller ist Eigentümer
- 2. Eigentumsbeeinträchtigung
- a) Tatsächliche Einwirkungen
- b) Rechtliche Beeinträchtigungen
- 3. Anspruchsgegner ist Störer
- a) Handlungsstörer
- b) Zustandsstörer
- 4. Keine Duldungspflicht, § 1004 II BGB
- a) Privatrechtliche Duldungspflichten
- aa) Rechtsgeschäft
- bb) Gesetzliche Vorschriften
- cc) Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis
- b) Öffentliches Recht
- II. Rechtsfolgen
- 1. Beseitigung gem. § 1004 | 1 BGB
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text befasst sich mit dem Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung von Eigentumsbeeinträchtigungen gemäß § 1004 BGB. Er erläutert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieses Anspruchs und geht auf die verschiedenen Formen der Eigentumsbeeinträchtigung sowie die Rolle des Störers ein. Darüber hinaus werden die Grenzen des Anspruchs durch die Duldungspflicht des Eigentümers beleuchtet.
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung
- Arten von Eigentumsbeeinträchtigungen (tatsächlich und rechtlich)
- Die Rolle des Störers (Handlungs- und Zustandsstörer)
- Die Duldungspflicht des Eigentümers
- Rechtsfolgen des Anspruchs (Beseitigung, Unterlassung)
Zusammenfassung der Kapitel
I. Grundlegendes
Dieses Kapitel liefert eine grundlegende Einführung in den Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung von Eigentumsbeeinträchtigungen gemäß § 1004 BGB. Es werden die wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch erläutert, darunter die Eigenschaft des Anspruchstellers als Eigentümer, die Tatsache der Eigentumsbeeinträchtigung und die Identifizierung des Störers. Darüber hinaus wird die Bedeutung der Duldungspflicht des Eigentümers als rechtshindernde Einwendung hervorgehoben.
II. Rechtsfolgen
Dieses Kapitel behandelt die Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 1004 BGB. Im Fokus steht die Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung gemäß § 1004 I 1 BGB. Es wird erläutert, dass der Anspruch nur auf die Beseitigung der Beeinträchtigung in Natur (actus contrarius) gerichtet ist, nicht aber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Sache. Zudem wird die Frage nach der Beseitigung der Störungsquelle im Vergleich zur Beseitigung der Störungsfolgen diskutiert.
Schlüsselwörter
Eigentumsbeeinträchtigung, Beseitigungsanspruch, Unterlassungsanspruch, § 1004 BGB, Störer, Duldungspflicht, Eigentümer, Handlungsstörer, Zustandsstörer, Naturalrestitution, Störungsquelle, Störungsfolgen.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt der § 1004 BGB?
Der § 1004 BGB gewährt dem Eigentümer einen Anspruch auf Beseitigung einer bestehenden Eigentumsbeeinträchtigung oder auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen, sofern diese nicht durch eine Duldungspflicht legitimiert sind.
Wer ist als "Störer" im Sinne des Gesetzes anzusehen?
Man unterscheidet den Handlungsstörer (wer die Beeinträchtigung durch sein Verhalten verursacht) und den Zustandsstörer (wer die Herrschaft über eine Sache ausübt, von der die Störung ausgeht).
Wann besteht eine Duldungspflicht nach § 1004 Abs. 2 BGB?
Eine Duldungspflicht kann sich aus privatrechtlichen Verträgen, gesetzlichen Vorschriften (z.B. Notwegerecht), dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis oder aus öffentlichem Recht ergeben.
Was ist der Unterschied zwischen Beseitigung und Wiederherstellung?
Der Anspruch aus § 1004 zielt nur auf die Beseitigung der Beeinträchtigung (actus contrarius). Die vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Naturalrestitution) ist hingegen Gegenstand des Schadensersatzrechts (§ 249 BGB).
Was sind Beispiele für rechtliche Beeinträchtigungen?
Rechtliche Beeinträchtigungen liegen vor, wenn jemand unberechtigt Rechte am Eigentum beansprucht, wie etwa die unbefugte Eintragung einer Belastung im Grundbuch.
Muss der Störer schuldhaft gehandelt haben?
Nein, der Anspruch aus § 1004 BGB ist verschuldensunabhängig. Es kommt lediglich darauf an, dass eine rechtswidrige Beeinträchtigung vorliegt.
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- Marc Daniels (Author), 2015, Ein Überblick zum Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, § 1004 BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302098