Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Verpflichtungen in einer rechten Ehe
1.1 Theorie der idealen Ehefrau
1.2 Innereheliche Machtbalance
1.3 Grenzen der eheherrlichen Gewalt
2. Diskrepanz von Ideal und Wirklichkeit
2.1 Differenzen zwischen öffentlicher Wahrnehmung und „haimlicher“ Entzweiung – Aufeinandertreffen mit dem ersten Ehepaar
2.2 Funktion der Ehe als legitimer Ort sexueller, reproduktiver und ökonomischer Aktivitäten – Aufeinandertreffen mit dem zweiten Ehepaar
Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Einleitung
Als ein hervorstechendes Merkmal der Literatur Heinrich Kaufringers wird der Grobianismus angeführt, eine Form des Anstößigen und des Extremen.[1] Auch das Märe „Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar“, das in der vorliegenden Arbeit als Bestandteil einer Analyse der frühneuzeitlichen Ehenormen dienen soll, zeugt von eben jenen charakteristischen Merkmalen der Literatur des Autors. Nicht zuletzt auf seiner Irrfahrt auf der Suche nach einem vermeintlich harmonisch zusammenlebenden Ehepaar wird darin die Person eines Kaufmanns zweimalig Zeuge einer Perversion an abstrusen Vorstellungen der „rechten“ Ehe in der Frühen Neuzeit. In dieser Arbeit soll in einem ersten Teil ein historisches Abbild der idealen Ehe und die damit verbundene Anforderung an die Frau skizziert werden, deren Illusionen auch Kaufringers Hauptcharakter unterliegt. In einem zweiten Teil erfolgt die Desillusionierung eben jener Ideale durch die abstrakten Beispiele einer abstrusen Eheführung bei Kaufringer. „List und Verschleierung, Heimlichkeiten und Betrug, das ist genau das Bild, das sich Zeitgenossen von den Aktivitäten der Frauen machten.“[2] Vitentexte, Hagiographen und rechtspraktische Quellen des 12. und 13. Jahrhunderts schildern gleichermaßen eben jene Strategien, welche eine Ehefrau „als gesellschaftlich und körperlich Unterlegene wählte[...], das sie sich nicht auf Macht und Ansehen berufen konnte[...],“[3] um dennoch ihre Stellung und ihre Rechte im Familiengefüge einzufordern. Der Ehealltag wurde in der historischen Forschung jedoch bislang nur wenig und kaum ausführlich erfasst.
Im Hinblick auf strukturelle als auch auf individuelle Aspekte wird dabei gerade in den letzten Jahren das Fehlen einer akteurszentrierten Erforschung frühneuzeitlicher Ehen formuliert.[4]
Die hier vorliegende Arbeit will es sich dennoch zur Aufgabe machen, aus den wenigen Ressourcen zu schöpfen, um in einer analytischen Herangehensweise die Ideale einer frühneuzeitlichen Ehe zu sondieren. Als Quellen wurden in der Sekundärliteratur in erster Linie Gerichtsakten herangezogen, die durch die Verhandlung ehelicher Konflikte ein detailgetreues Abbild der Frühen Neuzeit zeichnen. Eben jene „Konfliktsituationen [versprechen] eine Offenlegung verschiedener Erfahrungsebenen ehelicher Beziehungen und deren Deutung durch die Beteiligten.“[5] Einen noch realitätsnäheren Einblick erhält man durch das Heranziehen zivilrechtlicher Akten, welche deutlicher noch als strafrechtliche Akten alltägliche Konfliktsituationen im Ehegefüge beleuchten.[6] Auch aus zahlreichen Ehepredigten und Ehetraktaten wird Wissen über die frühneuzeitlichen Vorstellungen einer rechten Ehe geschöpft. Hugo von Folieto greift unter anderem in seinem ehefeindlichen Traktat „alles, was an Unangenehmem, Widerwärtigem, Abscheulichem in der Ehe passiert“[7] auf und in einer Hochzeitspredigt geht Meffret auf „die sexuelle Disziplin der Eheleute [und] die karitativen Aufgaben einer Ehe“[8] ein. Als weitere Beispiele dienen Johannes Herolt, Samuel Neuheuser oder Albrecht von Eyb.[9] Anhand jener genannten Quellen erhält man einen umfassenden Einblick in diverse Konfliktsituationen, die das frühneuzeitliche Eheleben stark geprägt haben. Einige dieser dokumentierten Streitigkeiten innerhalb einer Partnerschaft griff auch Heinrich Kaufringer in dem Märe „Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar“ auf. Machtverteilung und innereheliche Gewalt forderten ihr Soll an der Beziehung, Autoritäten mussten geklärt und ungehöriges Verhalten gezüchtigt werden.
Solche Probleme waren in vielen Fällen mit dem Vorwurf des schlechten Wirtschaftens verknüpft, sei es durch mangelhafte Erwerbsarbeit, Verschwendung durch Luxus, Suff, Glücksspiel oder übertriebenen Geiz, was die Subsistenz des Haushaltes bedrohte. [...] Schließlich spielte persönliches Fehlverhalten in den meisten Ehekonflikten eine große Rolle. Dies konnte Trunksucht eines Ehepartners sein oder sexuelle Untreue und Ehebruch.[10]
Geahndet wurden jene Verstöße nicht selten durch Gewalt oder andere drastische Maßnahmen, wie Kaufringer in seinem Märe beispielhaft und anschaulich aufzeigt.
Die hier vorliegende Arbeit soll also zum einen dem Leser jene Ehe-Ideale der Frühen Neuzeit näher bringen, gleichzeitig jedoch deren Destruktion versinnbildlichen, welche auch Heinrich Kaufringers Protagonist in „Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar“ auf seiner langen Reise erfahren muss.
1. Verpflichtungen in einer rechten Ehe
In einem ersten Teil soll ein kurzer historischer Abriss erfolgen, welcher dem Leser die gängigen Normen einer Ehe im Frühen Mittelalter näher bringen wird. „Über die Situation der städtischen Familien und der dort lebenden Frauen [...], zumindest was die hagiographischen Quellen anbelangt“,[11] haben wir bis heute nur geringfügige Kenntnisse. Aus Rechtsschriften und auch aus der weltlichen Literatur lassen sich dennoch einige Fakten schöpfen. Darin werden sowohl die Anforderungen an die rechte Ehefrau erläutert, jedoch auch Kritik geübt an Machtbalance und Ehediskursen. Denn während Ideale formulieren, dass sich die Ehefrau ihrem Gatten stets unterwürfig und demütig zu verhalten hat, zeichnet die Realität ein anderes, gelockertes Bild vom Verhältnis zwischen Mann und Frau. Ideal und Wirklichkeit sollen in einem kurzen Versuch gegenüber gestellt werden.
1.1 Theorie der idealen Ehefrau
Die vorbildliche Ehefrau sollte, den Normen der Frühen Neuzeit entsprechend, erfüllt sein von Gehorsam und Hingebung zu ihrem Ehemann.[12] Die eheliche Sexualität stellte nur einen Aufgabenbereich der Ehefrau da, denen sie verpflichtet war nachzukommen. Vor allem innerhalb der Adelsgesellschaft hatte die Zeugung von Nachfahren oberste Priorität.[13] Das Ehepaar sollte den christlichen Normen nach eine Lebensgemeinschaft führen. Schon in der Anbahnungsphase wurden gleichermaßen die positiven Eigenschaften des anderen Geschlechtes sondiert und bewertet.
[E]ine solide Grundlage in allen Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für die Ausübung des Berufes, die Haushaltsführung und die Kindererziehung unerlässlich waren und eine positive Emotionalität, die es im Idealfall ermöglichen sollte, Meinungsverschiedenheiten, Launen und Verletzungen auf eine sachliche, die Beziehung langfristig stabilisierende und der Haushaltung zuträgliche Weise zu klären,[14]
bildete nur ein Ideal. Zu Konflikten kam es demnach nur, wenn die Ehefrau die männliche Autorität nicht anerkannte oder untergrub. Der französische Dichter Eustache Deschamps forderte im 14. Jahrhundert in seinem „Le miroir de mariage“, frei nach Nicole Adelsbach übersetzt:
Aber ich will eine gesegnete Frau haben, die demütig, einfach, wenig redegewandt, fürsorglich, wenig gebildet, jung und keusch mit Mund und Augen, weise, anmutig und jünger als 15, 16 oder 20 Jahre alt ist, die reich ist und von guten Eltern, die einen schönen Körper hat und hübsch ist und sanft wie ein Täubchen, mir in allem gehorcht, die die Augenbrauen geordnet hat, die nicht zur Seite schaut, sondern immer an meiner Seite ist.“[15]
Auch in Kaufringers Märe lobt der Erzähler die guten Eigenschaften der Ehefrau des Protagonisten. Denn er hett gar ain säligs weib; / die was im lieb sam sein leib. / er und frumkait hett si vil / und tugent oun endes zil. / si was wol in dem willen sein. [16] Zudem wird sie als frawen gout und gefölgig beschrieben, selbst das Dorf preist sie an, das si hab oun endes zil / tugent, er und frümkait vil.[17] Woran sich hingegen der Kaufmann bei den Eigenschaften seiner tugendhaften Ehefrau anstößt, ist deren karkheit, die Sparsamkeit. Kaufringer konnotiert de facto Sparsamkeit durch die Augen seines Hauptcharakters als die Eigenschaft, die eine schlechte Ehefrau ausmacht. Die karkheit gibt den Anlass für die Ausfahrt des Kaufmannes auf der Suche nach einem vermeintlich harmonisch zusammenlebenden Ehepaar und einer damit einhergehenden rechten Ehefrau. Erst nach seiner Rückkehr und dem damit verbundenen Erlebten moniert der Kaufmann das Verhalten seiner Gattin nicht mehr. „ Karkheit einer Ehefrau kann auch Zeichen ihrer frümkeit – Tüchtigkeit – sein.“[18] Erst durch die Erfahrungen, die ihm während seiner langjährigen Fahrt widerfahren sind, geschieht ein Umdeuten der vermeintlich schlechten Eigenschaft. Somit wird auch die Tüchtigkeit zu den positiven Eigenschaften der idealen Ehefrau gezählt. Dass Ideal nicht gleich Illusion bedeutet, ist Anlass des Diskurses um die rechte Ehefrau in Heinrich Kaufringers Märe. Den Blick getrübt von den Idealen seiner Zeit, reist die Hauptperson in die Welt hinaus, da er sich augenscheinlich nicht mit weniger in seiner Ehe zufrieden geben kann, als ihm Lobhymnen und Predigten versprechen, ohne dabei sein eigenes Verhalten auf Fälschlichkeit zu prüfen. Erst am Ende erfährt er Einsicht, wie auch das Epimythion schon formuliert: ain ieglich fromer man sol zwar / seinem weib das übersehen, / ob er anders nicht mag spehen / an ir, dann das si kark sei. / da muoß frümkait wonen bei.[19]
1.2 Innereheliche Machtbalance
Das Eheleben im 13. Jahrhundert unterlag einer klaren Vorstellung und Machtbalance innerhalb des Familiengefüges. Hierbei wurde dem Ehemann in der Theorie die alleinige Vormachtstellung zuteil. Die Ehefrau hingegen hatte sich ihrem Mann zu unterwerfen und anzupassen, diesem waren durch Recht und Konvention Entscheidungsbefugnisse und Kontrollpflichten über seine Frau aufgegeben, die gestützt wurden durch Züchtigungsrecht und Verfügungsgewalt über Leib, Leben und Eigentum der Ehefrau.[20]
Damit unterlag eine jede Ehefrau der Herrschaft ihres Mannes, welcher die Ehe dominierte.[21] Denn dem Ehemann war auch das Recht gegeben, seine Frau bei Bedarf durch körperliche Gewalt zu züchtigen.
Nach den Akten des Bischöflichen Gerichts in Paris stehen Misshandlungen von Frauen an erste Stelle in der Reihe der innerehelichen Rechtsstreitigkeiten, gefolgt vom Vorwurf der selbstherrlichen „Verschwendung“ von Familienbesitz seitens des Ehemanns.[22]
Gerade der zweite Punkt soll noch für die hier vorliegende Analyse dienlich sein, da er eben jenen Konflikt auf den Punkt bringt, welcher schon Kaufringers Märe „Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar“ dominiert. Der Aufführung schließen sich Rechtsaufzeichnungen an, die dem nicht widersprachen, dass, wenn ein Ehemann seine Frau mit einem anderen Mann intim ertappte, er „das ehebrecherische Paar oder auch nur einen von ihnen in der Aufwallung des ersten Zornes [töten durfte].“[23] Jedoch sind solche äußersten Beispiele freilich in der Unterzahl. Denn in der Regel sorgten theologische Normen dafür, dass sich Ehemann und Ehefrau gleichermaßen mit Akzeptanz und Respekt begegneten, welche Ungerechtigkeiten und Provokation damit ausschlossen.
Neben der starken normativen Regulierung dieses Machtverhältnisses bestimmten aber auch die sozioökonomischen Voraussetzungen, mit denen zwei Menschen sich in eine Ehe begaben, das Machtverhältnis dieser Beziehung ganz maßgeblich.[24]
Soll bedeuten, dass ökonomische Faktoren wie Mitgift, Landbesitz oder Bekleidung sowie Stand und persönliches Ansehen von vornherein über die Machtbalance innerhalb der Ehe bestimmten. Betrachtet man die Ehe also als eine rein ökonomische Institution, hatten Emotionen innerhalb dieser nur eine geringe Rolle einzunehmen.[25] „Die Anwendung physischer und verbaler Gewalt [hingegen] ist sehr mit der Frage der Machtverteilung und Machtbalance in den Ehen verbunden.“[26] Gewalt wurde als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt, wobei ein angemessenes Maß durchaus gefordert wurde. Die Gewaltausübung fungierte dabei „zur Behauptung von Machtpositionen innerhalb der ehelichen Beziehung.“[27] Bei Überschreitung der Grenzen, die bis hin zur Tötung der Ehefrau führen konnten, war die Angemessenheit stets Teil heftiger Diskussionen in Gerichtsverhandlungen.[28] Die Ehe war somit stets ein offenes Konfliktfeld und verhielt sich nur selten harmonisch. Mit der Entwicklung der Städte wurde jedoch auch der Ehefrau innerhalb des Familiengefüges Verfügungsgewalt zuteil.
Die Frau [war] für das Funktionieren des Haushalts zuständig, sie ist Hausfrau geworden, ihr untersteht das “Drinnen“, sie muss es verwalten und schützen, muss das Haus, auch durch ihr bloßes tugendhaftes Verhalten, unangreifbar machen, so dass es dem Mann stets Refugium bleibt, ein Ort, an dem er Ruhe und Zuflucht findet.[29]
Somit steht auch Kaufringers Märe im Zeichen der Entwicklung. Die Eigenschaft der Sparsamkeit der Ehefrau rührt in erster Linie daher, dass dieser, einhergehend mit der Urbanisierung, neue Aufgabenfelder zuteilwurden, denen sie sich fortan annehmen musste. Die Verbindung zwischen dem hier angeführten „Drinnen“ und dem „Draußen“ stellt allerdings weiterhin der Ehemann dar. Nur in Zeiten der Abwesenheit oder Krankheit des Ehegatten wurden der Ehefrau über eine funktionierende Haushaltsführung auch kaufmännische Tätigkeiten zuteil. In der Regel verließen die Rechte und Tätigkeitsbereiche der Frau den privaten Bereich nur selten. Auch offene Konflikte werden stets im Haus ausgetragen, denn die Öffentlichkeit soll mit einer solchen Situation nicht konfrontiert werden, andernfalls würde die Ehre des Ehemannes und damit auch die des Haushaltes angetastet werden.[30] Die Rechte einer Ehefrau entwickelten sich zwar innerhalb der Städte kontinuierlich weiter, allein die Entscheidungsgewalt des Ehemannes verfügte jedoch über deren Freiheiten innerhalb des Familiengefüges.
[...]
[1] Vgl. Hoven, Heribert: Studien zur Erotik in der deutschen Märendichtung. In: Müller, Ulrich et. al. (Hg.): Göppinger Arbeiten zur Germanistik. Göppingen: Kümmerle Verlag 1978, S. 180.
[2] Opitz, Claudia: Frauenalltag im Mittelalter. Biographien des 13. und 14. Jahrhunderts. Weinheim / Basel: Beltz Verlag 1985 (= Ergebnisse der Frauenforschung 5), S. 143.
[3] Ebd., S. 143.
[4] Schmidt-Voges, Inken: „Weil der Ehe-Stand ein ungestümmes Meer ist...“ – Bestands- und Krisenphasen in ehelichen Beziehungen in der Frühen Neuzeit. In: Westphal, Siegrid et. al.: Venus und Vulcanus. Ehen und ihre Konflikte in der Frühen Neuzeit. München: Oldenbourg Verlag 2011, S. 92.
[5] Schmidt-Voges 2011, S. 97.
[6] Vgl. ebd., S. 98.
[7] Schnell, Rüdiger: Frauendiskurs, Männerdiskurs, Ehediskurs. Textsorten und Geschlechterkonzepte in Mittelalter und Früher Neuzeit. Frankfurt / New York: Campus Verlag 1998, S. 249.
[8] Ebd., S. 243.
[9] Vgl. ebd., S. 237.
[10] Schmidt-Voges 2011, S. 92.
[11] Opitz 1985., S. 136.
[12] Ebd., S. 120.
[13] Vgl. ebd., S. 146.
[14] Schmidt-Voges 2011, S. 91.
[15] Schnell 1998, S. 251.
[16] Kaufringer, Heinrich: Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar. In: Grubmüller, Klaus (Hg.): Novellistik des Mittelalters. Märendichtung. Frankfurt am Main: Deutsche Klassiker Verlag 1996, S. 769ff (29-33).
[17] Kaufringer 1996, S. 769ff (35-56).
[18] Groitl, Siobhán Catherine: Er ist ze milte, sie ist ze karc – Kaufringers Märe „Die Suche nach dem glücklichen Ehepaar“. In: Klinger, Judith / Thiemann, Susanne (Hg.): Geschlechtervariationen: Gender-Konzepte im Übergang zur Neuzeit. Potsdam: Universitätsverlag Potsdam 2006, S. 166.
[19] Kaufringer 1996, S. 795 (496-500).
[20] Opitz 1985., S. 115.
[21] Vgl. ebd., S. 115.
[22] Ebd., S. 119f.
[23] Schröter, Michael: Wo zwei zusammenkommen in rechter Ehe. Sozio- und psychogenetische Studien über Eheschließungsvorgänge vom 12. bis 15. Jahrhundert. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag 1985, S. 143.
[24] Schmidt-Voges 2011, S. 90.
[25] Vgl. Schmidt-Voges 2011, S. 91.
[26] Ebd., S. 99.
[27] Ebd., S. 99.
[28] Vgl. ebd., S. 99.
[29] Dallapiazza, Michael: Wie ein Mann ein fromm Weib soll machen. Mittelalterliche Lehren über Ehe und Haushalt. Frankfurt am Main: Insel Verlag 1984, S. 110f.
[30] Vgl. Groitl 2006, S. 161f.