In der vorliegenden Arbeit soll zunächst ein Überblick über die ergangenen Reformen zum Opferschutz und die damit verbundene Entwicklung gegeben werden. Anschließend werden die wichtigsten Begrifflichkeiten, die der Arbeit zugrunde liegen, bestimmt. Nach der Feststellung, dass es für den Begriff des Opferanwalts an einer einheitlichen Definition fehlt, soll diese im Rahmen der vorliegenden Arbeit erarbeitet werden.
Dafür werden mögliche Tätigkeitsfelder dargestellt und ein diesbezüglicher Schwerpunkt festgelegt. Anschließend soll die Berufsmethodik des Opferanwalts herausgearbeitet werden.
Inhaltsverzeichnis
B. Die Entwicklung der Rechte des Verletzten
I. Historische Entwicklung der Verletztenrechte
II. Überblick über die wesentlichen Veränderungen
C. Begriffsbestimmung
I. Das Opfer im System der EMRK
II. Das Opfer im System der Strafprozessordnung
III. Der Verletzte im System der Strafprozessordnung
1. Der einfache Verletzte
2. Der privilegierte Verletzte
3. Der Nebenkläger
IV. Der Verletztenbeistand im System der Strafprozessordnung
V. Die Begrifflichkeit des Opferanwalts
1. Auslegung der Begrifflichkeit des Opferanwalts in der Laiensphäre
2. Auslegung der Begrifflichkeit des Opferanwalts in der Lehre
3. Auslegung der Begrifflichkeit des Opferanwalts in Gesetzesbegründungen und Kommentarliteratur
4. Zwischenergebnis: Fehlende Definition für den Begriff des Opferanwalts
D. Erarbeiten einer Definition für den Begriff des Opferanwalts
I. Die Tätigkeitsfelder des Opferanwalts
1. Die Tätigkeit innerhalb des Strafverfahrens gegen den Täter
a) Feststellung der Verletzteneigenschaft
b) Die Tätigkeit des Opferanwalts im Ermittlungsverfahren
aa) Der Zeugenbeistand nach § 68 b StPO
bb) Der Verletztenbeistand nach § 406 f StPO
cc) Der qualifizierte Verletztenbeistand nach § 406 g StPO
dd) Das Ermittlungsverfahren in der gelebten Praxis
c) Die Tätigkeit des Opferanwalts im Hauptverfahren
aa) Der Zeugenbeistand nach § 68 b StPO
bb) Der Verletztenbeistand nach § 406 f StPO
cc) Der qualifizierte Verletztenbeistand nach § 406 g StPO
dd) Der Nebenklagevertreter nach § 397 II StPO
ee) Das Hauptverfahren in der gelebten Praxis
2. Weitere strafprozessuale Tätigkeitsfelder des Opferanwalts
a) Das Klageerzwingungsverfahren nach §§ 172 ff. StPO
b) Das Privatklageverfahren nach §§ 374 ff. StPO
c) Das Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO
d) Die weiteren strafprozessualen Tätigkeitsfelder in der gelebten Praxis
3. Das zivilrechtliche Tätigkeitsfeld des Opferanwalts
a) Entschädigung nach dem Opferschutzgesetz
b) Schutzmaßnahmen im Fall häuslicher Gewalt
c) Allgemeine Ansprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch
d) Der zivilrechtliche Tätigkeitsbereich in der gelebten Praxis
4. Die Klärung der Kostentragung
a) Kostensystematik innerhalb des Strafprozesses gegen den Täter
b) Kostensystematik innerhalb der weiteren strafprozessualen Möglichkeiten
c) Kostensystematik innerhalb des Zivilprozesses
d) Die Kostentragung in der gelebten Praxis
5. Fachübergreifende Tätigkeitsfelder des Opferanwalts
a) Der Opferanwalt als psychologischer Beistand
b) Fachübergreifende Tätigkeitsfelder in der gelebten Praxis
6. Zusammenfassung der Tätigkeitsfelder
II. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Opferanwalts
1. Der soziale und psychologische Bereich als Schwerpunkt
2. Der Schwerpunkt im zivilrechtlichen Bereich
3. Der Schwerpunkt im Bereich des Strafrecht und Strafprozessrecht
4. Schwerpunktsetzung in der gelebten Praxis
5. Stellungnahme zur Schwerpunktsetzung
III. Die Berufsmethodik des Opferanwalts
1. Das Profil des Opferanwalts innerhalb der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung
2. Das Profil des Opferanwalts innerhalb der Literatur
a) Heranziehung des Leitbildes eines Strafverteidigers oder Staatsanwaltes
b) Kompetenzanforderungen an den Opferanwalt
c) Der Opferanwalt als eigenes Berufsbild
3. Das Profil des Opferanwalts in der gelebten Praxis
4. Stellungnahme zur Berufsmethodik
IV. Die Definition für den Begriff des Opferanwalts
E. Das Problem der mangelhaften Arbeit der Opferanwälte und ein Lösungsvorschlag
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Rolle des "Opferanwalts" im deutschen Rechtssystem, arbeitet eine fehlende einheitliche Definition heraus und analysiert, inwieweit die Qualität der anwaltlichen Vertretung den Opferschutz in der Praxis beeinflusst.
- Historische Entwicklung und aktuelle Rechtslage der Verletztenrechte
- Systematische Einordnung und Tätigkeitsfelder (strafprozessual, zivilrechtlich, psychologisch)
- Analyse der Berufsmethodik und Anforderungsprofile
- Empirischer Abgleich zwischen Theorie und gelebter Rechtspraxis
- Kritik an der Qualität der Opfervertretung und Lösungsansätze
Auszug aus dem Buch
D. Erarbeiten einer Definition für den Begriff des Opferanwalts
Um die eingangs gestellte Frage nach der Rolle des Opferanwalts innerhalb der Opferschutzbemühungen zu beantworten, bedarf es aber einer genauen Begriffsbestimmung. Darüber hinaus kann das Fehlen einer Definition für die Zukunft nicht hingenommen werden, da der Opferanwalt jedenfalls ein elementares Bindeglied zwischen den gesetzlich geschaffenen Rechten und deren adäquater Ausübung darstellt.
Der Bedeutung des Opferschutzes verleiht nicht nur der Gesetzgeber wiederholt Ausdruck, auch die Justiz nimmt sich den Belangen des Opfers in besonderer Weise an. So stellt der Bundesgerichtshof klar, dass die „Beachtung der Opferbelange“ als „Teil der rechtsstaatlichen Aufgaben des Strafverfahrens“ stattfinden müsse und verpflichtet Gerichte, die Verletzteninteressen zu wahren. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat bereits rechtspolitische Anregungen auf der Grundlage von Opferschutz erwägungen erteilt. In der Literatur lässt sich ebenfalls ein erhebliches Interesse an Verletzten von Straftaten und deren umfassender rechtlicher Vertretung feststellen. Eine besondere Sensibilität für Belange von Verletzten zeichnet sich auch in der Gesellschaft ab, sie ist insgesamt „viktimär“ geworden. Als Folge daraus entwickelt sich ein völlig neuer Dienstleistungsmarkt, der sich mit den Belangen und Interessen von Verletzten beschäftigt und sich auf die verschiedensten Bereiche des täglichen Lebens ausdehnt. Im Mittelpunkt dieses Marktes könnte der Opferanwalt stehen, der sich dieser komplexen, möglicherweise rechtsgebiets- und fachübergreifenden Aufgabe annimmt und damit seiner Rolle als Bindeglied gerecht wird.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Die Entwicklung der Rechte des Verletzten: Das Kapitel zeichnet den historischen Weg des Opfers vom bloßen Beweismittel zur eigenen Prozesspartei nach und skizziert die wichtigsten Opferrechtsreformen.
C. Begriffsbestimmung: Hier wird aufgezeigt, dass weder das deutsche Strafprozessrecht noch die EMRK eine exakte Definition des Begriffs "Opferanwalt" kennen, und verschiedene Auslegungsebenen werden verglichen.
D. Erarbeiten einer Definition für den Begriff des Opferanwalts: Das Kapitel analysiert tiefgehend die juristischen, strafprozessualen und zivilrechtlichen Tätigkeitsfelder sowie die Berufsmethodik und arbeitet ein Anforderungsprofil heraus.
E. Das Problem der mangelhaften Arbeit der Opferanwälte und ein Lösungsvorschlag: Die Autorin diskutiert die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der anwaltlichen Opfervertretung und schlägt eine staatliche Beratungs-Vorinstanz zur Qualitätssicherung vor.
Schlüsselwörter
Opferanwalt, Strafprozessrecht, Opferrechte, Nebenklage, Opferschutz, Rechtspolitik, Rechtswirklichkeit, Schadensersatz, Opfervertretung, Berufsmethodik, Strafverteidigung, Zeugenbeistand, Adhäsionsverfahren, Qualitätssicherung, Nebenklagevertreter
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptziel dieser Studienarbeit?
Die Arbeit analysiert die unklare Rolle und Definition des "Opferanwalts" im deutschen Strafrechtssystem und untersucht, wie eine qualifizierte Vertretung von Opfern effektiv gestaltet werden kann.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Autorin?
Die zentralen Themen sind die Entwicklung der Opferrechte, die systematische Einordnung des Opferanwalts, dessen Tätigkeitsfelder in Straf- und Zivilprozessen sowie die kritische Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Arbeitsqualität in der Praxis.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Erkenntnisgewinnung genutzt?
Die Autorin kombiniert eine fundierte juristische Literaturanalyse mit der Auswertung empirischer Studien zur Nebenklage sowie Experteninterviews mit praktizierenden Anwälten und Richtern.
Welche Rolle spielt der "Opferanwalt" im Vergleich zum Strafverteidiger?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Opferanwalt im Kern einem spezialisierten Rechtsanwalt mit Strafrechtsfokus entspricht und kein gänzlich neues, von der klassischen anwaltlichen Interessenvertretung losgelöstes Berufsbild darstellt.
Warum wird die Tätigkeit von Opferanwälten in der Praxis oft kritisiert?
Kritikpunkte sind unter anderem fehlende Fachkenntnis, eine rein zivilrechtliche Sichtweise, Öffentlichkeitsdrang oder eine mangelhafte Professionalität, die im Kontrast zu den hohen Erwartungen an den Opferschutz stehen.
Welcher Lösungsvorschlag wird für die mangelhafte Qualitätssicherung unterbreitet?
Die Autorin schlägt die Einrichtung einer staatlichen Vorinstanz vor, die als Anlaufstelle für Opfer fungiert, um diese fachgerecht zu informieren und an qualifizierte Institutionen oder Anwälte weiterzuleiten.
Wie unterscheidet sich der "einfache Verletzte" vom "privilegierten Verletzten"?
Der einfache Verletzte ist durch die Straftat geschädigt, während der privilegierte Verletzte zu einer in § 395 StPO genannten Personengruppe gehört, die berechtigt ist, sich dem Strafverfahren als Nebenkläger anzuschließen.
Ist der Opferanwalt ein reiner "psychologischer Beistand"?
Nein, die Autorin betont, dass die primäre Aufgabe juristisch ist. Psychologische Betreuung sollte professionellem Fachpersonal wie Psychologen oder Sozialarbeitern vorbehalten bleiben und nicht durch eine fachlich unzureichende Zusatzausbildung von Anwälten ersetzt werden.
- Arbeit zitieren
- Luisa Rödemer (Autor:in), 2014, Der Opferanwalt. Reformen des Opferschutzes, Definitionen und Berufsmethodik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303044