Die Zulässigkeit von Beamtenstreiks ist seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ein hoch umstrittenes Thema. Während der Streit auf nationaler Ebene festgefahren scheint und sich im Wesentlichen um die gleichen Streitpunkte dreht, hat sich international die Rechtslage gewandelt. Gerade der EGMR hat in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass Beamtenstreiks zulässig sind.
Dennoch zeigen sowohl die Gerichte als auch die Behörden in Deutschland für diese Entwicklung wenig Verständnis und verbleiben auf dem Standpunkt, dass derartige Streiks weiterhin unzulässig seien. So hat das Bundesverwaltungsgericht sich Anfang 2014 für ein Verbot auf Grund der nationalen Rechtslage ausgesprochen.
Diese Arbeit soll im ersten Teil die völkerrechtlichen Rechtsgrundlagen darstellen. Der zweite Teil stellt kurz die rein nationale Rechtslage dar und befasst sich sodann mit der Frage, welche Wirkung das Völkerrecht auf das nationale Recht hat.
Inhaltsverzeichnis
A.Einleitung
B.Hauptteil
I.Völker- sowie europarechtliche Rechtsgrundlagen
1.Europäische Sozialcharta
a)Schutzbereich
b)Innerstaatliche Wirkung
aa)Verbindlichkeit
bb)Interpretationshoheit
cc)Zwischenergebnis
2.ILO
3.EMRK
a)Schutzbereich
aa)Entscheidungen des EGMR/ Demir u. Baykara, Enerji Yapi Yol
bb)Kritik der Literatur
(1)Wortlaut
(2)Methodische Bedenken bei der Berücksichtigung der ESC und ILO
(a)Keine Ratifikation der ESC durch die Türkei
(b)Auslegungen der Ausschüsse sind nicht verbindlich
(c)Keine Berücksichtigung des nationalen Rechts
b)Rechtfertigung eines Eingriffs
4.GrCH
5.Zwischenergebnis
II.Nationale Rechtsgrundlagen
1.Nationale Bedenken
a)Einfaches Recht
b)Grundgesetz
2.Völkerrechtsfreundliche Auslegung des nationalen Rechts
a)Traditionsbestand (Bundesverwaltungsgericht)
b)Staatsorganisationsrecht und EMRK
C.Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit von Beamtenstreiks in Deutschland unter Berücksichtigung der zunehmenden Diskrepanz zwischen der nationalen Rechtsauffassung und den völkerrechtlichen Anforderungen. Das primäre Ziel besteht darin zu klären, inwieweit das Völkerrecht, insbesondere die EMRK, das nationale Streikverbot für Beamte in Frage stellt und zu einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes zwingt.
- Völker- und europarechtliche Grundlagen des Streikrechts (ESC, ILO, EMRK)
- Die Rechtsprechung des EGMR zum Beamtenstreikrecht
- Nationale Rechtsgrundlagen und das hergebrachte Streikverbot für Beamte
- Methodische Herausforderungen bei der völkerrechtsfreundlichen Auslegung
- Der Konflikt zwischen Staatsorganisationsrecht und Menschenrechtsschutz
Auszug aus dem Buch
(1) Wortlaut
So wird für bedenklich gehalten, dass dem Wortlaut des Art. 11 Abs. 1 EMRK kein Recht auf Streik zu entnehmen sei. Anders als aus dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 GG auch der Arbeitskampf folge, sei Art. 11 Abs. 1 EMRK zunächst nur die Individualfreiheit zu entnehmen, eine Gewerkschaft zu gründen oder sich einer anzuschließen. Vielmehr sei der „Schutz von Interessen“ gewährleistet. Daraus folge, dass Art. 11 EMRK nur die Verteidigung von Interessen gewährleiste, nicht jedoch den Arbeitskampf als offensives Mittel.
Diese Bedenken sind jedoch zu kasuistisch. Zwar ist richtig, dass der EGMR beginnend mit der Demir u. Baykara Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung revidierte. Dennoch haben die Vertragsparteien in der Präambel Ihre Absicht erklärt, die manifestierten Grundfreiheiten über den Wortlaut fortzuentwickeln. Dieses ist allgemein der Ausdruck von Menschenrechten, sie im Lichte des gesellschaftlichen Wandels anzuwenden und gegebenenfalls zu erweitern.
Darüber hinaus handhabt auch das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Grundgesetzes nicht anders. Insbesondere ist eine Ausweitung der Schutzbereiche des Grundgesetzes über den Wortlaut nicht fremd. So schaffte es etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 ein weiteres Grundrecht, fasste Art. 12 Abs. 1 GG als einheitliches Grundrecht zusammen und sah in dem Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG auch den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb inkludiert. Daraus folgt, dass die Sprache bei äußerst abstrakten Rechtssätzen an ihre Grenzen gerät. Durch eine weite Auslegung wirkt der EGMR diesen Mangel entgegen. Aus diesem Grund ist es sogar erforderlich im Rahmen von Einzelfallentscheidungen eine nähere Konkretisierung vorzunehmen, damit eine Auslegungstendenz zu erkennen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
I.Völker- sowie europarechtliche Rechtsgrundlagen: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen völkerrechtlichen Regelwerke wie ESC, ILO und EMRK und deren Relevanz für ein mögliches Beamtenstreikrecht. Es wird erörtert, inwiefern diese Abkommen verbindliche Vorgaben für die nationale Rechtsordnung enthalten.
II.Nationale Rechtsgrundlagen: Hier wird die rein deutsche Perspektive betrachtet, wobei insbesondere das aus dem Beamtentum abgeleitete Streikverbot und dessen verfassungsrechtliche Verankerung kritisch hinterfragt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Debatte zur völkerrechtsfreundlichen Auslegung des nationalen Rechts.
Schlüsselwörter
Beamtenstreik, Völkerrecht, EMRK, Europäische Sozialcharta, ILO, Streikrecht, Grundgesetz, Berufsbeamtentum, EGMR, Rechtsgrundlagen, Staatsverwaltung, Menschenrechtsschutz, völkerrechtsfreundliche Auslegung, Koalitionsfreiheit, Demir u. Baykara
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das traditionelle Streikverbot für deutsche Beamte noch mit den völkerrechtlichen Anforderungen, insbesondere der EMRK, in Einklang steht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Völkerrecht, europäische Grundrechte, das nationale Beamtenrecht und die Konkurrenz bzw. Harmonisierung zwischen diesen Rechtsebenen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung der Zulässigkeit von Beamtenstreiks und die Aufzeigung einer notwendigen Entwicklung in der deutschen Rechtsprechung hin zu einer völkerrechtskonformen Auslegung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode, indem sie nationale Gesetze und das Grundgesetz im Lichte internationaler Verträge und der Rechtsprechung des EGMR analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die internationalen Rechtsgrundlagen (ESC, ILO, EMRK) dargestellt und anschließend die nationale Rechtslage sowie die Möglichkeiten einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Beamtenstreik, völkerrechtsfreundliche Auslegung, EMRK und Berufsbeamtentum charakterisiert.
Warum wird das Urteil "Demir u. Baykara" als so wichtig angesehen?
Dieses Urteil markiert einen Wendepunkt, da der EGMR hier den Schutzbereich des Art. 11 EMRK erweiterte und ein generelles Streikverbot für öffentliche Bedienstete für unzulässig erklärte.
Wie argumentiert das Bundesverwaltungsgericht gegen ein Streikrecht?
Das Gericht argumentiert primär mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 4, 5 GG und der Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit des Staates zu wahren.
Hat die Europäische Grundrechtecharta (GrCH) eine hohe praktische Relevanz in diesem Kontext?
Nein, da ihr Anwendungsbereich nur die Durchführung von Unionsrecht umfasst, was bei Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in der Regel nicht der Fall ist.
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- Tim Kühnau (Author), 2015, Zulässigkeit von Beamtenstreiks im völkerrechtlichen Kontext, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303085