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Welche Verteidigung erlaubt die Notwehr? Die Rechtslage bei Putativnotwehr gegen Polizeieinsätze

BGH, Urteil v. 2.11.2011- 2 StR 375/11

Titel: Welche Verteidigung erlaubt die Notwehr? Die Rechtslage bei Putativnotwehr gegen Polizeieinsätze

Seminararbeit , 2012 , 24 Seiten , Note: 1,0 (15 Punkte Jurasystem)

Autor:in: Kerstin Ziegler (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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„… Freispruch für Polizistenkiller“, so titelte eine große Zeitung am 5.11.2011. Zugrunde liegt ein Fall, der kontroverse Diskussionen ausgelöst hat. Weite Teile der Bevölkerung zeigten sich empört, die juristische Literatur reagierte dagegen durchweg positiv. Der BGH hat am 2.11.2011 ein Mitglied der „Hells Angels“, einer Rockergang, die für gewalttätige Ausschreitungen bekannt ist, vom Vorwurf des Todschlags gem. § 212 I StGB freigesprochen , nachdem dieser einen Polizisten durch seine eigene Haustür erschossen hatte.

Bei diesem Urteil tauchen Fragen auf. Kann es richtig sein, sofort zu schießen, ohne dem Angreifer zu zeigen, wie schwer man bewaffnet ist? Wie ist es zu regeln, wenn man sich einen Angriff auf das eigene Leben nur vorstellt? Darf man sich gegen die Polizei überhaupt wehren? Kann man bei „Schurken“ als Angegriffenen das Notwehrrecht einschränken?

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Notwehr gegen Polizeieinsätze und Putativnotwehr unter Bezugnahme auf die Probleme der geschilderten Konstellation. Putativnotwehr liegt vor, wenn sich der Täter tatsächliche Umstände vorstellt, die ihn nach § 32 StGB rechtfertigen würden. Anlässlich des als drastisch empfundenen Urteils muss zunächst abgesteckt werden, welche Verteidigung die Notwehr erlaubt. Ziel dieser Arbeit ist es, klarzustellen, wann Notwehr gegen einen Polizeieinsatz möglich ist und welche Folgen ein Fall der Putativnotwehr nach sich zieht. Anschließend wird diskutiert, ob und wann das Notwehrrecht eingeschränkt werden kann - und ob der Freispruch hier wirklich die richtige Entscheidung war.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. HAUPTTEIL

I. DIE NOTWEHR GEM. § 32 STGB- NOTWEHRLAGE

1. Voraussetzungen

2. Objektive ex- post- Beurteilung

II. DIE NOTWEHRHANDLUNG- WAS IST ERFORDERLICH GEM. § 32 STGB?

1. Nur das mildeste Mittel

2. Schusswaffeneinsatz- mildestes Mittel?

3. Objektive ex ante- Betrachtung der Erforderlichkeit

4. Erforderlichkeit des Schusswaffeneinsatzes im „Hells Angels“- Fall

III. DIE NOTWEHR GEGEN POLIZEIEINSÄTZE

1. Die Strafbarkeit nach § 113 StGB

2. Die Rechtswidrigkeit bei Vollstreckungsakten

3. Stellungnahme

4. Die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes im „Hells Angels“- Fall

IV. DER IRRTUM ÜBER DIE NOTWEHR- PUTATIVNOTWEHR

1. Die strenge Schuldtheorie

2. Die eingeschränkten Schuldtheorien

3. Stellungnahme

4. Die Vermeidbarkeit des Irrtums

V. EINSCHRÄNKUNGSMÖGLICHKEITEN

1. „geboten“ (§ 32 I StGB) als Anknüpfungspunkt für Einschränkungen?

2. Folgen fehlender Gebotenheit

3. Fallgruppen der Notwehreinschränkung

C. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr gegen Polizeieinsätze sowie die Problematik der Putativnotwehr anhand des Falls um das „Hells Angels“-Mitglied A. Das Ziel besteht darin, zu klären, unter welchen Bedingungen Notwehr gegen einen Polizeieinsatz zulässig ist, welche strafrechtlichen Folgen ein Erlaubnistatbestandsirrtum nach sich zieht und ob das Notwehrrecht in Fällen wie der geschilderten Konstellation eingeschränkt werden darf.

  • Notwehrvoraussetzungen und die Erforderlichkeit von Verteidigungshandlungen
  • Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen und Notwehr gegen hoheitliches Handeln
  • Strafrechtliche Einordnung der Putativnotwehr und Irrtumslehren
  • Sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts durch das Merkmal der „Gebotenheit“
  • Abgrenzung der verschiedenen Schuldtheorien bei Erlaubnistatbestandsirrtümern

Auszug aus dem Buch

4. Erforderlichkeit des Schusswaffeneinsatzes im „Hells Angels“- Fall

Im „Hells Angels“- Fall hatte das LG angenommen, dass die sofortige Abgabe von gezielten Schüssen- selbst wenn A tatsächlich von den „Bandidos“ bedroht worden wäre- nicht erforderlich gewesen wäre, sondern ein Warnschuss nötig gewesen wäre33. Geht man davon aus, A wäre wirklich von „Bandidos“ bedroht gewesen, die für ihr brutales Vorgehen bekannt sind, so ist zweifelhaft, ob ein Warnschuss zur Verteidigung geeignet gewesen wäre. Umgekehrt hätte eine beträchtliche Gefahr bestanden, dass die Angreifer ihrerseits durch die Tür geschossen hätten, um A außer Gefecht zu setzen, sodass die Verteidigungschancen für A erheblich geringer geworden wären34.

Also kann auch der sofortige tödliche Einsatz einer Waffe ohne vorherige Ankündigung erforderlich sein. Es entspricht dem Prinzip des Rechtsgüterschutzes, wenn der Angegriffene sich nicht auf Maßnahmen beschränken muss, die wahrscheinlich die generelle Möglichkeit einer effektiven Verteidigung schmälern würden35. Dies bewährt auch die Rechtsordnung, da der Angreifer selbst für den Konflikt verantwortlich ist.

Zusammenfassung der Kapitel

I. DIE NOTWEHR GEM. § 32 STGB- NOTWEHRLAGE: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen des Notwehrrechts, insbesondere das Prinzip des Rechtsgüterschutzes und die Voraussetzungen einer Notwehrlage bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff.

II. DIE NOTWEHRHANDLUNG- WAS IST ERFORDERLICH GEM. § 32 STGB?: Hier wird die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung analysiert, wobei der Fokus auf dem mildesten Mittel, dem Schusswaffeneinsatz und der ex-ante-Betrachtungsweise liegt.

III. DIE NOTWEHR GEGEN POLIZEIEINSÄTZE: Dieses Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Möglichkeit, sich gegen polizeiliche Maßnahmen zu verteidigen, und diskutiert verschiedene Rechtswidrigkeitsbegriffe im Kontext von Vollstreckungsakten.

IV. DER IRRTUM ÜBER DIE NOTWEHR- PUTATIVNOTWEHR: Hier wird der Erlaubnistatbestandsirrtum beleuchtet und die Einordnung der Putativnotwehr anhand verschiedener Schuldtheorien wie der strengen Schuldtheorie und eingeschränkten Schuldtheorien vorgenommen.

V. EINSCHRÄNKUNGSMÖGLICHKEITEN: Dieses Kapitel untersucht, ob das Notwehrrecht durch das Merkmal der Gebotenheit eingeschränkt werden kann, und analysiert spezifische Fallgruppen wie die Notwehr gegen Irrende oder die Abwehrprovokation.

Schlüsselwörter

Notwehr, Putativnotwehr, § 32 StGB, Erforderlichkeit, Gebotenheit, Polizeieinsatz, Hells Angels, Erlaubnistatbestandsirrtum, Rechtsgüterschutz, Rechtsbewährung, Schuldtheorie, Vollstreckungsbeamte, Notwehrprovokation, Abwehrprovokation, Strafrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den strafrechtlichen Aspekten der Notwehr und Putativnotwehr, insbesondere unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit von Polizeieinsätzen und der möglichen Einschränkung des Notwehrrechts.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentral sind das Notwehrrecht gem. § 32 StGB, die Problematik der Putativnotwehr, die Erforderlichkeit von Verteidigungshandlungen sowie die sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, zu klären, unter welchen Bedingungen Notwehr gegen einen Polizeieinsatz zulässig ist, welche Folgen ein Erlaubnistatbestandsirrtum hat und ob die im "Hells Angels"-Fall getroffene Entscheidung juristisch vertretbar ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verwendet die klassische juristische Dogmatik, indem sie aktuelle Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der strafrechtlichen Literatur analysiert und auf den spezifischen "Hells Angels"-Fall anwendet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Notwehrlage, die Anforderungen an die Verteidigungshandlung, die Notwehr gegen staatliches Handeln, die Behandlung von Irrtümern über Rechtfertigungsgründe sowie die Schranken des Notwehrrechts.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Notwehr, Putativnotwehr, Erforderlichkeit, Gebotenheit, Rechtsgüterschutz und Erlaubnistatbestandsirrtum geprägt.

Warum spielt die Putativnotwehr in diesem Fall eine so entscheidende Rolle?

A handelte im Glauben, angegriffen zu werden, obwohl es sich tatsächlich um Polizeibeamte handelte. Die rechtliche Behandlung dieses Irrtums ist ausschlaggebend für die Frage, ob der Täter für die tödlichen Schüsse bestraft werden kann.

Könnte das Notwehrrecht gegenüber einem "bösen" Rocker eingeschränkt werden?

Nach der Auffassung der Arbeit darf die Person des Täters keine Rolle spielen; auch einem Rocker steht ein Notwehrrecht zu, da das Gesetz nicht nach der persönlichen Lebensführung unterscheidet.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Welche Verteidigung erlaubt die Notwehr? Die Rechtslage bei Putativnotwehr gegen Polizeieinsätze
Untertitel
BGH, Urteil v. 2.11.2011- 2 StR 375/11
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Veranstaltung
Proseminar: Aktuelle Rechtsprechung im Straf- und Strafprozessrecht
Note
1,0 (15 Punkte Jurasystem)
Autor
Kerstin Ziegler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
24
Katalognummer
V303392
ISBN (eBook)
9783668020160
ISBN (Buch)
9783668020177
Sprache
Deutsch
Schlagworte
welche verteidigung notwehr rechtslage putativnotwehr polizeieinsätze urteil
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kerstin Ziegler (Autor:in), 2012, Welche Verteidigung erlaubt die Notwehr? Die Rechtslage bei Putativnotwehr gegen Polizeieinsätze, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303392
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  24  Seiten
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