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Domainrecht: Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen

Title: Domainrecht: Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen

Term Paper (Advanced seminar) , 2004 , 50 Pages , Grade: 1.3

Autor:in: Sebastian Jurczyk (Author)

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Das Internet hat in den letzten Jahren zunehmend an gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen und sich so zu einem Markplatz für den nationalen und internationalen Informations- und Wirtschaftsverkehr entwickelt. Diese rasante Entwicklung hat jedoch eine Reihe neuer Rechtsprobleme mit sich gebracht, die in der Literatur und Rechtsprechung unter den Bezeichnungen „Online-Recht“ , „Internetrecht“ oder „Multimediarecht“ diskutiert werden.

Eines dieser Themen, das aufgrund seiner praktischen Auswirkungen besonders bedeutsam geworden ist, ist der Namens- und Kennzeichenschutz der §§ 12 BGB, 14, 15 MarkenG gegen die Verwendung eines fremden Namens als eine oder in einer Internetadresse. Bislang gibt es jedoch keine eigenständige Rechtsmaterie zur Beurteilung der so genannten Domainrechtstreitigkeiten. Daher wurden anfangs Befürchtungen laut, das derzeitige Rechtssystem sei nicht in der Lage, dieser neuen Erscheinungsform eine adäquate Rechtssicherheit zu gewährleisten. Und in der Tat konnte durch den Rückgriff auf zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rechtsgrundlagen in der Rechtsprechung beobachtet werden, dass innerhalb der deutschen Gerichte teilweise keine einheitliche Meinung bezüglich bestimmter Problemstellungen des Domainrechts existiert hat . Inzwischen ist jedoch eine gewisse Gelassenheit auf diesem Gebiet eingetreten, da sich die Rechtsprechung zunehmend gefestigt hat.
Deutsche Hochschulen präsentieren sich seit geraumer Zeit verstärkt im Internet unter einer eigenen Internetadresse, um dort für sich zu werben oder kostenlose Informationen für Studierende bereit zu stellen. Daher ist die Befassung mit den Domainnamen deutscher Hochschulen von besonderer Bedeutung. Bei einigen deutschen Hochschulen besteht offensichtlich noch ein Aufklärungsbedarf hinsichtlich ihrer Namens- und Kennzeichenrechte im Internet, denn es kam nicht zu selten vor, dass sich hinter einer vermeintlichen „Uni-Domain“ nicht die dazugehörige Hochschule verborgen hat, sondern ein unberechtigter Dritter sich unter dieser attraktiven Domain präsentiert hat. Bedeutet diese Tatsache, dass die Uni-Domains der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, da sie nicht genügend geschützt sind?
Das Ziel dieses Projektberichtes wird darin liegen, den Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen gegen eine unbefugte Nutzung einer ihrem Namen ähnlichen Domain zu untersuchen, um die obige Frage zu klären.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Rechtssicherheit für Hochschulnamen im Internet

A. Aufbau und Bedeutung des Internets

I. Geschichte und Entwicklung des Internets

1. ARPANet und Internet

2. Entwicklung und Bedeutung

II. Aufbau des Internets

1. Domainnamen und Zieladressen

2. Aufbau einer Domain nach dem Domain Names System

a) Top Level Domain (TLD)

i) Geographische TLD

ii) Generische TLD

iii) Quasigenerische TLD

b) Second Level Domain (SLD)

3. Registrierung und Vergabe von Domainnamen

B. Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen

I. Namensrecht des § 12 BGB

1. Namensschutz deutscher Hochschulen

2. Namensrechtsverletzung

a) Domain und Namensfunktion

b) Namensleugnung

c) Namensanmaßung

i) Gebrauch des Namens

ii) Unbefugtheit

iii) Interessenverletzung

II. Kennzeichenrecht

1. Hochschulnamen als schutzwürdige Kennzeichen

2. Handeln im geschäftlichen Verkehr

3. Kennzeichenrechtsverletzung

a) Domain und Kennzeichnungsfunktion

b) Unbefugte Benutzung im geschäftlichen Verkehr

c) Verwechslungsschutz

i) Zeichenähnlichkeit/-identität

ii) Branchennähe

iii) Kennzeichenkraft

III. Rechtsfolgen einer Namens- oder Kennzeichenrechtsverletzung

1. Unterlassung

2. Beseitigung

3. Schadensersatz

4. Übertragung der Domain

IV. Internationaler Gerichtsstand und Streitschlichtungsverfahren

1. Örtliche Zuständigkeit

2. Anwendbares Recht

3. Sachliche Zuständigkeit

4. Alternative Schlichtungsmethoden

a) Zuständigkeit

b) Voraussetzungen einer Klageerhebung

c) Mögliche Entscheidungen

C. Ausblick- keine hochschulvorbehaltene TLDs in Deutschland

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert den rechtlichen Schutz von Namen deutscher Hochschulen gegen die unbefugte Registrierung und Nutzung in Domainnamen im Internet. Dabei steht die Untersuchung von Namens- und Kennzeichenrechtsverletzungen unter Anwendung des BGB und des Markengesetzes im Fokus, um die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz zu klären.

  • Grundlagen des Internets und der technischen Struktur von Domainnamen.
  • Anwendbarkeit des Namensrechts nach § 12 BGB bei Domainkollisionen.
  • Kennzeichenrechtlicher Schutz für Hochschulnamen im geschäftlichen Verkehr.
  • Rechtsfolgen bei Verletzungen (Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz, Domainübertragung).
  • Internationaler Gerichtsstand und die Rolle alternativer Schlichtungsverfahren (z.B. WIPO).

Auszug aus dem Buch

3. Registrierung und Vergabe von Domainnamen

Mit der Registrierung einer Domain erhält der Inhaber gegen ein Entgelt eine monopolähnliche Alleinstellung an dieser Domain. Ein geregeltes Vergabeverfahren von Domainnamen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften existiert bislang nicht, und staatlichen Institutionen kommt hierbei lediglich eine Aufsichtsfunktion zu.

Auf internationaler Ebene ist die Internet Corporation for Assignment Institution (ICANN) verantwortlich für die wesentlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem „Domain-Name-System“. Die ICANN stellt so zusagen die wegweisende Institution für die weltweite Domainvergabe dar, sie hat jedoch die praktisch verwaltenden Aufgaben an verschiedene Organisationen weitergeleitet. Diese Organisationen haben wiederum die Zuständigkeit für die Vergabe innerstaatlicher Domainnamen an nationale Network Information Center (NICs) übergeben. Eine dieser Organisationen, welche für die Vergabe der TLD „.de“ zuständig ist, ist das Deutsche Network Information Center (DENIC e.G.), mit ihrem Sitz in Frankfurt/Main.

Die Domainvergabe erfolgt durch Einhaltung der Registrierungsrichtlinien und unter Anwendung des einfachen „first come, first served“ Prinzips. Die DENIC e.G. verlangt bei der Registrierung einer Domain einzig allein, dass der Anmelder sowohl einen technischen (tech-c), als auch einen administrativen (admin-c) Ansprechpartner angibt. In den meisten Fällen erfolgt die Anmeldung einer Domain jedoch nicht direkt durch den Inhaber bei der Registrierstelle sondern über einen Internet Service Provider (ISP). Diese ISP können entweder durch eine Mitgliedschaft bei der DENIC e.G oder durch Mengenrabatt günstigere Konditionen als bei einer Direktregistrierung anbieten. Die Anmeldung einer Domain über einen ISP bietet zusätzlich den Vorteil, dass teilweise weitere Leistungen, wie z.B. ein zusätzlicher Speicherplatz, zur Verfügung gestellt werden. Wird die Domain jedoch durch einen ISP angemeldet, so ist zusätzlich noch der Name des zukünftigen Domaininhabers anzugeben.

Zusammenfassung der Kapitel

Rechtssicherheit für Hochschulnamen im Internet: Einleitende Betrachtung über die wachsende Bedeutung des Internets und den resultierenden Bedarf an Klarheit hinsichtlich Namens- und Kennzeichenrechten für Hochschulen.

A. Aufbau und Bedeutung des Internets: Einführung in die technische Funktionsweise von DNS und Domain-Registrierung als notwendiges Grundverständnis für die juristische Auseinandersetzung.

B. Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen: Kernstück der Arbeit, welches die rechtlichen Grundlagen (§ 12 BGB und MarkenG) sowie die Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Verletzungen detailliert darlegt.

C. Ausblick- keine hochschulvorbehaltene TLDs in Deutschland: Abschließende Zusammenfassung der Ergebnisse mit dem Fazit, dass das geltende Recht ausreicht und die Einführung neuer, hochschulspezifischer TLDs nicht sinnvoll ist.

Schlüsselwörter

Domainrecht, Namensrecht, Kennzeichenrecht, Hochschulnamen, § 12 BGB, Markengesetz, Internet, Domainregistrierung, Rechtsverletzung, Unterlassungsanspruch, Namensanmaßung, Namensleugnung, Verwechslungsgefahr, DENIC, ICANN

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht, wie deutsche Hochschulen ihre Namen gegen unbefugte Dritte schützen können, die diese als Internet-Domains (z.B. „uni-beispiel.de“) registrieren oder nutzen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen das Namensrecht gemäß § 12 BGB sowie das Kennzeichenrecht gemäß §§ 14, 15 MarkenG, eingebettet in die technischen Strukturen des Domain-Name-Systems (DNS).

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es zu klären, ob der aktuelle rechtliche Rahmen ausreicht, um Hochschulnamen im Internet effektiv zu schützen, und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Domain-Streitigkeiten zu geben.

Welche wissenschaftlichen Methoden finden Anwendung?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die aktuelle Rechtsprechung (BGH, OLG, LG) sowie die einschlägige Fachliteratur auswertet, um die Rechtsnatur von Domains und die entsprechenden Anspruchsgrundlagen einzuordnen.

Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?

Der Hauptteil widmet sich intensiv der Frage, wann eine Verletzung der Namens- oder Kennzeichenrechte vorliegt, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche bestehen und wie diese rechtlich durchgesetzt werden können.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Domainrecht, Namensschutz, Markenrecht, Verwechslungsgefahr, Domain-Grabbing und Schiedsverfahren definiert.

Warum reicht ein bloßer Hinweis auf einer Webseite bei einer Namensverletzung oft nicht aus?

Laut Rechtsprechung kann eine Irreführung des Nutzers, der bei Aufruf der Seite eine offizielle Hochschulseite erwartet, nicht ohne Weiteres durch einen kurzen Disclaimer auf der Startseite ausgeräumt werden.

Warum ist die Einführung hochschulvorbehaltener TLDs laut der Arbeit nicht empfehlenswert?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass neue TLDs lediglich zu Verwirrung führen würden und es dadurch sogar schwieriger werden könnte, eine Verwechslungsgefahr rechtlich fundiert herzuleiten.

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Details

Title
Domainrecht: Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen
College
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Course
Internet- und E-Commerce Recht
Grade
1.3
Author
Sebastian Jurczyk (Author)
Publication Year
2004
Pages
50
Catalog Number
V30351
ISBN (eBook)
9783638316279
ISBN (Book)
9783638703284
Language
German
Tags
Domainrecht Namens- Kennzeichenschutz Hochschulen Internet- E-Commerce Recht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Jurczyk (Author), 2004, Domainrecht: Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30351
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