Aufgrund der Ukraine-Krise ist der Osten Europas wieder in den Blickpunkt der Weltöffentlichkeit gerückt. Seit dem Zerfall der Sowjetunion bemühen sich der Westen und insbesondere die heutige Europäische Union um den Aufbau von guten Beziehungen zu den osteuropäischen Nachbarn. Dabei verfolgt die EU verschiedene Herangehensweisen und Strategien.
Vor diesem aktuellen Hintergrund befasst sich die Arbeit mit der Östlichen Partnerschaft, welche die EU seit 2009 im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik mit den östlichen Nachbarn auf- und ausbaut. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Grundlagen und Ziele des auswärtigen Handelns der EU nach dem Vertrag von Lissabon. Darauf aufbauend wird die Östliche Partnerschaft in das umfangreiche, komplexe und ausdifferenzierte Kooperationsgeflecht, welches die EU mit den verschiedensten Ländergruppen weltweit unterhält, eingeordnet und vertieft analysiert. Die vorliegende Untersuchung beschränkt sich dabei auf die auswärtigen Beziehungen der EU zu Staaten(gruppierungen) und behandelt die Beziehungen zu anderen globalen Akteuren wie internationalen Organisationen nur am Rande.
Im Bewusstsein, dass es sich hierbei um ein komplexes politisches Thema handelt, liegt der Schwerpunkt dieser juristischen Arbeit auf der Analyse und Bewertung der rechtlichen Grundlagen des außenpolitischen Vorgehens der EU. Trotzdem und gerade deswegen lässt sich im Bereich des auswärtigen Handelns der EU ein realistisches Bild nur dann aufzeigen, wenn historische Entwicklungen und politische Praktiken in die Analyse mit einfließen.
Inhaltsverzeichnis der Arbeit
B. Das auswärtige Handeln der EU nach dem Vertrag von Lissabon
I. Historische Entwicklung mit Blick auf die Außenpolitik
1. Anfänge und Hintergründe der Europäischen Idee
2. Außenwirtschaftbeziehungen
3. Außen- und Sicherheitspolitik
4. Zwischenfazit
II. Die rechtlichen Grundlagen nach dem Vertrag von Lissabon
1. Überblick über die wesentlichen Neuerungen
2. Die Verortung des auswärtigen Handelns in den Verträgen
3. Die Außenkompetenzen der EU
a) Ausschließliche Außenkompetenzen
b) Geteilte Außenkompetenzen
c) Parallele Kompetenzen
d) Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungskompetenzen
e) Kompetenzen im Bereich der GASP
f) Völkerrechtliche Vertragsschlusskompetenz des Art. 216 AEUV
aa) Einordnung in die Kompetenzkategorien
bb) Die Besonderheit der „gemischten Abkommen“
4. Institutionen und Akteure
5. Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns
a) Grundsätze
b) Ziele
c) Zieleverwirklichung und Kohärenz
III. Zwischenergebnis
C. Die Östliche Partnerschaft
I. Einführung in die globale Assoziierungs- und Kooperationspolitik der EU
1. Grundlagen
2. Konstitutionelle Assoziierung
3. Vertragliche Assoziierung
4. Typologie der vertraglichen Assoziierungen
a) Beitrittsassoziierung
b) Entwicklungsassoziierung
c) Freihandelsassoziierung
5. Abgrenzung zu anderen Kooperationsformen
a) Terminologie
b) Einordnung nach Rechtsgrundlagen
c) Andere Abkommen im Überblick
aa) Russland, Kaukasus und Zentralasien
bb) Nordamerika
cc) Asien
dd) Mittel- und Südamerika
6. Politische Ziele und Wirkung der Assoziierung
II. Assoziierung der EU mit Drittstaaten im Einzelnen
1. Konstitutionelle Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
a) Historischer Hintergrund
b) Betroffene Gebiete
c) Ziele
d) Handlungsinstrumente
aa) Der Übersee-Assoziationsbeschluss
bb) Aktueller Inhalt des Übersee-Assoziationsbeschlusses
e) Bedeutung
2. Entwicklungsassoziierung mit den AKP-Staaten im Rahmen des Cotonou Abkommens
a) Das Abkommen von Cotonou
aa) Ziele und Grundprinzipien
bb) Institutionen
cc) Materielle Festsetzungen
b) Bedeutung von Cotonou und weitere Elemente der Entwicklungspolitik
3. Freihandelsassoziierung im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraums
a) Ziele und Inhalte
b) Institutionen
c) Bedeutung
4. Beitrittsassoziierung als Heranführungsstrategie in der Erweiterungspolitik
a) Die Erweiterungspolitik der EU
b) Heranführungsstrategie
c) EU-Türkei-Assoziierungsabkommen
d) Europa-Abkommen zur Beitrittsassoziierung der ost- und mitteleuropäischen Staaten
aa) Inhalte
bb) Institutionen
e) Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Ländern des westlichen Balkans
aa) Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
bb) Inhalte der Abkommen
cc) Institutionen
f) Bedeutung
III. Die Europäische Nachbarschaftspolitik als Dach der Östlichen Partnerschaft
1. Historischer Kontext und Hintergründe
2. Reichweite der ENP
a) Nachbarschaft
b) Verhältnis zur Erweiterungspolitik
3. Grundkonzeption der ENP
a) Ziele
b) Grundprinzipien
4. Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit in der ENP
a) Grundlagen und Kompetenzen
b) Bilaterale Zusammenarbeit
aa) Die völkervertraglichen Vorgänger der Nachbarschaftsabkommen
bb) Länderberichte, Aktionspläne, Assoziierungsagenden und Fortschrittsberichte
c) Förderinstrumente
aa) Das Europäische Nachbarschaftsinstrument
bb) Weitere Förderinstrumente
d) Multilaterale Zusammenarbeit
e) Akteure
5. Ergänzung der ENP durch GASP/GSVP und Zusammenarbeit mit internationalen Partnern
6. Zwischenfazit
IV. Die Östliche Partnerschaft als spezifische östliche Dimension innerhalb der ENP
1. Ausgangspunkt
2. Grundsätze und Ziele der Östlichen Partnerschaft
3. Die bilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft
a) Politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration
aa) Assoziierungsabkommen
(1) Aktueller Stand
(2) DCFTAs
(3) Inhalte der Assoziierungsabkommen
bb) Menschenrechtsdialoge
cc) Zusammenarbeit in der GSVP
dd) Makrofinanzhilfe und Makroökonomische Dialoge
ee) Umsetzung des Grundsatzes „mehr für mehr“
b) Migration und Mobilität
aa) Mobilitätspartnerschaften
bb) Visa
(1) Aktionspläne für die Visaliberalisierung
(2) Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen
c) Umfassende Programme für den Institutionenaufbau
d) Sektorbezogene Zusammenarbeit
aa) Justiz
bb) Energie und Verkehr
cc) Regionalentwicklung, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
dd) Umwelt und Klimawandel
4. Die multilaterale Dimension der Östlichen Partnerschaft
a) Operative Strukturen
b) Arbeitsprogramme der vier multilateralen Plattformen
aa) Demokratie, verantwortungsvolle Regierungsführung und Stabilität (Plattform 1)
(1) Demokratische Staatsführung
(2) Justiz und Inneres
(3) Sicherheit und Stabilität
bb) Wirtschaftliche Integration und Konvergenz mit EU-Politik (Plattform 2)
(1) Panels
(2) Arbeitsbereiche
cc) Energieversorgungssicherheit (Plattform 3)
dd) Direkte Kontakte zwischen den Menschen (Plattform 4)
c) Vorreiterinitiativen
d) Interaktion mit anderen Akteuren
5. Weitere Felder der Zusammenarbeit
a) Schwarzmeersynergie
b) Ostseeraum und Donauraum
V. Fazit zur Östlichen Partnerschaft
1. Einordnung in das Gesamtsystem der EU-Assoziierungsbeziehungen
2. Die Eigenheiten und Besonderheiten der Östlichen Partnerschaft
D. Schlussbemerkungen und Perspektiven
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Östliche Partnerschaft (ÖP) der Europäischen Union als spezifische östliche Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) unter besonderer Berücksichtigung ihrer rechtlichen Grundlagen nach dem Vertrag von Lissabon und ihrer Einordnung in das umfassende Kooperationsgeflecht der EU.
- Analyse der auswärtigen Handlungsfähigkeit der EU nach dem Vertrag von Lissabon.
- Untersuchung der verschiedenen Assoziierungsmodelle und Kooperationsformen der EU.
- Einordnung der Östlichen Partnerschaft in den Kontext der Europäischen Nachbarschaftspolitik.
- Detaillierte Erläuterung der bilateralen und multilateralen Dimensionen der Östlichen Partnerschaft.
- Bewertung der Transformationskraft und der stabilisierenden Wirkung der EU-Außenpolitik in den Nachbarregionen.
Auszug aus dem Buch
3. Die Außenkompetenzen der EU
Die nunmehr ausdrücklich in Art. 47 EUV normierte Völkerrechtssubjektivität der EU ist durch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 EUV funktional begrenzt. Die der Union verliehene Rechtsfähigkeit ist beschränkt und besteht nur, soweit sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Art. 47 EUV selbst wirkt nicht kompetenzbegründend, sondern setzt Kompetenzen der EU voraus.
Die Verträge begründen diese Außenkompetenzen der EU an verschiedenen Stellen. Die geschriebenen Kompetenztitel im Bereich der Außenbeziehungen finden sich hauptsächlich in den oben aufgezählten Regelungen in Titel V des EUV und im Fünften Teil des AEUV. Daneben gibt es auch noch vereinzelt andere außenpolitisch relevante Kompetenztitel, wie beispielsweise Art. 6 Abs. 2 EUV, der die Kompetenz der EU zum Beitritt zur EMRK regelt.
Darüber hinaus hat der EuGH im Rahmen seiner AETR-Rechtsprechung auch ungeschriebene oder implizite Befugnisse der EU im Bereich der auswärtigen Kompetenzen anerkannt.
Ein klassisches Problem ist die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, die der Vertrag von Lissabon nun erstmals in den Art. 2 ff. AEUV vornimmt. Gem. Art. 2 - 6 AEUV bestehen sechs verschiedene Kompetenztypen: ausschließliche Zuständigkeit (Art 3 AEUV), geteilte Zuständigkeit (Art. 4 AEUV), GASP als sui generis (Art. 2 Abs. 4 AEUV), parallele Zuständigkeit (Art. 4 Abs. 3 und Abs. 5 AEUV), Zuständigkeit für die Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik (Art. 5 AEUV) und Zuständigkeit für Koordinierungs-, Unterstützungs- und Ergänzungsmaßnahmen (Art. 6 AEUV). Die Begriffe „Zuständigkeit“ und „Kompetenz“ können synonym verwendet werden. Dabei handelt es sich um Verbandskompetenzen.
Die für das auswärtige Handeln relevanten Bereiche werden in den folgenden Abschnitten mit Zuordnung der konkreten Außenkompetenzen behandelt.
Zusammenfassung der Kapitel
B. Das auswärtige Handeln der EU nach dem Vertrag von Lissabon: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung und die rechtliche Architektur der EU-Außenbeziehungen nach der Lissabon-Reform, einschließlich der Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten.
C. Die Östliche Partnerschaft: Dieses Kapitel stellt die Östliche Partnerschaft als Instrument der EU vor und bettet sie in den Kontext der globalen Assoziierungspolitik und der übergeordneten Europäischen Nachbarschaftspolitik ein.
D. Schlussbemerkungen und Perspektiven: Dieses Kapitel reflektiert die Ergebnisse der Untersuchung und diskutiert das Spannungsfeld zwischen Assoziierung und einer potenziellen EU-Mitgliedschaft für die östlichen Partnerländer.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Außenpolitik, Östliche Partnerschaft, Nachbarschaftspolitik, Assoziierungsabkommen, Vertrag von Lissabon, Außenkompetenzen, Europarecht, Kooperationspolitik, Konditionalität, Integrationspolitik, Drittstaaten, Völkerrecht, Europäische Nachbarschaftspolitik, Rechtsstaatlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Ausgestaltung und Einordnung der Östlichen Partnerschaft der Europäischen Union im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU nach dem Vertrag von Lissabon.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Außenkompetenzen der EU, die verschiedenen Modelle der Assoziierung mit Drittstaaten sowie die spezifische Ausgestaltung der Östlichen Partnerschaft in bilateralen und multilateralen Dimensionen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen des außenpolitischen Vorgehens der EU zu analysieren und zu bewerten, um die Östliche Partnerschaft innerhalb des komplexen Kooperationsgeflechts der Union zu verorten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Arbeit, die eine tiefgehende Analyse der rechtlichen Grundlagen, Verträge und der Rechtsprechung vornimmt, ergänzt durch die Einbeziehung historischer und politischer Kontexte.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Außenbeziehungen der EU nach Lissabon und die vertiefte Untersuchung der Östlichen Partnerschaft, ihrer Instrumente, Akteure und Plattformen.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Assoziierungsabkommen, Kompetenzverteilung, Nachbarschaftspolitik, Konditionalität und die Integration von Drittstaaten in EU-Standards geprägt.
Wie unterscheidet sich die Östliche Partnerschaft von einer EU-Mitgliedschaft?
Die Östliche Partnerschaft bietet zwar eine enge politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit, behält aber juristisch die strenge Trennung zwischen der supranationalen Mitgliedschaft in der Union und einer bloßen völkerrechtlichen Anbindung der Nachbarstaaten bei.
Welche Rolle spielt das Prinzip "mehr für mehr"?
Das Prinzip "mehr für mehr" ist ein zentraler konditionaler Ansatz der Östlichen Partnerschaft, bei dem Partnerländer für ihre Fortschritte bei politischen Reformen und die Einhaltung gemeinsamer Werte mit verstärkter finanzieller Unterstützung und vertiefter wirtschaftlicher Integration belohnt werden.
- Quote paper
- Christina Engeßer (Author), 2015, Die Östliche Partnerschaft der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303802