Die vorliegende Schwerpunktbereichsarbeit im Bereich Forensische Praxis, Wahlbereich transnationale Rechtsverfolgung, beschäftigt sich mit der Reform der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) wie sie im Reformvorschlag der Europäischen Kommission vom 12.12.2012 (COM(2012) 744 final) angelegt ist. Sie behandelt hierzu zunächst die Schwierigkeiten, welche sich im Rahmen der Anwendung der bisherigen Verordnung in der Praxis gezeigt haben. Im Anschluss werden die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen vorgestellt und – insbesondere im Hinblick auf die Lösung der zuvor dargestellten Probleme – bewertet. Abschließend enthält die Arbeit einen Ausblick auf mögliche künftige Reformen und Entwicklungen im Europäischen Insolvenzrecht.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll die Effizienz und Effektivität von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren maßgeblich gesteigert werden, was nach Aussage der Kommission jährlich ca. 50.000 Unternehmen betreffen würde. Maßgebliches Ziel der Reform ist die Abkehr von der Unternehmensliquidation hin zu einer europäischen „Rettungs- und Sanierungskultur“. Damit soll v.a. auch der Kurs nachgezeichnet werden, den viele nationale Insolvenzrechtsordnungen in den letzten Jahren beschritten hätten. Im deutschen Rechtsraum ist hier insbesondere das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu nennen.
Gerade in Zeiten fortwährender Wirtschaftskrisen, Bankenrettungen und Staatsverschuldungen können selbst rentable Unternehmen schnell – häufig sogar unverschuldet – in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Durch die nachfolgende Insolvenz und Zerschlagung gehen jährlich ca. 1,7 Millionen Arbeitsplätze in der EU verloren.
Daneben kommt es aber auch zu einer erheblichen Einbuße an wirtschaftlichen Werten, da der Zerschlagungswert eines Unternehmens regelmäßig beträchtlich unter dessen Fortführungswert liegen wird. Letzterer kann jedoch nur durch eine Sanierung des angeschlagenen Unternehmens realisiert werden.
Durch die Reform des bestehenden Europäischen Insolvenzrechts beabsichtigt die Europäische Kommission günstigere Rahmenbedingungen für angeschlagene Unternehmen zu schaffen und somit redlichen Unternehmern eine "zweite Chance" zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Einführung und Darstellung des Untersuchungsgegenstandes
II. Vorgehensweise
B. Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis
I. Anwendungsbereich
1. Vorrang der Anhänge
2. Erfassung von Vor- und Hybridverfahren
3. Insolvenzen von Privatpersonen und Selbstständigen
II. Internationale Zuständigkeit
1. Bestimmung des COMI
a) Gesellschaften und juristische Personen
b) Natürliche Personen
2. Insolvenztourismus und „forum shopping“
3. Zuständigkeit für Annexverfahren
III. Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren
1. Behinderung des Hauptverfahrens
2. Beschränkung auf Liquidationsverfahren
3. Unklare und unzureichende Mitwirkungspflichten
IV. Publizität und Forderungsanmeldung
1. Unzureichende Publizität
2. Rein formale Stellung trotz erleichterter Forderungsanmeldung
V. Fehlendes Konzerninsolvenzrecht
1. Erhöhte Koordinationsprobleme
2. Bisherige Lösungsansätze unzureichend
C. Der Reformvorschlag – Analyse und Bewertung
I. Erweiterung des Anwendungsbereiches
1. Neudefinition des Begriffs „Insolvenzverfahren“
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Anpassungen im Hinblick auf die Anhänge
a) Änderungen
b) Bewertung
II. Konkretisierung der int. Zuständigkeit
1. Definition des COMI
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Anpassung des Verfahrensrechts
a) Änderungen
b) Bewertung
3. Zuständigkeit für Annexverfahren
a) Änderungen
b) Bewertung
4. Gerichtsstand des Sachzusammenhangs
a) Änderungen
b) Bewertung
III. Koordination von Haupt- und Sekundärverfahren
1. Eindämmung der Sekundärverfahren
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Freie Verfahrenswahl
a) Änderungen
b) Bewertung
3. Ausbau der Kooperations- und Kommunikationspflichten
a) Änderungen
b) Bewertung
IV. Verfahrenspublizität und Forderungsanmeldung
1. Mehr Verfahrenspublizität
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Verbesserte Forderungsanmeldung
a) Änderungen
b) Bewertung
V. Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts
1. Änderungen
2. Bewertung
a) Kommissionsvorschlag
b) Weitergehende Lösungsansätze
D. Resümee und Ausblick
I. Resümee
II. Ausblick
1. Anpassungen im Gesetzgebungsprozess
2. Weitere Angleichung des nationalen Rechts
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert den von der Europäischen Kommission am 12. Dezember 2012 vorgelegten Reformvorschlag zur Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO). Das primäre Ziel der Untersuchung ist es, die Schwachstellen der bisherigen Praxis der EuInsVO zu identifizieren und zu bewerten, inwiefern die vorgeschlagenen Änderungen dazu beitragen, die Effizienz und Effektivität grenzüberschreitender Insolvenzverfahren zu steigern sowie den Übergang zu einer europäischen Rettungs- und Sanierungskultur zu fördern.
- Analyse der Probleme bei der Anwendung der EuInsVO in den vergangenen zwölf Jahren.
- Bewertung der erweiterten Anwendungsbereiche und der Neudefinition des Begriffs „Insolvenzverfahren“.
- Untersuchung der Konkretisierungen bei der internationalen Zuständigkeit (COMI-Bestimmung).
- Evaluierung der verbesserten Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren sowie der Verfahrenspublizität.
- Diskussion der Schaffung eines neuen Konzerninsolvenzrechts und dessen Praxistauglichkeit.
Auszug aus dem Buch
Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis
Seit ihrem Inkrafttreten am 31. Mai 2002 hat die EuInsVO fast 12 Jahre praktischer Anwendung hinter sich gebracht. Bedenkt man zudem, dass sie auf dem noch älteren EuIÜ beruht, erscheint es nicht verwunderlich, dass sich einige Probleme herauskristallisiert haben, welche nachfolgend kurz aufgezeigt werden sollen.
Die EuInsVO definiert ihren sachlichen Anwendungsbereich einerseits in Art. 1 I, verweist in Art. 2 lit. a S. 2 aber andererseits abschließend auf Anhang A. Wie auch der EuGH mittlerweile bestätigt hat, kommt es damit nicht auf die abstrakte Definition des Art. 1 I, sondern allein auf die konkrete Auflistung des Verfahrens im Anhang an. Dies hat zum einen zur Folge, dass u.U. nicht alle nationalen Verfahren erfasst werden, die der Legaldefinition entsprechen. Zum anderen bleibt aber auch unklar, ob die gelisteten Verfahren mit Art. 1 I im Einklang stehen. Der absolute Vorrang des Anhangs schafft damit zwar ein gewisses Maß an Rechtssicherheit, kann aber auch zu erheblichen Anwendungslücken und Unstimmigkeiten führen.
Dieses Problem wird noch dadurch verstärkt, dass in den Mitgliedstaaten zahlreiche der Insolvenz vorgeschaltete oder „hybride“ Verfahren in Eigenverwaltung entstanden sind, die die traditionellen Kriterien des Art. 1 I nicht erfüllen und somit zwangsläufig auch nicht im Anhang A gelistet sind. Den entsprechenden Verfahren kommt damit keine automatische, EU-weite Anerkennung durch die EuInsVO zugute. Etwaige Rettungsversuche im Inland können durch ausländische Gläubiger torpediert werden, welche auf die im Ausland belegene Insolvenzmasse ggf. unbeschränkt zugreifen können. Überdies kann die fehlende Anerkennung dazu führen, dass die Parteien gar nicht erst versuchen, derartige Verfahren durchzuführen und somit die Gelegenheit einer frühzeitigen Sanierung oder Restrukturierung ungenutzt verstreichen lassen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Reformbedarf der EuInsVO durch die Europäische Kommission und skizziert das Ziel, eine europäische Sanierungskultur zu etablieren.
B. Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis: Dieses Kapitel stellt die Defizite der bestehenden Verordnung dar, insbesondere bezüglich des Anwendungsbereichs, der COMI-Bestimmung und der Koordinierung zwischen Verfahren.
C. Der Reformvorschlag – Analyse und Bewertung: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen und bewertet deren Wirksamkeit zur Lösung der zuvor identifizierten Probleme.
D. Resümee und Ausblick: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und wagt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess sowie die weitere Angleichung nationaler Insolvenzrechte.
Schlüsselwörter
EuInsVO, Insolvenzverfahren, COMI, Forum Shopping, grenzüberschreitende Insolvenz, Unternehmenssanierung, Konzerninsolvenzrecht, Sekundärverfahren, internationale Zuständigkeit, Verfahrenskoordinierung, europäisches Insolvenzrecht, Reformvorschlag, Rechtssicherheit, Forderungsanmeldung, Verfahrenspublizität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die geplante Reform der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) und untersucht, wie die neuen Vorschriften der EU-Kommission die Effizienz und Harmonisierung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren verbessern sollen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zu den Kernbereichen zählen die Anpassung des Anwendungsbereichs, die Präzisierung der internationalen Zuständigkeit (COMI), die Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren sowie die Einführung spezifischer Regelungen für Konzerninsolvenzen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Mängel der bisherigen EuInsVO-Anwendung aufzuzeigen und zu beurteilen, inwieweit die Reformvorschläge dazu beitragen, Sanierungsversuche in Europa effektiver und rechtssicherer zu gestalten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine tiefgehende juristische Analyse des Reformvorschlags der EU-Kommission durch, vergleicht diesen mit der bisherigen EuGH-Rechtsprechung und berücksichtigt die aktuelle Literatur sowie Stellungnahmen von Fachgremien.
Welche Inhalte stehen im Hauptteil der Arbeit?
Im Hauptteil werden die einzelnen Reformbereiche – von der Definition des Insolvenzverfahrens bis zur Verbesserung der Forderungsanmeldung und der Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts – systematisch vorgestellt und rechtlich bewertet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Wichtige Schlagworte sind neben der EuInsVO insbesondere Begriffe wie COMI, Konzerninsolvenz, grenzüberschreitende Sanierung, Forum Shopping und die Verfahrenskoordinierung.
Wie bewertet der Verfasser die vorgeschlagene Regelung zum "virtuellen Sekundärverfahren"?
Der Verfasser beurteilt dies positiv, da es dem Hauptverwalter ein effektives Mittel an die Hand gibt, unliebsame oder schädliche Sekundärverfahren zu verhindern und so die Sanierung des Gesamtunternehmens zu fördern.
Welchen Lösungsvorschlag bringt der Autor für die Koordinationsprobleme bei Konzerninsolvenzen ein?
Neben der Unterstützung des Kommissionsentwurfs plädiert der Verfasser langfristig für die Errichtung eines Europäischen Insolvenzgerichts (EuIG), das als Schlichtungs- und Entscheidungsstelle bei Konflikten zwischen beteiligten nationalen Gerichten fungieren soll.
- Citation du texte
- Erik Neumann (Auteur), 2014, Neues Europäisches Insolvenzrecht in der reformierten EuInsVO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303857