Diese Arbeit soll eine Antwort auf die Frage geben, ob das Sacheinlagenverbot in der Unternehmergesellschaft und die gesetzliche Rücklagebildungspflicht Gläubigerschutzwirkung entfalten und ob sich diese Regelungen bezahlt gemacht haben. Gleichzeitig werden Möglichkeiten dargestellt, wie die gesetzlichen Regelungen der Gewinnrücklagebildung und des Sacheinlagenverbots in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung umgangen werden können. Es wird auch auf die Frage eingegangen, welche Vor- und Nachteile die Unternehmergesellschaft in diesem Zusammenhang im Vergleich zur englischen Ltd hat.
Mit Inkrafttreten des MoMiG zum 1.11.2008 entstand im deutschen Gesellschaftsrecht eine Sonderform der GmbH – die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Sonderform der GmbH sollte Existenzgründern helfen, schnell und günstig ohne höhere Haftungsrisiken wie bei der Personengesellschaften eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen, und hat sich gleichzeitig als die deutsche Antwort auf die wachsende Zahl der englischen Limiteds in Deutschland positioniert.
Die Unternehmergesellschaft ist mittlerweile populär: Innerhalb von vier Jahren – vom 1.11.2009 bis zum 15.01.2012 – sind 62. 512 Unternehmergesellschaften im Handelsregister eingetragen worden.
Die niedrige Kapitalausstattung der Unternehmergesellschaft im Vergleich zur GmbH bringt indes wegen der gleichzeitigen Beschränkung der Haftung bestimmte Risiken für die Gläubiger der Gesellschaft.
Gliederung
A. Einleitung
B. Gläubigerschutzsystem in der Unternehmergesellschaft
I. Die wichtigsten Risiken der Gläubiger einer Unternehmergesellschaft
1. Höhere Risikobereitschaft der Gesellschafter
2. Bewertungs-und Informationsrisiko
3. Gefahr der schnellen Überschuldung
4. Gläubigerschutz in der Unternehmergesellschaft als Ausgleich der Risiken
II. Die Kapitalaufbringungsregelungen in der UG
1. Das Sacheinlagenverbot in der UG
2. Rücklagepflicht in der Unternehmergesellschaft
III. Vor- und Nachteil der Unternehmergesellschaft im Vergleich zur englischen Limited für die Gläubiger
1. Allgemeines
2. Struktureller Unterschied zwischen Unternehmergesellschaft und Limited
3. Gründung einer englischen Private Limited Company by shares und das Stammkapital bei der Unternehmergesellschaft
4. Höhere Publizität und Offenlegung als Gläubigerschutz bei der Ltd.
5. Haftung des Geschäftsführers einer Limited gegenüber den Gläubigern
6. Haftung der Gesellschafter der englischen Limited gegenüber den Gläubigern (Durchgriffshaftung)
7. Verdeckte Gewinnausschüttungen und die Verlustdeckung in der englischen Limited
8. Besondere Firmierung der Limited
C. Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das Sacheinlagenverbot und die Rücklagebildungspflicht bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine effektive Gläubigerschutzwirkung entfalten oder ob Umgehungsmöglichkeiten diese Mechanismen untergraben, wobei gleichzeitig ein systematischer Vergleich mit der englischen Limited gezogen wird.
- Wirksamkeit von Gläubigerschutzmaßnahmen in der UG
- Analyse des Sacheinlagenverbots und seiner Reichweite
- Funktion und Umgehungsgefahren der Rücklagebildungspflicht
- Rechtsvergleich zwischen UG und englischer Limited
- Haftung des Geschäftsführers bei Gesetzesverstößen
Auszug aus dem Buch
a) Zweck des Sacheinlagenverbots in der UG
Im Entwurf des MoMiG wurde das Sacheinlagenverbot mit der Notwendigkeit von Barmitteln für die Anfangszeit nach der Gründung einer UG begründet. Folglich soll nach der Ansicht des Gesetzgebers das Stammkapital in bar bezahlt werden und aus diesem Grund sollen auch Sacheinlagen nicht erforderlich sein.
Auf den ersten Blick dient das Verbot somit der Vereinfachung und hilft unerfahrenen Existenzgründern, auf die die neue Form der GmbH primär ausgerichtet ist. Diese Auffassung ist in der Literatur durch Hommelhoff vertreten.
Aber die Formulierung „nicht zulässig“ lässt vermuten, dass die Ursachen des Sacheinlagenverbots tiefer liegen. Die Wahl zwischen Sacheinlage und Bareinlage könnte dem Existenzgründer helfen, schnell einen eigenen Betrieb zu eröffnen, besonders wenn es um Internet-Geschäfte, Softwareentwicklung oder die Betreuung von Datenbanken geht, wo gute Geschäftsideen oder Patente ausreichen, und Geldmittel kaum nötig erscheinen. Es wäre überzeugender, den UG-Gründern die freie Wahl zu lassen, als sie zu zwingen, Bareinlagen zu wählen.
Vielmehr ist das Verbot zugunsten eines Drittgläubigers, der irgendwelche Geschäftsbeziehungen mit der Unternehmergesellschaft hat. Sacheinlagen lassen sich nicht immer richtig bewerten. Durch das Sacheinlagenverbot werden die Bewertungsrisiken bei einer Unternehmergesellschaft begrenzt. Bei Bareinlagen ist es für den Gläubiger dagegen einfacher, die Seriosität des Unternehmens zu bewerten, und Missbrauch zu vermeiden, da bei Bareinlagen kein Wertverlust entsteht. Es ist wahrscheinlicher, dass der Normzweck mehr dem Gläubigerschutz dient als den Gesellschaftern.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Entstehung der Unternehmergesellschaft durch das MoMiG ein und skizziert die Problematik der Kapitalausstattung sowie die Forschungsfragen der Arbeit.
B. Gläubigerschutzsystem in der Unternehmergesellschaft: Dieses Kapitel erörtert die spezifischen Risiken für Gläubiger der UG und untersucht kritisch die Mechanismen des Sacheinlagenverbots und der Rücklagepflicht als Schutzinstrumente.
III. Vor- und Nachteil der Unternehmergesellschaft im Vergleich zur englischen Limited für die Gläubiger: Hier werden die strukturellen Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen der UG und der Limited analysiert, insbesondere hinsichtlich Publizität, Haftung und Kapitalaufbringung.
C. Schlussfolgerung: Das Fazit fasst zusammen, dass die gläubigerschützenden Vorschriften in der UG nur bedingt greifen, aber durch die Anreizwirkung zum Übergang in eine reguläre GmbH eine positive Systemfunktion erfüllen.
Schlüsselwörter
Unternehmergesellschaft, UG, Gläubigerschutz, Sacheinlagenverbot, Rücklagepflicht, Stammkapital, Haftungsbeschränkung, MoMiG, GmbH, Limited, Gewinnrücklage, verdeckte Gewinnausschüttung, Kapitalaufbringung, Insolvenzrisiko, Geschäftsleiterhaftung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem Gläubigerschutz bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im deutschen Gesellschaftsrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen das Sacheinlagenverbot, die Pflicht zur Bildung gesetzlicher Rücklagen (Thesaurierungspflicht) und der Vergleich zur englischen Limited.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Es soll geklärt werden, ob diese speziellen gesetzlichen Regelungen für die UG tatsächlich effektiv Gläubiger vor Forderungsausfällen schützen und ob sie sich in der Praxis bewährt haben.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewandt?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse des GmbH-Rechts, bezieht aktuelle Rechtsprechung (insbesondere des BGH) ein und führt einen Rechtsvergleich mit dem englischen Gesellschaftsrecht durch.
Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Reichweite und den Schutzzweck des Sacheinlagenverbots, die Haftungsfolgen bei Verstößen und die verschiedenen Umgehungsmöglichkeiten wie verdeckte Gewinnausschüttungen.
Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Schlagworte sind UG (haftungsbeschränkt), Gläubigerschutz, Sacheinlagenverbot, Rücklagebildungspflicht und Haftung des Geschäftsführers.
Wie unterscheidet sich die Bewertung von Sacheinlagen bei der UG von der normalen GmbH?
Während bei der UG ein grundsätzliches Sacheinlagenverbot existiert, um Bewertungsrisiken für Gläubiger zu minimieren, ist dies bei einer regulären GmbH mit höherem Mindeststammkapital nicht in dieser Form der Fall.
Warum wird das "Hin- und Herzahlen" bei der UG kritisch betrachtet?
Es besteht die Gefahr, dass dieses als verdeckte Sacheinlage qualifiziert wird, da es das Stammkapital faktisch nicht nachhaltig erhöht, sondern lediglich einen Forderungstausch darstellt.
Was ist das zentrale Argument für die Rücklagebildungspflicht?
Sie dient als "Puffer" gegen Insolvenzrisiken und soll als Anreiz (Ansparzwang) wirken, die UG schrittweise in eine "echte" GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital umzuwandeln.
Wie wirkt sich die Rechtsprechung zu verdeckten Gewinnausschüttungen auf die UG aus?
Die Übertragung steuerrechtlicher Definitionen auf das Gesellschaftsrecht zwingt Gesellschafter zu mehr Transparenz und Sanktionen bei Verstößen, was den Gläubigerschutz indirekt stärkt.
- Arbeit zitieren
- Kristina Ogonyants (Autor:in), 2013, Das Sacheinlagenverbot und die Rücklagebildungspflicht. Der Gläubigerschutz in der Unternehmergesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/304415