In der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahl der Eheschließungen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Die Quote der Scheidungen hingegen ist stetig gestiegen. Der Trend geht eindeutig weg von der Institution der Ehe. Viele Paare leben auch ohne Trauschein glücklich. Sollte man sich doch überlegen, sich standesamtlich oder kirchlich trauen zu lassen, so hat man bestimmt im Hintergedanken, dass eine Eheschließung helfen kann, Steuern zu sparen. Das stimmt jedoch so nicht ganz. Der „angebliche“ steuerliche Vorteil bzgl. der Splittingtabelle ist an sich eigentlich gar kein Vorteil, sondern eher dazu da, um Nachteile zu vermeiden. Wenn z.B. nur der Ehemann verdient und die Ehefrau sich ausschließlich um die Kinder und um den Haushalt kümmert, dann wäre es nicht gerecht, wenn dieser Mann genauso besteuert werden würde, wie ein Single-Mann ohne Unterhaltsverpflichtungen. Der Gesetzgeber hat die Splittingtabelle geschaffen, um den gerade genannten Nachteil aus dem Weg zu räumen. Beim Splittingverfahren wird das Einkommen rechnerisch auf beide Ehepartner umgelegt. Bei einem gemeinsamen Einkommen von € 70.000, welches nur ein Ehegatte verdient hat, beträgt das Einkommen also für jeden Ehegatten € 35.000 und unterliegt damit einer niedrigeren Steuerprogression. Verdient der andere Ehegatte mit, dann verringert sich der Vorteil im Vergleich zu unverheirateten Paaren. Bei einer gleichmäßigen Einkommensverteilung der Partner bleibt die Heirat steuerlich bedeutungslos. Wie die Veranlagung von Ehegatten aussieht, welche Bedingungen man erfüllen muss, was man zu berücksichtigen hat und wie sich die verschiedenen Veranlagungsformen auswirken, wird im folgendem näher erläutert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Allgemeines zu Veranlagung
2.1 Veranlagungsverfahren
2.2 Einzelveranlagung
3. Voraussetzungen für das Wahlrecht der Ehegatten
4. Wahl der Veranlagungsart bei Ehegatten
5 Getrennte Veranlagung
5.1 Verfahren
5.2 Gestaltungshinweis
6 Zusammenveranlagung
6.1 Verfahren
6.2 Gestaltungshinweis
7 Besondere Veranlagung
7.1 Verfahren
7.2 Gestaltungshinweis
8. Fallkonstellationen zur Ehegattenveranlagung
8.1 Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Auflösung
8.2 Beendigung der Ehe durch Tod
9 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht das komplexe System der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten im deutschen Einkommensteuerrecht. Das primäre Ziel besteht darin, die verschiedenen Veranlagungsformen (Einzel-, Getrennte, Zusammen- und Besondere Veranlagung), deren gesetzliche Voraussetzungen sowie deren steuerliche Auswirkungen auf die Ehepartner transparent und praxisnah darzustellen.
- Grundlagen des steuerlichen Veranlagungsverfahrens.
- Differenzierung zwischen Einzel- und Ehegattenveranlagung.
- Anwendung des Splitting-Verfahrens und dessen steuerliche Wirkung.
- Wahlmöglichkeiten bei Heirat, Scheidung oder Tod eines Ehegatten.
Auszug aus dem Buch
6.1 Verfahren
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger angesehen (§ 26b EStG), soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Zusammenveranlagung führt zwar zu einer Zusammenrechnung der Einkünfte, nicht aber zu einer einheitlichen Ermittlung der Einkünfte der Ehegatten. Das Gesetz lässt offen, auf welcher Stufe der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Zusammenrechnung erfolgen soll. Nach gängiger Methode erfolgt die Zusammenrechnung auf der Stufe des Gesamtbetrags der Einkünfte. Ab der Zusammenrechnung sind alle Beträge, wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie die vom Einkommen abziehbaren Beträge, für die Ehegatten einheitlich zu ermitteln und abzuziehen.
Ist das einheitlich zu versteuernde Einkommen festgestellt, kommt es bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer zur Anwendung des Splitting - Verfahrens (§ 32a Abs. 5 EStG). Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert und die Steuerlast des halbierten Einkommens gemäß der Grundtabelle (§ 32 a Abs. 1-3 EStG) ermittelt. Dieser Steuerbetrag wird verdoppelt und stellt dann die Steuerschuld der Ehegatten dar. Dieses Verfahren hat wegen der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs zur Folge, dass das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten einem niedrigeren Steuersatz unterliegt, als wenn die zu versteuernden Einkommen einfach zusammengerechnet würden und darauf der Grundtarif angewendet würde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Es wird der allgemeine Trend zu weniger Eheschließungen beleuchtet und die steuerliche Rolle der Splittingtabelle zur Vermeidung von Nachteilen bei Alleinverdiener-Haushalten erläutert.
2. Allgemeines zu Veranlagung: Dieses Kapitel beschreibt das förmliche Verfahren der Steuererklärung und setzt die Einzelveranlagung als steuerlichen Grundsatz fest.
3. Voraussetzungen für das Wahlrecht der Ehegatten: Hier werden die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Ehegattenbesteuerung definiert, wie die unbeschränkte Steuerpflicht und das Nicht-Vorliegen einer dauerhaften Trennung.
4. Wahl der Veranlagungsart bei Ehegatten: Es wird erklärt, wie Ehepaare schriftlich zwischen den verschiedenen Veranlagungsarten wählen können und was bei unterlassener Wahl gilt.
5 Getrennte Veranlagung: Dieses Kapitel erläutert das Verfahren der getrennten Veranlagung, bei dem jeder Partner individuell besteuert wird und keine Gesamtschuldnerschaft besteht.
6 Zusammenveranlagung: Der Fokus liegt auf der Zusammenrechnung der Einkünfte und dem daraus resultierenden Splitting-Verfahren zur Reduzierung der Steuerlast.
7 Besondere Veranlagung: Dieses Kapitel erklärt die Ausnahme für das Jahr der Eheschließung, um Ansprüche wie Witwensplitting oder Haushaltsfreibeträge nicht zu gefährden.
8. Fallkonstellationen zur Ehegattenveranlagung: Es werden spezifische steuerliche Konsequenzen bei Scheidung oder Tod des Partners in verschiedenen Zeiträumen dargestellt.
9 Zusammenfassung: Eine grafische und textliche Übersicht dient als Abschluss, um die verschiedenen Veranlagungsarten und ihre steuerliche Einordnung kompakt darzustellen.
Schlüsselwörter
Ehegattenveranlagung, Einkommensteuerrecht, Zusammenveranlagung, Splitting-Verfahren, Einzelveranlagung, Grundtarif, Steuerprogresssion, Veranlagungszeitraum, Ehegattensplitting, Steuererklärung, Haushaltsfreibetrag, Witwensplitting, Eheschließung, Scheidung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von Ehegatten im deutschen Einkommensteuerrecht und analysiert, welche Veranlagungsformen möglich sind.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für das Wahlrecht, der Unterschied zwischen Grundtarif und Splittingtarif sowie die Konsequenzen von Scheidung und Tod für die steuerliche Veranlagung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Ehepaare durch die Wahl der richtigen Veranlagungsart ihre Steuerbelastung optimieren können und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür existieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Gesetzesanalyse, unter Einbeziehung steuerrechtlicher Fachliteratur sowie offizieller Steuergesetze (EStG, AO, BGB).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Veranlagungsarten (Einzel-, Getrennte, Zusammen- und Besondere Veranlagung) und die Anwendung dieser in spezifischen Lebenssituationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Ehegattenveranlagung, Splitting-Verfahren, Veranlagungsarten und Steuerprogression.
Ab wann kann man von einem "dauernden Getrenntleben" ausgehen?
Laut Arbeit besteht ein dauerndes Getrenntleben, wenn die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf Dauer nicht mehr existiert.
Was ist das Besondere an der „besonderen Veranlagung“ im Jahr der Heirat?
Sie dient dazu, Ansprüche wie den Haushaltsfreibetrag oder das Witwensplitting zu bewahren, indem die Ehegatten so behandelt werden, als hätten sie die Ehe nicht geschlossen.
- Quote paper
- Sonja Ostermeier (Author), 2003, Die Veranlagung von Ehegatten im Einkommensteuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30466