Der Grundsatz der Tarifeinheit „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ ist nicht im Gesetz verankert. Er war ein vom Bundesarbeitsgericht, dem höchsten deutschen Arbeitsgericht, seit mehr als 60 Jahren angewandter Grundsatz und Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen.
Die Tarifeinheit kann in zwei Formen auftreten. Zum einen als Kollisionsregel für die Tarifkonkurrenz in einem Arbeitsverhältnis, was bedeutet, dass ein Arbeitsverhältnis von mehreren Tarifverträgen geregelt wird. Und zum anderen als Tarifpluralität in einem Betrieb, also für den Fall, dass für den gleichen Sachverhalt mehrere Tarifverträge anwendbar sind. Der Arbeitgeber ist somit doppelt tarifgebunden.
Kritik am Grundsatz der Tarifeinheit wurde auch dadurch begründet, dass es keine gesetzliche Regelung gibt und dass es der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG wiederspricht. Auch die Verdrängung kleinerer Spartengewerkschaften von den großen Gewerkschaften stellte ein großer Kritikpunkt dar, denn die Tarifverträge der kleineren Gewerkschaften wurden somit verdrängt und fanden keine Anwendung, was wiederum einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstellt.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 beschlossen, dass die Rechtsnormen eines Tarifvertrages nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 TVG die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln, nicht dadurch beschränkt werden dürfen, dass laut Tarifeinheit für eine Berufsgruppe im selben Betrieb nicht mehr als ein Tarifvertrag gelten darf. Bei Tarifpluralität soll nun nicht länger der Grundsatz der Tarifeinheit gelten.
Seit 2010 gilt also der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mehr. In dieser Arbeit gibt der Autor einen Überblick über die Veränderungen im Umgang mit der Tarifeinheit in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei das Tarifeinheitsgesetz.
Inhaltsverzeichnis
1. Regelung der Tarifeinheit bis 2010
2. Was gilt heute? – Probleme der jetzigen Regelung und deren wirtschaftliche Auswirkungen
3. Tarifeinheitsgesetz
3.1 Gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ab 2015?
3.2 Ziele des Gesetzes
3.3 Kritik am Gesetz
4. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung sowie die aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes. Ziel ist es, die Problematik der Tarifpluralität und die damit verbundenen Konflikte zwischen Spartengewerkschaften und Branchengewerkschaften zu analysieren, um die Notwendigkeit und Umsetzung des gesetzlichen Mehrheitsprinzips kritisch zu bewerten.
- Historische Entwicklung des Grundsatzes der Tarifeinheit bis 2010.
- Analyse der wirtschaftlichen Folgen von Tarifkollisionen und Arbeitskämpfen.
- Untersuchung der Zielsetzungen des neuen Tarifeinheitsgesetzes.
- Kritische Auseinandersetzung mit der Koalitionsfreiheit und der Rolle von Spartengewerkschaften.
- Evaluation des Mehrheitsprinzips als Lösungsansatz zur Wiederherstellung der Tarifeinheit.
Auszug aus dem Buch
3.1 Gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ab 2015?
Mit dem Tarifeinheitsgesetz soll der alte Zustand der Tarifeinheit wieder hergestellt werden. Zurück zu „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“. Mit dem Unterschied, dass nicht länger der Grundsatz der Spezifität gilt, sondern es soll das Mehrheitsprinzip gelten. Das bedeutet das zukünftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten soll, die zum Zeitpunkt des letzten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte.
Im Falle der Bahnbetriebe dürfte das nicht die GDL sein, sondern die mit der größeren Mitgliederzahl Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG.
Weiterhin ungehindert Streiks durchführen könnte aber die Spartengewerkschaft Vereinigung Cockpit, da es für die Piloten keine konkurrierenden Tarifverträge gibt.
Streiks, innerhalb von Arbeitskämpfen, schädigen heutzutage nicht nur den Arbeitgeber und seine Kunden, sondern oft weite Teile der gesamten Gesellschaft. Die Industrie hat ihre Produktionstechniken hin zu „Just-in-time“ Lieferungen verändert und ihre Wirtschaftsabläufe weitgehend vernetzt. Aber auch die heutige Vernetzung aller Lebensbereiche hat die Folge, dass Streiks von Minderheitsgewerkschaften eine viel höhere Ausstrahlungswirkung haben wie früher, nicht nur auf den Verkehr sondern auch auf viele Produktions- und Dienstleistungsbereiche, wie oben bereits erwähnt. Kann das geplante Tarifeinheitsgesetz dem entgegenwirken?
Zusammenfassung der Kapitel
1. Regelung der Tarifeinheit bis 2010: Dieses Kapitel erläutert den langjährig vom Bundesarbeitsgericht angewandten Grundsatz der Tarifeinheit und die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die Tarifpluralität in einem Betrieb entstanden.
2. Was gilt heute? – Probleme der jetzigen Regelung und deren wirtschaftliche Auswirkungen: Hier wird der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2010 thematisiert, der den Grundsatz der Tarifeinheit aufhob, sowie die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen und die Zunahme von Tarifkonflikten.
3. Tarifeinheitsgesetz: Dieses Hauptkapitel analysiert das neue Gesetz, die Einführung des Mehrheitsprinzips, die damit verfolgten Ziele sowie die kritische Debatte um die Koalitionsfreiheit.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ambitionen der Bundesregierung zusammen, durch das Tarifeinheitsgesetz wieder Ruhe in die Arbeitsbeziehungen zu bringen, und hinterfragt die verfassungsrechtliche Belastbarkeit dieser Regelung.
Schlüsselwörter
Tarifeinheit, Tarifeinheitsgesetz, Tarifpluralität, Gewerkschaften, Spartengewerkschaften, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Tarifvertragsgesetz, Arbeitskampf, Mehrheitsprinzip, Tarifkollision, Streikrecht, Arbeitsbeziehungen, Tarifkonflikt, Betriebsfrieden.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Problematik der Tarifeinheit im deutschen Arbeitsrecht und die Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes auf Gewerkschaften und Betriebe.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zu den Schwerpunkten zählen die historische Entwicklung der Tarifeinheit, die wirtschaftlichen Konsequenzen von Tarifkonflikten und die juristische Debatte um das Mehrheitsprinzip.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie im Kontext konkurrierender Gewerkschaften zu bewerten und die Notwendigkeit sowie die Kritik am neuen Tarifeinheitsgesetz aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Es handelt sich um eine juristische und ökonomische Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzesentwürfen, Fachliteratur und aktuellen Fallbeispielen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Aufhebung der Tarifeinheit 2010, den daraus resultierenden Problemen und der detaillierten Analyse des neuen Tarifeinheitsgesetzes ab 2015.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Tarifeinheit, Koalitionsfreiheit, Tarifpluralität, Spartengewerkschaften und Tarifautonomie.
Wie unterscheidet sich das neue Mehrheitsprinzip vom alten Grundsatz der Spezifität?
Während früher nach dem Spezialitätsprinzip entschieden wurde, welcher Tarifvertrag am besten zum Betrieb passt, bestimmt zukünftig die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern den Tarifvertrag.
Warum kritisieren Spartengewerkschaften das neue Gesetz?
Sie sehen darin einen unzulässigen Eingriff in ihre grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit und fürchten eine Verdrängung ihrer Interessen gegenüber den großen Branchengewerkschaften.
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- Usman Ghafoor (Author), 2015, Tarifeinheit und Tarifvielfalt in deutschen Betrieben. Probleme und Auswirkungen der gesetzlichen Regelung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/305484