Genderspezifischer Ungleichheit. Martha Nussbaums Weiterentwicklung des „Capability“-Approaches


Bachelorarbeit, 2015

46 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2.1 Das Grundgerüst von Sens „Capability Approach : Sens Utilitarismus-Kritik
2.2 Die Grundstruktur des „Capability Approach“ nach Amartya Sen

3. Martha C. Nussbaums universalistische Weiterentwicklung des „Capability Approach : Ein Plädoyer für interkulturelle Normen
3.1 Martha C. Nussbaums „Capability Approach : Aristoteles' Tugendlehre als Maßstab universalistischer Human Capabilities
3.2 Martha C. Nussbaums universalistische Weiterentwicklung des „Capability Approach“: Der konkrete Ansatz

4.1 Nussbaums „capability“-Theorie im Kontext geschlechtsspezifischer Ungleichheit
4.2 Nussbaums „Capability Approach“ und geschlechtsspezifische Ungleichheit: Braucht es geschlechtsspezifische capabilities

5. Fazit

6. Quellenverzeichnis

1. Einführung

„Two central issues for ethical analysis of equality are: (1) Why equality? (2) Equality of what?“ (Sen 1995: 12)

Eine der Kernfragen der politischen Philosophie ist, welche Bedeutung Gleichheit für eine gerechte Gesellschaft haben muss. Amartya Sen (s.o.) ist der Meinung, dass eine jede Gerechtigkeitstheorie nach Gleichheit in irgendeiner Form strebt, egal was mit Gleichheit im Einzelnen gemeint ist. Übernehmen wir seine Meinung, dann stellt sich mit ihm die Frage danach, was und wie Gleichheit auszusehen hat. Es lassen sich viele Beispiele finden, in denen gegen oder für Gleichheit in irgendeiner Form argumentiert wurde; in ihnen fallen mitunter Begriffe wie Chancengleichheit, Gleichmacherei, Angleichung oder andere, welche ganz unterschiedliche Bedeutungen einnehmen können.

Gerade in Fragen der Emanzipation der Frauen fällt immer wieder das Wort Gleichheit, wird dabei mitunter verteufelt, in Form von Gleichmacherei, oder gilt als ultimatives Ziel, wenn für Frauen und Männer die gleiche Würde als Menschen gefordert wird und damit existierende Zustände der Ungleichheit angeprangert werden. In Deutschland stellt Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dennoch zeigt sich auch hier, obwohl die Gleichberechtigung von Männern und Frauen seit über 60 Jahren in der Verfas- sung festgeschrieben ist, dass immer noch es heute noch ein entscheidender Fak- tor für das Leben, den sozialen und wirtschaftlichen Erfolg und die gesellschaftli- che Stellung des Einzelnen ausmachen kann, welchem Geschlecht er oder sie angehört. Huinink und Schröder (2008: 146) stellen fest: „Soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen ist in Gesellschaften, in denen die Gleichstellung der Geschlechter ein gesellschaftspolitisches Ziel darstellt, zu einem zentralen Thema sozialer Gerechtigkeit geworden“. Dennoch zeige sich trotz großer Fort- schritte in der Gleichstellung von Mann und Frau, dass Frauen in vielen Berufs- sparten beispielsweise schlechtere Karrierechancen haben als Männer, geringere Verdienste erzielen oder aber meist in geringer angesehenen Berufszweigen ar- beiten.

Sicherlich manifestiert sich (Un-)Gleichheit nicht nur im wirtschaftlichen Erfolg, Jedoch zeigt dieses Beispiel, dass die rein rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau nicht automatisch bedeutet, dass damit Gleichheit generell erreicht ist. Streben wir zumindest eine möglichst erfolgreiche Gleichstellung oder Gleichberechtigung von Männern und Frauen an, stellt sich folglich die Frage, wie man diese erreichen kann - und woran sich erkennen lässt, was als Maßstab von Gerechtigkeit in Form von Gleichheit anzusetzen wäre.

Eine Möglichkeit der Beantwortung dieser Frage - Durch welchen Indikator sollte Gleichheit definiert und gemessen werden - haben Amartya Sen (1979; 1985; 1990; 1992; 1993; 2001; 2006) und Martha C. Nussbaum (1987; 1993; 1995; 1999a; 1999b; 1999c; 1999d; 2000a; 2000d; 2001; 2006) mit ihren Versionen des „Capability Approach“ geschaffen. Grundlage ihrer Theorien ist die Überzeugung, dass Gleichheit vor allem in Form von Verwirklichungschancen für die einzelnen Individuen („capabilities“) angestrebt werden sollte, nicht durch negative gesetzliche Freiheiten oder die Bereitstellung materieller Güter.

Ziel dieser Arbeit ist, zunächst Sens und Nussbaums „capability“-Ansätze in zu- sammengefasster Form darzulegen. Dabei soll auf die Vorüberlegungen, den Auf- bau und die Implikationen der Ansätze eingegangen werden. Darüber hinaus soll eine, auf der wissenschaftlichen Diskussion der Theorien aufbauende, kritische Betrachtung der Möglichkeiten und Unzulänglichkeiten beider Ansätze geleistet werden. Nach der Beschäftigung mit Sens „capability approach“ und Nussbaums „aristotelian approach“ wird anhand der Werke Nussbaums zu capabilities und der Emanzipation von Frauen untersucht, ob und wie sie die Frage geschlechts- spezifischer Ungleichheit mit ihrem grundsätzlichen Ansatz eines Lebens in Men- schenwürde verbindet. Darauf zurückgreifend soll die Frage beantwortet werden, inwiefern sich Nussbaums Theorie zur Analyse geschlechtsspezifischer Ungleich- heit eignet. Folgend an eine ebenfalls auf der wissenschaftlichen Diskussion mit ihren Werken aufbauende kritische Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen ihrer Sichtweise soll im Fazit auf die gesammelten Ergebnisse vor dem eingegangen werden und ein Ausblick gewagt werden, inwiefern sich Nussbaums Ansatz möglicherweise über das Themenfeld geschlechtsspezifischer Ungleichheit hinaus nutzen ließe.

2.1 Das Grundgerüst von Sens „Capability Approach “: Sens Utilitarismus-Kritik

Der von Amartya Sen begründete „Capability Approach“ stellt originär einen Versuch dar, sich den Themen „soziale Ungleichheit“ und „Gerechtigkeit“ auf moralphilosophischer Ebene anzunähern (siehe Sen 1987). Gleichheit und Gerechtigkeit, meint Sen, seien von jedem erwünscht. Im Grunde werde deshalb in der Regel auch nicht die Bedeutung von Gleichheit per se diskutiert, sondern, was genau mit Gleichheit gemeint sei und was gleich verteilt sein sollte. (siehe Sen 1995: 12-16). Kern einer jeden Theorie der Gerechtigkeit sei dementsprechend die ihr zugrunde liegende Informationsbasis - wolle man evaluieren und messen, wie gerecht ein Zustand sei oder zu sein habe, so müsse es etwas geben, dessen (un-)gerechte Verteilung zu messen sei. Sen versucht zunächst, die Informationsbasis bestehender Gerechtigkeitstheorien, explizit utilitaristischer und rawlsscher Konzeptionen, kritisch zu evaluieren (Sedmak et al. 1987). Wie aber verknüpft er Gerechtigkeit mit Gleichheit? Anderson (1995: 182) zufolge liefert Sen kein eigenes Gerechtigkeitsprinzip als Fundament, das Gleichheit als Maßstab für Gerechtigkeit festlegt, sondern nimmt das Streben jeder Gerechtigkeitstheorie nach irgendeiner Form von Gleichheit als gegeben an. Er geht noch weiter; nur die Beantwortung der Frage nach welcher Gleichheit könne eine Antwort darauf liefern, warum Gleichheit überhaupt erstrebenswert sei. Er begründet dies vornehmlich, indem er erklärt, welche Formen von Gleichheit seiner Meinung nach mängelbehaftet und deshalb nicht erstrebenswert sind. So wiesen die drei weit verbreiteten Konzepte von Gleichheit entscheidende Mängel auf:

1. Utilitaristische Gleichheit
2. Summierte Utility-Gleichheit und
3. Rawlssche Gleichheit.

Allen dreien attestiert er grundsätzliche Begrenzungen und Fehler hinsichtlich einer gerechten Verteilungswirkung - dies gelte auch dann, wenn man alle drei kombiniere. Notwendig sei deshalb eine neue Herangehensweise mit einer grundsätzlich neuen Grundlage dessen, was als Gleichheit im Sinne von gerechter Verteilung zu sehen sei (vgl. Sen 1979: 3).

Sen lehnt einige Grundannahmen des Utilitarismus ab. Seine Utilitarismus-Kritik verläuft dabei in weiten Teilen kongruent zu Rawls Argumenten gegen die Übernahme utilitaristische Gerechtigkeitskonzeptionen. Ein spezifisches Merkmal des Utilitarismus als Gerechtigkeitsmodell, so Sen (1982: 5), sei dessen Vernachlässigung der pluralistischen Struktur von Gesellschaften.1 Im Fokus des utilitaristischen Interesses stehe primär die Maximierung der Gesamtsumme des namensgebenden Nutzens (Utility) bestimmter Verteilungs- und Entscheidungssituationen für die Individuen einer Gesellschaft beziehungsweise die jeweils betrachtete Menge von Individuen. Die individuellen Ziele und Wünsche, sowie deren Handlungsmotivationen seien aus diesem Blickwinkel letztendlich irrelevant. Nach Auffassung Rawls' fungiere im Utilitarismus, wie Kliemt (1992: 92f) erläutert, „das einzelne Individuum nur mehr als eine ,Meßstation' dafür, in welchem Umfang das nach f zu maximierende ,kollektive Gute' bei diesem Individuum verwirklicht wird“ - f stellt dabei die utilitaristische Wohlfahrtsfunktion dar, welche typischerweise durch die Summe der Nutzenwerte der einzelnen Individuen gebildet wird. Aber auch die Bewertung von Entscheidungen oder Situationen allein anhand ihres jeweiligen Utility-Outputs weist Sen zufolge grundsätzliche Schwierigkeiten auf:

„The difficulty does not arise from a person's utility being independent of his attachment, ties, aims, plans, agency, etc., and indeed it typically will not be independent of these things. The issue concerns not merely whether these things are important but also how important they are and why so. Utilitarianism regards them as worthless in themselves and valuable only to the extent of their effects on utility. They are not any more important than what happens to be caught in the impersonal metric of utility” (Sen 1982: 6).

Nach Anderson (1995: 183) meint Sen damit, dass Gegenstand des utilitaristischen Egalitarismus nicht das Wohlergehen des Menschen sei, sondern dessen Erfüllung seiner Ziele. Sen verwendet hierfür den Begriff des „agency achievement“, in Gegenüberstellung mit „well-being achievement“, dem erreichten Wohlergehen des Individuums:

„Corresponding to the distinction between agency achievement and well-being achievement, there is a differentiation also between a person's 'agency freedom' and 'wellbeing freedom'. The former is one's freedom to bring about the achievements one values and which one attempts to produce, while the latter is one's freedom to achieve those things that are constitutive of one's well-being. It is the latter that is best reflected by a persons's capability set, for reasons already seen in broader terms, including aspects of states of affairs that relate to one's agency objectives (whether or not they directly contribute to one's well-being)“ (Sen 1992: 57).

In dieser Hinsicht liegt Sens Kritik auf einer Linie mit Rawls, denn in der Konsequenz „stellen für Rawls solche utilitaristischen Konzeptionen weniger auf Gerechtigkeit hin arbeitende Theorien dar, als viel mehr rein teleologisch nach dem ,Guten' strebende“ (Kliemt 1992: 91). Das sogenannte „Gute“ ist dabei eine Form des als Nutzen bezeichneten Utility -Outputs. Gerechtigkeit als solche ist nur dann relevant, wenn sie sich positiv auf die Summe des gesamtgesellschaftlichen Nutzens auswirkt und hat damit, wenn überhaupt, nur instrumentellen Wert: Sen meint dazu, innerhalb utilitaristischer Theorien könne Gleichheit beziehungsweise Gerechtigkeit nur von Bedeutung sein, sofern sie sich in der Summe der Nutzenwerte positiv auswirkt und somit der Verwirklichung des Nutzens dienlich ist (siehe beispielsweise Sen 1979: 202).

Dies schaffe vor allem zwei Arten von Restriktionen, denen sich ein solcher Ansatz

zu unterwerfen habe:

„(1) it ignores freedom and concentrates only on achievements, and
(2) it ignores achievements other than those reflected in one of these mental metrics“ (Sen 1992: 6).

Neben der ersten Aussage, dass Gleichheit in irgendeiner Form Gegenstand jeder Gerechtigkeitstheorie sei, ist in diesem Zusammenhang noch eine weitere Aussage Sens von Bedeutung.2 Mit Archard (1992: 553) sprechend, der dies als erste Bedingung Sens erfasst:

„The first claim is that 'human beings are thoroughly diverse.'“

Auch in dieser Hinsicht vertreten Rawls und Sen ähnliche Ansichten. Beide betonen die Bedeutung von Freiheit für einzelne Individuen zu ihrer eigenen Verwirklichung und lehnen deshalb konsequentalistische Theorien ab, die der individuellen Freiheit diese Bedeutung nicht zugestehen und nur den jeweils erreichten oder zu erreichenden Utility -Output betrachten.3

Archard (1995: 553) zufolge geht Sen zudem davon aus, dass Diversität ein charakteristisches Merkmal der Menschen sei. Die bedeute, dass menschliche Gesellschaften sich auch dadurch auszeichneten, dass Unterschiede zwischen den verschiedenen Gesellschaftsmitgliedern existierten; solche Unterscheide seien zudem grundsätzlich nur schwer überwindbar und träten mitunter deutlich zutage. Wie Anderson (1995: 183) bemerkt, macht damit für Sen die Diversität der Menschen hinsichtlich ihrer Ziele, Talente, sozialen Identitäten und individuellen Umstände es zu einem entscheidenden Faktor für die Frage der Gerechtigkeit, welche Form von Gleichheit anzustreben sei, um diesen individuellen Voraussetzungen gerecht zu werden.

Unter Diversität versteht Sen zwei Komponenten - „inter-end variation“ und „inter- individual variation“ (Sen 1992: 85). Erstere bezeichne individuelle Vorstellungen einzelner Individuen davon, was als erstrebenswert und gut angesehen wird, während letztere die unterschiedlich verteilten Chancen bezeichnet, die verfügbaren Ressourcen oder means (Mittel) in die tatsächliche Verwirklichung von Zielen und Wünschen umzusetzen. Seine eigene Konzeption weiche hier von Rawls' Gerechtigkeitstheorie ab, da dieser zwar die Ebene der inter-end variation explizit miteinbeziehe, die unterschiedlichen Verwirklichungschancen jedoch nicht.

Durch utilitaristische Gerechtigkeitstheorien würden diejenigen strukturell benachteiligt, deren Selbstverwirklichung bedingt durch funktionelle Benachteiligung höhere Umsetzungskosten erfordert als bei nicht Benachteiligten. Oft zitiertes Beispiel dafür ist eine körperlich behinderte Person A, die gegenüber einer nicht körperlich beeinträchtigten Person B in ihrer Mobilität seitens utilitaristischer Modelle zusätzlich benachteiligt werde, da zu ihrer Mobilität mehr Aufwand notwendig sei, als bei Person B. Soll ein summierter Maximalwert des gesamtgesellschaftlichen Nutzens erreicht werden, müsse die nicht beeinträchtigte Person B in ihrer Nutzenverwirklichung gefördert werden, da bei dieser ein effizienteres Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen bestehe (Sen 1979: 203).

Aber auch die über den klassischen Utilitarismus hinaus gehende Forderung, dass eine jede (institutionelle) Entscheidung immer den am schlechtesten Gestellten einer Gesellschaft von Entscheidungen profitieren lassen muss, greife zu kurz, so Sen.4

Dieser am schlechtesten Gestellte sei nämlich nicht immer zwangsläufig derjenige, der von einer entsprechenden Bevorteilung profitiere. Sein persönliches Interesse an der Maximierung eines bestimmten Gutes oder Zustands sei nicht a priori feststellbar, da es nicht von der Schwierigkeit der Verwirklichung oder Maximierung abhängig sei, sondern von seinen individuellen Präferenzen konstituiert werde.5 Das Interesse, der potenzielle Nutzen also, hänge von den individuellen Vorlieben des Einzelnen ab.

An dieser Stelle weicht Sen von Rawls Konzept ab. Seine Forderungen gehen über dessen Plädoyer für sogenannte basic goods hinaus. Die Fokussierung auf diese Güter, die er „ means of freedom“ (Sen 1990:11) nennt - Mittel zur Verwirklichung und Ermöglichung von individuellen Freiheiten - sei unzureichend für die Konstituierung eines gerechten Zustandes. Aus einer gerechten Verteilung von Ressourcen oder Gütern - ganz gleich ob materiell oder immateriell - resultiere nicht automatisch eine gerechte Verteilung der Chancen zu deren Nutzung, da schon die Möglichkeiten zur Verwendung dieser Ressourcen individuell unterschiedlich verteilt sei (s.o.: 112).6 Stattdessen müsse explizit die Ebene der „actual freedoms“ in den Fokus genommen werden. Diese Freiheiten seien für die Verwirklichung individueller Interessen von größerer Bedeutung und deshalb als Indikator für die tatsächlichen Möglichkeiten zur Verfolgung eines für das Individuum als wertvoll erachteten Lebensweges besser geeignet.

[...]


1 Inwiefern von dem Utilitarismus als klar zu umreißenden Konstrukt gesprochen werden kann, muss allerdings alleine schon aufgrund der mitunter stark variierenden Konzeptionen und eventuellen Zusatzbedingungen und -annahmen infrage gestellt werden. Nicht zuletzt zeigt sich dies daran, dass die Utilitarismus-Kritik Sens im Vergleich zu der von Rawls Rückschlüsse zulässt, dass beide ein voneinander abweichendes Bild des Utilitarismus zeichnen. Rawls bezieht sich maßgeblich auf den sog. Klassischen Utilitarismus (vgl. Sidgwick….), in dem über die Maximierung des gesamtgesellschaftlichen Nutzenwertes hinaus keine Zielsetzung besteht. Sen scheint ein weiter gefasstes Verständnis darzulegen, dass auch Zusatzannahmen zulässt (Sen 1982: 4).

2 Zur Frage, inwiefern Gleichheit für Utilitaristen überhaupt eine Rolle spielt, siehe Sen (1979). Zusammengefasst kann dabei Sen zufolge Gleichheit nicht als moralischer Anspruch an eine gerechte Gesellschaft angesehen werden. Gleichheit kann nur unter speziellen Bedingungen und Zusatzannahmen überhaupt eine reale Bedeutung für Utilitaristen haben, meint Sen.

3 Allerdings haben Sens und Rawls' Vorstellungen von Gleichheit nicht deckungsgleich. Zudem verwendet Rawls im Grundsatz den Begriff „liberty“, während Sen von 'freedom' spricht. Ein ausführlicher Vergleich dessen, was beide darunter verstehen, wenn sie von Freiheit sprechen, kann hier jedoch mangels Platz nicht stattfinden. Generell sind für Rawls jedoch liberties Teil der primary goods, also nach Sens Maßgabe means of freedom. Zu rawlsscher Freiheit siehe beispielsweise Hart (1973).

4 Rawls schreibe solche erweiterten Konzepte jedoch nicht dem Utilitarismus zu, wie Kliemt (1992) betont; lediglich klassische und orthodoxe Konzepte fielen demnach unter diese Kategorie.

5 Damit verneint Sen die Sinnhaftigkeit der politischen Festlegung eines bestimmten Maßes von finanzieller und sozialer Absicherung einer Gruppe von Menschen, sofern sie nicht im Sinne eines Mindestmaßes verstanden wird, unterhalb dessen kein Individuum der Gruppe die Möglichkeit zur gerechten Verwirklichung seiner Ziele und Präferenzen hat. Alles darüber hinausgehende könnte als Verschwendung oder Falschverteilung aufgefasst werden, sofern allen Individuen das gleiche Maß an Gütern zur Verfügung gestellt wird.

6 Zur Antwort Rawls auf Sens Kritik der primary goods siehe Rawls 2001: 168ff. 9

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Genderspezifischer Ungleichheit. Martha Nussbaums Weiterentwicklung des „Capability“-Approaches
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Politikwissenschaft)
Note
1,3
Jahr
2015
Seiten
46
Katalognummer
V306085
ISBN (eBook)
9783668042278
ISBN (Buch)
9783668042285
Dateigröße
564 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Capability Approach, Martha Nussbaum, Amartya Sen, geschlechterspezifisch, genderspezifisch, Ungleichheit, Gleichheit
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Genderspezifischer Ungleichheit. Martha Nussbaums Weiterentwicklung des „Capability“-Approaches, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306085

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