Die Folgen der Globalisierung stellen sowohl nationale als auch internationale Institutionen im 21. Jahrhundert vor neue grenzübergreifende, komplexe Gefahren und Risiken. Besonders die enorme Zunahme an weltweiten infrastrukturellen und wirtschaftlichen Verflechtungen, sowie die damit verbundene Funktion von Großstädten als zentrale Standorte für international agierende Akteure, lässt auch unter anderem die EU als hoch entwickelter Wirtschaftsraum markant angreifbar werden. Exklusiv sind die Bekämpfung von terroristischen Angriffen eine schwer zu bewältigende Aufgabe – verschuldet durch das modernen Phänomen, dass bereits ein kleiner Personenkreis großen Schaden produzieren, damit massenmediale Wirkung und letztendlich internationalen Druck erzeugen kann. Die beiden Variablen, Erhöhung der Angreifbarkeit durch räumliche Nähe und die Möglichkeit von Anschlägen mit asymmetrischen Charakter, begünstigen die Umsetzung von terroristischen Handlungen.
Mit Beschluss des Vertrages von Maastricht 1992 wurde, neben der EWG und der ZBJI, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als Dritte Säule unter dem Dach der Europäischen Union verabschiedet. Dies hatte zur Folge, dass zum ersten mal die Terrorismusbekämpfung in der EU rechtlich gefasst wurde. Fortführend verabschiedete die Union 1996 im Vertrag von Amsterdam, den schrittweisen Ausbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) und nahm sich in diesem die Bekämpfung von terroristischen Gruppen als zentrales Ziel. Mit diesem Vertrag entstand ein Zielkonflikt zwischen der Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit innerhalb des RFSR. Besonders nach den Anschlägen am 11. September 2001 wird, aufgrund der illustrierten Verwundbarkeit von modernen Gesellschaften, eine einseitig begünstige Betonung der Sicherheitspolitik nach Innen, wie nach Außen deutlich.
Vor diesem Hintergrund untersucht diese Hausarbeit exemplarisch, ob die EU die Menschenrechte bei der Sicherheitspolitik ausreichend beachtet oder ob bisherige rechtliche Defizite zu Menschenrechtsverletzungen führten. Die Gewährleistung von allgemeinen Menschenrechten ist zentraler Bestandteil zur Legitimation der Institutionen der EU. Gegenstand dieser Untersuchung werden deshalb zentrale Elemente der EMRK sein, da ebenfalls alle Mitgliedsstaaten zum Beitritt in die Union die Konvention unterzeichnen müssen und sich der EuGH und das Gericht Erster Instanz (EuG) bei ihrer Rechtsprechung mehrfach auf diese bezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1. 1. Einführung
1.2. Aufbau
2. Europäische Menschenrechtskonvention
3. Terrorismusbekämpfung der EU vor 9/11
4. Terrorismusbekämpfung der EU seit 9/11
4.1. Definition „terroristische Handlung“
4.2. Europäischer Haftbefehl
4.3. Bekämpfung der Finanzierung
4.4. Zusammenarbeit mit den USA
5. Schlussbetrachtungen
6. Bibliographie
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht exemplarisch, ob die Europäische Union die Menschenrechte im Zuge ihrer Anti-Terror-Maßnahmen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausreichend beachtet oder ob rechtliche Defizite zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
- Analyse der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für die EU.
- Untersuchung der EU-Terrorismusbekämpfung vor und nach dem 11. September 2001.
- Kritische Beleuchtung von Maßnahmen wie dem Europäischen Haftbefehl und der Terrorismusfinanzierung.
- Evaluierung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit den USA unter menschenrechtlichen Aspekten.
Auszug aus dem Buch
1.1. Einführung
Die Folgen der Globalisierung stellen sowohl nationale als auch internationale Institutionen im 21. Jahrhundert vor neue grenzübergreifende, komplexe Gefahren und Risiken. Besonders die enorme Zunahme an weltweiten infrastrukturellen und wirtschaftlichen Verflechtungen, sowie die damit verbundene Funktion von Großstädten als zentrale Standorte für international agierende Akteure, lässt auch unter anderem die Europäische Union als hoch entwickelter Wirtschaftsraum markant angreifbar werden. Exklusiv sind die Bekämpfung von terroristischen Angriffen eine schwer zu bewältigende Aufgabe – verschuldet durch das modernen Phänomen, dass bereits ein kleiner Personenkreis großen Schaden produzieren, damit massenmediale Wirkung und letztendlich internationalen Druck erzeugen kann. Die beiden Variablen, Erhöhung der Angreifbarkeit durch räumliche Nähe und die Möglichkeit von Anschlägen mit asymmetrischen Charakter, begünstigen die Umsetzung von terroristischen Handlungen.
Mit Beschluss des Vertrages von Maastricht am 7. Februar 1992 wurde, neben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (ZBJI), die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als Dritte Säule unter dem Dach der Europäischen Union verabschiedet. Dies hatte zur Folge, dass zum ersten mal die Terrorismusbekämpfung der EU (EU) rechtlich gefasst wurde. Fortführend verabschiedete die Union am 2. Oktober 1996 im Vertrag von Amsterdam, welcher am 1. Mai 1999 in Kraft trat, den schrittweisen Ausbau des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) und nahm sich in diesem die Bekämpfung von terroristischen Gruppen als zentrales Ziel. Mit diesem Vertrag entstand ein Zielkonflikt zwischen der Gewährleistung von Sicherheit und Freiheit innerhalb des RFSR. Die EU hat sich bei der Bekämpfung des Terrorismus vorwiegend auf sicherheitspolitische Maßnahmen konzentriert und vernachlässigte vorher Maßnahmen zum Menschenrechtsschutz, welche integrativer Bestandteil effektiver Strategien zur Verringerung von terroristischer Gewalt sein sollten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Vorstellung der Problematik zwischen globalen Sicherheitsbedrohungen und dem Schutz von Grundrechten innerhalb der EU.
2. Europäische Menschenrechtskonvention: Erläuterung der Bedeutung und des rechtlichen Rahmens der EMRK für die Mitgliedsstaaten und die EU.
3. Terrorismusbekämpfung der EU vor 9/11: Historischer Rückblick auf die Anfänge der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit durch die TREVI-Gruppe und erste europäische Abkommen.
4. Terrorismusbekämpfung der EU seit 9/11: Analyse der verschärften Anti-Terror-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Grundrechte in vier spezifischen Handlungsfeldern.
5. Schlussbetrachtungen: Zusammenfassende Bewertung über die Notwendigkeit einer stärkeren menschenrechtlichen Verankerung in der europäischen Sicherheitsarchitektur.
6. Bibliographie: Auflistung der verwendeten Fachliteratur und Quellen.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Terrorismusbekämpfung, Menschenrechte, EMRK, Sicherheitspolitik, Europäischer Haftbefehl, Terrorismusfinanzierung, Grundrechte, 9/11, Rechtsstaatlichkeit, Internationale Zusammenarbeit, Antiterror-Maßnahmen, Europäischer Gerichtshof, Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen notwendigen Anti-Terror-Maßnahmen der Europäischen Union und der Einhaltung grundlegender Menschenrechte nach den Ereignissen des 11. Septembers 2001.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Definition von Terrorismus, den Europäischen Haftbefehl, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die sicherheitspolitische Kooperation mit den USA.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, kritisch zu hinterfragen, ob die EU bei der schnellen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention ausreichend beachtet hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine deskriptive Analyse und Auswertung existierender Verträge, Ratsbeschlüsse und rechtswissenschaftlicher Literatur durch.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Aufarbeitung der EU-Sicherheitspolitik vor 9/11 und eine detaillierte Prüfung konkreter Maßnahmen nach den Terroranschlägen hinsichtlich ihrer menschenrechtlichen Konformität.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Charakteristika sind EMRK, EU-Sicherheitspolitik, Grundrechtsschutz, Intergouvernementalismus und die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit.
Inwiefern beeinflusst der Europäische Haftbefehl die Rechte des Einzelnen?
Der Autor weist darauf hin, dass durch das beschleunigte Auslieferungsverfahren und die teils fehlende gegenseitige juristische Kontrolle das Risiko von Menschenrechtsverletzungen, etwa bei der Anwaltskonsultation, steigen kann.
Wie bewertet der Autor die Zusammenarbeit der EU mit den USA?
Die Kooperation wird ambivalent gesehen: Während sie sicherheitspolitisch als notwendig erachtet wird, warnt der Autor vor Defiziten beim Datenschutz und bei der Wahrung von Verfahrensrechten bei der Übermittlung von Daten an US-Behörden.
- Arbeit zitieren
- Daniel Drescher (Autor:in), 2013, Die europäische Bekämpfung des Terrorismus seit 9/11. Im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/306106