Das Internet ist für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen eine Bereicherung und Qualitätsverbesserung im Leben. Viele Internetseiten sind jedoch für behinderte Menschen nicht zugänglich. Genauso wie beim nicht behindertengerecht gebauten Bahnsteig, sind behinderte Menschen bei einigen Internetseiten auf die Hilfe von nicht behinderten Menschen angewiesen. Der Gesetzgeber hat diesen Missstand erkannt und deshalb das „Behinderten Gleichstellungsgesetz“ (BGG) geschaffen, in dem die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist. § 11 BGG legt fest, dass eine Rechtsverordnung zu erlassen ist, in der definiert wird, wie Träger der öffentlichen Gewalt ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen zu gestalten haben, damit diese barrierefrei sind. Diese Rechtsverordnung wurde „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz„ (BITV) genannt.
In dieser Diplomarbeit zeige ich zunächst Barrieren, auf die behinderte Menschen im Internet treffen. Die aus diesen Problemen entstandenen internationalen Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen werden ebenfalls beleuchtet. Der Werdegang der BITV wird in einem eigenen Kapitel behandelt. Hierzu führte ich ein Interview mit Alfons Törkel in Bonn, der maßgeblich an der Formulierung der BITV mitgewirkt hat. Zum Abschluss zeige ich, wie eine bestehende Internetpräsenz anhand von Anforderungen aus der BITV überprüft und geändert werden kann. Die Kapitel sind so angeordnet, dass sie vom Problem bis zur Lösung reichen.
Inhaltsverzeichnis
- Nutzung des Internets von Menschen mit Behinderungen
- Definition des Begriffes „Behinderung“
- Umfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
- Einteilung der Behinderungen
- Sehbehinderungen
- Hörbehinderungen
- Körperbehinderungen
- Lernbehinderungen
- Geistige Behinderungen
- Mythos „Otto Normaluser“
- Assistive Technologien für behinderte Menschen
- Hilfsmittel für sehbehinderte und blinde Menschen
- Vorlesesoftware
- Bildschirmlupe
- Braillezeile
- Hilfsmittel für behinderte Menschen mit motorischen Störungen
- Spracheingabe
- Touchpad
- Trackball
- Internetbarrieren
- Frames
- Zeichengröße
- Alternative Beschreibungen
- Grafiken
- Nicht persistente Navigation
- Tabindex
- Tabellen
- Layoutraster/Layouttabellen
- Formulare
- Linkversammlungen
- Geräteabhängige Eingabegeräte
- Accesskeys definieren
- Unverständliche Sprachausgabe
- Akronyme
- PopUp-Fenster
- Eingebettete Objekte
- Java
- Automatische Weiterleitung
- Nur Textdarstellung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Barrierefreiheit im Internet und der BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz). Das Ziel der Arbeit ist es, die Herausforderungen für behinderte Menschen im Internet zu beleuchten, die Entstehungsgeschichte der BITV aufzuzeigen und anhand eines Beispiels zu demonstrieren, wie eine bestehende Internetpräsenz nach den Anforderungen der BITV überprüft und angepasst werden kann.
- Barrieren im Internet für Menschen mit Behinderungen
- Entwicklung und Entstehung der BITV
- Anforderungen der BITV für barrierefreie Internetpräsenzen
- Praktische Umsetzung der BITV-Anforderungen
- Bedeutung von Assistivtechnologien für Menschen mit Behinderungen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel widmet sich der Nutzung des Internets durch Menschen mit Behinderungen. Es definiert den Begriff „Behinderung“, präsentiert Ergebnisse einer Umfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und kategorisiert verschiedene Behinderungsformen. Außerdem wird der Mythos des „Otto Normalusers“ kritisch beleuchtet.
Das zweite Kapitel beleuchtet assistive Technologien, die Menschen mit Behinderungen bei der Internetnutzung unterstützen. Es werden Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde sowie für Menschen mit motorischen Störungen vorgestellt.
Das dritte Kapitel beschreibt verschiedene Internetbarrieren, die für Menschen mit Behinderungen zu Schwierigkeiten führen. Es analysiert Frames, Zeichengröße, alternative Beschreibungen, Grafiken, nicht persistente Navigation, Tabindex, Tabellen, Layoutraster, Formulare, Linkversammlungen, Geräteabhängige Eingabegeräte, Accesskeys, Sprachausgabe, Akronyme, PopUp-Fenster, eingebettete Objekte, Java, automatische Weiterleitung und die ausschließliche Textdarstellung.
Schlüsselwörter
Barrierefreiheit, BITV, Internet, Behinderung, Assistive Technologien, Webdesign, Inklusion, Behindertengleichstellungsgesetz, Frames, Grafiken, Navigation, Formulare, Accesskeys, Sprachausgabe, Akronyme, PopUp-Fenster, Java, Automatische Weiterleitung, Nur Textdarstellung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die BITV?
Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ist eine Rechtsverordnung, die festlegt, wie Internetauftritte öffentlicher Stellen gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Welche Barrieren gibt es für behinderte Menschen im Internet?
Typische Barrieren sind fehlende Alternativtexte für Grafiken, eine schlechte Tastaturbedienbarkeit, zu geringe Kontraste, unverständliche Sprachausgaben oder die Nutzung von Frames.
Was sind assistive Technologien?
Assistive Technologien sind Hilfsmittel wie Screenreader (Vorlesesoftware), Braillezeilen für Blinde oder spezielle Eingabegeräte für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Warum ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wichtig?
Das BGG bildet die gesetzliche Grundlage für die Barrierefreiheit in Deutschland. Es schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen und gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben müssen.
Wie kann man eine Webseite auf Barrierefreiheit prüfen?
Dies erfolgt durch automatisierte Test-Tools und manuelle Prüfungen anhand der BITV-Anforderungen, wobei Aspekte wie Struktur, Navigation und Inhaltszugänglichkeit bewertet werden.
Wer muss die BITV-Anforderungen umsetzen?
Primär sind Träger der öffentlichen Gewalt (Behörden, Ministerien) gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei nach BITV zu gestalten.
- Quote paper
- Andreas Petrausch (Author), 2003, Die BITV - Von der Entwicklung bis zur Anwendung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30615