Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland und ihre Finanzierung


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der BRD seit 1945

3. Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
3.1 Der Intendant
3.2 Der Rundfunkrat
3.3 Der Verwaltungsrat
3.4 Organisationsstruktur der ARD

4. Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

5. Aktuelle Debatte über eine Gebührenerhöhung

6. Fazit

Anhang:

Bibliographie

Zeitungsartikel:
- Hornig, Frank; Rosenbach, Marcel; Tuma, Thomas: Die Versorgungs-Lücke
- Huber, Joachim: „Unseriös“
- Kotsch, Ralph: „Eine Ablehnung wird Folgen haben“
- Niederstadt, Jenny: Üppiger Inflationsausgleich
- o.V.: Keinen Euro mehr
- o.V.: Streit um höhere Rundfunkgebühren
- Rosenbach, Marcel: Der Gebühren-Zähler
- Siebenhaar, Hans-Peter: Krankes System
- Siebenhaar, Hans-Peter: RTL fordert werbefreie öffentliche Sender

1 Einleitung

Jeder Haushalt in Deutschland, der ein Radio oder einen Fernseher besitzt, empfängt sie und muss sie auch bezahlen: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme.

Es kommt nicht darauf an, ob man die öffentlich-rechtlichen Programme regelmäßig sieht oder hört, ob man gern Volksmusiksendungen oder die Fußball-Bundesliga verfolgt, sondern nur darauf, ob man die öffentlich-rechtlichen Sendungen theoretisch empfangen kann.

Es stellt sich also fast jedem Deutschen die Frage: Was bezahle ich da eigentlich? Was also verbirgt sich hinter den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland? Der Beantwortung dieser Fragen soll sich diese Hausarbeit widmen. Um die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstehen zu können, werde ich im Rahmen der Hausarbeit zunächst auf die Geschichte seit dem zweiten Weltkrieg und die Organisationsstrukturen der Rundfunkanstalten eingehen.

Danach werde ich die Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks beleuchten. Was steckt hinter der Idee eines gebührenfinanzierten Rundfunks in Deutschland? Ist diese Form heute noch zeitgemäß? Werden die privaten Rundfunkanstalten dadurch nicht benachteiligt? Was müssen die Öffentlich-rechtlichen dafür leisten?

Zum Schluss möchte ich noch auf die aktuelle Debatte über eine erneute Erhöhung der Rundfunkgebühren eingehen. Wer ist für, wer gegen eine solche Erhöhung? Und vor allem: Warum? Wird jeder deutsche Haushalt statt der bisher erhobenen 16,15 Euro im Monat mehr als 18 Euro bezahlen müssen?

2 Geschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der BRD seit 1945

Schon vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Kapitulation des Dritten Reichs am 8. Mai 1945 konnte der Großteil der deutschen Bevölkerung keinen Rundfunk mehr empfangen, weil die meisten Sendeanlagen zerstört waren. Nach dem Einmarsch der alliierten Truppen war es den Deutschen verboten eigene Rundfunkprogramme auszustrahlen. Die Besatzungsmächten übernahmen die wenigen noch intakten Sender.[1]

Bereits am 4. Mai 1945, also vier Tage vor der Kapitulation, nahmen die Briten den Betrieb der Rundfunkstation Hamburg, die sie soeben eingenommen hatten, wieder auf. Die Amerikaner folgten am 12. Mai mit Radio München und einen Tag später starteten auch die Sowjets ihren Militärsender in Berlin. Die Aufgabe dieser Sender war zunächst die reine Nachrichtenübermittlung, weil mangels Papier keine Zeitungen gedruckt werden konnten. Die Bevölkerung konnte deshalb nur per Rundfunk über Entscheidungen der Besatzungsmächte informiert werden. Außerdem sollte der Rundfunk zur Entnazifizierung der Deutschen beitragen.[2]

Die Briten nahmen ihr heimisches Rundfunksystem als Vorbild und installierten eine zentrale Rundfunkstation in ihrer Besatzungszone: Radio Hamburg. Daraus entstand später der Nordwestdeutsche Rundfunk. In der Französischen Zone gab es ab 1946 zwei Rundfunksender: Den Südwestfunk in Baden-Baden und das Saarbrücker Radio. Die Amerikaner gründeten für jedes von ihnen besetzte Bundesland eine eigene Station: Radio München für Bayern, Radio Frankfurt für Hessen, Radio Stuttgart für Württemberg-Baden und Radion Bremen.[3]

Nach und nach wurden immer mehr deutsche Mitarbeiter bei den Sendern eingestellt und auch das Programm wurde vielseitiger. Die West-Alliierten überwachten zwar zunächst die Berichterstattung, zogen sich dann aber langsam zurück. Schon 1946 ernannte man den ersten deutschen Intendanten bei Radio Frankfurt.[4]

Die vollständige Übergabe des Rundfunk an deutsche Verantwortliche verzögerte sich aber, weil den zuständigen deutschen Landespolitikern ein Rundfunksystem vorschwebte, das dem der Weimarer Republik stark ähnelte und in dem die Politik Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung gehabt hätte. Das lehnten die Besatzungsmächte kategorisch ab und erließen stattdessen Richtlinien zur Programmgestaltung, die zur Ausgewogenheit, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichteten.[5]

Man einigte sich dann auf die vom Staat unabhängige Form der „Anstalt des Öffentlichen Rechts“. Diese sollten sich selbst verwalten und von Aufsichtsgremien kontrolliert werden, denen verschiedene gesellschaftliche Gruppen angehören.[6]

Sehr früh erkannten die einzelnen Landesrundfunkanstalten die Notwendigkeit einer bundesweiten Zusammenarbeit, die sich daraus ergab, dass die Landesrundfunkanstalten unterschiedlich groß und finanzstark waren. Deshalb kam es am 5. Juni 1950 zur Gründung der „Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschalnds (ARD)“. Mitglieder waren die zur Zeit der Gründung bestehenden sechs Landesrundfunkanstalten. Bis 1990 stießen auch die drei neugegründeten Landesrundfunkanstalten hinzu.[7]

Die ARD war „ein lockerer Zusammenschluss ohne eigene Rechtspersönlichkeit“[8]. Das hatte zwei Gründe: Erstens sollten Ähnlichkeiten mit der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft im Dritten Reich unbedingt vermieden werden und zweitens wollten die einzelnen Rundfunkanstalten so wenig Souveränität wie möglich an die ARD verlieren.[9]

[...]


[1] vgl. Diller, Ansgar: Rundfunkgeschichte. in: ARD und ZDF (Hrsg.): Was Sie über Rundfunk wissen sollten. Materialien zum Verständnis eines Mediums. Berlin: VISTAS Verlag. 1997. Seite 331 – 363. Seite 331.

[2] vgl. ebd. Seite 331.

[3] vgl. ebd. Seite 332.

[4] vgl. Diller, Ansgar: Rundfunkgeschichte. Seite 332-333.

[5] vgl. ebd. Seite 333-335.

[6] vgl. ebd. Seite 335.

[7] vgl. Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Band 2. Rundfunk. Teil 1. Konstanz: UVK Medien. 1998. Seite 212-213.

[8] ebd. Seite 213.

[9] vgl. Stuiber, Heinz-Werner: Medien in Deutschland. Band 2. Rundfunk. Teil 1. Seite 212-213.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland und ihre Finanzierung
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (Institut für Kommunikationswissenschaften)
Veranstaltung
Medienkunde
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
19
Katalognummer
V30660
ISBN (eBook)
9783638318648
ISBN (Buch)
9783656524847
Dateigröße
459 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rundfunkanstalten, Deutschland, Finanzierung, Medienkunde
Arbeit zitieren
Philipp Vetter (Autor:in), 2004, Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland und ihre Finanzierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/30660

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