In unserem Referat stand die Sicherungsverwahrung in Verbindung mit der Menschenwürde bzw. den Menschenrechten im Fokus. Es stellt sich sofort die Frage, ob man Straffällige, obwohl sie ihre Straftaten bereits verbüßt haben, in Sicherungsverwahrung bringen kann. Die Verwahrung dient als Präventivfunktion für die Gesellschaft.
Darf ein Mensch eingesperrt werden, nur weil die Gefahr bestehen könnte, dass er weitere Straftaten begeht? Darf einem Menschen die Chance genommen werden, eingegliedert in unserer Gesellschaft zu leben, nur weil manche Inhaftierte nach der Entlassung erneut Straftaten begangen haben? Kann es nicht sein, dass eine intensivtherapeutische Behandlung ausreicht? Ist es ethisch und moralisch vertretbar, Menschen eingesperrt zu lassen?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Menschenwürde und Menschenrechte
Wie ist die Verbindung zur sozialen Arbeit?
Sicherungsverwahrung
Wie ist hier die Verbindung zur sozialen Arbeit?
Poststruktualistische Ethik bezogen auf Judith Butler i. V. m. dem Fallbeispiel Klaus A.
Fallbeispiel
Schluss
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die ethischen Dilemmata der Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung von Menschenwürde, Menschenrechten und poststrukturalistischen Ansätzen, wobei die Rolle der Sozialen Arbeit in diesem Spannungsfeld analysiert wird.
- Menschenwürde und grundlegende Menschenrechte im Kontext des Justizvollzugs
- Das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit
- Juristische und ethische Rahmenbedingungen der Sicherungsverwahrung
- Anwendung poststrukturalistischer Ethik nach Judith Butler am Fallbeispiel
- Kritische Analyse von Prognoseentscheidungen und Stigmatisierung
Auszug aus dem Buch
Poststruktualistische Ethik bezogen auf Judith Butler i. V. m. dem Fallbeispiel Klaus A.
Die Iteration bezeichnet, dass gleiche Situationen immer ein bisschen anders sind, beurteilt und bewertet werden. Jedes Individuum hat eine andere Wahrnehmung, aber oft gleichen sich die verschiedenen Wahrnehmungen an und es wird als gleich angesehen. Die Wahrnehmung kann variieren, da jeder Mensch andere Interessen, Gefühle oder Stimmungen hat. Der Begriff Differenzen bedeutet, die Summe der Wahrnehmung soll in einen Kontext gesetzt werden. Es soll nicht nur die gegenwärtige Situation betrachtet werden, sondern auch die Zukunft. Wichtig für ein Subjekt ist, dass es ein räumlich und zeitlich bestimmtes Wesen ist, das sich im Denken zu sich selbst verhält, also ein Selbstbewusstsein hat. Bezogen auf das Fallbeispiel (siehe unten) meint der Subjektbegriff, dass Klaus von dem Sacharbeiter und dem zuständigen Arzt als potenziell gefährlicher Straftäter betitelt wird. Diese Position ist festgeschrieben und behält er somit. Auf der anderen Seite, bekommt Klaus den Subjektbegriff, des liebenden Großvaters. In dem Video, wo über Klaus berichtet wird, wird gezeigt, dass er einen Altar in seinem Zimmer aufgebaut hat. Hier stehen zum Beispiel Fahrkarten, Kuscheltiere und Fotos. Ein Subjektbegriff mit Hilfe von anderen Individuen gegeben, nur dann kann er zugeschrieben werden.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Thematik der Sicherungsverwahrung und deren ethische sowie moralische Hinterfragung im Kontext der Menschenrechte.
Menschenwürde und Menschenrechte: Theoretische Auseinandersetzung mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde und den Spannungen zwischen juristischen Definitionen und gesellschaftlicher Stigmatisierung.
Wie ist die Verbindung zur sozialen Arbeit?: Analyse des Berufsethos der Sozialen Arbeit und der Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte in der Betreuung von Klienten.
Sicherungsverwahrung: Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Ziele der Sicherungsverwahrung sowie der Rolle des Sachverständigengutachtens.
Wie ist hier die Verbindung zur sozialen Arbeit?: Untersuchung des „doppelten Mandats“ zwischen Hilfe und Kontrolle bei der Arbeit mit Sicherungsverwahrten.
Poststruktualistische Ethik bezogen auf Judith Butler i. V. m. dem Fallbeispiel Klaus A.: Anwendung philosophischer Begriffe wie Iteration und Subjektbegriff auf die Wahrnehmung eines Straftäters.
Fallbeispiel: Konkrete Betrachtung des Falles Klaus A. und Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Schutz der Gesellschaft und dem Recht auf Freiheit.
Schluss: Zusammenfassende Betrachtung der ethischen Dilemmata und der moralischen Abwägung zwischen Gesellschaftsschutz und Resozialisierungschancen.
Schlüsselwörter
Sicherungsverwahrung, Menschenwürde, Menschenrechte, Soziale Arbeit, Ethik, Poststrukturalismus, Judith Butler, Stigmatisierung, Resozialisierung, Klaus A., Fallbeispiel, Hilfe und Kontrolle, Sachverständigengutachten, Rechtsanspruch, Strafvollzug
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die ethische Vertretbarkeit der Sicherungsverwahrung und beleuchtet diese unter dem Blickwinkel der Menschenrechte sowie der professionellen ethischen Standards der Sozialen Arbeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Konflikt zwischen Gesellschaftsschutz und individuellen Freiheitsrechten, der Bedeutung der Menschenwürde sowie der Anwendung poststrukturalistischer Theorien auf die soziale Stigmatisierung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, das Dilemma der Sicherungsverwahrung zu durchleuchten und aufzuzeigen, wie unterschiedliche ethische Perspektiven die Beurteilung von Straffälligen beeinflussen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine theoretische Analyse ethischer und rechtlicher Grundlagen, ergänzt durch eine diskursive Aufarbeitung eines konkreten Fallbeispiels (Klaus A.).
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung der Menschenwürde, die Rolle der Sozialen Arbeit im Justizvollzug sowie die Analyse der Sicherungsverwahrung durch die poststrukturalistische Brille.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Menschenwürde, Sicherungsverwahrung, Soziale Arbeit, doppeltes Mandat, Iteration, Subjektbegriff und Resozialisierung.
Warum wird das Fallbeispiel Klaus A. als zentraler Bezugspunkt gewählt?
Klaus A. dient als illustratives Beispiel, um die Theorie der „Subjektbegriffe“ zu verdeutlichen: Er wird einerseits als gefährlicher Täter, andererseits als liebender Großvater wahrgenommen.
Welche Rolle spielt das Gutachten im Kontext der Sicherungsverwahrung?
Das Gutachten ist entscheidend für die Prognose über das künftige Legalverhalten und damit für die Freiheit des Individuums, steht jedoch aufgrund mangelnder Transparenz und Zeitdrucks in der Kritik.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich des Dilemmas?
Die Autorin stellt fest, dass es keine einfache Lösung gibt, da die moralische Abwägung zwischen dem Schutz der Gesellschaft und dem Recht auf ein freies Leben ein offenes Dilemma bleibt.
- Arbeit zitieren
- Saskia Krüger (Autor:in), 2015, Sicherungsverwahrung. Ein Fallbeispiel aus ethischer Perspektive, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307385