Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach Sächsischer Kommunalhaushaltsverordnung. Sie stellt dazu Doppik (SächsKomHVO-Doppik) und HGB hinsichtlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 gegenüber.
Die Arbeit ist so aufgebaut, dass anfänglich vorgestellt wird, wann eine Eröffnungsbilanz im kommunalen Bereich in Sachsen aufzustellen ist und in welche Bestandteile sie sich gliedert (Kapitel 2). Anschließend werden die Buchführungsvor-schriften nach SächsKomHVO und HGB untersucht (Kapitel 3). In den darauffolgen-den Kapiteln (Kapitel 4 und 5) werden die Grundlagen zu den Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach SächsKomHVO und HGB unterschieden.
Ziel der Arbeit ist der ausführliche Vergleich bestimmter Bilanzansatz- und Bilanzbewertungsvorschriften für die kommunale Eröffnungsbilanz und Bilanz nach dem Handelsrecht entlang der handelsrechtlichen Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB (Kapitel 6). Aufgrund des Umfanges werden die Vorschriften für Ergebnis- und Finanzrechnung nicht weiter erläutert. Richtlinien des SMI zur Erfassung und Bewertung einzelner Sachverhalte für die Eröffnungsbilanz werden in diese Arbeit einfließen. Abschließend wird ein Fazit abgeleitet (Kapitel 7).
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Anlass und Aktualität der Arbeit
- Eröffnungsbilanz
- Pflicht zur Aufstellung
- Gliederung
- Anhang
- Rechenschaftsbericht
- Prüfung
- Offenlegung
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach SächsKomHVO-Doppik und HGB
- Grundlagen des Ansatzes nach SächsKomHVO-Doppik und HGB
- Inventur und Inventar
- Wirtschaftliches Eigentum
- Inventurerleichterungen
- Kommunale Besonderheiten
- Grundlagen der Bewertung nach SächsKomHVO-Doppik und HGB
- Bewertungsgrundsätze
- Wertbegriffe und Bewertungsmaßstäbe
- Bewertungsvereinfachungsverfahren
- Bilanzierung
- Bilanzierung des Vermögens
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
- Vorräte
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Liquide Mittel
- Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
- Bilanzierung der Schulden
- Eigenkapital
- Sonderposten für Investitionszuwendungen
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten
- Bilanzierung des Vermögens
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Gegenüberstellung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach Sächsischer Kommunalhaushaltsverordnung Doppik (SächsKomHVO-Doppik) und HGB hinsichtlich der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013. Die Arbeit analysiert die Unterschiede zwischen den beiden Rechnungslegungssystemen und zeigt die Besonderheiten der kommunalen Bilanzierung auf.
- Die Umstellung von der Kameralistik zur kommunalen Doppik und die damit verbundenen Herausforderungen für die Kommunen
- Die Unterschiede zwischen den Ansatz- und Bewertungsvorschriften der SächsKomHVO-Doppik und des HGB
- Die Bedeutung der Eröffnungsbilanz für die kommunale Finanzplanung und -steuerung
- Die Auswirkungen der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz auf die Abschreibungen und den Haushaltsausgleich
- Die besonderen Anforderungen der kommunalen Bilanzierung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Notwendigkeit der Umstellung von der Kameralistik zur Doppik und erklärt die zentralen Ziele dieser Reform. Anschließend werden die wichtigsten Bestandteile des doppischen Haushaltsplans und die Grundlagen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach SächsKomHVO-Doppik und HGB erläutert. Die einzelnen Kapitel betrachten die Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden im Detail, wobei die Unterschiede zwischen der SächsKomHVO-Doppik und dem HGB sowie die spezifischen Besonderheiten der kommunalen Bilanzierung herausgestellt werden.
Schlüsselwörter
Kommunale Doppik, SächsKomHVO-Doppik, HGB, Eröffnungsbilanz, Ansatz- und Bewertungsvorschriften, Vermögensgegenstände, Schulden, Inventur, Bewertungsgrundsätze, kommunale Bilanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen SächsKomHVO-Doppik und HGB?
Die Arbeit vergleicht die spezifischen kommunalen Ansatz- und Bewertungsvorschriften Sachsens mit den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB.
Was ist eine kommunale Eröffnungsbilanz?
Eine Bilanz, die zum Zeitpunkt der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik (in Sachsen zum 01.01.2013) aufgestellt werden muss.
Welche Vermögenswerte werden in der Bilanz berücksichtigt?
Dazu gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen (wie Infrastruktur), Finanzanlagen, Vorräte und liquide Mittel.
Welche Rolle spielen Inventurerleichterungen?
Die Arbeit untersucht, welche Erleichterungen bei der Erfassung des kommunalen Vermögens im Vergleich zum HGB zulässig sind.
Was sind kommunale Besonderheiten bei der Bilanzierung?
Besonderheiten ergeben sich zum Beispiel bei der Bewertung von Infrastrukturvermögen oder Sonderposten für Investitionszuwendungen.
- Quote paper
- Doreen Hildebrand (Author), 2015, Gegenüberstellung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach Sächsischer Kommunalhaushaltsverordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307471