Das Urheberrecht wird in der Betrachtung von Werken aus der Fotografie stets auf neue rechtliche Prüfungen gestellt. Durch die technischen Innovationen dieses Mediums, steht heutzutage vielen Menschen eine Kamera zur Verfügung und so auch die Möglichkeit Fotografien anzufertigen und diese zu veröffentlichen.
Da hierbei der Schöpfungsanspruch, zum Beispiel gegenüber der Malerei, oftmals deutlich geringer ausfällt, sind Urheberrechtsunstimmigkeiten beinahe vorprogrammiert.
Bevor nachfolgend konkreter aus spezifische Fallbeispiele und Urteile aus dem Bereich der Urheberrechtsverletzungen der Fotografie eingegangen wird, sollten vorab einige relevante Begriffe voneinander abgegrenzt werden.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- 1. EINLEITUNG
- Bearbeitung und Umgestaltung
- Freie Benutzung
- 2. NACHGESTELLTE BILDER
- TV-Man (Az. 12 O 34/05)
- Freiburger Münster
- Zusammenfassung dieser beiden Entscheidungen
- 3. BEUYS-RECHTSSTREIT ZUR AUSSTELLUNG IM SCHLOSS MOYLAND
- Vorgeschichte
- Urteil des LG Düsseldorf
- Letzte Instanz: Urteil des Bundesgerichtshof
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Urheberrecht in der Fotografie und untersucht, wie die Bearbeitung und Umgestaltung von Fotografien im Kontext des Urheberrechts zu bewerten sind. Insbesondere werden drei Fallbeispiele herangezogen, um die rechtlichen Aspekte der Nachstellung von Fotografien zu beleuchten.
- Das Urheberrecht in der Fotografie
- Bearbeitung und Umgestaltung von Fotografien
- Freie Benutzung von fotografischen Werken
- Rechtliche Aspekte der Nachstellung von Fotografien
- Fallbeispiele aus der Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Kapitel 1: Einleitung
Die Einleitung führt in die Thematik des Urheberrechts in der Fotografie ein und stellt die Relevanz des Themas in der heutigen Zeit heraus, da durch die einfache Verfügbarkeit von Kameras viele Menschen die Möglichkeit haben, Fotografien anzufertigen und zu veröffentlichen. Des Weiteren werden die Begriffe „Bearbeitung und Umgestaltung“ sowie „Freie Benutzung“ definiert und voneinander abgegrenzt. - Kapitel 2: Nachgestellte Bilder
In diesem Kapitel werden zwei Fälle aus der Rechtsprechung vorgestellt, in denen es um die Frage ging, ob die Nachstellung eines fotografischen Werkes eine unfreie Bearbeitung darstellt. Im Fall „TV-Man“ wurde die Werbeagentur wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt, da sie ein Foto nachgestellt hatte, das an die Fotografie des Fotografen Jan Jindras erinnerte. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass es sich um eine unfreie Bearbeitung handelte, da die Werbeagentur die wesentlichen Merkmale des Originalfotos übernommen hatte. Im Fall „Freiburger Münster“ hingegen wurde eine Klage des Fotografen Karl-Heinz Raach gegen eine Fotografin abgewiesen, die eine ähnliche Aufnahme des Freiburger Münsters veröffentlicht hatte. Das Gericht entschied, dass die Aufnahme des Freiburger Münsters als Motiv kein schützenswertes Lichtbildwerk darstelle.
Schlüsselwörter (Keywords)
Das Urheberrecht in der Fotografie, Bearbeitung und Umgestaltung, freie Benutzung, Nachstellung von Fotografien, Fallbeispiele, TV-Man, Freiburger Münster, Beuys-Rechtsstreit, Schöpfungsanspruch, Lichtbildwerk, schützenswerte Merkmale, urheberrechtliche Schutzfähigkeit.
- Arbeit zitieren
- Sophie Z. (Autor:in), 2015, Bearbeitung von Fotografien. Fotografien als Bearbeitung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307720