Durch das Ende des Kalten Krieges und die Ablösung der klassischen Landesverteidigungspolitik durch massive Zunahme von internationalen Einsätzen friedenserzwingender sowie friedenserhaltender Art, sieht sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem signifikanten Wandel der eigenen Sicherheitspolitik konfrontiert. Dies hat auch eine Transformation der deutschen Streitkräfte zur Folge, die angesichts der neuen Herausforderungen einer stetigen Modernisierung und Anpassung bedürfen.
Aufgrund der fortlaufenden Automatisierung und Digitalisierung des Gefechtsfeldes spielen unbemannte, auf Distanz kämpfende Systeme, u.a. Kampfdrohnen, eine immer größere Rolle innerhalb moderner Streitkräfte. Ein technischer Fortschritt, dem sich die Bundesrepublik nicht verschließen kann. Dementsprechend plant die Bundesregierung die Beschaffung von unbemannten Kampfdrohnen für die Bundeswehr.
Der Einsatz solcher Systeme ist rechtlich jedoch nicht unumstritten. Das Humanitäre Völkerrecht aber auch die deutsche Verfassung stellen an Waffensysteme und Streitkräfte verschiedene Bedingungen, bevor sie in einen Konflikt entsendet und auf dem Gefechtsfeld eingesetzt werden können. Um die Glaubwürdigkeit eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates, der sich den Vorgaben des internationalen Rechts verbunden fühlt, zu behalten, ist es für Deutschland absolut notwendig, die Erfüllung dieser Bedingung vor der Beschaffung dieser neuen Systeme zu prüfen.
Diese Arbeit prüft das System „Kampfdrohne“ auf ihre völker- und verfassungsrechtliche Konformität, mit dem Ziel, die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen Kampfdrohnen beschafft und eingesetzt werden dürfen?
Diese Arbeit wurde am Zentrum für internationale Studien der Technischen Universität Dresden als Masterarbeit zur Erlangung des Titels „Master of Arts in International Relations“ im Sommer 2014 angenommen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Ziele und Vorgehensweise
1. Forschungsgegenstand und der Arbeitsrahmen
2. Inhalte
B. Völkerrechtlicher Teilbereich
I. Die allgemeine Einordnung der UCAV in das HVR
1. Eingrenzung der Kategorien
2. Einordnung UCAV
3. Einordnung der Bodenstationen und des Bedienpersonals
4. Zwischenergebnis
II. Die Überprüfung des UCAV auf die HVR-Konformität
1. Der Unterscheidungsgrundsatz
2. Vorsichtsmaßnahmen beim Angriff
3. Heimtücke
4. Gefangennahme, hors de combat
5. Zwischenergebnis
III. Gezielte Tötungen in bewaffneten Konflikten
1. Die gezielten Tötungen und das Völkerrecht
2. Gezielte Tötungen in bewaffneten Konflikten
3. Zwischenergebnis
IV. UCAV-Wirkung auf den Anwendungsbereich des HVR
1. Internationale bewaffnete Konflikte
2. Nicht-internationale bewaffnete Konflikte
3. Zwischenergebnis
V. Ergebnis völkerrechtliche Untersuchung
C. Verfassungsrechtlicher Teilbereich
I. Der Parlamentsvorbehalt und das Parlamentsbeteiligungsgesetz
1. Rang und Ausführung des Parlamentsvorbehalts
2. Das ParlBG und weitere Entscheidungen des BVerfG
3. Das Grundmotiv des Parlamentsvorbehalts
II. Die verfassungsrechtliche Lage bei der Entsendung von UCAV
1. Bewaffnung und militärisch-organisatorische Einordnung
2. Einsatz von UCAV ohne Personal im Kampfgebiet
III. Ergebnis verfassungsrechtliche Untersuchung
D. Gesamtergebnis, Empfehlung
I. Einzelergebnisse
1. Technik
2. Taktik
3. Beschaffung und Entsendung nach dem nationalen Recht
II. Empfehlungen
1. Beschaffung und Unterstellung
2. Bewaffnung, technische Ausstattung
3. Stationierungen, Personal
4. Entsendungen
5. Taktischer Einsatz
Anhang A
Technischer Teil
1. UCAV Predator
2. Bewaffnung und Ausstattung
3. Wirkung im Ziel
4. Einsatzprinzip
5. Optrosensorische Fähigkeiten
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die völker- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beschaffung und des Einsatzes von unbemannten Kampfluftfahrzeugen (UCAV) durch die Bundesregierung, insbesondere im Kontext ihrer Teilnahme an bewaffneten Konflikten. Ziel ist es, zu klären, unter welchen Bedingungen der Einsatz deutscher Drohnen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und dem Grundgesetz steht.
- Völkerrechtliche Einordnung von UCAV und HVR-Konformität
- Rechtliche Analyse der gezielten Tötung in bewaffneten Konflikten
- Verfassungsrechtliche Prüfung der parlamentarischen Kontrolle und des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
- Klassifizierung von UCAV als Luftfahrzeuge und Waffensysteme
- Einfluss der Distanzkriegsführung auf den räumlichen Anwendungsbereich des humanitären Völkerrechts
Auszug aus dem Buch
Die gezielten Tötungen und das Völkerrecht
Eine einheitliche Legaldefinition für gezielten Tötungen existiert im Völkerrecht nicht. Jedoch lassen sich anhand der Praxis einige gemeinsame Elemente ableiten, die zu einer Definition führen könnten. Diese sind: die Absicht der Tötung (Vorsatz), eine gezielte Auswahl einer oder mehreren Personen als Ziel der Tötung, Tötung außerhalb des Gewahrsams und, um eine völkerrechtliche Relevanz zu entwickeln, die völkerrechtliche Zurechenbarkeit zum Täter. Demnach liegt eine gezielte Tötung vor, wenn ein Völkerrechtssubjekt vorsätzlich eine oder mehrere Personen, die sich nicht in seinem Gewahrsam befinden, nach bestimmten Kriterien auswählt, um tödliche Gewalt gegen sie einzusetzen.
Fraglich ist, welche völkerrechtlichen Vorschriften zur Anwendung kommen. Gezielte Tötungen berühren den Anwendungsbereich der Menschenrechte und des HVR. Sofern sie nicht kollidieren, kommen beide Rechtsbereiche zur Anwendung. Die Menschenrechte regeln jedoch das Recht auf Leben als lex generalis. Wenn also die gezielten Tötungen in einem bewaffneten Konflikt stattfinden, ist bei einer Kollision grundsätzlich das HVR als lex specialis einschlägig. Wenn das lex specialis überhaupt keine Regelung für einen Sachverhalt vorsieht, ist der Rückgriff auf die Regelungen der Menschenrechte angebracht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die sicherheitspolitische Notwendigkeit sowie die ethischen und rechtlichen Bedenken bei der Beschaffung von Kampfdrohnen.
B. Völkerrechtlicher Teilbereich: Untersuchung der völkerrechtlichen Konformität von UCAV, deren Status als Waffensystem sowie die Zulässigkeit gezielter Tötungen und die räumliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs des HVR.
C. Verfassungsrechtlicher Teilbereich: Analyse der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von UCAV, insbesondere im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt und das Parlamentsbeteiligungsgesetz.
D. Gesamtergebnis, Empfehlung: Zusammenfassung der rechtlichen Erkenntnisse mit konkreten Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung zur rechtssicheren Beschaffung und taktischen Nutzung von UCAV.
Schlüsselwörter
Kampfdrohnen, UCAV, humanitäres Völkerrecht, Parlamentsvorbehalt, Bundeswehr, gezielte Tötungen, bewaffneter Konflikt, Kriegsführung auf Distanz, Völkerrecht, Parlamentsbeteiligungsgesetz, Waffenwirkung, Unterscheidungsgrundsatz, Einsatz von Streitkräften, Neutralitätsrecht, Kollateralschäden.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die völker- und verfassungsrechtlichen Herausforderungen, die sich bei der Beschaffung und dem Einsatz von unbemannten Kampfdrohnen (UCAV) durch die Bundeswehr ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Klassifizierung von UCAV im Völkerrecht, der Einhaltung von Schutzgrundsätzen im bewaffneten Konflikt und der parlamentarischen Kontrolle nach dem deutschen Grundgesetz.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?
Es soll geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen des Völker- und Verfassungsrechts der Einsatz deutscher UCAV in bewaffneten Konflikten zulässig ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor führt eine umfassende rechtsanalytische Untersuchung durch, die sich auf bestehende völkerrechtliche Verträge, Grundgesetz-Kommentare und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stützt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine völkerrechtliche Analyse (IUS in Bello) und eine verfassungsrechtliche Prüfung, die sowohl die technische Einordnung der Drohnen als auch die taktische Einsatzweise kritisch beleuchtet.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren das Werk?
Begriffe wie "Kriegsführung auf Distanz", "Parlamentsvorbehalt", "humanitäres Völkerrecht" und "gezielte Tötungen" bilden den Kern der terminologischen Diskussion.
Inwiefern beeinflusst die räumliche Trennung zwischen Drohne und Operator die rechtliche Bewertung?
Die Arbeit untersucht, ob die Steuerung vom deutschen Territorium aus Auswirkungen auf den räumlichen Anwendungsbereich des HVR hat und ob dadurch der Einsatzstatus als "Auslandseinsatz" gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz betroffen ist.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich des Einsatzes von UCAV zur gezielten Tötung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass gezielte Tötungen zwar unter sehr spezifischen Voraussetzungen völkerrechtlich denkbar sind, jedoch die unkontrollierbare Wirkung der eingesetzten Munition in urbanen Gebieten den Einsatz faktisch meist unzulässig macht.
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- Sergej Erler (Author), 2015, Kriegsführung auf Distanz. Die Frage nach der völker- und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Kampfdrohnen in einem bewaffneten Konflikt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307786