In dieser Arbeit soll die Problematik der Zurechnung und Verantwortlichkeit für völkerrechtswidriges Verhalten der Vereinten Nationen und der truppenstellenden Staaten betrachtet werden.
Friedensmissionen der Vereinten Nationen haben eine lange Tradition, die bis in die Gründungsjahre der Vereinten Nationen zurückreicht. Sie bildeten das Gegenstück zu militärischen Zwangsmaßnahmen der kollektiven Sicherheit, welche im Kapitel VII der UN-Charta kodifiziert sind und darauf abzielen, einen staatlichen Akteur gewaltsam zur Wiederherstellung des Friedens zu zwingen. Eine klassische friedenserhaltende Mission (engl. Peacekeeping) hatte zum Zweck einen gerade erkämpften aber noch unstabilen Frieden zu erhalten. Zwar sind friedenserhaltende Missionen nicht explicit in der UN-Charta kodifiziert.
Ihre Rechtmäßigkeit ist jedoch völkerrechtlich weitestgehend unumstritten. Aufgrund der veränderten sicherheitspolitischen Weltlage, insbesondere durch das Ende des Ost-West Konflikts und durch das Phänomen des transnationalen Terrorismus, hat sich die Trennlinie zwischen den Maßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta und den friedenserhaltenden Missionen nach und nach aufgelöst. Zunächst sahen sich die VN neben Staaten auch mit nicht-staatlichen Akteuren konfrontiert. Infolgedessen litt das Prinzip der Neutralität, welches für friedenserhaltende Missionen maßgeblich war.
Des Weiteren ist die Sicherung eines brüchigen, gerade erlangten Friedens zu einer Herausforderung geworden, die ein robusteres Mandat erfordern als einen, der lediglich die Selbstverteidigung legitimiert. Dadurch entstand eine neue Kategorie von Friedensmissionen der VN, die unter anderem die Bezeichnung „friedenserzwingende Maßnahmen“ (engl. Peaceenforcement) erhielten. Bei der Betrachtung dieser Missionen entstehen Unklarheiten im Bereich der Kompetenzverteilung zwischen den VN und den truppenstellenden Staaten, was z.B. die Führungsrolle oder die operative Kontrolle betrifft.
Daraus ergeben sich mehrere rechtliche Probleme, welche in letzter Zeit internationale Beachtung fanden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtliche Analyse der Verantwortlichkeit
I. Begriffsdefinitionen und rechtliche Problematik
1. Klassische friedenserhaltende Maßnahmen
2. Friedensschaffende Maßnahmen
3. Friedenserzwingende Maßnahmen
II. Prüfung der exklusiven Verantwortung der VN
1. Die VN als internationale Organisation
2. Die Entscheidungsgewalt der VN als „effective control“
III. Prüfung der Verantwortung der truppenstellenden Staaten
1. Hoheitsgewalt der Staaten über ihre entliehenen Truppenkontingente
2. Einflussmöglichkeiten des Staates und die Aufteilung der Kontrolle
IV. Gemeinsame Verantwortung der VN und des Staates
IV. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Hausarbeit untersucht die völkerrechtliche Problematik der Zurechnung und Verantwortlichkeit bei völkerrechtswidrigem Verhalten während friedenserzwingender UN-Missionen. Dabei steht die komplexe Kompetenzverteilung zwischen den Vereinten Nationen als internationaler Organisation und den truppenstellenden Staaten im Zentrum der Analyse, um zu klären, wer bei Fehlverhalten effektiv zur Rechenschaft gezogen werden kann.
- Rechtliche Definition von Friedensmissionen (Peacekeeping, Peace Enforcement).
- Prüfung der exklusiven Verantwortlichkeit der Vereinten Nationen.
- Analyse der Verantwortlichkeit und Einflussmöglichkeiten der truppenstellenden Staaten.
- Untersuchung des Kriteriums der "effective control" (wirksame Kontrolle).
- Diskussion der Möglichkeit einer gemeinsamen völkerrechtlichen Verantwortung.
Auszug aus dem Buch
3. Friedenserzwingende Maßnahmen
Diese Maßnahmen kommen dort zum Zuge, wo die Kampfhandlungen der friedensschaffenden Maßnahmen größtenteils abgeklungen sind, und es darum geht, den Frieden endgültig zu erzwingen. Um diesem Auftrag gerecht zu werden benötigen die vor Ort eingesetzten Kräfte ein Mandat, das weit über die Kriterien für die klassischen friedenserhaltenden Maßnahmen hinausgeht. Daher greift der Sicherheitsrat auch bei diesen Maßnahmen auf das Kapitel VII der UN-Charta zurück, welches ihm erlaubt entsprechende Bestimmungen über den Einsatz militärischer Gewalt zu beschließen.
Seit Anfang der 90er Jahre gibt es zahlreiche Beispiele für solche friedenserzwingende Missionen. Als prägende Beispiele seien die UNOSOM II, MONUC (später MONUSCO) und UNAMID genannt. Bereits im Mandat für die UNOSOM II findet sich die Erlaubnis der Gewaltanwendung um Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes und Nichtregierungsorganisationen zu schützen. Im Falle von MONUSCO wurde auch die Erlaubnis erteilt, militärische Gewalt gegen Aufständische einzusetzen. Im Mandat für UNAMID wird darüber hinaus beschlossen, dass Zivilisten bei Angriffen, ungeachtet der Verantwortung des Sudans, geschützt werden sollen. Daraus ist deutlich ersichtlich, dass Mandate für friedenserzwingende Missionen den Kriterien für klassische friedenserhaltende Maßnahmen keinesfalls gerecht werden können.
Der wesentliche Unterschied zu den friedensschaffenden Maßnahmen, die ebenfalls unter den Bestimmungen des Kapitel VII UN-Charta beschlossen werden, ist der, dass bei friedensschaffenden Maßnahmen die Entscheidungs- und Kontrollgewalt und die Befehls- und Disziplinargewalt bei den truppenstellenden Staaten verbleibt, während bei friedenserzwingenden Maßnahmen zumindest die Entscheidungs- und Kontrollgewalt auf strategischer Ebene an die VN übergeht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Entwicklung von Friedensmissionen der Vereinten Nationen ein und erläutert die Entstehung der Kategorie der „friedenserzwingenden Maßnahmen“ als Reaktion auf eine veränderte sicherheitspolitische Weltlage.
B. Rechtliche Analyse der Verantwortlichkeit: Dieses Kapitel legt die methodische Vorgehensweise fest, die drei Stufen der Verantwortlichkeitsprüfung (exklusiv VN, exklusiv Staaten, gemeinsam) umfasst.
I. Begriffsdefinitionen und rechtliche Problematik: Hier werden die drei Hauptkategorien von Missionen – friedenserhaltende, friedensschaffende und friedenserzwingende Maßnahmen – zur Eingrenzung des Analysegegenstandes definiert und voneinander abgegrenzt.
II. Prüfung der exklusiven Verantwortung der VN: Dieses Kapitel analysiert, ob die Vereinten Nationen aufgrund ihres Status als Völkerrechtssubjekt und ihrer Befugnisse nach Kapitel VII UN-Charta die alleinige Verantwortung für völkerrechtswidriges Verhalten tragen können.
III. Prüfung der Verantwortung der truppenstellenden Staaten: Der Fokus liegt hier auf der Hoheitsgewalt der Staaten über ihre Truppen und der Frage, inwieweit die Beibehaltung nationaler Befehlsstrukturen eine staatliche Verantwortlichkeit begründet.
IV. Gemeinsame Verantwortung der VN und des Staates: Dieses Kapitel prüft das Konzept der Doppelzurechnung, bei dem sowohl die VN als auch der Entsendestaat für ein Verhalten verantwortlich gemacht werden können.
IV. Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Plausibilität einer gemeinsamen Verantwortlichkeit als richtungsweisenden Ansatz zur Sicherung des Opferschutzes.
Schlüsselwörter
Friedensmissionen, Vereinte Nationen, Völkerrecht, Verantwortlichkeit, Friedenserzwingende Maßnahmen, Peace Enforcement, Effective Control, Zurechnung, Sicherheitsrat, UN-Charta, Hoheitsgewalt, Truppenstellende Staaten, Doppelzurechnung, Internationale Organisationen, Völkerrechtswidriges Handeln.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der völkerrechtlichen Zurechnung und Verantwortlichkeit bei Friedensmissionen der Vereinten Nationen, insbesondere wenn es während friedenserzwingender Maßnahmen zu völkerrechtswidrigem Verhalten kommt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themenfelder umfassen die Kompetenzverteilung zwischen der UN und den entsendenden Staaten, die rechtliche Einordnung verschiedener Missionsarten und die Frage der effektiven Kontrolle (effective control) über eingesetzte Truppen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu analysieren, wem völkerrechtswidriges Handeln von Friedenstruppen zugerechnet werden kann: den Vereinten Nationen als Auftraggeber, den truppenstellenden Staaten als Arbeitgeber oder beiden Akteuren gemeinsam.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtliche Analyse auf Basis von völkerrechtlichen Dokumenten (insbesondere DARIO – Draft Articles on the Responsibility of International Organizations) sowie einschlägiger Rechtsprechung nationaler und internationaler Gerichte durchgeführt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Kategorien von Friedensmissionen definiert und nacheinander die exklusive Verantwortung der VN, die der Staaten sowie die Möglichkeit einer geteilten oder gemeinsamen Verantwortung auf Basis des Kriteriums der „effective control“ geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Völkerrecht, Peace Enforcement, Effective Control, UN-Charta und Verantwortlichkeit der internationalen Organisationen charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die "effective control" bei der UN von der der Staaten?
Die UN besitzt die strategische Entscheidungsgewalt, während die Staaten meist die operative Befehls- und Disziplinargewalt behalten, was die Zuordnung der „wirksamen Kontrolle“ bei Fehlverhalten kompliziert macht.
Welche Rolle spielt der Fall Nuhanovic?
Der Fall Nuhanovic gegen die Niederlande dient als richtungsweisendes Beispiel, da er aufzeigt, dass eine doppelte Zurechnung der Verantwortlichkeit nicht nur möglich ist, sondern auch den Sinn und Zweck des Opferschutzes besser erfüllt.
- Quote paper
- Sergej Erler (Author), 2013, Völkerrechtswidriges Verhalten bei friedenserzwingenden Maßnahmen. Zurechnung und Verantwortlichkeit der Vereinten Nationen und der truppenstellenden Staaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307790