Der steinige Weg der Schweizer Bürgerinnen zum Stimm- und Wahlrecht

Die Abstimmungskampagne für die zweite Volksabstimmung zum Frauenstimmrecht im Jahr 1971


Hausarbeit, 2014

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Maßgeblich das Frauenstimmrecht befürwortende und diesem gegenüber gegnerisch eingestellte Frauenorganisationen und Frauenverbände
2.1 Die Frauenorganisationen und Frauenverbände - Ein geschichtlicher Rückblick
2.1.1 BSF - Bund schweizerischer Frauenorganisationen
2.1.2 SVF - Schweizerischer Verband für Frauenstimmrecht
2.1.3 ARGE - Arbeitsgemeinschaft für die politischen Rechte der Frauen
2.1.4 Frauenstimmrechtsverein Zürich
2.1.5 Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht
2.1.6 FBB- Frauenbefreiungsbewegung

3 Konzepte und Argumentation der Befürworterinnen und Gegnerinnen des Frauenstimmrechts
3.1 Konzepte der Befürworterinnen und Gegnerinnen
3.2 Die Argumentation der Befürworterinnen
3.3 Die Argumentation der Gegnerinnen

4 Vorgänge und Ereignisse von 1968 bis am 7. Februar
4.1 Die Unterzeichnung der EMRK unter Vorbehalten
4.2 Aufeinandertreffen der „älteren und neuen Frauenrechtsbewegung“
4.3 Die Idee „Marsch nach Bern“
4.4 Ziele des „Marsch nach Bern“
4.5 Der Verlauf der Demonstration „Marsch nach Bern“
4.6 Auf den „Marsch nach Bern“ folgende Ereignisse

5 Die Abstimmungskampagnen der Befürworterinnen und Gegnerin- nen für die zweite Eidgenössische Volksabstimmung
5.1 Befürworterinnen und Gegnerinnen in der Abstimmungskampagne
5.2 Die Abstimmungskampagne der Befürworterinnen
5.3 Die Abstimmungskampagne der Gegnerinnen

6 Fazit

Quellen- und Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

Die Schweizer Bürgerinnen erhielten das Stimm- und Wahlrecht, also das aktive Bürgerrecht erst am 7. Februar 1971 durch die Eidgenössische Volksabstimmung der Schweizer Stimmbürger. Für dieses mussten sie einen steinigen Weg gehen, der ihnen Zeit, Kraft und Geduld abverlangte.1 Dass die Schweizerinnen das Stimm- und Wahlrecht so spät erhielten war nicht das Resultat ihres Desinteres- sens an Fragen der Gleichberechtigung oder an politischen Themen. Es gab zwei maßgebliche Gründe für das späte Frauenstimm- und Wahlrecht (nachher Frauen- stimmrecht). Zum einen war da die im Jahr 1848 formulierte Bundesverfassung mit dem Verfassungsartikel 74, welcher sich ausschließlich auf Schweizer Bürger bezog und gewollt nicht auf Schweizer Bürgerinnen, was diesen das aktive Bür- gerrecht absprach.2 Zum anderen ging es, wie auch heute noch, um das politische System der Schweiz, eine Direkte Demokratie, in welcher der Souverän bei Sach- vorlagen mitentscheiden kann und die 26 souveränen Kantone sowie die Gemein- den ein hohes Maß an Verwaltungsautonomie und Entscheidungsfreiheit haben. Daher bedurfte es für die Einführung des Frauenstimmrechts auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene der mehrheitlichen Zustimmung der männ- lichen Stimmbürger und zudem, auf nationaler Ebene, eines Ständemehrs.3

Die erste Eidgenössische Volksabstimmung im 1959 kam durch den Druck auf den Bundesrat zustande, den die Frauenstimmrechtsverbände mit ihrem Protest gegen die angesetzte Eidgenössische Volksabstimmung zum Zivilschutz, der ein Frauenobligatorium für die Hauswehren vorsah ausübten. Sie wollten sich keine neuen politischen Pflichten ohne politische Rechte aufbürden lassen. Die Frauen- stimmrechtsbefürworterinnen der Arbeitsgemeinschaft für die politischen Rechte der Frauen ARGE engagierten sich stark für die Abstimmungskampagne zur ers- ten Eidgenössischen Volksabstimmung zum Frauenstimmrecht, welches jedoch 1959 von den männlichen Stimmbürgern abgelehnt wurde.4

Die zweite Eidgenössische Volksabstimmung wurde auf Grund des Protests der Frauenstimmrechtsbefürworterinnen gegen die beabsichtigte Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (nachher EMRK) unter Vorbehalten durch den Bundesrat im Jahr 1968 und dadurch, dass der Bundesrat die Frage des Frauenstimmrechts der Entwicklung in den Kantonen überlassen wollte ausgelöst. Mit dem „Marsch nach Bern“ am 1. März 1969 markierten die Demonstrierenden den Beginn einer neuen Ära für Demonstrationen, denn mit diesem machten sie deutlich, dass die EMRK unter Vorbehalten nicht vor der Einführung des Frauen- stimmrechts unterzeichnet werden durfte.5 Auf Grund des Drucks aus der Bevöl- kerung und den Entscheidungen im Parlament am 23. Dezember 1969 unterbreite- te der Bundesrat der Bundesversammlung den Text für die Verfassungsrevision. Nach einigem Hin und Her beschloss die Bundesversammlung mit einstimmigem „Ja“ den Vorschlag zum Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene zur Eidge- nössischen Volksabstimmung zu bringen.6 „Der Abstimmungskampf selber ver- lief relativ ruhig. Alle Regierungsparteien und die beiden einflussreichsten Be- rufsverbände, der Gewerkschaftsbund und der Bauernverband, hatten die Ja- Parole ausgegeben. Es gab auch kaum gegnerische Abstimmungsplakate mehr.“7 An der zweiten Eidgenössischen Volksabstimmung am 7. Februar 1971 sagten die Schweizer Stimmbürger mit 65,7 Prozent „Ja“ zum Frauenstimmrecht.8

Wie es zu der relativ ruhig verlaufenden Abstimmungskampagne und dem positi- ven Ausgang der zweiten Eidgenössischen Volksabstimmung im 1971 über das Frauenstimmrecht kam sowie in welcher Weise die Frauenstimmrechtsbefürwor- terinnen (nachher Befürworterinnen) und Frauenstimmrechtsgegnerinnen (nachher Gegnerinnen) im Abstimmungskampagnenprozess involviert waren soll in dieser Hausarbeit untersucht werden. Für die Untersuchung wird auf den Zeitraum zwi- schen 1968 und 1971 fokussiert und soll folgenden Fragen nachgegangen werden: Welche maßgeblichen das Frauenstimmrecht befürwortenden und die dem Frau- enstimmrecht gegenüber gegnerisch eingestellten Frauenorganisationen und Frau- enverbände beschäftigten sich im Zeitraum 1968 bis 1971 mit dem Frauenstimm- recht? Welchen Konzepten und Argumentationen folgten sie? Wie wirkten sich die Vorgänge und Ereignisse im Zeitraum 1968 bis 1971 auf die Abstimmungskampagnen der Befürworterinnen und Gegnerinnen für die zweite Eidgenössische Volksabstimmung über das Frauenstimmrecht am 7. Februar 1971 aus?

Das Ziel dieser Hausarbeit ist Antworten auf die oben formulierten Fragestellun- gen zu erarbeiten so, dass einerseits nach Fertigstellung der Arbeit die geschichtli- chen Zusammenhänge, die zu der relativ ruhig verlaufenden Abstimmungskam- pagne und zur Annahme des Frauenstimmrechts beigetragen hatten aufgezeigt worden sind, und andererseits der Zeit, Kraft und Geduld der Frauenstimmrechts- befürworterinnen gedacht wurde, die über 100 Jahre lang für das heute selbstver- ständliche Frauenstimmrecht gekämpft und sich dafür zu kompetenten Abstim- mungskampagnen organisierenden Vereinen und Bündnissen formieren mussten.

Für das Aufzeigen der geschichtlichen Zusammenhänge und Beschreiben der Ab- stimmungskampagnen der Befürworterinnen und Gegnerinnen werden Quellen, zum Beispiel die Schweizerische Bundesverfassung oder die Statuten des Frauenstimmrechtsvereins Zürich beigezogen und auf Forschungsliteratur wie zum Beispiel die Dissertation von Yvonne Voegeli abgestützt sowie Zeitungsberichte, Internetseiten und Inhalte von Transparenten oder Zeitungsinserate der Kampagneführerinnen genutzt. Zudem wurde ein „Politisches Alphabet“ erarbeitet, welches sich im Anhang dieser Arbeit befindet.

Die Arbeit ist ohne Einleitung in folgende Kapitel gegliedert: „Maßgeblich das Frauenstimmrecht befürwortende und diesem gegenüber gegnerisch eingestellte Frauenorganisationen und Frauenverbände“, „Konzepte und Argumentation der Befürworterinnen und Gegnerinnen des Frauenstimmrechts“, „Vorgänge und Ereignisse von 1968 bis am 7. Februar 1971“, „Die Abstimmungskampagnen der Befürworterinnen und Gegnerinnen für die zweite Eidgenössische Volksabstim- mung 1971“ und „Fazit“.

2. Maßgeblich das Frauenstimmrecht befürwortende und diesem gegenüber gegnerisch eingestellte Frauenorganisationen und Frauenverbände

2.1 Die Frauenorganisationen und Frauenverbände - Ein geschichtlicher Rück- blick

Die nachfolgend beschriebenen Frauenorganisationen und -verbände hatten ihre Wurzeln in lokalen Vereinen, welche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründet wurden. Diese Frauenvereine engagierten sich in den als weiblich gel- tenden Aufgabenbereichen der Fürsorge und Erziehung und wurden meist von Männern, zum Beispiel Pfarrherren, Sozialpolitikern oder Lehrpersonen geleitet. Die meisten dieser lokalen Frauenvereine existierten nur kurze Zeit.

Die überregionalen Zusammenschlüsse von Frauen welche sich in das politische Feld vorwagten, entwickelten sich erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Zuvor fanden sich jedoch schon Frauen zusammen, welche gemeinsam ihre Forderungen stellten. Diese Verbindungen hatten jedoch keinen Bestand.9

Erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts begannen sich die Schweizerinnen zu organisieren, ausgelöst durch unterschiedliche Debatten, wie zum Beispiel bezüglich besserer Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten, zivilrechtlicher Besserstellung und politischer Rechte für die Frau. Es wurden überregionale Organisationen und Vereine gegründet welche zum Teil dieselben Forderungen vertraten.10 Einigen Vereinen konnten auch Männer beitreten.11

Die das Frauenstimmrecht maßgeblich befürwortenden und diesem gegenüber gegnerisch eingestellten Frauenorganisationen und -verbände in Bezug auf die Abstimmungskampagne 1971 werden in den folgenden Unterkapiteln vorgestellt.

2.1.1 BSF - Bund schweizerischer Frauenorganisationen

Der Bund schweizerischer Frauenorganisationen (nachher BSF) wurde als Dachverband im Jahr 1900 gegründet. Er war der erste Dachverband von Frau- envereinen, welcher schnell nationale Bedeutung erlangte und von Beginn an in der deutschen sowie in der französischen Schweiz Fuß fasste.12 Der Sinn der

Gründung dieser Organisation war, ein gemeinsames Sprachrohr für Frauenan- liegen gegenüber den Behörden zu bilden. Nebst dieser Funktion verstand sich der BSF als Verbindungsglied zur Frauenbewegung in anderen Ländern, was durch den Beitritt zum Internationalen Frauenbund zum Ausdruck kam. Der BSF betrieb nicht Parteipolitik sondern Verbandspolitik und bestand aus einer bunten Mischung aus Vereinen, welche sich dem Ziel der Emanzipation und der beruflichen Besserstellung widmeten. Zwar war der BSF bestrebt die recht- liche Besserstellung der Schweizerinnen zu erreichen, aber auf die Forderung des Frauenstimmrechts wollte er sich nicht festlegen. Aus diesem Grund bilde- te sich ab 1905 innerhalb des BSF, als separate Vereinsstruktur, die Stimm- rechtsbewegung heraus.13

2.1.2 SVF - Schweizerischer Verband für Frauenstimmrecht

1909 wurde der Schweizerische Verband für Frauenstimmrecht (nachher SVF) durch sieben lokale und kantonale Stimmrechtsvereine gegründet. Im Gegen- satz zum BSF war der SVF eine Organisation mit einer spezifischen Zielset- zung: dem Frauenstimmrecht.14 „Der SVF war der jüngste und mit dem Arbei- terinnenverband der kleinste der schweizerischen Frauenverbände. Jedoch ge- hörten seine Mitglieder, die meist auch in anderen BSF-Vereinen tätig waren, zu den eigentlichen Zugpferden der schweizerischen Frauenpolitik.“15 Er un- terhielt gute politische Beziehungen zu den kantonalen und eidgenössischen Politikern und versuchte die Aktionen der Frauenbewegung zu koordinieren.16 „Der Verband erklärte sich als politisch und konfessionell neutral und be- schränkte seine Aktivitäten auf die Bundesebene, während für lokale und kan- tonale Stimmrechtsaktionen die einzelnen Sektionen zuständig blieben.“17 Von Beginn weg zeichnete sich der SVF nicht durch kämpferische Aktionen aus und trat die ersten zehn Jahre seines Bestehens kaum mit seinen Anliegen an die Öffentlichkeit. Bei den Delegiertenversammlungen, ausgenommen der ers- ten, lagen der Frauenstimmrechtsforderung weniger theoretische Überlegungen oder eine emanzipierte Gesinnung zu Grunde, sondern mehr die Erfahrungen, welche viele Befürworterinnen mit gemeinnütziger Arbeit gemacht hatten, denn bei dieser wurden ihnen Grenzen in Bezug auf die politische Gleichberechtigung aufgezeigt. Sie erkannten zunehmend, wie viel mehr sie mit einer politischen Gleichberechtigung bewirken könnten. So gingen sie davon aus, dass das Frauenstimmrecht ihnen die Pflichterfüllung im Dienst der Armen und Schwachen sowie in der eigenen Familie erleichtern würde.18

2.1.3 ARGE - Arbeitsgemeinschaft für die politischen Rechte der Frauen

Die Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politi- schen Rechte der Frau (nachher ARGE) wurde 1957 gegründet.19 Die meisten Mitglieder der ARGE waren in BSF-Vereinen aktiv.20 Die ARGE ersetzte das 1945 einst als meinungsbildendes Instrument gegründete und dann inaktiv ge- wordene Schweizerische Aktionskomitee für das Frauenstimmrecht.21

Die Ziele der ARGE waren Propagandaaktionen zu koordinieren, für eine ver- tiefte Diskussion über die politischen Rechte der Frauen Aufklärungsarbeit zu leisten, die Kontaktnahme mit der Presse zu pflegen und die Vorbereitungen zur Reaktivierung des Schweizerischen Aktionskomitees für das Frauenstimm- recht im Falle einer Eidgenössischen Volksabstimmung in die Wege zu lei- ten.22 Bereits vor der ersten Eidgenössischen Volksabstimmung 1959 und er- neut vor der zweiten Eidgenössischen Volksabstimmung 1971 organisierte die ARGE Referentenkurse und Referate. Sie veröffentlichte einen Referen- tenführer und erarbeitete eine Dokumentationsmappe zum Frauenstimmrecht. Die ARGE wurde in erster Linie vom „Schweizerischen Aktionskomitee für das Frauenstimm- und -wahlrecht“ finanziert. Erneut aktiv wurde die ARGE während den Diskussionen über den Beitritt der Schweiz zum Europarat 1963 und als es um die Unterzeichnung der EMRK unter Vorbehalten ging. Große Bedeutung erlangte die ARGE im Vorfeld der zweiten Eidgenössischen Volksabstimmung über das Frauenstimmrecht von 1971.23

2.1.4 Frauenstimmrechtsverein Zürich

1896 wurde der Frauenstimmrechtsverein Zürich gegründet, der aus der Union für Frauenbestrebungen hervorging. Die Union für Frauenbestrebungen ihrer- seits war durch die Vereinigung zweier Organisationen entstanden, die beide 1893 gegründet wurden: nämlich dem Schweizerischen Verein für Frauenbil- dungsreform und dem Frauenrechtsschutzverein. Die Namensänderung in Frauenstimmrechtsverein Zürich erfolgte 1930. Der Frauenstimmrechtsverein Zürich war ein Einzelverein (jedoch Mitglied des SVF), welcher für die Frau- enbewegung und insbesondere für das Erlangen des Frauenstimmrechts ge- samtschweizerische Bedeutung erlangen sollte.24 Der Verein vertrat die Grund- sätze der schweizerischen Direkten Demokratie; nämlich der Gleichberechti- gung und der persönlichen Freiheit aller Staatsbürger. Sein Ziel war das aktive Bürgerrecht der Frauen zu erlangen. Deshalb setzte er sich für die unbe- schränkte Zusammenarbeit von Mann und Frau auf allen Gebieten des öffentli- chen Lebens ein. Zudem bemühte sich der Verein um die Hebung der rechtli- chen, sozialen und wirtschaftlichen Stellung der Frau. Um diese Ziele zu errei- chen suchte er die Kontaktnahme mit Behörden, wirtschaftlichen und politi- schen Organisationen und unterstützte durch Vorträge oder Besprechungen über politische, soziale und wirtschaftliche Fragen Propagandaaktionen im Rahmen politischer Abstimmungen und engagierte sich mit einer staatsbürger- lichen und rechtlichen Schulung der Frauen für deren Aufklärung.25

[...]


1 Vgl. Ruckstuhl, Lotti: Frauen sprengen Fesseln. Hindernislauf zum Frauenstimmrecht in der Schweiz, Bonstetten: 1986, S. 11.

2 Vgl. Kägi, Werner: Der Anspruch der Schweizerfrau auf politische Gleichberechtigung, hrg. vom Schweizerischen Verband für Frauenstimmrecht, Bern: 1956, S. 15.

3 Vgl. Eidg. Kommission für Frauenfragen: Frauen und gleichstellungspolitische Ereignisse in der Schweiz 1848-1998. Frauen Macht Geschichte, Eidg. Kommission für Frauenfragen, Bern: 1999, Kapitel 2.1, S. 1.

4 Vgl. ebd., S. 9.

5 Vgl. Eidg. Kommission für Frauenfragen: Frauen und gleichstellungspolitische Ereignisse (wie Anm. 3), Kapitel 2.1, S. 10f.

6 Vgl. Ruckstuhl: Frauen sprengen Fesseln (wie Anm.1), S. 146f.

7 Wecker, Regina: Der lange Weg zum Frauenstimmrecht. SP links, Mitgliederzeitung der SP Schweiz, Ausgabe 138-CH, Bern: August 2013, S. 6f.

8 Vgl. Eidg. Kommission für Frauenfragen: Frauen und gleichstellungspolitische Ereignisse (wie Anm. 3), Kapitel 2.1, S. 11.

9 Vgl. Eidg. Kommission für Frauenfragen: Frauen und gleichstellungspolitische Ereignisse (wie Anm. 3), Kapitel 1.1, S. 3f.

10 Vgl. ebd.

11 Vgl. Mesmer, Beatrix: Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht die Politik der schweizerischen Frauenverbände 1914-1971, Chronos Verlag, Zürich: 2007, S. 19.

12

Vgl. Escher, Nora: Entwicklungstendenzen der Frauenbewegung in der deutschen Schweiz

1850-1918/19, ADAG Administration & Druck, Zürich:1985, S.174.

13 Vgl. Mesmer: Staatsbürgerinnen (wie Anm. 11), S. 17ff.

14 Vgl. Eidg. Kommission für Frauenfragen: Frauen und gleichstellungspolitische Ereignisse (wie Anm. 3), Kapitel 1, S. 2.

15 Mesmer: Staatsbürgerinnen (wie Anm. 11), S. 19.

16 Vgl. ebd., S. 19.

17 Ebd., S. 19.

18 Vgl. Voegeli, Yvonne: Zwischen Hausrat und Rathaus. Auseinandersetzungen um die politische Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz 1945-1971, Chronos Verlag, Zürich: 1997, S. 563ff.

19 Vgl. Goesteli-Stiftung: Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau, URL: http://files.gosteli-foundation.ch/findmittel/102-findmittel- arbeitsgemeinschaft-der-schweizerischen-frauenverbaende-fuer-die-politischen-rechte-der- frau.pdf, Abfragedatum: 5. März 2014.

20 Vgl. Mesmer: Staatsbürgerinnen (wie Anm. 11), S. 19.

21 Vgl. Goesteli-Stiftung: Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau, URL: http://files.gosteli-foundation.ch/findmittel/102-findmittel- arbeitsgemeinschaft-der-schweizerischen-frauenverbaende-fuer-die-politischen-rechte-der- frau.pdf, Abfragedatum: 5. März 2014.

22 Vgl. ebd.

23 Vgl. Goesteli-Stiftung: Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau, URL: http://files.gosteli-foundation.ch/findmittel/102-findmittel- arbeitsgemeinschaft-der-schweizerischen-frauenverbaende-fuer-die-politischen-rechte-der- frau.pdf, Abfragedatum: 5. März 2014.

24 Vgl. Schweizerisches Sozialarchiv: Findemittel. Frauenstimmrechtsverein Zürich, URL: http://findmittel.ch/archive/archNeu/Ar6.html#Serie2, Abfragedatum 5. März 2014.

25 Vgl. Frauenstimmrechtsverein Zürich: Statuten des Frauenstimmrechtsvereins Zürich, Hrg. Frauenstimmrechtsverein Zürich, Zürich: 23. April 1967, Punkt 1-2, S. 1.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Der steinige Weg der Schweizer Bürgerinnen zum Stimm- und Wahlrecht
Untertitel
Die Abstimmungskampagne für die zweite Volksabstimmung zum Frauenstimmrecht im Jahr 1971
Hochschule
FernUniversität Hagen  (LG Neuere deutsche und europäische Geschichte)
Veranstaltung
Politische Kultur- und Sozialgeschichte
Note
1,3
Autor
Jahr
2014
Seiten
29
Katalognummer
V307965
ISBN (eBook)
9783668060340
ISBN (Buch)
9783668060357
Dateigröße
847 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Frauenstimmrecht, Frauenwahlrecht, Marsch nach Bern, Frauenrechtlerinnen, Schweizer Wahlrecht, Wahlrechtsreform, Schweizer Frauenbewegung, Volksabstimmung
Arbeit zitieren
Miranda Guldenfels (Autor:in), 2014, Der steinige Weg der Schweizer Bürgerinnen zum Stimm- und Wahlrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/307965

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