In Abgrenzung zum Geburten fördernden Kaiserschnitt bezeichnete der zeitgenössische Volksmund die Sterilisation als „Hitlerschnitt“. Daran wird deutlich wie sehr die terilisationsgesetzgebung von den Zeitgenossen mit dem NS-Regime identifiziert wurde. Die vorliegende Arbeit will analysieren, inwieweit das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) tatsächlich eine Zäsur in der Geschichte der deutschen Bevölkerungspolitik markiert oder ob es nicht vielmehr im Zusammenhang bevölkerungspolitischer Kontinuitäten zu verorten ist.
Dazu soll zunächst der Inhalt des Gesetzes zusammenfassend vorgestellt werden (Kapitel B). Anschließend soll die Frage der Zwangssterilisation im wissenschaftsgeschichtlichen Zusammenhang von Sozialdarwinismus und Rassenhygiene verortet werden (Kapitel C). Außerdem soll auf die politische Rezeption dieser wissenschaftlichen Debatten, insbesondere ihre Zuspitzung auf die Frage der Sterilisation in der Weimarer Republik, eingegangen werden (Kapitel D). Wesentliches Augenmerk hat dabei der Debatte über eine gesetzliche Regelung der Sterilisation zu gelten. Diese wurde zuerst im Rahmen der Reform der allgemeinen Körperverletzungsdelikte der §§ 224 ff. RStGB geführt, bevor sie sich auf Entwürfe zu einem speziell die Sterilisation betreffenden „Sondergesetz“ verlagerte, so namentlich in Preußen.
Vor diesem Hintergrund kann dann die Frage diskutiert werden, inwieweit im GzVeN tatsächlich Kontinuitäten zur vornationalsozialistischen Debatte der Sterilisationsproblematik existieren.
Angesichts des begrenzten Umfangs der vorliegenden Arbeit einerseits und der Fülle zeitgenössischer Quellen sowie Sekundärliteratur, in der einzelne Aspekte oftmals sehr detailliert analysiert werden, konnten nicht alle Aspekte der Diskussion um die Zwangssterilisation im Dritten Reich aufgegriffen werden. Vielmehr war eine thematische Beschränkung geboten, weshalb sozial und kriminalpolitisch indizierte Sterilisationen ebenso wenig in die Arbeit einbezogen werden konnten, wie ein internationaler Vergleich oder der Zusammenhang zwischen Zwangssterilisation und Euthanasie.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung: Das „Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ – Eine Zäsur in der deutschen Bevölkerungspolitik?
B. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
C. Sozialdarwinismus und Rassenhygiene im Kaiserreich
I. Die gesellschaftliche und ideengeschichtliche Situation
II. Die rassenhygienische Bewegung
1. Die rassenhygienischen Theorien
2. Die Anfänge der rassenhygienischen Bewegung
3. Das Selbstverständnis der rassenhygienischen Bewegung und ihre Ziele
D. Die (Zwangs) Sterilisation in der Weimarer Republik
I. Die Rassenhygieniker: Forderung nach eugenischer Zwangssterilisation durch öffentliche Propaganda und Praxis der (Zwangs) Sterilisation
II. Die praktische Anwendung von Strafvorschriften bei Sterilisationen und die Strafrechtsreform
III. Die Nationalsozialisten: Popularisierung der Zwangssterilisation
IV. Die Bemühungen um ein Sondergesetz
1. Die Boetersche „Lex Zwickau“ und die Folgen des § 226a RStGB
2. Der preußische Gesetzentwurf
E. Die Ausarbeitung des GzVeN
F. Resümee: Linien der Kontinuität
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert, inwieweit das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) von 1933 tatsächlich eine Zäsur in der deutschen Bevölkerungspolitik darstellte oder ob es vielmehr als Kulminationspunkt langfristiger bevölkerungspolitischer Kontinuitäten zu werten ist. Dabei wird insbesondere untersucht, wie wissenschaftliche Debatten des Kaiserreichs und der Weimarer Republik den Boden für die gesetzliche Verankerung der Zwangssterilisation bereiteten.
- Wissenschaftsgeschichte des Sozialdarwinismus und der Rassenhygiene.
- Die Entwicklung und Radikalisierung des Sterilisationsdiskurses in der Weimarer Republik.
- Die Rolle rechtlicher Rahmenbedingungen wie § 226a RStGB und der preußische Gesetzentwurf.
- Verhältnis von Kontinuität und Diskontinuität bei der Einführung des GzVeN.
Auszug aus dem Buch
C. Sozialdarwinismus und Rassenhygiene im Kaiserreich
Um die Frage der Kontinuität oder Diskontinuität des GzVeN analysieren zu können, soll im Folgenden versucht werden, das Phänomen der Zwangssterilisation in den Kontext des gesellschaftlichen und ideengeschichtlichen Umfeld des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts einzuordnen. Besonderes Augenmerk soll dabei zunächst der Entwicklung der rassehygienischen Bewegung im Kaiserreich gelten. Dabei muss das historische Phänomen der Zwangssterilisation zunächst aus den heutigen Bewertungen herausgelöst und die theoretischen Ansätze der Rassenhygiene, sowie die daraus resultierende Debatte über Zwangssterilisation historisiert werden. Nach Broszat bedeutet Historisierung aber „keine Aufweichung der politisch-moralischen Beurteilung des Unrechtscharakters“.
Die gesellschaftliche Situation der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert war geprägt durch die alle Lebensbereiche umfassende Industrielle Revolution, die damit verbundene Ausbildung gesellschaftlicher Unterschichten und die Entstehung sozialer Gegensätze. Diese Folgewirkungen wurden, in Verbindung mit dem in den 1880er Jahren einsetzenden drastischen Geburtenrückgang in den höheren Schichten, insbesondere vom Bürgertum zunehmend als Bedrohung empfunden.
Ideengeschichtlich lässt sich das 19. Jahrhundert sowohl als eine Epoche des ungebrochenen Fortschrittsglauben, als auch der diffusen Degenerationsangst charakterisieren. Beide stehen in engem Zusammenhang mit Charles Darwins 1859 in Die Entstehung der Arten veröffentlichter Evolutions- und Selektionstheorie, die in Deutschland insbesondere von den gebildeten Kreisen begeistert aufgenommen wurden. Diese hatten sich zu dieser Zeit dem Fortschritt verschrieben und sahen in Darwins Evolutionsprinzip den biologischen Beweis dafür, dass die Entwicklung ein Fortschreiten von niederen zu höheren Formen ein Naturgesetz war.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Das „Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ – Eine Zäsur in der deutschen Bevölkerungspolitik?: Die Einleitung formuliert die Forschungsfrage, ob das Gesetz eine Zäsur markiert oder in Kontinuität zu vorangegangenen Debatten steht, und grenzt den Untersuchungsgegenstand ein.
B. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses: Dieses Kapitel stellt den Inhalt und die Ziele des Gesetzes sowie dessen amtliche Begründung und die zentrale Rolle der Verfasser Gütt, Rüdin und Ruttke dar.
C. Sozialdarwinismus und Rassenhygiene im Kaiserreich: Es wird der ideengeschichtliche Kontext des Sozialdarwinismus sowie die Entstehung und das Selbstverständnis der rassenhygienischen Bewegung im Kaiserreich analysiert.
D. Die (Zwangs) Sterilisation in der Weimarer Republik: Dieses Kapitel untersucht die Radikalisierung des Sterilisationsdiskurses, die Rolle von Rassenhygienikern, die strafrechtliche Situation und Bemühungen um ein Sondergesetz in der Weimarer Republik.
E. Die Ausarbeitung des GzVeN: Hier wird der Prozess der Gesetzgebung nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten und die flankierende Propagandaarbeit beschrieben.
F. Resümee: Linien der Kontinuität: Das Fazit stellt fest, dass das Gesetz inhaltlich und personell auf langjährigen Debatten aufbaute, während die Institutionalisierung des Zwangs einen epochalen Wendepunkt darstellte.
Schlüsselwörter
Zwangssterilisation, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, Rassenhygiene, Sozialdarwinismus, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, Eugenik, Bevölkerungs-politik, Ernst Rüdin, Kontinuität, Erbgesundheitsgericht, Selektionstheorie, Diskontinuität, Degenerationsangst, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Einordnung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 und dessen Ursprüngen in den eugenischen Debatten des Kaiserreichs und der Weimarer Republik.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert auf die Entwicklung rassenhygienischer Theorien, die Rolle der Ärzteschaft, die juristische Debatte um Sterilisation in der Weimarer Republik sowie die Kontinuitätslinien, die zum NS-Gesetz führten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, ob das NS-Sterilisationsgesetz eine abrupte Zäsur darstellt oder ob es als konsequente Umsetzung bereits zuvor existierender rassenhygienischer Forderungen und Kontinuitäten zu betrachten ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine historisch-analytische Arbeit, die primäre Quellen (Gesetzestexte, amtliche Begründungen) und einschlägige wissenschaftliche Sekundärliteratur zur Rassenpolitik auswertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die ideengeschichtlichen Grundlagen im Kaiserreich, die Radikalisierung des Sterilisationsdiskurses in der Weimarer Republik und die spezifische Ausarbeitung des Gesetzes unter den Nationalsozialisten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rassenhygiene, Eugenik, Zwangssterilisation, Kontinuität, Sozialdarwinismus und bevölkerungspolitische Steuerung charakterisiert.
Welche Rolle spielte Ernst Rüdin bei der Entstehung des Gesetzes?
Rüdin, ein maßgeblicher Protagonist der rassenhygienischen Bewegung, fungierte als Mitautor des GzVeN-Entwurfs und verlieh dem Gesetz durch seine Beteiligung einen „Nimbus wissenschaftlicher Seriosität“.
Inwiefern beeinflusste die Weltwirtschaftskrise die Debatte über das Sondergesetz?
Die Krise verschärfte das Kosten-Nutzen-Denken des Staates, da die „Fürsorgelasten“ für als minderwertig eingestufte Gruppen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Not als zunehmend untragbar wahrgenommen wurden.
- Arbeit zitieren
- Magistra Artium Sarah Heitz (Autor:in), 2008, Die Zwangssterilisation im "Gesetz zur Verhütung Erbkranken Nachwuchses" von 1933, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308311