Materializing Bodies. Körperlichkeit und kulturelle Praktiken in der Forensik


Seminararbeit, 2013

17 Seiten, Note: 1

Dorothee Baum (Autor:in)


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Methode, Theorie und Praxis
2.1 Die Transformationskette („Legal Chain“)
2.1.1 Spurensicherung
2.1.2 Analyse des Beweismaterials
2.1.3 Beweisführung
2.2 Materializing Criminal Bodies – fragmentierte Körper
2.2.1 Co-Materialisierungen
2.3 Verschränkungen

3. Fazit

LITERATURVERZEICHNIS

1. Einleitung

Diese Abschlussarbeit basiert im Wesentlichen auf dem Text „Forensic evidence: Materializing bodies, materializing crimes“ von Corinna Kruse.[1] Da Kruse auf das schwedische Rechtssystem rekurriert, wird in Hinblick auf die forensische Praxis zudem die österreichische Perspektive dargestellt

Kruse übt mit ihrem Text heftige Kritik am starken Determinismus der Biologie und zeigt am Beispiel der forensischen Beweisführung und somit anhand eines Gebietes, das im Allgemeinen als ausschließlich in der Stofflichkeit verwurzelt betrachtet wird, auf, dass tatsächlich vielmehr eine enge, untrennbare materiell-technowissenschaftlich-kulturelle Verknüpfung vorliegt. Mit der forensische Beweisführung gehe, so Kruse, eine Co-Materialisierung von Straftat und von bestimmten körperlichen und sozialen Konstellationen einher. Durch die Analyse der Produktionsmechanismen forensischer Beweise will Kruse einen Beitrag zum feministischen Verständnis der Untrennbarkeit von „sex“ und „gender“ leisten und Köper als fortwährende Materialisierung von materiell-technowissenschaftlich-kulturellen Praktiken verstanden wissen.

2. Methode, Theorie und Praxis

Die Forensik beschäftigt sich im Gegensatz zur Kriminalistik, welche die Grundlagen kriminellen Verhaltens untersucht, in der Regel mit individuellen Straftaten. Ziel der Forensik ist es, durch systematische Analyse, Rekonstruktion etc. von Sachverhalten das Vorliegen einer Straftat zu identifizieren oder auszuschließen.[2]

In Ihrer Methodenreflexion und Methoden-Awareness beschränkt sich Kruse auf zwei Teilgebiete der Forensik, und zwar auf DNA-Spuren und Fingerabdrücke. Um die untrennbare Verquickung von Materie, Technowissenschaften und kulturellen Praktiken im „forensischen Apparat“ aufzuzeigen nimmt Kruse insbesondere bei Judith Butler[3] und Karen Barad[4] Anleihe.

Butler postulierte bereits 1993 die Unmöglichkeit, soziale Normen und materielle Körper zu trennen. Der Körper ist ihres Erachtens eine prozesshafte Verkörperung („materialization“) kultureller Normen, welche durch aufgezwungene Wiederholung den Körper einschließlich des Status „sex“ formen.[5]

Barad wiederum bietet mit dem Konstrukt des „Agential Realism“ ein Schema, die untrennbare materielle und soziokulturelle Welt zu denken und zu beschreiben. Aus Sicht Barads ist es nicht möglich, zwischen Epistemologie und Ontologie beziehungsweise zwischen Beobachtung und Beobachtetem zu unterscheiden. Wissen und Wahrheit sind demnach immer onto-epistemologisch, Ontologie und Epistemologie bedingen sich wechselseitig und bilden den Rahmen dessen, was Wissen und Wahrheit für den Mensch sein kann. Barad erkennt einen „apparatus“, welcher aus Körpern, Technologien, Normen, Ideen etc. besteht und ein „phenomenon“ produziert, „the place were matter and meaning meet“.[6] In diesem Sinne pre-existieren die einzelnen Teile des Apparates nicht, sondern werden während dieses Prozesses der materiell-semiotischen Intra-Aktion produziert.

Kruse versteht die forensische Beweisführung als ein Phänomen im Sinne Barads. Der forensische Beweis ist demnach von einem Apparat, welcher sich insbesondere aus Spuren, (kriminellen und nichtkriminellen) Körpern, forensischen Technologien und Praxis, Recht und Rechtspraxis sowie allgemeinem kulturellen Verständnis zusammensetzt, produziert (p. 366). Sie geht hierbei davon aus, dass die forensische Wissenschaft nicht von der Materialität des Köpers an sich Gebrauch macht, sondern vielmehr in Zusammenspiel mit der Rechtsdurchsetzung und der Rechtspraxis in jenem Zeitpunkt, in dem eine Verbindung zwischen einem bestimmten Körper und einem bestimmten Tatort hergestellt wird, den (kriminellen) Körper materialisiert, womit Kruse in Anlehnung an Butler Materialität als eine Aktivität und nicht als eine inhärente Eigenschaft versteht (p. 364).

2.1 Die Transformationskette („Legal Chain“)

Die Produktion forensischer Beweise, genauer den Weg, den forensische Spuren durch das Rechtssystem nehmen, bezeichnet Kruse als „the legal chain“.[7] Diese Rechtskette beginnt im Idealfall mit dem Eintreffen der Polizei am Tatort und endet mit einer rechtskräftigen Verurteilung. In der Realität der polizeilichen und jurisitschen Praxis bestehen natürlich Varianten: nicht jede eingegangene Meldung stellt sich als eine Straftat heraus beziehungsweise erfolgt auch bei Vorliegen einer Straftat nicht immer eine Anklage oder eine Verurteilung; je nach Schwere der vermuteten Straftat unterscheidet sich die Vorgehensweise, so werden zum Beispiel bei einem schweren Verbrechen spezialisierte Kriminalisten die Tatortsicherung vornehmen, während bei Massendelikten im Regelfall nur die Streifenpolizei zum Einsatz kommt; schließlich nimmt auch der gerichtliche Instanzenzug Einfluss, so kann zum Beispiel gegen ein Urteil Berufung eingelegt werden und unterscheiden sich die Verfahren je nach Art und Schwere der Straftat.

Kruse fokussiert im Folgenden auf den „Idealfall“, auf die erfolgreichen Materialisierungen („successful’ materializations“). Die Spuren, die am Tatort gesichert werden, durchlaufen nun dieses „legal chain“ und erfahren hierbei zahlreiche Transformationen. Der Tatort werde somit, so Kruse, auf Spuren reduziert, deren Materie in Information transformiert wird. Diese Informationen werden wiederum mit anderen Informationen abgeglichen und in einem abschließenden Gutachten, dem forensischen Beweis, festgeschrieben. Zusammen mit anderem Beweismaterial wie zum Beispiel Zeugenaussagen würden Erzählungen zum Hergang der Straftat geformt und schließlich in juristische Kategorien der Strafbarkeit übersetzt (p. 366).

Diese Transformationen erfolgen durch einen Apparat von Akteuren, Instrumenten und Bedeutungen, die das Phänomen des forensischen Beweises produzieren und somit aktiv (kriminelle) Körper genauso wie die Straftat selbst materialisieren, wobei sie anstatt eine Verbindung zwischen einem bestimmten Körper und einer bestimmten Straftat aufzudecken diese Verbindung vielmehr herstellen (p. 367).

Anhand der Beispiele Fingerabdruck und DNA-Spur, welche beide verwendet werden, um bestimmte Körper mit bestimmten Tatorten in Verbindung zu bringen, nimmt Kruse eine vertiefte Analyse dieser Transformationen vor.

2.1.1 Spurensicherung

Erste Transformationen können bereits bei der Sicherung von Fingerabdrücken und DNA-Spuren stattfinden, denn bereits das Auffinden und die Sicherung des körperlichen Spuren materials erfordert menschliches Geschick, Erfahrung und Interpretation – genauso wie eine entsprechende technologische Ausrüstung. Zudem hinterlassen nicht alle Täter Spuren und werden zumeist auch von nicht mit der Straftat in Zusammenhang stehenden „Körpern“ Spuren gesammelt. Aufgefundene Spuren werden durch diesen Prozess zu Beweis material.

2.1.2 Analyse des Beweismaterials

Durch die an die Spurensicherung anschließenden Laboranalysen werden die Spuren zu Informationen transformiert. Um diesen Prozess etwas greifbarer und deutlicher zu machen, wird im Folgenden nicht auf die von Kruse referierte schwedische sondern auf die österreichische Rechtslage und forensische Praxis zurückgegriffen. Dieser Rückgriff erweist sich umso einblickreicher, als die beim österreichischen Innenministerium eingerichtete Österreichische Nationale DNA-Datenbank gemessen am Datenbestand die drittgrößte DNA-Datenbank Europas ist.[8]

Die Österreichische Nationale DNA-Datenbank startete im Jahr 1997 als damals dritte DNA-Datenbank in Europa zunächst ganz ohne spezielle Gesetzgebung. Mittlerweile finden sich allerdings im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung Vorgaben zur Einstellung und Verwendung von Daten. Österreich ist zudem Mitglied des im Jahr 2005 begründeten Prümer Datenverbundes und hat dadurch Direktzugriffsmöglichkeiten auf die nationalen DNA-Datenbanken und die nationalen Automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungs-Systeme (AFIS-Datenbanken) zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten. Durch seine Vorreiterrolle in Sachen DNA-Datenbanken konnte Österreich auch Einfluss auf den Prümer Beschluss[9] nehmen, der ab August 2011 nationale DNA- und AFIS-Datenbanken für alle Mitgliedstaaten und erstmals auch Details zur DNA-Analyse vorschreibt. Österreich ist zudem ein intensiver Nutzer der Interpol-DNA-Datenbank.

Untersucht wird derzeit nur im nicht codierten Bereich der DNA, der keinerlei Informationen zu äußerem Erscheinungsbild, Krankheiten, Krankheitsdispositionen oder Neigungen enthält, hinzu kommt eine Geschlechtsbestimmung. Zumeist werden etwa um die 15 DNA-Abschnitte ausgewertet, womit die Wahrscheinlichkeit dass zwei unterschiedliche Personen die gleiche Zahl an Wiederholungen an den selben Stellen aufweisen – zumindest außerhalb von Blutsverwandtschaft – äußerst gering, wenn auch nicht gänzlich ausgeschlossen ist.[10]

Kann in einem „Unbekannter-Täter-Fall“ ein DNA-Profil erstellt werden, beträgt die Trefferquote in der Österreichischen National DNA-Datenbank derzeit etwa 40%. Diese hohe Trefferquote ist darauf zurückzuführen, dass auch Tatverdächtige (und nicht nur Verurteilte) und Massendelikte in die Datenbank miteinbezogen sind.[11] Der Abgleich von Tatortspuren mit jenen der nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken erfolgt in Hinblick auf DNA-Spuren automatisiert.

Auch der Abgleich von Fingerabdrücken erfolgt mittlerweile weitgehend automatisiert. Über das System der AFIS-Datenbank können eingescannte Fingerabdruckblätter automatisch erkannt und mit bereits digital vorhandenen Fingerabdrücken automatisisiert abgeglichen werden. Das Ergebnis des Datenabgleichs wird sortiert nach Übereinstimmungswahrscheinlichkeit angezeigt. Die Verifizierung nimmt letztendlich jedoch eine sachverständige Person, ein/e sogenannte „DaktyloskopIn“, vor.

Die Daktyloskopie, das sind biometrische Verfahren, die auf der biologischen Unregelmäßigkeit menschlicher Papillarlinien auf Händen, Fingergliedern, Fußunterseiten und Zehenunterseiten beruhen,[12] wird insoweit als zuverlässiger erachtet, als die Wahrscheinlichkeit einer falschen oder uneindeutigen Identifizierung bei Blutsverwandten und sogar eineiigen Zwillingen ausgeschlossen werden kann. Auf der anderen Seite scheitert die Feststellung der Identität von Fingerabdrücken trotz Vorliegen des Gegenstückes in der Datenbank häufig an der nicht ausreichenden Qualität des Tatortspurenmaterials oder an Veränderungen am Fingerabdruck, die etwa durch Verletzungen oder auch die Druckstärke entstehen können.[13]

Fingerabdrücke sind jedenfalls, wie Kruse feststellt, „sex-less“ (373). Sowohl DNA-Spuren wie auch Fingerabdrücke sind als solche zudem nutzlos, es bedarf der Gegenproben von potentiellen Tatverdächtigen zum Abgleich der Spuren. Diese Gegenproben sind jedoch wiederum abhängig von den Praktiken der Ermittlung solcher potentiellen Tatverdächtigen. Zudem verlangt die Transformation von Spuren in Informationen einiger Interpretation, die aus der Intra-Aktion von forensischer Wissenschaft und ihrer Personen, Instrumenten und Gerät sowie Konzeptionen des menschlichen Körpers entsteht (369).

[...]


[1] European Journal of Women’s Studies 2010 17(4) 363-377.

[2] Vgl. z.B. Ditrich (2010) 13.

[3] Butler (1993).

[4] Barad (1996, 1998, 2007).

[5] Vgl. insb. Butler (1993) 1-2.

[6] Vgl. insb. Barad (1996) 185 (ff).

[7] Kruse bezieht sich hierbei auf das schwedische Rechtssystem.

[8] Vgl. Schmid/Scheithauer (2010) 21.

[9] Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität.

[10] Vgl. Schmid/Scheithauer (2010) 21 f.

[11] Vgl. Schmid/Scheithauer (2010) 22 f.

[12] Die Definition entstammt dem freien Wörterbuch Wiktionary auf http://de.wiktionary.org/wiki/Daktyloskopie.

[13] In diesem Sinne auch Kruse (368).

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Materializing Bodies. Körperlichkeit und kulturelle Praktiken in der Forensik
Hochschule
Universität Wien
Note
1
Autor
Jahr
2013
Seiten
17
Katalognummer
V308338
ISBN (eBook)
9783668068223
ISBN (Buch)
9783668068230
Dateigröße
397 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
materializing, bodies, körperlichkeit, praktiken, forensik
Arbeit zitieren
Dorothee Baum (Autor:in), 2013, Materializing Bodies. Körperlichkeit und kulturelle Praktiken in der Forensik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308338

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