Im Lüth-Urteil , der ersten „großen“ Grundrechtsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wurden Auslegungsgrundsätze etabliert, die bis heute nicht nur maßgebend für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) sind, sondern seine komplette Grundrechtsauslegung geprägt haben.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG wird dabei vom Bundesverfassungsgericht als unmittelbarster Ausdruck des Menschen in der Gesellschaft erachtet. Folglich geht das Bundesverfassungsgericht von einem weiten Meinungsbegriff aus, der nicht nur Inhalt und Form, sondern auch die Wirkungsabsicht der Meinungsäußerung schützt, ungeachtet der Tatsache, ob es sich bei der Aussage um eine Meinung, ein Werturteil, eine Stellungnahme oder eine meinungsbildende Tatsachenbehauptung handelt.
In der Lüth-Entscheidung werden die Grundrechte „in erster Linie“ als „Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“ formuliert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird als „für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend“ erachtet. Diese beiden Bedeutungselemente des Grundrechts, einerseits sein Individualrechtsgehalt als subjektives Recht und andererseits seine Funktion für die Ordnung des Gemeinwesens als objektives Recht, beschreiben den Doppelcharakter der Grundrechte und ihre umfassende Geltung. Durch das objektive Prinzip der Grundrechte, die „als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gelten“, entfalten diese unter anderem eine Ausstrahlungswirkung in das Privatrecht, welches in ihrem Geiste ausgelegt und angewendet werden muss.
Die folgende Arbeit will nun die notwendigen Voraussetzungen aufzeigen, die diese differenzierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ermöglichten. Zunächst wird die historische Entwicklung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit nachgezeichnet, welche die Grundlagen für die Einrichtung eines Verfassungsgerichts schuf. In einem zweiten Schritt werden die Vorläufer des Bundesverfassungsgerichts und weitere Einflüsse auf die Institution erläutert. Abschließend wird Stellung und Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts herausgestellt, sowie die Wirkung seiner Rechtsprechung bis heute resümiert.
Inhaltsverzeichnis
A. Vorwort
B. Einleitung: Das Lüth-Urteil
C. Die Entwicklung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit
I. Die Anfänge der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit im alten Deutschen Reich
II. Die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit im Deutschen Bund
III. Die Frankfurter Reichsverfassung
IV. Die Verfassungsgerichtsbarkeit im Deutschen Reich
V. Die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Weimarer Republik
D. Das Bundesverfassungsgericht
I. Vorläufer des Bundesverfassungsgerichts
1. Der Reichgerichtshof der Frankfurter Reichsverfassung
2. Der Weimarer Staatsgerichtshof
II. Vorbild des Bundesverfassungsgerichts – Der amerikanische Supreme Court
III. Das Bundesverfassungsgericht
E. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
F. Résumé : Die internationale Wirkung des Bundesverfassungsgerichts
G. Schlusswort : Die Gegenthese zu Hegels These
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit, analysiert deren institutionelle Vorläufer und beleuchtet die Rolle sowie Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung und dessen Einfluss auf die Rechtsprechung.
- Historische Genese der deutschen Staats- und Verfassungsgerichtsbarkeit
- Vergleichende Analyse zu Vorbildern wie dem amerikanischen Supreme Court
- Konstitutionelle Grundlagen und Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts
- Bedeutung des Lüth-Urteils für die Grundrechtsauslegung
- Internationale Strahlkraft und Wirkung der deutschen Verfassungsrechtsprechung
Auszug aus dem Buch
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Bereits vor der Lüth-Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht Leitsätze formuliert, die es seiner Interpretation der Verfassung zugrunde legte. Dieses originäre Verständnis der Verfassung und die kurz darauf entwickelten Interpretationsgrundsätze bilden bis heute das Fundament, auf welchem das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung gründet.94
Seit jeher begreift das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als Grundordnung des gesamten Gemeinwesens,95 als eine „innere Einheit“96, deren Verfassungsvorschriften in einem Sinnzusammenhang stehen und nicht isoliert betrachtet werden dürfen.97 Den Grundrechten, als besonders geschützten Rechtsgütern des Grundgesetztes, legt das Bundesverfassungsgericht das Menschenbild eines in die Gemeinschaft gestellten Menschen, anstatt eines isolierten Individuums zugrunde.98 Die freie Meinungsäußerung gilt dabei nicht nur als unmittelbarster Ausdruck dieses Menschen in der Gemeinschaft,99 sondern auch als lebensnotwendiger Faktor für das Funktionieren dieser Staatsordnung.100
Zusammenfassung der Kapitel
A. Vorwort: Der Autor führt mit einem Hegel-Zitat in das Thema der Rechtspflege ein.
B. Einleitung: Das Lüth-Urteil: Dieses Kapitel erläutert die Bedeutung des Lüth-Urteils als wegweisende Grundrechtsentscheidung für die Meinungsfreiheit und die generelle Auslegung der Grundrechte.
C. Die Entwicklung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit: Es wird die historische Entwicklung von den Anfängen im Alten Reich über den Deutschen Bund und die Paulskirche bis zur Weimarer Republik nachgezeichnet.
D. Das Bundesverfassungsgericht: Dieses Kapitel widmet sich den institutionellen Vorläufern, dem Einfluss des US Supreme Court und der Etablierung des Bundesverfassungsgerichts als unabhängigem Verfassungsorgan.
E. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Der Fokus liegt auf der Auslegungsmethodik und dem Menschenbild, das der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde liegt.
F. Résumé : Die internationale Wirkung des Bundesverfassungsgerichts: Hier wird die weltweite Ausstrahlung und Vorbildfunktion des deutschen Modells der Verfassungsgerichtsbarkeit diskutiert.
G. Schlusswort : Die Gegenthese zu Hegels These: Abschließend wird konstatiert, dass sich der Vorrang der Verfassung als staatsorganisatorische Wirklichkeit erfolgreich etabliert hat.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Grundrechte, Lüth-Urteil, Verfassungsgerichtsbarkeit, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit, Konstitutionalismus, Supreme Court, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde, Gewaltenteilung, Verfassungsgeschichte, Grundgesetz, Interpretationsgrundsätze, Menschenbild
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Entstehung und der heutigen Bedeutung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit sowie der Rolle des Bundesverfassungsgerichts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen gehören die historische Entwicklung der Verfassungsordnung, die Einflüsse internationaler Vorbilder und die Auslegungsgrundsätze der Grundrechte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Entwicklung der Voraussetzungen aufzuzeigen, die die heutige differenzierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst ermöglicht haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtsgeschichtlichen und dogmatischen Analyse unter Einbeziehung relevanter juristischer Literatur und verfassungsrechtlicher Quellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Vorläufer, die Entstehung des Bundesverfassungsgerichts, seine Kompetenzen und die Grundzüge seiner aktuellen Rechtsprechungspraxis.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Bundesverfassungsgericht, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsgeschichte und Gewaltenteilung.
Warum ist das Lüth-Urteil so bedeutend für die Arbeit?
Das Urteil etablierte entscheidende Auslegungsgrundsätze für die Meinungsfreiheit und prägte nachhaltig das Verständnis der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat.
Inwiefern beeinflusste der amerikanische Supreme Court die deutsche Entwicklung?
Das amerikanische Modell des „judicial review“ diente als ideelles Vorbild für die richterliche Nachprüfung von staatlichem Handeln und die Sicherung der Verfassungsmäßigkeit.
Was ist mit der „Gegenthese zu Hegels These“ gemeint?
Sie bezeichnet die Etablierung des Vorrangs der Verfassung gegenüber der Staatsgewalt, womit der Auffassung entgegengewirkt wird, dass die Justiz lediglich ein untergeordneter Teil des Staates ohne eigene Kontrollmacht sei.
- Citar trabajo
- Sarah Heitz (Autor), 2004, Das Lüth-Urteil. Die Entwicklung der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit und des Bundesverfassungsgerichts, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308676