Der Requiem-Streit: Das Mysterium um Mozarts letzes Werk "Requiem in d-Moll" (KV 626)


Hausarbeit, 2015

19 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in Mozarts Requiem

2. Zur Entstehung des Requiems
2.1 Mozarts letzte berufliche und kompositorische Stationen
2.2 Der Kompositionsauftrag für das Requiem und die Entstehungsgeschichte

3. Diskussionen um Mozarts Requiem
3.1 Die Quellen
3.2 Die Ergänzungen am Requiem
3.3 Süßmayrs Brief an Breitkopf & Härtel und die Requiem-Erstausgabe
3.4 Der „Requiem-Streit“

4. Schlussbetrachtung

Literaturliste

Quellenverzeichnis

Anhang

1. Einführung in Mozarts Requiem

Wolfgang Amadeus Mozarts Requiem d-Moll KV 626 ist ein Werk, das dermaßen nachhaltig sowohl die Musikwissenschaft, als auch die breite Öffentlichkeit beschäftigt hat wie kein anderes. In einem mystifizierenden Kontext stehen sowohl die Erteilung des Kompositionsauftrages für das Requiem, als auch der frühe Tod Mozarts während der Arbeit an der Totenmesse. Zudem ist nicht nur die Frage nach der Autorschaft umstritten, sondern auch die Umstände der Entstehung sind von großem Interesse.

Als Hauptquellen des Requiems gelten zwei teilautographe Handschriften, welche sich heute in der Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek befinden.[1] Die erste teilautographe Handschrift wird unter der Signatur Mus. Hs. 17.561a geführt, welche als „Ablieferungspartitur“ bezeichnet wird.[2] Die als „Arbeitspartitur“ betitelte zweite Handschrift trägt die Signatur Mus. Hs. 17.561b.[3]

Die Problematik bei der Requiem-Forschung liegt darin, dass keinerlei schriftliche Mitteilungen Mozarts über das Requiem und seine kompositorische Gestalt vorliegen. Das Gros des Wissens stammt aus den Quellen, die nach Mozarts Tod entstanden. Die musikwissenschaftliche Literatur, die sich in den zwei Jahrhunderten nach Mozarts Tod angesammelt hat, füllt heute mehrere Bücherregale.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik der Diskussion um das Requiem von Mozart. Um sich dieser Diskussion widmen zu können, werden hierbei verschiedene Bereiche im Kontext des Requiems behandelt. Es werden sowohl die Biographie Mozarts, der Auftraggeber des Requiems, als auch die Umstände in der Entstehungsgeschichte des Requiems behandelt. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, wie Mozarts berufliches und kompositorisches Wirken im Kontext zum Requiem stehen. Darauffolgend werden die Quellen des Requiems näher beschrieben und die Ergänzungen am Requiem erforscht, abschließend wird der „Requiem-Streit“ behandelt.

Die Arbeit stützt sich u.a. auf die folgende wissenschaftliche Forschungsliteratur: die erste Mozart-Biographie aus dem Jahr 1798 von Franz Xaver Niemetschek, Otto Erich Deutschs „Mozart-Dokumente“, „Mozarts Requiem“ von Christoph Wolff, das „Mozart-Handbuch“, mehrere Artikel zum „Requiem-Streit“, als auch ein Ausstellungskatalog zu Mozarts Requiem.

2. Zur Entstehung des Requiems

Um sich näher mit den Diskussionen um Mozarts Requiem beschäftigen zu können, ist es vorher unabdingbar, sich mit dem genauen beruflichen Wirken Mozarts und dessen kompositorischer Arbeit in dessen letzten Lebensjahren auseinander zu setzen. Auch die Art und Weise der Erteilung des Kompositionsauftrages für das Requiem ist von entscheidender Bedeutung. Nur durch genaue Kenntnis der einzelnen Aspekte lässt sich die Diskussion um Mozarts Requiem besser verstehen.

2.1 Mozarts letzte berufliche und kompositorische Stationen

Mozarts erster Biograf Franz Xaver Niemetschek schrieb 1798, dass die Kirchenmusik das Lieblingsfach Mozarts gewesen sei.[4] Dies klingt heutzutage verwunderlich, denn Mozart ist vor allem als Komponist der Oper, der Symphonie, sowie als Komponist von Konzert- und Kammermusik bekannt. Zu Mozarts Salzburger Zeit von 1779 bis 1781 ist bekannt, dass er im Frondienst des Fürsterzbischofs Hieronymus Graf Colloredo stand und er für diesen zahlreiche Kirchenwerke komponierte. Als Mozart später in Wien ansässig wurde und als freischaffender Komponist arbeitete, war er an keine Amtspflichten mehr gebunden und er widmete sich den Opernkompositionen und vor allem den Klavierkonzerten.[5] Auch hat sich Mozart in seiner Wiener Zeit mit Kirchenmusik beschäftigt. Ab dem Sommer 1781 pflegte Mozart es, sich mit den Partituren seiner früheren Messen auseinander zu setzen, welche er sich von seinem Vater aus Salzburg nach Wien schicken ließ. Auch studierte Mozart für ihn unbekannte alte Musik ab dem Jahre 1782 bei dem Baron Gottfried van Swieten, um sie dort in einem kleinen Kreis aufzuführen, worunter sich vorwiegend Fugen von Johann Sebastian Bach und oratorische Werke von Georg Friedrich Händel befanden.[6] In den Jahren 1782 und 1783 komponierte Mozart die c-Moll-Messe KV 427.[7] Eine weitere Wiener Komposition war die Motette Ave verum corpus, welche als letztes Kirchenwerk Mozarts anzusehen ist.[8]

Im April 1791 bewarb sich Mozart erfolgreich als Adjunkt des Domkapellmeisters an St. Stephan in Wien:

„Stadt Magistrat! unterthäniges Bitten Wolfgang Amadé Mozarts k: k: Hofkompositors um dem hiesigen Hr: kapell-Meister an der St: Stephans Domkirche adjungirt zu werden.

Hochlöblich Hochweiser Wienerischer Stadt Magistrat

Gnädige Herrn!

Als Hr: kapellmeister Hofmann krank lag, wollte ich mir die freyheit nehmen, um dessen Stelle zu bitten, da meine Musikalischen talente, und Werke, so wie meine Tonkunst im Auslande bekannt sind, man überall meinen Namen einiger Rücksicht würdiget, und ich selbst am hiesigen Höchsten Hofe als kompositor angestellt zu seyn, seit mehreren Jahren die Gnade habe; hoffte ich dieser Stelle nicht unwerth zu seyn, und eines Hochweisen Stadt Magistrats Gewogenheit zu verdienen.

Allein kapellmeister Hofmann ward wieder gesund, und bey diesem Umstande, da ich ihm die fristung seines lebens von Herzen gönne, und wünsche, habe ich gedacht es dürfte vielleicht dem Dienste der Domkirche und meiner gnädigen Herren zum vortheile gereichen, wenn ich dem schon älter gewordenen Hr: kapellmeister für izt nur unentgeltlich adjungiret würde, und dadurch die Gelegenheit erhielte, diesem Rechtschaffenden Manne in seinem dienste an die Hand zu gehen, und eines Hochweisen Stadt-Magistrats Rücksicht durch wirkliche dienste mir zu erwerben, die ich durch meine auch im kirchenstyl ausgebildeten känntnisse zu leisten vor andern mich fähig halten darf.

unterthänigster diener

Wolfgang Amadé Mozart

k:k: Hofkompositor.“[9]

(Mozarts Gesuch an den Magistrat der Stadt Wien, Ende April 1791)

Diesem Gesuch Mozarts wurde am 9. Mai 1791 durch ein Dekret des Magistrats der Stadt Wien stattgegeben:

„Der Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien will ihn Hrn: Wolfgang Amadeus Mozart auf sein bittliches Ansuchen dem dermaligen Hrn. Kapellmeister Leopold Hofmann bei der St. Stephans Domkirche dergestalt und gegen dem adjungiret haben, daß er sich durch einem hierorts einzulegen kommenden bündigen Revers verbindlich machen solle: daß er gedachtem Hrn. Kapellmeister in seinem Dienste unentgeltlich an die Hand gehen, ihn, wenn er selbst nicht erschienen kann, ordentlich suppliren, und in dem Falle diese wirkliche Kapellmeisterstelle erledigt werden wird, sich mit dem Gehalt, und allem deme, was der Magistrat zu verordnen und zu bestimmen für gut finden wird, begnügen wolle.

Welches demselben zur Wissenschaft hiemit erinnert wird.

Jos. Georg Hörl k. k. Rath und Bürgermeister

Ex cons. Magis. Vien. / den 9. May 1791.

Johann Hübner Secret.“[10]

(Dekret des Magistrats der Stadt Wien, 9. Mai 1791)

Diese Anstellung war zunächst unbezahlt, jedoch erwarb sich Mozart durch dieses Gesuch eine 2000 Gulden einbringende Kapellmeisterstelle, welche am 22. Mai 1791 in der „Pressburger Zeitung“ erwähnt wurde:

„Wien. Der Hofkompositor Mozart hat von dem hiesigen Magistrat die Erwartung auf die 2000 Gulden eintragende Kapellmeisterstelle bei Sankt Stephan erhalten.“[11]

(Notiz in der „Pressburger Zeitung“, 22. Mai 1791)

Die Bewerbung zum Adjunkten des Domkapellmeisters von St. Stephan tätigte Mozart, um gegebenenfalls die Nachfolge des kranken Amtsinhabers Johann Leopold Hofmann anzutreten.[12] Durch den Tod des Amtsinhabers Hofmann im März 1793, hätte Mozart die Stelle übernehmen können, falls Mozart nicht so früh gestorben wäre.[13]

2.2 Der Kompositionsauftrag für das Requiem und die Entstehung sgeschichte

Bereits um das Jahr 1800 waren wesentliche Informationen zu der Entstehung des Requiems bekannt. Franz Graf von Walsegg (1763–1827), der auf Schloss Stuppach am Semmering wohnte, wollte seiner in jungen Jahren verstorbenen Frau Anna, geb. von Flammberg (1770–1791), ein angemessenes Denkmal in Form einer Totenmesse setzen.[14] Dafür gab er ein Grabmonument in Wien zu 3000 Gulden in Auftrag und bei Mozart die Musik für ein Requiem, welche – im Gegensatz zu dem Grabmonument – relativ gering mit 50 Dukaten entlohnt wurde.[15] Die Hälfte des Honorars bekam Mozart als Vorschuss ausgezahlt.[16] Eine Eigenart des Grafen war es, Werke bei Komponisten in Auftrag zu geben und diese schließlich als seine eigenen auszugeben. Auch das Requiem sollte als eigene Komposition dargeboten werden. Den Auftrag zur Komposition des Requiems erhielt Mozart bewusst in anonymer und schriftlicher Form und offenbar über einen Kanzlisten von Walseggs Wiener Rechtsanwalt Johann Nepomuk Sortschan.[17] Erst im Jahre 1800 erfuhr die Witwe Mozarts den unbekannten Auftraggeber.[18] Paul Moseley fand als Datum für die Erteilung des Kompositionsauftrages eine Zeitspanne zwischen der Rückkehr Constanze Mozarts von einem mehrwöchigen Kuraufenthalt in Baden bei Wien am 12. Juli 1791 und der Abreise nach Prag zur Uraufführung von La clemenza di Tito am 25. August 1791.[19] Da Mozart sowohl mit den Arbeiten an La clemenza di Tito sowie an der Zauberflöte KV 620 sehr beschäftigt war, ist es unwahrscheinlich, dass Mozart noch vor der Pragreise mit der Komposition des Requiems begonnen hat. Auch erhellen philologische Untersuchungen des Notenpapieres die These, dass das Papier, welches Mozart bei der Requiem-Komposition, insbesondere bei dem Introitus und dem größten Teil der Kyrie verwendet hatte, eine Papiersorte ist, welche er erst nach seiner Rückkehr von den Prager Krönungsfeierlichkeiten Mitte September 1791, verwendet hatte.[20] Einige Wochen später war Mozart noch mit der Komposition des Klarinettenkonzertes KV 622 befasst, was laut Ackermann den Schluss nahe bringt, dass Mozart nicht vor dem 7. Oktober, dem Tage als er die Instrumentation des Klarinettenkonzertes abschloss, mit der Komposition des Requiems begonnen hat.[21] Zudem weist Mozart selbst in seinem eigenhändigen Werkverzeichnis seine letzte Komposition als Freimaurer-Kantate (KV 623) vom 15. November 1791 aus.[22] Laut Ackermann ist die Annahme, dass Mozart unmittelbar bis vor seinem Todestag an der Komposition des Requiems arbeitete, unhaltbar, denn Mozart wäre es durch die stark beeinträchtigende Krankheit nicht mehr möglich gewesen handschriftliche Arbeiten zu diesem Zeitpunkt zu tätigen.[23] Es wird zudem berichtet, dass am 10. Dezember 1791, fünf Tage nach Mozarts Tod, die bis dahin allein aufführbaren Teile des Requiems, der Introitus und das Kyrie, in der Wiener Hofpfarrkirche St. Michael im Rahmen der Exequien für Mozart vorgetragen wurden.[24] Der auftraggebende Graf von Walsegg führte das Requiem gemäß der liturgischen Bestimmung als Seelenmesse für seine verstorbene Frau am 14. Dezember 1793 in der Neuklosterkirche zu Wiener Neustadt auf.[25] Im Rahmen eines von Baron Gottfried van Swieten veranstalteten Benefizkonzertes zugunsten von Constanze Mozart und ihrer Kinder wurde jedoch vermutlich die Uraufführung des kompletten Requiems bereits am 2. Januar 1793 ohne Wissen des Auftraggebers im Jahn-Saal zu Wien aufgeführt.[26]

3. Diskussionen um Mozarts Requiem

Die Diskussionen um Mozarts Requiem sind unter vielen Gesichtspunkten zu betrachten. Den größten Diskussionsbedarf stellen die Quellen des Requiems dar. Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Ursprungs, als auch unter dem Augenmerk der Graphologie wird dieses Medium Quelle zu untersuchen sein (3.1). Anhand dessen werden im Nachgang die Ergänzungen am Requiem näher betrachtet (3.2). Der sich aus dem Umstand der Erstausgabe des Requiems ergebene Süßmayrsche Brief an den Leipziger Verlag Breitkopf & Härtel wird in den genauen Zusammenhang der Diskussion gestellt und die Ereignisse um die Erstausgabe des Requiems werden näher beschrieben (3.3). Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wird der spätere „Requiem-Streit“ behandelt, welcher sich auf weitere Quellen bezieht (3.4).

3.1 Die Quellen

Unter der gemeinsamen Signatur Mus. Hs. 17561 befinden sich die beiden Teile der Requiem-Partitur, die von Mozart und Süßmayr geschrieben wurden und sich seit Ende der 1830er Jahre in der k.k. Hofbibliothek, der heutigen Österreichischen Nationalbibliothek, in Wien befinden.[27] Dabei wird die erste teilautographe Handschrift unter der Signatur Mus. Hs. 17.561a geführt, welche als „Ablieferungspartitur“ bezeichnet wird und die als „Arbeitspartitur“ betitelte zweite Handschrift trägt die Signatur Mus. Hs. 17.561b.[28] Diese beiden Handschriften sind seit 1839 in zwei Bände zusammengefasst, welche als „Codex a“ und „Codex b“ bezeichnet werden.[29] Von der so genannten „Ablieferungspartitur“ wurde, entgegen der Verpflichtung Constanze Mozarts gegenüber dem Auftraggeber, eine Kopie erstellt, welche an den Verlag Breitkopf & Härtel für die Drucklegung der Erstausgabe im Jahr 1800 verkauft wurde.[30]

Das Manuskript 17.561a besteht aus 64 Blättern und umfasst das Requiem in der von Süßmayr bearbeiteten und vervollständigten Fassung. Das erste Blatt trägt rechts oben den Vermerk „di me W: A: Mozart mpr [manu propria] / “ (Abbildung 1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Vermerk auf dem ersten Blatt des Manuskripts 17.561a (Ausschnitt)

Hierbei handelt es sich um eine Nachahmung der Unterschrift Mozarts durch Süßmayr. Graphologische Untersuchungen haben dies bewiesen. Das Motiv dafür sollte vermutlich die Authentizität des Werkes darstellen. Der von Mozart einzig vollständig komponierte Teil des Werkes, der Introitus Requiem aeternam, umfasst die ersten 48 Takte des Manuskripts. Auf der Rückseite von Blatt 5 des Manuskripts beginnt das Kyrie. Dabei stammen nur die Chorstimme und der bezifferte Bass von Mozart. Leopold Nowak vermutet, dass die in den oberen fünf Notenzeilen notierten Stimmen, wie Violine I und II, Viola, Bassetthörner und Fagotte Mozarts Schüler Franz Jacob Freystädtler ausgeschrieben hat und die darunter liegenden Trompeten und Pauken Franz Xaver Süßmayr.[31] Ab der Sequenz des Dies irae ist nur noch die Handschrift Süßmayrs zu finden. Der Grund hierfür ist, dass Süßmayr die von Mozart fragmentarisch hinterlassenen Teile des Dies irae und des Offertoriums (Domine Jesu Christe / Hostias) kopiert und in seine Abschrift mit seinen eigenen kompositorischen Ergänzungen an das Kyrie angefügt hat.[32] In der Gestalt von Mus. Hs. 17.561b blieb der ursprüngliche Partiturteil Mozarts erhalten.[33] Dieses Manuskript umfasst 36 Blätter und enthält die von Mozart nicht mehr vollständig abgeschlossenen Vertonungen der Sequenz und des Offertoriums. Hierbei hat Mozart jedoch den Chorsatz und den bezifferten Bass wiederum ausgeführt. In der vorletzten Strophe, Lacrimosa dies illa, bricht nach dem achten Takt Mozarts Arbeit ab. Zudem finden sich Skizzierungen Mozarts von dem Verlauf der ersten Violine, vereinzelt Streicher und Bläser und vor allem die Soloposaune im Tuba mirum.[34] Das Manuskript enthält zudem weitere nicht-autographe Teile von der Hand Eyblers zur Komplettierung der Sequenz. Eyblers Vervollständigung ist bis zum Confutatis fortgeschritten. Das anschließende Lacrimosa hat er um lediglich zwei weitere Takte in der Sopranstimme ergänzt.

Es finden sich handschriftliche Anmerkungen, die zu Spekulationen über Mozarts letzte kompositorischen Niederschriften geführt haben. Dazu trägt eine Anmerkung Joseph Eyblers bei, die zu Beginn des Lacrimosa niedergeschrieben wurde. Sie lautet: „Letztes Mozarts Manuscript. / Nach meinem Tod der k: k: Hofbibliothek vermacht / vom Joseph Eybler mpia [= manu propria]“ (Abbildung 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Notiz auf der Seite des Lacrimosa (Ausschnitt)

Die Tatsache, dass das Lacrimosa die letzte Mozart-Komposition sei, ist in Frage zu stellen, da der Hinweis Eyblers sich auch auf das anschließende Offertorium beziehen könnte.[35] Durch Bleistiftumrahmungen sind die Eyblerschen Ergänzungen innerhalb der Sequenz von Mozarts Handschrift abgegrenzt. Dies lässt sich anhand einer Notiz von Georg Nikolaus Nissen am Beginn des Dies irae erkennen: „alles, was nicht mit einer Bleyfeder eingezäunt ist, / ist Mozarts Handschrift bis nach pagina 32.“ (Abbildung 3)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Vermerk bei Dies irae (Ausschnitt)

Auch wurde von fremder Hand von Mozart verfasste Stellen mit der Bezeichnung „Moz.“ kenntlich gemacht.[36] (Abbildung 4)

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Abbildung 4: Detail „Moz.“ bei Dies irae (Ausschnitt)

3.2 Die Ergänzungen am Requiem

Nach Mozarts Tod musste dessen Witwe, die materiell unversorgt war, sich darum kümmern, dass das fragmentarische Requiem so schnell wie möglich von fremder Hand komplettiert wird und es dem Auftraggeber möglichst fristgerecht abgeliefert wird, um die restliche, bereits zur Hälfte bezahlte Summe, erhalten zu können. Damit der Verdacht nicht aufkam, dass Mozart das Werk nicht mehr selbstständig fertig gestellt hat, verbreitete seine Witwe die Falschmeldung, dass ihr Mann das Requiem vollendet hinterlassen habe.[37]

Zuerst betraute Mozarts Witwe den erfahrensten Schüler Mozarts, den 30-jährigen Franz Jacob Freystädtler, der ausschließlich nur die Kyrie-Fuge mit colla parte gehenden Stimmen instrumentierte.[38] Schon am 21. Dezember 1791 beauftragte Constanze Mozart den damals 26-jährigen Komponisten Joseph Eybler, der das Werk bis etwa um den 10. März 1792 vollenden wollte, was jedoch für eine fristgerechte Ablieferung des Werkes zu spät gewesen wäre. Hierzu verpflichtete sich Eybler folgendermaßen:

„Endesunterzeichneter bekennet hiemit, daß ihm die verwittwete Frau Konstanzie Mozart das von ihrem seligen Herrn Gemahl angefangene Seelenamt zu vollenden anvertraut; derselbe erkläret sich, es bis auf die Mitte der künftigen Fastenzeit zu enden und versichert zugleich, daß es weder abgeschrieben, noch in andere Hände als die der Frau Witwe gegeben werden soll.

Wien den 21. Dez 1791.“[39]

(Verpflichtungserklärung Joseph Eyblers zur Vollendung des Requiems, 21. Dezember 1791)

Eybler ergänzte in der autographen Partitur die Sequenz vom Dies irae bis zum Confutatis mit weiteren Instrumentalstimmen, er nahm jedoch keine weiteren Kompositionsversuche vor, woran er wohl offenkundig scheiterte.[40] Dem erfahrenen Abbé Maximilian Stadler wurde daraufhin der Auftrag erteilt, jedoch ließ er das Autograph unberührt und er ergänzte weitere Instrumentalstimmen in seiner eigenen Abschrift des Requiems. Der Vierte und Letzte zu dieser Sache Hinzugezogene, Franz Xaver Süßmayr, nahm sich jedoch der scheinbar schwierigen Aufgabe an und fügte „substanziell Eigenes“[41] hinzu. So verfasste Süßmayr nun ab dem Dies irae eine neue Partitur, dabei hat er auch von Eybler und Stadler vorgenommene Instrumentationen neu verfasst, was an manchen Stellen jedoch einer Verschlechterung gleich kam.[42] Auffallend bei diesen Arbeiten Süßmayrs ist, dass sie relativ schnell vonstatten gingen. Die Arbeiten am Requiem waren somit von Süßmayr gegen Ende Februar 1792 abgeschlossen worden.

Constanze Mozart ließ zudem noch einige Kopien der Partitur anfertigen um sie – trotz des Exklusivitätsanspruches des Grafen von Walsegg – zu Geld zu machen. Eine Kopie erhielt Friedrich Wilhelm II. von Preußen am 4. März 1792, 1796 verkaufte sie eine weitere Kopie zu 200 Friedrichsd’or an den Kurfürsten von Sachsen und schließlich bot sie auch noch, zu jeweils 50 Dukaten, das Werk gleich zwei Verlagen an: Breitkopf & Härtel in Leipzig und J. A. André in Offenbach am Main.[43] Als daraufhin die Erstausgabe des Requiems bei Breitkopf & Härtel erschien, gab Süßmayr dem Verlag Breitkopf & Härtel Auskunft über seine Mitarbeit.

3.3 Süßmayrs Brief an Breitkopf & Härtel und die Requiem-Erstausgabe

Franz Xaver Süßmayr hat sich im Zusammenhang mit der Erstausgabe des Requiems in einem Brief vom 8. Februar 1800 an Breitkopf & Härtel folgendermaßen zu seinem maßgeblichen Mitwirken an dem Requiem geäußert:

„Meine Herren!

Ihre gütige Zuschrift vom 24t Jenner hat mir das größte Vergnügen gemacht, da ich aus derselben ersehen habe, daß Ihnen an der Achtung des deutschen Publikums zu viel gelegen ist, als daß Sie dasselbe durch Werke irre führen sollten, die nicht ganz auf die Rechnung meines verstorbenen Freundes Mozart gehören. Ich habe den Lehren dieses grossen Mannes zu viel zu danken, als daß ich stillschweigend erlauben könnte, daß ein Werk, dessen größter Theil meine Arbeit ist, für das seinige ausgegeben wird, weil ich fest überzeugt bin, daß meine Arbeit dieses grossen Namens unwürdig ist. Mozarts Composition ist so einzig, und ich getraue mir zu behaupten, für den größten Theil der lebenden Tonsetzer so unreichbar, daß jeder Nachahmer besonders mit untergeschobener Arbeit noch schlimmer wegkommen würde, als jener Rabe, der sich mit Pfauen-Federn schmückte. Daß die Endigung des Requiem-s, welches unseren Brief-Wechsel veranlaßte, mir anvertraut wurde, kamm auf folgende Weise. Die Wittwe Mozart konnte wohl voraussehen, daß die hinterlassenen Werke ihres Mannes würden gesucht werden; der Tod überraschte ihn, während er an diesem Requiem arbeitete.

Die Endigung dieses Werkes wurde also mehreren Meistern übertragen; einige davon konnten wegen gehäuften Geschäften sich dieser Arbeit nicht unterziehen, andere aber wollten ihr Talent nicht mit dem Talente Mozarts compromittiren. Endlich kam dieses Geschäft an mich, weil man wußte, daß ich noch bey Lebzeiten Mozarts die schon in Musik gesetzten Stücke öfters mit ihm durchgespielt, und gesungen, daß er sich mit mir über die Ausarbeitung dieses Werkes sehr oft besprochen, und mir den Gang und die Gründe seiner Instrumentirung mitgetheilt hatte. Ich kann nur wünschen, daß es mir geglückt haben möge, wenigstens so gearbeitet zu haben, daß Kenner noch hin und wieder einige Spuren seiner unvergeßlichen Lehren darinn finden können.

Zu dem Requiem samt Kyrie – Dies irae – Domine Jesu Christe. – hat Mozart die 4 Singstimmen, und den Grund-Baß samt der Bezifferung ganz vollendet; zu der Instrumentirung aber nur hin und wieder das Motivum angezeigt. Im Dies irae war sein letzter Vers – qua resurget ex favilla [recte: judicandus homo reus] – und seine Arbeit war die nemliche, wie in den ersten Stücken. Von dem Verse an – Judicandus homo reus etc: hab ich das Dies irae ganz geendigt.

Das Sanctus – Benedictus – und Agnus Dei – ist ganz neu von mir verfertigt; nur hab ich mir erlaubt, um dem Werke mehr Einförmigkeit zu geben, die Fuge des Kyrie, bei dem Verse – cum Sanctis etc. zu wiederholen.

Es soll mir herzlich lieb seyn, wenn ich Ihnen durch diese Mittheilung einen kleinen Dienst habe leisten können. [...]“[44]

(Franz Xaver Süßmayr an Breitkopf & Härtel, 8. Februar 1800)

Süßmayr war es wichtig, dass sein Name nicht in den Druckausgaben des Werkes berücksichtigt werden sollte.

Laut Christoph Wolff sei Süßmayrs Brief an Breitkopf & Härtel „[...] seit langem und mit Recht als das wichtigste und verläßlichste Dokument seiner Requiem-Beteiligung“[45] anzusehen.

Vor der Veröffentlichung der Erstausgabe sah sich Constanze Mozart genötigt, den ihr bis dahin noch unbekannten Besteller des Requiems ausfindig zu machen. Diesen wollte sie per Zeitungsannonce aufspüren, was sie jedoch später nicht mehr in die Tat umsetzte.[46] Süßmayrs Brief an den Verlag entstand wohl nicht aus freien Stücken, jedoch im Sinne des Verlages. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Verlag möglichst allen Ungereimtheiten bei der Entstehung des Requiems auf den Grund gehen wollte und um sich dabei auf die integre Mitteilung Süßmayrs berufen zu können. Auf diese Ereignisse folgend kam es im Herbst des Jahres 1800 zu einer notariell beaufsichtigten Kollationierung, bei der alle einschlägigen Quellen, auch die der Partitur aus dem Besitz des Grafen von Walsegg, vorhanden waren. In dieser Konferenz, bei der der Fachmann und Kenner Mozarts, Abbé Maximilian Stadler, beiwohnte, wurden von ihm alle nicht-Mozartschen Eintragungen mit bestem Wissen in der Partitur vermerkt, was durch Bleistiftumrahmungen geschah.[47] Im Jahre 1803 verstarb jedoch Süßmayr. Nun konnte er sich an der späteren Kontroverse im Kontext der Requiem-Diskussionen nicht mehr beteiligen. Der so genannte „Requiem-Streit“ kündigte sich bereits an.

3.4 Der „Requiem-Streit“

„Von allen Werken unsers herrlichen Mozart, genieset kaum irgend Eines so allgemeine, so vergötternde Anbetung, als sein Requiem. Dies ist aber eigentlich sehr auffallend, und beinahe verwunderlich zu nennen, indem gerade dieses Werk ohne Anstand sein unvollkommenstes, sein wenigst vollendetes – ja kaum wirklich ein Werk von Mozart zu nennen ist.“[48]

(Weber, Gottfried: Über die Echtheit des Mozartschen Requiems, in Cäcilia: eine Zeitschrift für die musikalische Welt, 1825)

Mit diesen Worten eröffnete Jacob Gottfried Weber 1825 den sogenannten „Requiem-Streit“, mit der das Authentizitätsproblem bzw. Mozarts Urheberschaft am Requiem in Frage gestellt wurde. Der musiktheoretisch gebildete Schriftsteller und Darmstädter Hofgerichtsrat Weber (1779–1839) wollte mit diesem Artikel die Widersprüche, die Mozarts Requiem schon etwa seit einem Vierteljahrhundert mit sich brachten, aufzeigen. Der o.a. Artikel erschien in einer Zeit, in der Mozarts Requiem sowohl durch Aufführungen, als auch durch den Partitur-Erstdruck (Leipzig 1800), den Klavierauszug (Offenbach 1801) und die Stimmenausgabe (Wien 1812) bekannt waren.[49] Auch hatte sich Franz Xaver Süßmayr bereits im Jahre 1800 ausführlich gegenüber Breitkopf & Härtel zu dessen Mitwirkung am Requiem geäußert. Da jedoch wichtige Dokumente, insbesondere die Originalquellen nicht zur Verfügung standen, entwickelten sich Fragen, ob das Requiem tatsächlich unvollendet blieb oder ob es Mozart doch noch fertigstellen konnte. Eine ausführliche Biographie Mozarts war jedoch seit 1798 vorhanden. Franz Xaver Niemetscheks Biographie schildert, dass der Besteller des Requiems „das Werk, so wie es unvollendet war [...] erhielt“.[50] Dieser Behauptung entgegen behauptet Friedrich Rochlitz’ Bericht, Mozart habe geglaubt, er „arbeite dies Stück zu seiner eigenen Todesfeyer. Von dieser Idee ließ er sich nicht abbringen [...]“.[51] Die Beiträge Webers zur Echtheit des Requiems zeigten hartnäckige Zweifel an der Urheberschaft Mozarts und wurden von der Mozart-Forschung eher negativ beurteilt.[52] Vor allem ästhetische Zweifel an der Requiem-Komposition nennt Weber. So bezeichnete Weber die Chor-Singstimmen in der Partitur als „Gurgeleien“[53]. Auch müsse laut Weber „der Anteil Mozarts an dem von Süßmayr für sich reklamierten Stücken (Sanctus bis Agnus Die) erheblich größer sein“.[54]

Weber provozierte so eine Vielzahl von Reaktionen aus der Musikwelt. Beethoven notierte beispielsweise in seinem Exemplar der „Cäcilia“ einige Randbemerkungen. So schrieb er „O du Erzesel“ und „O du doppelter Esel“.[55] Somit stand die Integrität Mozarts durch Webers Gedanken auf dem Spiel. Abbé Maximilian Stadler rechtfertigte sich daraufhin mit einer Schrift zur „Verteidigung der Echtheit des Mozartischen Requiems“, welche zwei weitere Nachträge enthielt. Unter Berufung auf die Originalquellen des Requiems versuchte Stadler die Vorhaltungen Webers zu entkräften und schürte durch das Erwähnen Händelscher Motive in dem Requiem weiteren Stoff für Webers Echtheitszweifel. Einige Zeit später hielt Robert Schumann das Mozartsche Requiem für „nicht allein corrumpiert, sondern bis auf einige Nummern ganz unecht“.[56]

4. Schlussbetrachtung

Die Beschäftigung mit dem Gegenstand dieser Arbeit hat gezeigt, dass das Requiem im Sinne Constanze Mozarts als authentische Komposition ihres Mannes in der Öffentlichkeit dargestellt wurde. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass es sich bei dem Werk um eine Auftragskomposition handelt und dieser Auftrag gegen Entgelt ausgeführt werden sollte. Ein Eingeständnis, dass das Werk nur zu einem geringen Teil von Mozart stamme, hätte der finanzielle Ruin für Mozarts Witwe bedeutet.

Die Analyse der Quellen hat sowohl im philologischen, als auch im graphologischen Bereich ergeben, dass mehrere Handschriften am Quellenmaterial vorhanden sind und diese sich einigermaßen voneinander abgrenzen lassen, um den Mozartschen Schriftanteil erkennen zu können. Von besonderer Beweiskraft im Kontext des Echtheitsstreites zeugt jedoch der Brief Süßmayrs an den Leipziger Verlag Breitkopf & Härtel. Darin offenbart Süßmayr, welche Teile des Requiems von ihm stammen und welche von Mozart.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Introitus Requiem aeternam, als einzig und komplett von Mozart komponiert zu erachten scheint. Bei dem Kyrie hat Mozart den bezifferten Bass und die Chorstimme niedergeschrieben. Mit als sicher lässt sich zudem sagen, dass ab der Sequenz des Dies irae nur noch die Handschrift Süßmayrs festzustellen ist.

Süßmayr berichtet, dass Mozart die vier Singstimmen bei dem Kyrie, Dies irae und Domine Jesu Christe verfasst habe und er auch den Grundbass vollendet habe mit der Ausnahme des Lacrimosa. Auch habe Mozart das Motivum in gewissen Abständen notiert. Süßmayr habe zudem den Schlusssatz der Sequenz vollendet und die Sätze Sanctus, Benedictus und Agnus Dei neu verfasst. Die Kyrie-Fuge habe er mit dem Vers „cum sanctis tuis“ am Schluss wiederholt, um dem Werk mehr „Einförmigkeit“ zu geben.

Viele Fragen sind jedoch immer noch offen. Es ist beispielsweise unklar, wie die einzelnen Autographen an die Öffentlichkeit gelangt sind. Auch die musikalische Struktur und diverse Stimmführungsfehler bei der Süßmayrschen Ergänzung lassen Raum für weitere Spekulationen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es immer noch viele Fragen gibt, die vermutlich nie restlos aufgeklärt werden können.

Literaturliste

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Requiem KV 626 in: Mozarts Kirchenmusik, Lieder und Chormusik, hrsg. von Thomas Hochradner und Günther Massenkeil (Mozart-Handbuch Bd. 4), Kirchenmusik, Laaber 2006.

Geck, Martin:

Mozart. Eine Biographie. Rowohlt, Hamburg 2005.

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Mozart. Neuauflage Insel TB, 2005.

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Mozarts “Requiem” und die Geschäfte der Constanze Mozart. München 1986.

Moseley, Paul:

Mozart’s Requiem: A Revaluation of the Evidence, in: Journal of the Royal Music Association 114 (1989).

Niemetschek, Franz Xaver:

Ich kannte Mozart. Leben des K. K. Kapellmeisters Wolfgang Gottlieb Mozart nach

Originalquellen beschrieben, hrsg. und kommentiert von Jost Perfahl, München 31987.

Nowak, Leopold:

Wer hat die Instrumentalstimmen in der Kyrie-Fuge des Requiems von W. A. Mozart geschrieben? Ein vorläufiger Berich t, in: MJb 1973/1974, Salzburg, 1975, S. 191-201.

Schick, Hartmut:

Mehr Neigung als Pflicht? Mozart als Komponist für die Kirche, in: Silke Leopold (Hrsg.): Mozart-Handbuch. Bärenreiter, Kassel 2005, S. 164–174.

Schick, Hartmut:

Das „Requiem“ d-Moll KV 626. In: Silke Leopold (Hrsg.): Mozart-Handbuch. Bärenreiter, Kassel 2005, S. 240–247.

Weber, Gottfried:

Über die Echtheit des Mozartschen Requiem, in: Cäcilia: eine Zeitschrift für die musikalische Welt, herausgegeben von einem Vereine von Gelehrten, Kunstverständigen und Künstlern 3 (1825), S. 205–209.

Wolff, Christoph:

Mozarts Requiem. Geschichte, Musik, Dokumente. Mit Studienpartitur. Bärenreiter, Kassel 1991, 4. korr. Auflage 2003.

Mozart. Die Dokumente seines Lebens, gesammelt und erläutert von Otto Erich Deutsch, Kassel u.a. 1961.

Requiem: Wolfgang Amadeus Mozart. 1791/1991, Ausstellung der Musiksammlung der Österreichischen Nationalbibliothek, 17. Mai bis 5. Dezember 1991, Katalog, Graz 1991.

Quellenverzeichnis

Mozart: Requiem KV 626. Vollständige Faksimile-Ausgabe im Originalformat der Originalhandschrift in zwei Teilen nach den Musikalischen Handschriften 17.561 der Musiksammlung der österreichischen Nationalbibliothek. Akademische Druck- u. Verlagsanstalt, 1990.

Studienpartitur entnommen aus:

Wolff, Christoph:

Mozarts Requiem. Geschichte, Musik, Dokumente. Mit Studienpartitur. Bärenreiter, Kassel 1991, 4. korr. Auflage 2003.

Anhang

Notenbeispiel entnommen aus: International Music Score Library Project (IMSLP), Petrucci Music Library, Project Petrucci LLC, Wilmington (www.IMSLP.org, Zugriff am 20.07.2015)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die erste Seite des Requiems, Mus Hs. 17.561a.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beginn des „Lacrimosa“.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Beginn des „Dies irae“.

[...]


[1] Vgl. Ackermann, Peter: Requiem KV 626 in: Mozarts Kirchenmusik, Lieder und Chormusik, hrsg. von Thomas Hochradner und Günther Massenkeil (Mozart-Handbuch Bd. 4), Kirchenmusik, Laaber 2006, S. 130.

[2] Ebd.

[3] Ebd.

[4] Vgl. Niemetschek, Franz Xaver: Ich kannte Mozart. Leben des K. K. Kapellmeisters Wolfgang Gottlieb Mozart nach Originalquellen beschrieben, hrsg. und kommentiert von Jost Perfahl, München 31987, S. 77.

[5] Vgl. Schick, Hartmut: Mehr Neigung als Pflicht? Mozart als Komponist für die Kirche, in: Silke Leopold (Hrsg.): Mozart-Handbuch. Bärenreiter, Kassel 2005, S. 164.

[6] Vgl. Schick, S. 166.

[7] Ebd.

[8] Ebd.

[9] Zitiert nach Wolff, S. 119.

[10] Zitiert nach Deutsch, Otto Erich: Mozart. Die Dokumente seines Lebens, gesammelt und erläutert von Otto Erich Deutsch, Kassel u.a. 1961, S. 185.

[11] Pressburger Zeitung, 22. Mai 1791; zitiert nach Wolff, S. 120.

[12] Vgl. Geck, Martin: Mozart. Eine Biographie. Rowohlt, Hamburg 2005, S. 191.

[13] Vgl. Schick, S. 167.

[14] Vgl. Wolff, , S. 10.

[15] Ebd.

[16] Vgl. Ackermann, S.241.

[17] Ebd.

[18] Vgl. Wolff, S. 11.

[19] Vgl. Moseley, Paul: Mozart’s Requiem: A Revaluation of the Evidence, in: Journal of the Royal Music Association 114 (1989), S. 205.

[20] Ebd., S. 206–208.

[21] Vgl. Ackermann, S. 128.

[22] Vgl. Wolff, S.34.

[23] Vgl. Ackermann, S. 128.

[24] Ebd.

[25] Vgl. Wolff, S. 11.

[26] Ebd.

[27] Vgl. Wolff, S. 23.

[28] Vgl. Ackermann, Peter: Requiem KV 626 in: Mozarts Kirchenmusik, Lieder und Chormusik, hrsg. von Thomas Hochradner und Günther Massenkeil (Mozart-Handbuch Bd. 4), Kirchenmusik, Laaber 2006, S. 130.

[29] Vgl. Wolff, S. 23.

[30] Vgl. Ackermann, S.130.

[31] Vgl. Nowak, Leopold: Wer hat die Instrumentalstimmen in der Kyrie-Fuge des Requiems von W. A. Mozart geschrieben? Ein vorläufiger Bericht, in: MJb 1973/1974, Salzburg, 1975, S. 191-201.

[32] Vgl. Ackermann, S. 131.

[33] Ebd.

[34] Vgl. Ackermann, S. 132.

[35] Ebd.

[36] Ebd.

[37] Vgl. Schick, Hartmut: Das „Requiem“ d-Moll KV 626. In: Silke Leopold (Hrsg.): Mozart Handbuch. Bärenreiter, Kassel 2005, S. 242.

[38] Ebd.

[39] Zitiert nach Wolff, S. 120.

[40] Ebd.

[41] Ebd.

[42] Vgl. Schick, S. 243.

[43] Ebd.

[44] Zitiert nach Wolff, S. 145–146.

[45] Vgl. Wolff, S. 23.

[46] Vgl. Wolff, S. 21.

[47] Vgl. Wolff, S. 22.

[48] Zitiert nach Wolff, S. 14.

[49] Vgl. Wolff, S. 14.

[50] Vgl. Niemetschek, Franz Xaver: Ich kannte Mozart. Leben des K. K. Kapellmeisters Wolfgang Gottlieb Mozart nach Originalquellen beschrieben, hrsg. und kommentiert von Jost Perfahl, München 31987, S. 35.

[51] Allgemeine musikalische Zeitung 1 (1798), S. 150.

[52] Vgl. Wolff, S. 15.

[53] Vgl. Wolff, S. 17.

[54] Ebd.

[55] Ebd.

[56] Vgl. Wolff, S. 18.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Der Requiem-Streit: Das Mysterium um Mozarts letzes Werk "Requiem in d-Moll" (KV 626)
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Note
2
Autor
Jahr
2015
Seiten
19
Katalognummer
V308917
ISBN (eBook)
9783668076204
ISBN (Buch)
9783668076211
Dateigröße
931 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
requiem-streit, mysterium, mozarts, werk, requiem
Arbeit zitieren
Lars Mattke (Autor:in), 2015, Der Requiem-Streit: Das Mysterium um Mozarts letzes Werk "Requiem in d-Moll" (KV 626), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/308917

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