Diese Arbeit soll zunächst die im Rahmen der 8. GWB-Novelle geplanten Änderungen in § 20 GWB darstellen und die Gründe für die Änderungen aufzeigen. Anschließend sollen die geplanten Änderungen jeweils kritisch bewertet werden.
Die 8. GWB-Novelle wurde am 18.10.2012 im Bundestag auf Basis des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 17/9852) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BT-Drs. 17/11053) verabschiedet. Ihr Inkrafttreten war ursprünglich für den 01.01.2013 geplant. Ziel der Bundesregierung ist die Modernisierung des deutschen Kartellrechts. Aufgrund von Streitigkeiten zwischen Bundestag und Bundesrat wurde am 23.11.2012 der Vermittlungsausschuss angerufen, der seine Beratungen auf Januar 2013 vertagt hat. Obwohl die vom Bundesrat beanstandeten Punkte nicht die Änderungen zur Missbrauchsaufsicht betreffen, hat die Verzögerung auch Auswirkungen auf § 20 GWB. Da die bisherigen Bestimmungen zur Missbrauchsauf-sicht (§§ 20 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 S. 2 Nr. 1 und 3 GWB) bis zum 31.12.2012 befristet waren und deren von der Bundesregierung beabsichtige Verlängerung bis 2017 mit der nunmehr verschobenen Novelle vorgesehen war, sind die seit dem 22.12.2007 geltenden Ergänzungen dieser Normen bis zum Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle vorläufig außer Kraft.
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- I. Einführung
- II. Anzapfverbot, § 20 Abs. 3 S. 2 GWB
- 1. Überblick
- 2. Änderung/Gesetzesvorschlag
- 3. Bewertung
- III. Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis, § 20 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 GWB
- 1. Überblick
- 2. Änderung/Gesetzesvorschlag
- 3. Bewertung
- IV. Verbot der „Preis-Kosten-Schere“, § 20 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 GWB
- 1. Überblick
- 2. Änderung/Gesetzesvorschlag
- 3. Bewertung
- V. Neufassung der §§ 18, 19 und 20 GWB
- VI. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Die Seminararbeit analysiert die Änderungen in § 20 GWB im Kontext der 8. GWB-Novelle. Ziel ist es, die Hintergründe der Novellierung zu beleuchten, die vorgeschlagenen Änderungen in § 20 GWB zu beschreiben und kritisch zu bewerten.
- Anzapfverbot nach § 20 Abs. 3 S. 2 GWB
- Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis nach § 20 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 GWB
- Verbot der „Preis-Kosten-Schere“ nach § 20 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 GWB
- Modernisierung des deutschen Kartellrechts
- Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Missbrauchsaufsicht
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die 8. GWB-Novelle, die die geplanten Änderungen in § 20 GWB beleuchtet. Anschliessend werden die Änderungen zum Anzapfverbot, zum Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis und zum Verbot der „Preis-Kosten-Schere“ detailliert dargestellt und analysiert. Die Kapitel beleuchten die jeweiligen Hintergründe, die Gesetzesvorschläge und die kritische Bewertung der Änderungen.
Schlüsselwörter (Keywords)
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Kartellrecht, Missbrauchsaufsicht, GWB-Novelle, Anzapfverbot, Lebensmittelpreise, Preis-Kosten-Schere, Wettbewerb, Marktmacht, Rechtsvergleichung.
Häufig gestellte Fragen
Was änderte die 8. GWB-Novelle an § 20 GWB?
Die Novelle zielte auf die Modernisierung des Kartellrechts ab, insbesondere bei der Missbrauchsaufsicht über Unternehmen mit Marktmacht.
Was verbietet das "Anzapfverbot" nach § 20 Abs. 3 GWB?
Es untersagt marktbeherrschenden Unternehmen, andere Unternehmen dazu aufzufordern, ihnen ohne sachlichen Grund Vorteile zu gewähren.
Warum ist der Verkauf unter Einstandspreis bei Lebensmitteln verboten?
Dieses Verbot soll verhindern, dass große Handelsketten kleinere Wettbewerber durch unfaire Preisstrategien aus dem Markt drängen.
Was versteht man unter einer "Preis-Kosten-Schere"?
Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein vertikal integriertes Unternehmen die Preise so setzt, dass Wettbewerber auf der Endkundenebene keine ausreichende Marge erzielen können.
Welche Auswirkungen hatte die Verzögerung der Novelle 2012/2013?
Bestimmte Befristungen liefen aus, wodurch einige Normen zur Missbrauchsaufsicht vorübergehend außer Kraft traten, bis die Novelle endgültig verabschiedet war.
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- Johannes Richter (Autor), 2013, Änderungen zu § 20 GWB im Zuge der 8. GWB-Novelle, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309361