Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
Kapitel 1 Der Konflikt auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien
1.1. Einleitung
1.2. Der Zusammenbruch der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ)
1.3. Die Kriege auf dem Gebiet der ehemaligen SFRJ
1.3.1 Slowenien
1.3.2. Kroatien
1.3.3. Bosnien
1.3.4. Kosovo
1.4. Die Rolle der Internationalen Gemeinschaft
1.5. Friedensverträge
1.5.1. Das „Dayton-Abkommen“
1.5.2 Das gescheiterte Rambouillet-Abkommen
1.5.3. Zusammenfassung
Kapitel 2 Verfolgung von Kriegsverbrechern nach dem Völkerstrafrecht
2.1. Einleitung
2.2. Grundlagen des Völkerrechts
2.3. Das Verhältnis zw. humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten
2.4. Der Weg zum ICTY
2.4.1. Das Gründung des ICTY
2.4.2. Das Statut des ICTY
2.4.3. Verfahrens- und Beweisregeln
2.4.4. Vorverfahren
2.4.5. Hauptverfahren
2.4.6. Beweisverfahren
2.4.7. Urteil
2.4.8. Rechtsmittel
2.5. Ausgewählte Entscheidungen des ICTY
2.6. Genozid-Verfolgung
2.7. Genozid-Klagen vor dem IGH
2.8. Errungenschaften und Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts
Kapitel 3 Completition Strategy
3.1. Der Weg zur Beendigung des Tribunals
3.2. Übergangsmechanismus
3.3. Stärkung der nationalen Justiz zur Verfolgung von Kriegsverbrechern
3.4. Kritik, Misserfolge und mangelnde Kooperation
3.4.1. Serbien
3.4.2. Kroatien
3.4.3. Bosnien
3.4.4. Kosovo
3.5. Erfolge
3.6. Outreach-Programme
Kapitel 4 Transitional Justice
4.1. Einleitung
4.2. Definition, Ziele und Instrumente der Transitional Justice
4.3. Wahrheitskommissionen
4.3.1 Versuche der Einrichtung von Wahrheitskommissionen
4.4. Gerechtigkeit durch strafrechtliche Aufarbeitung?
4.5. Entschädigungen und Wiedergutmachung
4.6. Lustration und Sicherheitsüberprüfungen
4.7. Medien und Gesten der Versöhnung
4.8. Entschuldigungen
Kapitel 5
Conclusio
5.1. Schlussfolgerungen
Literaturverzeichnis
Danksagung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vorwort
„Justice is an indispensable ingredient of the process of national reconciliation. It is essential to the restoration of peaceful and normal relations between people who have had to live under a reign of terror. It breaks the cycle of violence, hatred and extrajudicial retribution. Thus, peace and justice go hand in hand.“ (Antonio Cassese, former ICTY-President)1
Das „Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien“ („International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia“), im folgenden ICTY, Haager Tribunal oder Tribunal, ist am 25.05.1993 auf Grundlage der Resolutionen 808 2 und 8273 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, in Den Haag, nachdem die in Bosnien-Herzegowina verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als „Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit“ 4 eingestuft wurden, errichtet worden. Während die ersten Resolutionen 808 und 827 grundsätzlich darauf abzielten, Personen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, zur Rechenschaft zu ziehen und den Frieden wieder herzustellen, wurde in den späteren Resolutionen 1503 5 und 1534 6 („completition strategy“) die Erwartung ausgedrückt, dass das Tribunal zu dauerhaftem Frieden, Sicherheit und Versöhnung beitragen solle. 7 Das ICTY war das erste internationale Tribunal seit dem Internationalen Militärgerichtshof von Nürnberg (1945) und dem Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten in Tokio (1946).
In seiner Funktion als Ad-hoc-Gerichtshof 8 erhielt das ICTY vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen weitreichende Aufgaben, die einerseits die strafrechtliche Verfolgung, Aufklärung und Ahndung der seit 1991 im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen völkerrechtlichen Verbrechen umfasste und andererseits die nationale Versöhnung und Befriedung forcieren und dadurch zukünftige Menschenrechtsverletzungen verhindern sollten.
Am 22.10.2010 wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen der „International Residual Mechanism“ 9 geschaffen. Es handelt sich dabei um jene Einrichtung, welche es ermöglicht, die wesentlichsten Funktionen des Tribunals auch nach der Beendigung des Mandates des ICTY weiterzuführen. Damit verbunden sind ein stufenweiser Abbau des Personals und der finanziellen Ressourcen und damit ein Auslaufen der Tätigkeit des ICTY. Wann genau dies sein wird, ist ungewiss, aber ein Ende mit Ablauf das Jahres 2017 scheint realistisch.10 Grundlage für das Inkrafttreten des „International Residual Mechanism“ ist der Abschluss der letzten ausstehenden Verfahren gegen Radovan Karadzić und Ratko Mladić.
Einer der brutalsten und konfliktreichsten Kriege fand Anfang der 1990er Jahre mitten in Europa statt. Der Zerfall des ehemaligen Jugoslawien war nicht mehr aufzuhalten. Bedingt durch grausame innerethnische Auseinandersetzungen fanden tausende Menschen den Tod oder waren auf der Flucht. Die Gründe für den Zerfall waren vielfältig. Es waren dies einerseits die überaus komplexen Vermengungen ethnischer und religiöser Probleme und andererseits die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bereits in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ihren Ursprung hatten. Nach dem Tod des kommunistisch-diktatorischen Staatsführers Josip Broz ( genannt :„Tito“) im Jahr 1980 kam es zwischen den Teilrepubliken immer mehr zum Streit um die Aufteilung der Finanzmittel, bei der sich die ärmeren Provinzen benachteiligt fühlten. In dem viel beachteten „SANU“-Memorandum 11 , welches die „Serbische Akademie der Wissenschaften und Künste“ 1986 veröffentliche, wurde das System des damaligen Jugoslawien kritisiert und insbesondere die vermeintlich systematische Benachteiligung Serbiens hervorgehoben. Dies führte in der Folge zu einem immer stärker werdenden Nationalismus vor allem innerhalb der albanischen und serbischen Volksgruppe. 12 Amerika und die Europäische Union waren ratlos, als zahlreiche Ver-mittlungsversuche keine Erfolge erzielten und immer mehr Berichte über verstümmelte Leichen, hungernde und ausgemergelte Gefangene und systematische Massenver-gewaltigungen ans Tageslicht kamen.
Es waren mutige und ungewisse Schritte, die die Staatengemeinschaft im Jahr 1993 mit der Gründung des Ad-hoc-Tribunals wagte. Vielerorts waren Stimmen der Skepsis und des Misstrauens zu hören. Vor allem der Vorwurf, dass das Tribunal nur zur Beruhigung eines „kollektiven Staatengewissens“ 13 gegründet wurde, war Gegenstand der Berichterstattung in den internationalen Medien.
Die Kernaufgabe des Tribunals bestand darin, dass sich dieses (Unter-) Organ der Vereinten Nationen mit individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit 14 befasst und als wichtiges völkerrechtliches Novum de facto in staatliche Souveränität eingreift.
Staaten haben grundsätzlich kein Interesse, ihre Souveränität aufzugeben oder einzuschränken, und insofern waren die Probleme mit der Zusammenarbeit mit dem ICTY vorauszusehen. 15 Diese betrafen die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Errichtung des Tribunals durch die Regierungen und die mangelnde Kooperationsverpflichtung der einzelnen Staaten. Vor allem aber fehlte die notwendige Akzeptanz in allen Teilen der Bevölkerung, was die tatsächliche Aufklärung der Verbrechen und die Bestrafung der zum Teil mitten unter ihr lebenden Kriegsverbrecher betraf. Die meisten Täter waren bekannt, sie waren ehemalige Freunde oder Bewohner der Dörfer und Städte. Doch sie mussten nicht fürchten, gefasst und vor Gericht gestellt zu werden. Die sofort nach Beginn des Konflikts eingesetzten ethnischen Säuberungen waren Teil eines Planes und nicht Zufall. Der Krieg und damit verbunden das Sterben tausender Menschen ging weiter. Die Staatengemeinschaft stand unter großem Druck. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg fanden mitten in Europa Massenmorde statt. 16
Mit der Konstituierung17 des Tribunals am 17.11.1993 in Den Haag war es befugt, Personen, welche seit dem Jahr 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien schwere Verletzungen der Genfer Abkommen von 1949, Verstöße gegen die Gesetze oder Gebräuche des Krieges, Völkermord und bzw oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hatten, einer strafrechtlichen Verfolgung zuzuführen.18
Immer wieder wird betont, dass das internationale Recht durch die Etablierung des ICTY eine bedeutende Entwicklung erfahren hat und jedenfalls eine abschreckende Wirkung zur Folge hatte. Jede am Krieg beteiligte Person, ob militärischer Befehlshaber, politscher Funktionär oder einfacher Soldat musste nun damit rechnen, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden.19
Insofern erscheint es nach mehr als 20 Jahren Tätigkeit des ICTY bzw. mit der Einstellung der Ermittlungs- bzw. Anklagetätigkeit angebracht, die tatsächliche Bilanz des Tribunals im Rahmen dieser Studie zu untersuchen. Das bedeutet für die Region des ehemaligen Jugoslawien, sich in erster Linie mit den Ursachen und den Auswirkungen des Krieges und den möglicherweise noch nicht überwundenen oder gänzlich neuen Konflikten zu befassen .
Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nicht nur mit den völkerstrafrechtlichen Aspekten, die eine individuelle Verfolgung von Kriegsverbrechern in der ehemaligen „ Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ)“20 überhaupt erst ermöglicht haben, sondern auch mit der bisher erfolgten Aufarbeitung des gewaltsamen Konflikts im Rahmen der „Transitional Justice“21 und der damit verbundenen Friedens- und Versöhnungswirkung 22 auf dem Westbalkan.
Besondere Bedeutung im Rahmen der „completition strategy “23 des ICTY hat außerdem die Übertragung von ausständigen Strafverfahren des ICTY auf die nationalen Gerichte, insbesondere an die „Kammer für Kriegsverbrechen“ (War Crimes Chamber), welche beim Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina gemeinsam mit der Kammer für Organisiertes bzw. Allgemeines Verbrechen mit Sitz in Sarajewo eingerichtet ist. Ihre Aufgabe besteht in der Entlastung des ICTY durch Übernahme von Strafverfahren gegen Beschuldigte der mittleren und unteren Ebene, in der Beteiligung am Wiederaufbau des Rechtssystems in Bosnien und Herzegowina und in der Unterstützung des Friedens- und Versöhnungsprozesses in Bosnien und Herzegowina, indem sich die Täter vor Gericht verantworten müssen. Die nationalen Gerichte in Kroatien und in Serbien, einschließlich der Republika Srpska24 zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechern wurden bereits nach dem „General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Hercegovina“ vom 14.12.1995 25 eingerichetet.26
Hauptkritikpunkte am ICTY sind, neben der geringen Akzeptanz vor allem in der serbischen Bevölkerung, auch die mangelnde Effizienz in der Arbeitsweise, die Höhe der aufgewendeten Kosten und die zu geringen Erfolge des Tribunals, was die Festnahmen und Verurteilungen von Kriegsverbrechern betrifft.
Grundlegendes Ziel der Master-Thesis ist es, zu untersuchen, ob jene völkerstrafrechtlichen Mechanismen und Maßnahmen der Vergangenheitsaufarbeitung, welche durch die Tätigkeit des ICTY generiert, angewandt und weiterentwickelt wurden, auch die bei der Gründung des ICTY definierten Ziele, nämlich die „Wiederherstellung und Wahrung des Friedens“27, sowie daraus abgeleitet die Vermeidung zukünftiger Verletzungen des Völkerstrafrechts, das Durchbrechen des endlosen Kreises von ethnischer Gewalt und Vergeltung, die historische Bestandsaufnahme der Gewalttaten, die in fairer Art und Weise erhobenen Anklagen gegen die Schuldigen und die Vorbildfunktion des Tribunals für zukünftige Ad-hoc-Tribunale oder einen permanenten Strafgerichtshof in ausreichender Weise erfüllt haben“.28
Die Aktualität der Arbeit ergibt sich einerseits aus der über zwanzigjährigen Tätigkeit des ICTY, der Beendigung der Ermittlungs- und Anklagetätigkeit mit Juli 2013 bzw. der Finalisierung durch den bereits zuvor genannten „International Residual Mechanism“. Damit verbunden ist international eine vermehrte wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema festzustellen. Die Erkenntnisse daraus sollen, wenn auch nur in geringem Rahmen, in die Arbeit einfließen.
Konkret ergeben sich daher folgende Fragestellungen:
- Welche völkerstrafrechtlichen Möglichkeiten eröffnete das Tribunal, um individuelle
Kriegsverbrechen zu verfolgen?
- Welchen Einfluss hatte das Ad-Hoc-Tribunal auf die Weiterentwicklung des
Völkerstrafrechts bzw. die Errichtung des ständigen Internationalen Strafgerichtshof
(IStrGH)?
- Wie wurde die Arbeit des Tribunals in der Praxis beurteilt, und wurden die
rechtlichen Vorgaben auch tatsächlich umgesetzt?
- Welche Stärken und welche Schwächen des Tribunals können festgestellt werden?
- Welche Maßnahmen der Transitional Justice29 wurden eingesetzt, und wie wurden
diese Maßnahmen in der jeweiligen Bevölkerungsgruppe wahrgenommen?
- Welchen Beitrag hat das Tribunal für den Friedens- und Versöhnungsprozess auf dem
Gebiet der ehemaligen SFRJ geleistet?
- Wie wurde die Tätigkeit des Tribunals in der Bevölkerung wahrgenommen, und
welche Wirkung haben die Outreach-Projekte30 des ICTY gezeigt?
- Welche Maßnahmen der Transitional Justice wurden eingesetzt, welchen Effekt hatten
sie und wie wurden diese Maßnahmen in der jeweiligen Bevölkerungsgruppe
wahrgenommen?
- Welches Gesamtresümee kann man nach zwanzigjähriger Tätigkeit ziehen und welche
zukünftigen Maßnahmen zur effektiven Verfolgung von Kriegsverbrechern wären
denkbar?
Zweck und Ziele dieser Thesis:
In dieser Thesis soll untersucht werden, welchen Beitrag die völkerstrafrechtliche Aufarbeitung von Kriegsverbrechen durch das ICTY und die Anwendung von Mechanismen der Vergangenheitsbewältigung als Grundlage für einen möglichen dauerhaften Frieden auf dem Westbalkan geleistet hat. Dies soll durch Analyse der grundlegenden Rechtsentscheidungen des Tribunals und der daraus resultierenden Auswirkungen auf die jeweiligen betroffenen Bevölkerungsgruppen erfolgen. Zusätzlich soll dabei ein besonderer Fokus auf die Bemühungen der Staatengemeinschaft, den gewaltsamen Konflikt in der ehemaligen SRFJ in Form der Transitional Justice aufzuarbeiten, gelegt werden.
In Kapitel I soll aus unumgänglich notwendigen Verständnisgründen eine möglichst kurze Schilderung des überaus komplexen Jugoslawienkonflikts stattfinden. Dabei werden die Ursachen, Wirkungen und Folgen des Konflikts behandelt.
Auf der Grundlage des Überblicks über den Jugoslawienkonflikt, in dem die spezifischen interethnischen Spannungen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien deutlich gemacht werden, wird in Kapitel II auf die besonderen völkerstrafrechtlichen Grundlagen und Mechanismen zur Aufklärung der begangenen Kriegsverbrechen eingegangen. Dabei sollen die Tatbestände und Verfahrensgrundsätze des ICTY-Statutes erklärt, ihre Umsetzung und Wirksamkeit und die daraus resultierenden gesondert ausgewählten Gerichtsurteile einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
Bei der im Jahr 2000 erfolgten Evaluierung des Tribunals durch das Richterkollegium wurde festgestellt, dass es zahlreiche Problemfelder bei der Bearbeitung der Verfahren gab. Ein daraufhin erarbeitetes Reformpapier bildete die Grundlage für die im Jahr 2003 durch die Resolutionen 1503 und 1534 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verabschiedete Completition Strategy (Beendigungsstrategie) des Tribunals.31 In Kapitel 3 sollen die Schwerpunkte der Beendigungsstrategie näher eräutert und ihre Auswirkungen auf die Länder des ehemaligen Jugoslawien untersucht werden. Einer der wichtigsten Maßnahmen ist dabei die Stärkung der nationalen Justiz durch die Transferierung von Verfahren des ICTY. Die Tätigkeit dieser Gerichte, wie auch jene des Tribunals, ihre Erfolge, Misserfolge und ihre Anerkennung innerhalb der Bevölkerung des ehemaligen Jugoslawien, soll dabei näher überprüft werden. Völkerstrafrechtliche Maßnahmen nach bewaffneten Konflikten, wie zum Beispiel Verhaftungen oder Verurteilungen, zeigen nur dann Wirkung, wenn sie von der betroffenen Bevölkerung auch tatsächlich wahrgenommen werden. Dazu sind umfassende Kommunikations- und Interaktionsbemühungen durch das Tribunal notwendig. Am Schluss des Kapitels 3 werden diese, weit über Öffentlichkeitsarbeit hinausgehenden Aktivitäten des ICTY im Rahmen der bestehenden Outreach-Programme untersucht, ihre Entwicklung und Wirkung seit Bestehen des ICTY analysiert und abschließend bewertet.
Das Ende des bewaffneten Konfliktes auf dem Gebiet der ehemaligen SFRJ bedeutet für die betroffenen Bevölkerungsgruppen eine notwendige Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Herausforderungen sind zahlreich und aufwendig: Wie soll die gespaltene Gesellschaft den Übergang zu Frieden und Sicherheit bewältigen? Eines der Ziele des ICTY ist es, das Unrecht geschichtlich aufzuarbeiten, den Wunsch nach Vergeltung zu reduzieren, erlittenes Leid von allen Bevölkerungsgruppen anzuerkennen und dadurch zukünftige Gewalteskalationen zu vermeiden.32 In Kapitel 4 soll daher das sehr aktuelle, in Literatur und Praxis diskutierte, wichtige Konzept der Transitional Justice im Kontext zu den Bemühungen um gerechte Aufarbeitung der begangenen Verbrechen erläutert werden. Dabei soll zunächst eine kurze theoretische Einführung in die Transitional Justice erfolgen. Im Anschluss daran sollen die konkreten Instrumente der Transitional Justice innerhalb der am Konflikt beteiligten Bevölkerungsgruppen aufgezeigt, analysiert und einer Bewertung unterzogen werden.
Die erörterten Problemstellungen der Einzelkapitel sollen in einer Conclusio in einem letzten 5. Kapitel zusammengefasst und analysiert werden.
Als methodischer Zugang soll in erster Linie völkerstrafrechtliche Primär- und Sekundär-literatur analysiert werden. Außerdem werden wissenschaftliche Aufsätze und Online-publikationen zum Thema auf Basis des De-lege-lata-Standes verwendet. Neben rechtswissenschaftlichen werden auch politikwissenschaftliche Veröffentlichungen heran-gezogen sowie Medienberichte und Publikationen der mit dem Thema befassten NGOs.
Aus Praktikabilitätsgründen werden Internet-Direktlinks, so weit vorhanden, als Fußnoten angeführt, um das jeweilige Dokument bei elektronischer Nutzung der Arbeit sofort abrufen zu können.
Häufig wird dabei auf englischsprachige Literatur bzw. auf Literatur in den BKS-Sprachen (Bosnisch-Serbisch-Kroatisch) verwiesen. Soweit nicht anders erwähnt, erfolgt die Übersetzung dieser Textstellen durch den Verfasser.
Es soll ergänzend darauf hingewiesen werden, dass die männliche Form ausschließlich aus Gründen der Verkürzung Anwendung findet. Grundsätzlich wurde die Arbeit in geschlechts-neutraler Schreibweise verfasst.
Der Begriff „Westbalkan“ wird als politische Sammelbezeichnung für die Staaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Kroatien sowie Albanien verwendet. Es handelt sich dabei um die beim EU-Gipfel 2008 festgelegte geographisch-politische Definition im Hinblick auf die Förderung dieser Region.
Kapitel 1 Der Konflikt auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien
1.1. Einleitung
Der mit äußerster Brutalität und Menschenverachtung geführte Konflikt auf dem Gebiet der ehemaligen SFRJ ist Resultat eines überaus komplexen und langwierigen Prozesses der Transformation der Teilerepubliken und autonomen Provinzen. Dieser wirtschaftliche, politische, ideologische und kulturelle Transformationsprozess wurde bereits in den 1970er Jahren und ganz besonders nach dem Tod des kommunistischen Staatsführers Jozip Broz („Tito“) in Gang gesetzt und bildete in weitere Folge die Grundlage für ein Auseinanderfallen des Gesamtstaates und den Ausbruch der Kriege.
Im Rahmen dieser Arbeit ist es nicht möglich, auf die detaillierten Umstände und die umfangreich vorhandene Literatur zum Staatszerfall Jugoslawiens näher einzugehen. Es wird daher versucht, nur die für das Verständnis des Ausbruchs der Kriege und der damit verbundenen Errichtung eines Kriegsverbrechertribunals unbedingt notwendigen Überschriften zu beleuchten, um dadurch einen grundsätzlichen Überblick über das Geschehen zu erhalten.
1.2. Der Zusammenbruch der Sozialistischen Föderativen Republik. Jugoslawien (SFRJ)
Bereits in den frühen 1980er Jahren waren etliche Zeichen sichtbar, die darauf hindeuteten, dass große Veränderungen innerhalb der SFRJ vor sich gingen. Die Vermengung der seit Jahren bestehenden ethnischen und religiösen Probleme, verbunden mit bedeutenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten, führten letztendlich 1990/91 zum Zerfall der SFRJ. Mittlerweile wurden auf diesem Gebiet sieben neue Staaten gegründet: Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo und Mazedonien.33
Das 1918 als Staat der Serben, Slowenen und Kroaten nach dem Zerfall der Donau-Monarchie aus ungewöhnlich vielen unterschiedlichen, historisch gewachsenen Gebieten zusammengelegte Konglomerat, welches von Anfang an von großen ethnisch-religiösen und sozial-ökonomischen Gegensätzen geprägt war, konnte nach dem 2.Weltkrieg überhaupt nur durch die kommunistische Parole von „Brüderlichkeit und Einigkeit“ („bratstvo i jedinstvo“) im Zusammenhang mit dem Mythos34 des Partisanenkults und der Person Josip Broz („Tito“) zusammengehalten werden. Dieses Völkergemisch bestand aus den sechs Republiken Serbien, Montenegro, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Slowenien und Mazedonien bzw. den beiden zu Serbien gehörenden autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo.35
Grundsätzlich waren es mehrere Faktoren, welche die politische und wirtschaftliche Lage Ende der 1970er Jahre erklären können. Aufgrund des chronischen Außenbilanzdefizites und der hohen Auslandsschulden war Jugoslawien auf Devisen, welche hauptsächlich durch den Tourismus in den Küstenregionen lukriert wurden, dringend angewiesen. Diese wurden aber vor allem von den reichen Republiken erwirtschaftet, und die Kritik an der Verschwendung der Gelder durch die ärmeren Teile Jugoslawiens wurde immer lauter. Übertroffen wurden die Auslandsschulden sogar noch durch die enormen Inlandsschulden, welche sowohl Banken und Unternehmen als auch Privatpersonen betrafen.36
Allerdings war bereits vor Titos Tod die jugoslawische Wirtschaft alles andere als prosperierend. Zur Schuldenkrise und des daraus resultierenden Versagens der jugoslawischen Wirtschaft kamen noch der mangelnde Reformwille der staatlichen Politik und die Föderalismustendenzen der einzelnen Republiken. Die Wirtschaftskrise ist jener Nährboden, auf der die darauf folgende politische Krise gedeiht und sich weiter entwickeln kann.37
Anfang der 1980er Jahre wurde die seit dem 2.Weltkrieg nicht geklärte Frage des Anspruchs auf den Kosovo durch Unruhen wieder aktuell. Ursachen waren das außerordentlich hohe Bevölkerungswachstum – im Durchschnitt hatte eine Kosovarin sieben Kinder – und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Probleme auf dem Arbeitsmarkt, verbunden mit einer Benachteiligung der kosovarischen Mehrheitsbevölkerung durch die Serben. Obwohl seit Kriegsende Milliarden von der Zentralregierung investiert wurden, war Kosovo im Vergleich zu den anderen Republiken und Provinzen wirtschaftlich deutlich zurück geblieben. Zusätzlich verschärft wurden die Gegensätze innerhalb der Bevölkerung durch die vermeintliche Angst der Serben, aus biologischen Gründen verdrängt zu werden bzw. der Glaube der Kosovaren, dass ein vollständiger Republikstatus und damit eine Änderung der jugoslawischen Verfassung von 1974 die Lösung aller Probleme mit sich bringen würde.38
Bestärkt durch Intellektuelle, Journalisten39 und Politiker machte die serbische Seite immer öfter das Kosovo-Problem für die Schwierigkeiten des Staates verantwortlich. Man sprach ständig von Krise und suchte immer häufiger Schuldige, meistens jedoch bei den anderen. Im April 1987 beschleunigte der 44jährige Parteifunktionär Slobodan Milošević seine politische Karriere, indem er eine Beschwerde von Serben, die bei einer Demonstration in Priština (Kososvo) von der örtlichen – zumeist albanisch geführten – Polizei verprügelt worden waren, mit den berühmten Worten: „Niemand darf euch schlagen!“ (Niko ne sme da vas bije) wirkungsvoll vor großem Publikum kommentierte40 und durch die Fernsehübertragung über Nacht im ganzen Land bekannt wurde.
Als großer Hoffnungsträger aller serbischen Lager erklomm er schnell die politische Karriereleiter und wurde zum Inbegriff für serbisches Hegemonialstreben. Als eher blasser Durchschnittspolitiker, der durch private Beziehungen einen steilen Aufstieg erfuhr41, löste dieser Vorfall in Priština allem Anschein nach einen nationalistischen Schwenk bei Milošević aus.
„Aus einem vorsichtigen Apparatschik der Tito-Ära, der sich politisch stets bedeckt und weitgehend konform verhalten hatte, war nach dem Bad in der Menge ein „anderer Mann“ geworden, einer, der die Mobilisierungskraft des Nationalismus erkannt und verstanden hatte.“42
Die großen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen dem reichen Nordosten und dem ärmeren Südosten traten immer heftiger zutage. Slowenien und Kroatien mussten einen großen Teil ihrer erwirtschafteten Überschüsse in den sog. Entwicklungsfond für die unterentwickelten Regionen, der zum Ausgleich der wirtschaftlich schwachen Republiken geschaffen wurde, einfließen lassen. Bedeutende Fälle von Misswirtschaft und Korruption43 veranlassten die reichen Republiken dazu, immer häufiger den Sinn und die Effektivität der Zahlungen zu hinterfragen. Schließlich beschlossen 1988 Slowenien und Kroatien, keine Gelder mehr in den Entwicklungsfond einzubezahlen.44
Die serbische Seite andererseits hatte bereits 1986, nach dem von der Serbischen Akademie der Wissenschaften und Künste (SANU)45 veröffentlichten Memorandum, ganz klar den Weg der Separation, viel mehr jedoch den eines serbischen Nationalismus eingeschlagen und ist dadurch politischer Gegner Sloweniens und Kroatiens geworden. In dem Memorandum wird in zwei Teilen einerseits die prekäre wirtschaftliche Situation Jugoslawiens – hier vor allem die Auslandsverbindlichkeiten und die Arbeitslosigkeit – erörtert, aber andererseits auch die politischen Führungen der Teilrepubliken massiv angegriffen. Als Hauptgefahr für die Lage der Serben wurden offen die Probleme mit den Albanern im Kosovo diskutiert und die Lösung dieser Frage mit der einer gesamtjugoslawischen Lösung gleichgesetzt.
Das Kosovo-Thema, als Symbol für den serbischen Nationalismus, trat dabei immer mehr in den Vordergrund. Mitten in der wirtschaftlichen Krise wurden 1988 zwei führende albanische Politiker abgesetzt und durch Parteifreunde von Milošević ersetzt. Die daraufhin erfolgten Demonstrationen auf albanischer Seite waren keineswegs schon von großalbanischen Themen begleitet, vielmehr hatte man die Beibehaltung der Verfassung von 1974 im Sinn. Doch Milošević nutze den kosovarischen Widerstand für seine politischen Ziele. Er hatte längst andere Ideen, nämlich die Entmachtung der Provinzen Kosovo und Vojvodina, die Aufhebung ihrer Autonomie und die Eingliederung in die serbische Republik.
Bereits 1987 hatte sich Milošević auf jener denkwürdigen, von allen Medien des Landes verfolgten Sitzung der ZK-Plenums46 gegen seinen langjährigen Mentor, Ziehvater und Freund Ivan Stambolić 47 durchgesetzt. Was Stambolić betraf, war es ein „klassischer Fall von Verrat“ 48 . Was seinen eigenen politischen Aufstieg betraf, war es berechnendes Kalkül, klare Machtpolitk und eine entscheidende Wende für ganz Jugoslawien. Sämtliche Liberalisierungstendenzen des gemäßigten Flügels der Partei wurden nach und nach unterdrückt. Schließlich gelang es Milošević, die totale Kontrolle über den Parteiapparat zu erlangen. Es zeigte sich, dass „in demokratisch kaum entwickelten Gesellschaften die Methoden des Machtkampfes von grenzenloser Rücksichtslosigkeit und die Propaganda voller Verdrehungen und Lügen sein dürfen und trotzdem zum Erfolg führen“.49
Vor allem konnte Milošević den Einfluss der serbischen Medien, nämlich Fernsehen, Presse und Radio, welche gleichgeschaltet und mit kommunistischer Stimme ein überaus mächtiges Manipulationswerkzeug darstellten, effektiv nutzen.50
In seiner berühmten Rede am „Vidovdan“ (St.Veits-Tag), dem 28.6.1989, anlässlich der 600-Jahr-Feier der Schlacht auf dem Amselfeld (Kosovo Polje), zog Miloševič alle Register seines neuen politischen Stils, wandte sich wortgewaltig und schicksalsschwer vor angeblich über einer Million Menschen und im nunmehr äußerst populären Medium Fernsehen an das serbische Volk und deutete die Rückkehr zur alten Größe Serbiens an. Und obwohl er damals in seiner Rede von der Vergangenheit sprach, meinte er ganz klar die Gegenwart.
„[…] Die Krise, die Jugoslawien getroffen hat, hat nationale Spannungen mit sich gebracht, aber auch soziale, kulturelle und viele andere, weniger wichtige. Unter allen diesen Spannungen haben sich die nationalen als dramatischste erwiesen. Ihre Beseitigung wird die Beseitigung anderer Spaltungen erleichtern und die Folgen mildern, die diese anderen Spaltungen hervorgerufen haben.[…] Heute, sechs Jahrhunderte später, stehen wir wieder in Schlachten oder vor Schlachten. Sie werden nicht mit Waffen ausgetragen, obwohl auch das nicht auszuschließen ist. […] Für diese Schlacht benötigen wir das Heldentum ganz besonders. Ein etwas anderes Heldentum, versteht sich. Aber jene Beherztheit, ohne die nicht Ernsthaftes und Großes auf der Welt erreicht werden kann, bleibt unverändert, bleibt auf ewig notwendig […]“.51
Ende 1988, nach heftiger Hetze durch serbische Medien, die die Unzufriedenheit der Bevölkerung aufgrund der Wirtschaftskrise gezielt für ihre Zwecke einsetzten und nach zahlreichen pro-serbischen Demonstrationen, welche von Milošević geduldet und unterstützt wurden, trat schließlich die politische Führung der Vojvodina geschlossen zurück und wurde durch Anhänger Milošesvić‘ ersetzt. Die ehemalige autonome Provinz Vojvodina war damit mit der Republik Serbien gleichgeschaltet.
Nachdem im März 1989 das serbische Parlament anlässlich der ständigen Spannungen im Kosovo „besondere Maßnahmen“ beschloss und dadurch die Autonomie der Provinz de facto aufgehoben hatte, wurde der Unmut in den anderen Teilrepubliken, vorerst vor allem in Slowenien immer deutlicher. In Ljubljana kam es zu großen Solidaritätsveranstaltungen mit den Kosovaren, was wieder tausende Menschen in Belgrad veranlasste, gegen die Slowenen zu demonstrieren. Schließlich kam es ganz offen zum Bruch zwischen Belgrad und Laibach.
Auf dem außerordentlich einberufenen 14. Kongress des Bundes der Kommunisten Jugo- slawiens (BdKJ) im Jänner 1990 konnte unter den Republiken keinerlei Konsens mehr gefunden werden. Die schon länger ganz klar formulierten Ziele Sloweniens nach mehr Unabhängigkeit wurden einfach ignoriert, worauf die slowenische Delegation die Sitzung verließ. Ebenso machte es die kroatische Delegation, die mit ihren Forderungen ebenfalls keinen Erfolg hatte. Das Ende Jugoslawiens war nicht mehr aufzuhalten.52
Im Schwung des Niedergangs der kommunistischen Systeme im gesamten Ostblock bildeten sich in den Republiken erstmals Parteien, die mehrheitlich eine nationale Richtung vertraten. Bei den 1990 im ganzen Land abgehaltenen Wahlen hielten sich nur in Serbien und Montenegro die Sozialisten bzw. die Kommunisten an der Macht. In den übrigen Republiken erlangten Parteienbündnisse (DEMOS in Slowenien), nationale Parteien (HDZ in Kroatien, bzw. VMRO-DPMNE in Mazedonien) oder mehrfach ethnische (muslimische SDA, serbische SDS und kroatische HDZ-BiH in Bosnien) die Mehrheiten in den Republikparlamenten.
Bereits kurze Zeit nach den Wahlen, begannen erste Maßnahmen, die ein gemeinsames Ziel hatten: Unabhängigkeit und staatliche Souveränität. Dies beschleunigte den Zerfall Jugoslawiens. Die Auflösung des Staates stand unmittelbar bevor. Mit den größten Pro-blemen sah sich vor allem die JVA konfrontiert. Sie war zu einer Armee ohne Staat geworden. In Slowenien und Kroatien begann man, hohe Spendengelder zu lukrieren, militärisch aufzurüsten bzw. eigene Polizei- und Militäreinheiten einzurichten.
Im Frühjahr 1991 waren bereits konkrete Kriegsvorbereitungen im Gange. Die politische Ordnung war zerstört. Weder gab es einen Staatspräsidenten noch einen Armee-Kommandeur. Das staatliche Gewaltmonopol bestand nicht mehr. Die Lunte am Pulverfass brannte schon zum damaligen Zeitpunkt. Der militärische Konflikt war nur mehr eine Frage der Zeit.53
1.3 Die Kriege auf dem Gebiet der ehemaligen SFRJ
1.3.1 Slowenien
In Slowenien hatte man bereits vor der Unabhängigkeitserklärung die eigenen Streitkräfte in Bereitschaft und unter slowenischen Regierungsbefehl gesetzt. Am 27.6.1991 begann die JVA mit der „Sicherung der Grenzen“ in Slowenien, was zu heftigen militärischen Auseinandersetzungen an der Grenze zu Italien und einigen Grenzübergängen in Österreich führte. Allerdings war der Widerstand der slowenischen Kräfte nicht unwesentlich. Überdies wurden die Kasernen der JVA belagert und es gelang sogar, über 700 JVA-Soldaten, in Gefangenschaft zu nehmen. Dieser Umstand, die geschlossene Haltung des slowenischen Präsidenten Milan Kučan, vor allem aber das Nichtvorhandensein einer nennenswerten serbischen Bevölkerung in Slowenien führten letztendlich nach nur zehn Tagen zum Rückzug und zur Aufgabe der JVA.54 Milosevi ć hatte die JVA-Führung mittlerweile auf Linie gebracht; Ziel war es, die großen serbischen Bevölkerungsteile in Kroatien zu schützen. Deswegen war das Interesse an Slowenien seitens der jugoslawischen Führung grundsätzlich gering. Nach offiziellen Angaben gab es 18 tote Soldaten und 182 Verwundete auf slowenischer Seite und 44 Tote und 146 Verwundete auf jugoslawischer Seite.
Die mittlerweile tätig gewordene EG vermittelte ein Abkommen zwischen Slowenien, Kroatien und Jugoslawien. Durch einen dreimonatigen Aufschub der Unabhängigkeits-erklärungen von Slowenien und Kroatien sollte Zeit für eine Friedenslösung gefunden werden. Jugoslawische Militärkräfte verließen Slowenien und ließen schweres Kriegsgerät zurück. Slowenische Polizei und Militär sorgten für die Kontrolle des Territoriums der Republik. Für Slowenien war der Krieg zu Ende. Letztendlich war man glimpflich davon- gekommen.55
1.3.2. Kroatien
Unmittelbar nach der Unabhängigkeitserklärung Kroatiens im Juni 1991 erklärten die Serben in Kroatien in jenen Gebieten, in denen sie über eine Bevölkerungsmehrheit verfügten, ihre eigene Souveränitätserklärung und errichteten Straßenblockaden. Geplant waren autonome Gebiete mit mehrheitlich serbischer Bevölkerung. Zu diesem Zweck wurden neben den bereits existierenden Kämpfern, Reservisten und Freiwillige rekrutiert. Als kroatische Polizisten das Gelände bei Plitvice unter Kontrolle zu bringen versuchten, gerieten sie in einen Schusswechsel mit Serben, bei dem jeweils eine Person getötet wurde. Als im Mai 1991 bei Borovo Selo 12 kroatische Polizisten ermordet und 20 verletzt wurden, stellte sich heraus, dass die anfänglich vermeintlich unparteiisch agierende JVA die Waffen an die serbischen Täter geliefert hatte.
Kroatien hatte im Gegensatz zu Slowenien relativ spät mit dem Aufbau eigener Polizei- und Militäreinheiten (HV) begonnen. Staatspräsident Tuđman musste deswegen vorsichtig agieren, da ihm praktisch keine schweren Waffen zur Verfügung standen. Währenddessen wurde die Lage zunehmend unübersichtlicher. Die paramilitärischen Verbände auf serbischer Seite, die sich aus entlassenen Kriminellen wie den berüchtigten „Roten Baretten“ des Željko Ražnatović, genannt „ Arkan “, bzw. aus Kriegsfreiwilligen und Söldnern zusammensetzten, formierten sich und kooperierten immer besser mit der JVA56. Zwischen August und Dezember 1991 zogen sie eine Spur der Verwüstung durch Kroatien. Etwa 80000 Kroaten wurden aus ihrer Heimat vertrieben, Dubrovnik, Šibenik, Zadar und andere kroatische Städte beschossen. Vukovar wurde nach dreimonatiger Belagerung durch die JVA fast völlig zerstört. Im nahegelegenen Schweinemastbetrieb Ovčara kam es zu den ersten Massenmorden. Es war dies der Beginn der im weiteren Verlauf des Krieges noch brutaler werdenden ethnischen Säuberungen. Schließlich wurde im Dezember 1991 die „Serbische Republik Krajina“ mit der Hauptstadt Knin ausgerufen.57
Die internationale Gemeinschaft war zur gleichen Zeit mit dem Kuwait-Krieg beschäftigt. Die Welt blickte daher in eine ganz andere Richtung. Eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Jugoslawiens und damit die Wahrung von Souveränität stand im Gegensatz zum Selbstbestimmungsrecht Sloweniens und Kroatiens. Als Vorreiter der Anerkennung fungierte Deutschland. Es stellte dadurch seine Partner innerhalb Europas vor vollendete Tatsachen und zog sich gröberen Unmut zu. Andere Staaten wie Frankreich, England oder die USA sahen in einem Erhalt Jugoslawiens die bessere Lösung. Aber Vermittlungsversuche und Sanktionsdrohungen waren erfolglos. Fast keiner der ausgehandelten Waffenstillstands-abkommen wurde eingehalten.58
Die kroatischen Militärkräfte hatten mittlerweile an Stärke gewonnen. Aus dem anfänglichen Chaos entwickelte sich eine Armee mit etwa 200000 Mann unter Waffen. Zumindest hatte man große finanzielle und logistische Unterstützung durch die im Ausland lebenden Kroaten erhalten. Ein großes Problem stellte allerdings das 1991 von der EG und von den Vereinten Nationen für das ganze Gebiet des ehemaligen Jugoslawien verhängte Waffenembargo dar. Während die JVA über genügend Waffen verfügte, war man in Kroatien gezwungen, diese über andere Wege zu beschaffen. Dabei wurden vor allem die illegalen Kanäle aus Slowenien, Österreich, Ungarn und aus der Tschechoslowakei genutzt.59
Schließlich waren beide Seiten bereit, internationale Truppen im Land zu dulden. Die JVA zog unter Aufsicht der UNPROFOR60 aus Kroatien ab, und der Anfang 1992 geschlossene Waffenstillstand wurde eingehalten. Allerdings waren die Militärkräfte in den von der serbischen Mehrheit bewohnten Gebieten in Kroatien aufgerüstet worden und die Bevölkerung nicht bereit, sich einem kroatischen Staat anzuschließen. Es handelte sich dabei um irreguläre serbische Truppen, die in von den Vereinten Nationen geschützten Zonen operierten. Dabei war das Hauptziel der Serben, die Hauptverkehrswege zu den für die kroatische Tourismuswirtschaft wichtigen Küstenorten zu behindern. Das UNPROFOR-Mandat lautete daher, den Schutz der Serben in Kroatien zu gewährleisten. Die Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft führten zu einer allgemeinen Beruhigung der Lage.
1.3.3 Bosnien
Wesentlich komplizierter war die Lage in Bosnien. Aufgrund der ethnischen Zusammensetzung der knapp 4,4 Millionen Einwohner zählenden Teilrepublik aus 44 % bosnischen Muslimen, 31 % Serben, 17 % Kroaten und 8,0 % anderer Minderheiten laut Volkszählung aus dem Jahr 199161 gab es große Probleme, die einzelnen Bevölkerungs-gruppen in eigene Gebiete einzuordnen. Die Landkarte glich vielmehr einem „Leopardenfell“. Bei den ersten freien Wahlen stimmte das Wahlergebnis für die jeweiligen nationalen Parteien mit der ungefähren Bevölkerungsaufteilung überein. An der Aufteilung in die nationalen Lager der bosnischen Muslime, Serben und Kroaten hat sich bis zum heutigen Tag nichts verändert.
Trotz einiger Versuche, einen friedlichen Dialog mit Jugoslawien zu finden, vor allem seitens der bosnischen Muslime, kam es zu keinen wirklichen Verhandlungsergebnissen. Obwohl es anfangs sogar den Anschein hatte, dass alle drei Entitäten eine Einigung erzielen könnten, scheiterte es letztlich an der Unterschrift des Vorsitzenden des Staatspräsidiums von Bosnien-Herzegowina Alija Izetbegović 62. Damit stand der Krieg unmittelbar bevor.63
Die bosnischen Serben hatten ihrerseits bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen. Mit dem Abzug aus Kroatien stand nun die volle militärische Stärke der JVA, die mittlerweile in „Jugoslawische Armee“ (JA) umbenannt wurde, zur Verfügung. Außerdem gab es, im Gegensatz zu den anderen Teilstaaten, so etwas wie einen Durchführungsplan, der nach Zeugenaussagen „RAM-Plan“ genannt wurde64 und auf dem Grundsatzmemorandum der Serbischen Akademie der Wissenschaften („SANU“) basierte. […] The substance oft the plan was to create a greater Serbia. That RAM was to follow the lines of Virovitica, Karlovać and Karlobag, which we saw confirmed in realtiy later on which the decision on the withdrawal oft the JNA, the Yugoslav People’s Army, from Slovenia and partly from Croatia to those postitions in Western Slavonia up to Karlovać and south, almost to Karlobag“ […]65 Dabei gab es relativ konkrete Vorstellungen von der Realisierung eines großserbischen Staates66, welche von Milošević und einigen Mitgliedern des Generalstabs der JVA in geheimen Treffen diskutiert wurden. Obwohl keineswegs konkret, war dieser Plan zumindest eine grundsätzliche Richtlinie für die vielen, an den Kriegshandlungen beteiligten, paramilitärischen Gruppen, aber auch für die Militärkräfte der JVA. Als Führer der bosnischen Serben wurde der bereits in Kroatien kampferprobte General Ratko Mladić 67 eingesetzt. Mladić hatte innerhalb der JVA bereits eine steile Karriere hinter sich. Er galt als äußerst fähiger Soldat und egozentrische Persönlichkeit. Zum Präsidenten der im Mai 1992 proklamierten „Serbischen Republik von Bosnien-Herzegowina/Republika Srpska (RS)“ wurde der zuvor in einer Klinik als Psychiater tätige Radovan Karadžić, der sich derzeit ua. wegen Völkermordes vor dem ICTY verantworten muss, gewählt.
Bei den bald darauf erfolgten Kämpfen eroberten die Serben mühelos fast zwei Drittel der Teilrepublik. Ziel war es, die serbisch kontrollierten Gebiete zu vereinigen. Sarajewo wurde eingeschlossen, ebenso wie die Region um Srebrenica. Für Sarajewo war dies der Beginn einer fast 44 Monate dauernden Belagerung mit ständiger Bedrohung durch Artilleriebeschuss und Scharfschützen. Grund für die militärischen Erfolge war der Umstand, dass sich die JVA 1992 offiziell aus Bosnien zurückzog, jedoch einen großen Teil ihres Militärgerätes, ihrer Ausrüstung und sogar ihr Personal in die Armee der bosnischen Serben transferierte. Die ersten Bilder von Gefangenenlagern, ähnlich jenen der Konzentrationslager der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg, fanden ihren Weg in die Öffentlichkeit. Massenverbrechen, verharmlosend als „ethnische Säuberung“68 bezeichnet, fanden offenbar planmäßig statt. Kriegsverbrechen, Massenvergewaltigungen, willkürliche Massen-erschießungen waren jene Mittel, die eingesetzt wurden, um ein ethnisch reines serbisches Territorium zu generieren. Der Krieg in Bosnien übertraf alles bisher Dagewesene. Trotz der mehrfachen Ankündigungen, den Staat Bosnien-Herzegowina durch EG und USA diplomatisch anzuerkennen, änderte sich an der Lage in Sarajewo nichts. Die internationale Gemeinschaft hielt sich, wie in Kroatien, zurück.
Die militärische Unterlegenheit der bosnischen „Armija BiH“ (Bosnisch-Herzegowinische Armee) war frappant, vor allem durch das auch für Bosnien geltende Waffenembargo. Es fehlte an Waffen und schwerem Gerät. Obwohl es am Anfang des Krieges eine Kooperation der bosnischen Kräfte mit den kroatischen Kräften gab, waren nur wenige und unbedeutende militärische Erfolge zu verzeichnen. Die serbischen Truppen versuchten, die für sie strategisch wichtigen Korridore zu den serbischen Gebieten einzurichten. Im Juni 1992 hatten die Serben bereits fast 70 % des Territoriums von Bosnien-Herzegowina unter Kontrolle und damit in einzelne Stücke zerschlagen.69 Es waren Enklaven wie Bihać, Srebrenica und Žepa entstanden. Eine große Anzahl von Menschen war auf der Flucht.70
Mitte September 1992 entschloss sich der Weltsicherheitsrat, Bodentruppen der UNPROFOR auch in Bosnien zu stationieren. Das Mandat umfasste friedenserhaltende Maßnahmen sowie die Sicherung des Flughafens von Sarajewo und sollte die leidende Bevölkerung zumindest minimal humanitär versorgen, was auch zum Teil gelang. Während des Winters 1992/1993 stoppte das serbische Vorrücken. Nach dem Fall von Jajce kam es zu Spannungen innerhalb der kroatisch-bosnischen Streitkräfte und in weiterer Folge Mitte April 1993 zur Auflösung der Kooperation. Die Kroaten hatten ihrerseits versucht, ein zusammenhängendes kroatisches Territorium zu schaffen und sich ihren Anteil an Bosnien-Herzegowina zu sichern. Zu diesem Zweck vertrieben sie die muslimische Bevölkerung mit äußerster Brutalität aus den Dörfern. Die Menschen wurden nach serbischem Vorbild in Lager gebracht und massakriert.71 Bereits im Jahr 1991 gab es geheime Treffen zwischen Milošević und Tuđman. Heute zweifelt niemand mehr daran, dass es schon damals um die Aufteilung Bosnien-Herzegowinas zwischen Serbien und Kroatien ging.
Die Kämpfe begannen nun von neuem, allerdings zwischen bosnischen Truppen und kroatischen Verbänden. Dabei kam es zu unerwarteten Erfolgen der Bosnier und zu Übergriffen auf die kroatische Zivilbevölkerung. Die Serben hatten mittlerweile ihre Belagerungsgürtel um Srebrenica immer enger gezogen. Der Fall der Enklave stand unmittelbar bevor.72 Nachdem von UNPROFOR-Truppen die Lage in Srebrenica vor Ort erkundet wurde, beschloss schließlich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen73, mehrere Gebiete zu Sicherheitszonen zu erklären. Dazu wurden diese Zonen demilitarisiert, dh., die Waffen wurden teilweise gegen das Versprechen der Serben, diese Zonen nicht mehr anzugreifen, eingezogen.
Als im Oktober 1993 verfeindete muslimische Truppen unter der Führung des Regionalpolitikers Fikret Abdić74 gegen reguläre Truppen der Bosnischen Armee kämpften, war das Chaos perfekt. Der Krieg wurde immer unübersichtlicher. Die Fronten verhärteten sich. Die eingeschlossenen Gebiete in ganz Bosnien waren von der Außenwelt abgeschlossen. Eine Kapitulation sollte mit allen Mitteln erzwungen werden. Waren es in Sarajewo der tägliche Granatenbeschuss und der Terror der Scharfschützen, so war es in anderen Städten die totale Zugangsblockade, die die Bevölkerung zur Aufgabe zwingen sollte. Zusätzlich wurden sowohl von serbischer als auch von kroatischer Seite die Lieferungen der internationalen Hilfsorganisationen wesentlich erschwert.75
Über internationalen Druck, vor allem aus den USA und Deutschland, beendete Kroatien im März 1994 den Krieg in Bosnien.76 Nach dem verheerenden Granatenangriff in Sarajewo im Februar 1994 ging die NATO schließlich mit Bomben-Angriffen gegen die serbischen Stellungen vor und leitete damit eine Wende im Bosnien-Krieg ein. Trotz mehrerer Gegenangriffe der serbischen Verbände konnten diese ihre Gebietsgewinne nicht halten, sondern verloren Territorium an die bosnischen Truppen. Mladić und Karadžic stimmten einem Waffenstillstand bis April 1994 zu.
Diese Waffenpause nutzte vor allem den kroatischen und bosnischen Verbänden. Die kroatische Armee wurde mit amerikanischer Hilfe neu organisiert. Mittlerweile gab es auch Waffen, Munition und Ausrüstung, allerdings kein schweres Gerät, zumindest nicht für die bosnischen Truppen, die am 15.6.1995 versuchten, den Belagerungsring um Sarajewo zu durchbrechen. Der Angriff misslang aufgrund der Unterlegenheit ihrer Waffen. Es gab nur geringe Gebietsgewinne, aber viele getöteten Soldaten.77
Das größte Verbrechen, nach dem Urteil des Internationalen Strafgerichtshof vom 26.02.2007 eindeutig Völkermord78, ereignete sich im Juli 1995 in der als UN-Schutzzone ausgewiesenen Stadt Srebrenica,79 als diese von der serbisch-bosnischen Armee unter dem Befehl von Ratko Mladić eingenommen wurde. Aus den umliegenden, von Serben kontrollierten Gebieten flüchteten etwa 30000 Menschen in die Stadt. Mit den eingeschlossen Bewohnern befanden sich also etwa 40000 Personen in Srebrenica.
Etwa 400 holländische UN-Soldaten (Dutchbat) hatten die Aufgabe, die von Serben eingekesselten Muslime zu schützen. Bereits Ende Mai hatten die Serben nach einem Luftangriff der NATO ca. 400 UN-Soldaten als Geiseln genommen und anschließend als lebende Schutzschilde verwendet. Der holländische Kommandant Karreman war aufgrund des schwachen UN-Mandats und der schlecht ausgerüsteten Truppe nicht in der Lage, auch nur annähernd einen Einmarsch der Serben in die Stadt zu verhindern. Noch dazu hatten sich die bosnischen Truppen in andere Gebiete Bosniens verlagert und konnten nicht eingreifen. Die Lage für die UN-Truppe war aussichtlos. Karreman ersuchte die NATO mehrmals um Luftunterstützung. Der Franzose Bernard Janvier, Oberkommandierender der UNPROFOR, lehnt dies zunächst ab. Als Stunden später dann doch serbische Panzer von NATO-Flugzeugen angegriffen werden, wurde diese Aktion sofort abgebrochen, da die Serben wieder mit der Geiselnahme von UN-Soldaten drohten. Die Einnahme der Stadt gelang praktisch ohne Gegenwehr. Mladić war am Ziel und voller Hass, da am 11.7.199580 die bosnischen Soldaten der Stadt einen Ausbruch wagten. In den nächsten Tagen wurden unter Mithilfe (!) der UN-Truppe Männer und Frauen getrennt und in Busse und Lastwägen verladen. Während die Frauen in die bosnischen Gebiete gebracht wurden, wurden etwa 8000 Männer zwischen 15 und 70 Jahren in der Umgebung von Srebrenica systematisch exekutiert.81
Seit 1994 flog die NATO zögerlich Lufteinsätze gegen serbische Stellungen rund um Sarajewo, ab Mitte 1995 jedoch wesentlich intensiver. Mittlerweile war vor allem die kroatische Armee durch ausländische Hilfe zu einem erstzunehmenden Gegner für die Serben geworden. Im Zuge der Operation „Oluja“ (Sturm) eroberten die Kroaten schließlich den größten Teil der „Serbische Republik Krajina“ und bewirkten dadurch einen Massenexodus der dort wohnhaften Serben. Bei der Militäraktion kam es durch kroatische Truppen zu zahlreichen Kriegsverbrechen an Serben. Für Kroatien war der Krieg gewonnen. Die noch übrigen Gebiete, in denen Serben lebten, wurden in weiterer Folge auf friedliche Art und Weise eingegliedert.
Es herrschte nun eine klare militärische Pattstellung vor. Beide Seiten kontrollierten etwa die Hälfte des Territoriums. Über Vermittlung des US-Sonderbeauftragten Holbrooke kam es auf einem Luftwaffenstützpunkt bei Dayton in Ohio (USA) zu einem Übereinkommen zwischen den bosnischen Serben, den Kroaten und den Vertretern Bosnien-Herzegowinas, nachdem alle beteiligten Parteien drei Wochen lang kaserniert waren. Schlussendlich wurde im Dezember 1995 in Paris der Friedensvertrag unterzeichnet.
Das „General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Hercegovina“ (Dayton-Abkommen)82 war allerdings alles andere als unkompliziert. Es ist bis zum heutigen Tag ein Problemfall und im Grunde ein Festlegen des Statusquo zum damaligen Zeitpunkt. Das bedeutet eine strenge Trennung nach Entitäten, sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich. Eine Aufteilung der Territorien in eine von Kroaten und Muslimen bewohnte „Föderation Bosnien-Herzegowina“ und in eine als Teilstaat verbliebene „Republika Srpska“, mit eigenen Polizei- und Militärkräften und sogar eigener Währung. Zusätzlich wurde von der internationalen Staatengemeinschaft ein „Hoher Repräsentant“83 eingesetzt, der bereits nach damaligen Maßstäben einem Diktator gleich in alle Regierungsgeschäfte der Entitäten eingreifen konnte.84
Aussagekräftig sind jene plausibel erscheinenden Strategien, die James Grow über die Rolle Serbiens und damit Miloševićs bzw. der bosnischen Serben und ihres Oberkommandieren der Armee, Mladić, herausgearbeitet hat. Es geht dabei um die Anwendung von insgesamt drei Verschleierungstaktiken der Serben in Belgrad und der bosnischen Serben. Nämlich erstens die falsche Vorgabe und Behauptung, dass der serbische Truppenaufmarsch lediglich der Friedenssicherung und dem Schutz der serbischen Bevölkerung galt. Dass zweitens die serbische Führung stets vorgab, dass es sich um einen inneren Konflikt Bosnien-Herzegowinas handelte und deswegen nur ein Einfluss Belgrads von außen möglich wäre, wobei anzumerken ist, dass das Hauptquartier der bosnisch-serbischen Armee in Belgrad und eigenartigerweise nicht im Territorium von Bosnien lag. Und dass drittens durch den Einsatz zahlreicher Armeen und paramilitärischer Gruppen eine große Unübersichtlichkeit entstand, die es ermöglichte, die zahlreichen Gräueltaten der jeweils anderen Gruppe oder einer anderen Kampfeinheit zuzuschreiben. Durch diese ganz offensichtlich geplante Taktik glaubte man, internationale Vorschriften umgehen und die eigentlichen Ziele umsetzen zu können.85
1.3.4. Kosovo
Trotz des mühsam erkämpften Verhandlungserfolges in Dayton war der Krieg im ehemaligen Jugoslawien noch nicht zu Ende. Nachdem die serbische Minderheit die im Kosovo lebende albanische Mehrheit seit Jahren in zahlreichen wichtigen Bereichen wie in öffentlichen Ämtern, im Gesundheitssystem oder im Bereich der Bildung diskriminiert hatte86, begann sich die Lage für die albanische Bevölkerung zusätzlich zu verschärfen, als Gerüchte über die Aufrüstung der serbischen Minderheit mit Waffen aus Armeebeständen und das Auftreten der berüchtigten serbischen Banden im Umlauf waren. Bereits 1991 hatten sich die Albaner mit großer Mehrheit in einem Referendum für einen eigenen Staat ausgesprochen. Nach den Wahlen 1992, die von den Serben boykottiert wurden, wurde als Vertreter der siegreichen „Demokratischen Liga von Kosova“ (LDK) Ibrahim Rugova87 als Staatspräsident gewählt. Er war bestrebt, gegenüber Milošević politisch überaus gewaltfrei aufzutreten, was anfangs auch von großen Teilen der Albaner unterstützt wurde. Allerdings mehrten sich die radikalen Stimmen im Land von Jahr zu Jahr. Schon Anfang der 90er Jahren hatte sich, angeblich von der Schweiz aus organisiert, unter Beteiligung namhafter kosovarischer Politiker der LDK, eine Guerillabewegung mit der Bezeichnung „Kosovarische Befreiungsarmee“ – UÇK88 (Ushtria Çlirimtare e Kosovës) etabliert. Noch im Jahr 1997 trat die UÇK eher marginal in Erscheinung und war eine kriminelle Organisation im Einflussbereich der herrschenden Clans. Die auf serbische Ziele durchgeführten Anschläge bewirkten sofort die gewünschten Gegenmaßnahmen von serbischer Seite. Die serbische Spezialpolizei hatte die Aufgabe, die Vorherrschaft der Serben zu sichern bzw wieder herzustellen.89
Einen Wendepunkt bildete schließlich die im März 1998 durchgeführte serbische Polizei- und Militäraktion gegen den „Terroristen“Adem Jashari, dessen Clan zu den einflussreichsten und größten Unterstützern der UÇK zählte. In einem zweitätigen Gefecht wurden mehr als 50 Menschen getötet, darunter auch Frauen und Kinder. Durch dieses brutale Vorgehen der serbischen Führung veränderte sich die Stimmungslage im Kosovo dramatisch. Die UÇK verübte in den darauffolgenden Monaten zahlreiche Überfälle auf staatliche serbische Stellen, genauso wie die Serben kosovarische Dörfer angriffen. Wieder waren tausende Menschen auf der Flucht vor dem Krieg, und wieder war die Staatengemeinschaft unschlüssig und zögerlich bei ihren Forderungen an die Kriegsparteien. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Resolutionen erlassen hatte, die die Einstellung der Kämpfe, Verhandlungen, Autonomie für Kosovo, die Rückkehr der Flüchtlinge und die Entsendung einer europäischen Sonderkommission gefordert hatten und schließlich auch die NATO einen Lufteinsatz zur „Abwehr einer humanitären Katastrophe“ in Erwägung zog, gelang es, ein Abkommen zwischen dem US-Diplomaten Holbrook und Milošević zu erzwingen. Allerdings nutzten beide Seiten die Feuerpause, um aufzurüsten und ihre jeweiligen Positionen zu verbessern.90
Als dem Vorsitzenden der OSCE-Beobachtermission, dem Amerikaner Walker, von einem Zwischenfall in Reçak berichtet wurde, begab sich dieser mit einem Kamerateam persönlich vor Ort. Dort fand man die Leichen von 45 Albanern, die Opfer eines Massakers wurden, offensichtlich begangen von der serbischen Polizei. Obwohl die Umstände des Todes der Opfer nicht zweifelsfrei geklärt werden konnten91, änderte sich die internationale Politik grundlegend. Nunmehr verurteilten OSZE, die EU, der UN-Sicherheitsrat, die NATO und die Balkan-Kontaktgruppe, bestehend aus den Ländern Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Russland und der USA, diese Morde übereinstimmend. Allerdings wurde die Lage im Kosovo nicht ruhiger. Trotzdem gelang es der Kontaktgruppe, die Konfliktparteien an den Verhandlungstisch zu bekommen. Im französischen Schloss Rambouillet scheiterte man in einer ersten Verhandlungsrunde nach zweieinhalb Wochen. Keine der Parteien hatte ein Friedensabkommen unterzeichnet. Erst im zweiten Versuch, einige Wochen später, war zumindest die kosovarische Seite bereit, einzulenken. Die serbische Seite blieb bei der Ablehnung. Dies hatte unmittelbare Folgen: Die NATO machte ihre Drohung wahr und begann am 24.03.199992 mit den Luftangriffen auf serbische Stellungen, dabei vor allem auf die jugoslawischen Luftabwehreinrichtungen, Flughäfen und Kasernen oder technische Infrastruktureinrichtungen. Auch die Hauptstadt Belgrad wurde bombardiert. Es kam auch zu zahlreichen zivilen serbischen Opfern. Vorher allerdings hatten die serbischen Einheiten im Kosovo einen Massenexodus, man spricht von über 800000 flüchtigen Albanern, ausgelöst. Es gab, wie in den anderen Republiken, massive ethnische Säuberungen durch Vertreibung der albanischen Bevölkerung und Massenmord.
Erst nach etwa 35000 geflogenen Lufteinsätzen und einigen Wochen Bombardierung lenkte Milošević ein. Die Vereinten Nationen beschlossen die Stationierung einer internationalen Friedenstruppe (KFOR) bzw. eine Übergangsverwaltung (UNMIK) für Kosovo, ohne allerdings den Status zu regeln. Die vagen Formulierungen der Vereinbarungen, vor allem aber der Verzicht der NATO auf ein Einmarschrecht in Jugoslawien ermöglichten es Milošević, als moralischer Sieger dazustehen.93
Der gesamte Einsatz basierte auf Grundlage einer „humanitären Intervention“, allerdings ohne Mandat der Vereinten Nationen. Er war also, obwohl unterschiedlich interpretiert, grundsätzlich ein völkerrechtswidriger Eingriff in die Souveränität Jugoslawiens. Aber gerade diese Souveränität wurde von der serbischen Führung jahrelang missbraucht, indem sie das Recht auf Intervention in den Teilrepubliken und autonomen Provinzen allein für sich beanspruchte.94 Überdies argumentierte Belgrad gegenüber der internationalen Gemeinschaft, dass es an keinem der „Bürgerkriege“ in den Republiken beteiligt gewesen und deswegen auch nicht zur Verantwortung zu ziehen sei.95
Die Frage der Rechtmäßigkeit der NATO-Angriffe untersuchte die „Unabhängige Internationale Untersuchungskommission im Kosovo“ im Jahr 2000. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der NATO-Militäreinsatz „illegal but legitimate“ war.
„It was illegal because it did not receive prior approval from the United Nations Security Council. However, the Commission considers that the intervention was justified, because all diplomatic avenues had been exhausted and because the intervention had the effect of liberating the majority population of Kosovo from a long period of oppression under Serbian rule.”96
Unmittelbar nach der Beendigung der militärischen Auseinandersetzung kam es zu ethnischen Säuberungen durch UÇK-Kräfte, die bis zu 220000 Kosovo-Serben in die Flucht trieben. Nun war es die serbisch-kosovarische Zivilbevölkerung, die besonders betroffen war.97
Der Krieg war offiziell zu Ende. Die Opferbilanz im Jugoslawienkrieg kann aus unterschiedlichen Gründen nicht genau beziffert werden. Zum einen gibt es von serbischer Seite bisher keine Opferzahlen, zum anderen wurden zum Beispiel in Bosnien völlig überhöhte Zahlen veröffentlicht. Nach Expertenschätzungen geht man im Bosnien-Krieg von etwa 100000 Opfern aus. Im Kosovo-Krieg sollen etwa 10000 Albaner und 2500 Serben getötet worden sein. Im Kroatien-Krieg starben etwa 12000 Menschen.98
1.4. Die Rolle der Internationalen Staatengemeinschaft
Die unterschiedlichen Protagonisten, die in diesem Konflikt eine Rolle spielten, dazu zählten neben den Vereinten Nationen die europäischen Staaten, die USA und Russland bzw die dazugehörigen Einrichtungen wie KSZE, später OSZE, EG und NATO, waren von Beginn an durch zögerliches und uneiniges Agieren sowie durch die daraus resultierenden, teils widersprüchlichen Entscheidungen aktiv. Es schien, als ob es keinem der Akteure gelingen würde, die Konfliktursachen zu verstehen. Ständig gab es Stimmen von namhaften westlichen Vertretern, die gegen die Unabhängigkeit der Teilrepubliken waren. Die dadurch auftretenden Missverständnisse bei den westlichen Mächten, vor allem aber die zögerliche Anerkennung der Abspaltung der Republiken, ermunterten die damals keineswegs zielstrebig agierenden serbischen Vertreter, auf Gewalt statt auf Verhandlung zu setzen. Obwohl 1989 in der Welt eine völlig neue Staatenordnung geschaffen wurde, wollte die politische Elite Serbiens in einer antieuropäischen und antimodernen Gesellschaft verbleiben und versuchte, den bereits über Jahrzehnte erprobten Sonderweg zu gehen. Durch entsprechend klare Zeichen der Staatengemeinschaft gegenüber Belgrad, bereits am Beginn des Konflikts, wäre eine Eskalation der Konfrontation unter bestimmten Voraussetzungen möglich gewesen. Allerdings war es zu spät, als schließlich 1992, zwar widerwillig, aber doch, der Westen endlich begriff, dass die Anerkennung der Teilrepubliken als eigene Staaten die Lösung und nicht das Problem war.99 Es war klar zu erkennen, dass die wichtigsten westlichen Staaten im Jugoslawienkonflikt eigentlich keine strategischen Interessen und kein eigenes Risiko sahen. Das erklärt das mangelnde Interesse an neuen politischen Lösungen, verbunden mit einer halbherzigen und über weite Strecken chaotischen Diplomatie. Erst als Milošević die NATO und die Vereinten Nationen international vorführte, entschloss man sich zu einer humanitären Intervention mit Waffengewalt im Kosovo durch die NATO100, allerdings ohne Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Alles in allem waren die Europäer weder im Stande, einen mörderischen Konflikt am Rande ihres Territoriums rechtzeitig zu erkennen und zu entschärfen, noch konnten sie diesen verhindern. Dies führte dazu, dass seitens der USA erhebliche Bedenken hinsichtlich der strategischen und militärischen Zuverlässigkeit der Europäer bei etwaigen zukünftigen Konflikten auftraten und eine Zusammenarbeit bei größeren Gefahren in Zweifel gestellt wurde.101
Zusammenfassend kann man sagen, dass, wie sich im Konflikt auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien gezeigt hat, ein rationales gemeinschaftliches Handeln der internationalen Gemeinschaft in keiner Weise stattgefunden hat. Vielmehr zeigte sich, dass die Interessen, Befindlichkeiten und der Wille der einzelnen Mächte entscheidend sind und nur scheinbar, zum Beispiel durch Medienkampagnen wie in Bosnien, den Anschein erwecken, dass dahinter ein gemeinschaftlicher westlicher Konsens steht.102
Bemerkenswert und Synonym für das Scheitern der internationalen Gemeinschaft erscheint das selbstkritische Statement des damaligen Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Kofi Annan, bei der Sicherheitskonferenz in Genf im April 1999, anlässlich der Ohnmacht der UNO im Hinblick auf die serbischen Übergriffe im Kosovo:103
„Above all, I believe human rights are at the core of our sacred bond with the peoples of the United Nations. When civilians are attacked and massacred because of their ethnicity, as in Kosovo, the world looks to the United Nations to speak up for them […] Perhaps more than any other aspect of our work, the struggle for human rights resonates with our global constituency, and is deeply relevant to the lives of those most in need -- the tortured, the oppressed, the silenced, the victims of "ethnic cleansing" and injustice. If, in the face of such abuses, we do not speak up and speak out, if we do not act in defence of human rights and advocate their lasting universality, how can we answer that global constituency? Will we say that rights are relative, or that whatever happens within borders shall be of concern to an organization of sovereign States? No one that I know can today defend that position. Collectively, we should say no. We will not, and we cannot accept a situation where people are brutalized behind national boundaries. For at the end of the twentieth century, one thing is clear: A United Nations that will not stand up for human rights is a United Nations that cannot stand up for itself.“
1.5. Friedensverträge
1.5.1 Das “Dayton-Abkommen”
Das Gewissen der Welt war erschüttert, als 1995 die Gräuel des Massakers in Srebrenica realisiert wurden. Die internationale Gemeinschaft hatte in ihrem Ansehen den Tiefpunkt erreicht. Weder im Osten noch im Westen sah man die Vereinten Nationen als jene Einrichtung, die in der Lage sein sollte, den Konflikt im ehemaligen Jugoslawien zu bereinigen. Trotz der bereits 1993 beschlossenen UN-Schutzzonen gab es dafür noch immer keine Mittel,, und statt der nach Schätzungen benötigten 30000 Mann waren nur 7000 Soldaten im Krisengebiet. Der Ruf nach einer Intervention wurde immer lauter. Damit war in erster Linie die NATO gemeint. Allerdings drängte vor allem die USA auf eine Aufhebung des Waffenembargos, um den Kräften in Bosnien endlich offiziell Waffen zur Verteidigung liefern zu können.
Frankreich und England wehrten sich gegen diese Intentionen und realisierten auch aufgrund der ständigen Demütigungen der UNPROFOR-Truppen (UN-Protection Force) in relativ kurzer Zeit eine „Schnelle Eingreiftruppe“ (Rapid Reaction Force). Diese hatte allerdings die Verteidigung z.B. Srebrenicas nicht zur Aufgabe. Vielmehr sollte sie den Rückzug der UN-Truppen absichern. Tatsächlich gelang es dieser Truppe mit Hilfe von NATO-Luftangriffen, die Serben in Sarajevo zurückzuschlagen. Zusätzlich erfolgten Angriffe der Kroaten und der Armija BiH, wodurch große Gebiete zurückgewonnen werden konnten. Die Aufteilung des Territoriums erfolgte jetzt im Schlüssel 51% für die Föderation von Bosnien und Herzegowina und 49% für die serbische Republika Srpska. Nach Konferenzen in Genf und New York stimmte Milošević schließlich Verhandlungen zu. Bereits in diesen Vorverhandlungen gab es zahlreiche Differenzen, was die Aufteilung der Gebiete betraf. Schließlich wurden alle Delegationen auf den amerikanischen Luftwaffenstützpunkt in Dayton (Ohio) eingeladen, um so lange zu verhandeln, bis eine Lösung in Sicht war.104 Nach zähen Verhandlungen und ständigem Druck der USA auf alle Verhandlungsteilnehmer wurde schließlich das Friedensabkommen mit dem offiziellen Namen „Generelles Rahmenabkommen für den Frieden“ (General Framework Agreement for Peace) am 14.12.1995 in Paris unterzeichnet. Es enthielt einige verfassungsrechtliche Grundsätze, die eine Aufteilung des Territoriums in Entitäten, nämlich in eine bosnisch-kroatische Föderation (Föderation BiH) und in eine Serbische Republik (Republika Srpska), vorsahen. Der Gesamtstaat wurde schwach konstruiert und hatte wenige Kompetenzen. Die wichtigen Entscheidungen trafen die Nationalparteien. Erstmals wurde auch die Festnahme mutmaßlicher Kriegsverbrecher in Aussicht gestellt, wonach alle Entitäten dazu verpflichtet wurden, mit dem ICTY zu kooperieren. Im Zuge der „Rules of Road-Regelung“ wurden von 1996 bis 2004 insgesamt 846 Fälle zur Anklage bei den Entitätsgerichten durch das ICTY freigegeben.105 Bei den „Rules of Road“106 handelte es sich um einen Überwachungs-mechanismus zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina. Diesbezüglich wurde im „Office of the Prosecutor“ des ICTY entschieden, ob genügend Anhaltspunkte für eine Verfolgung vorlagen oder nicht. Alle Flüchtlinge und Vertriebenen hatten das Recht, wieder in ihre Heimat zurückzukehren oder, falls dies nicht möglich ist, Schadenersatz zu erhalten. Zumindest auf dem Papier war ein erster Schritt in Richtung Aufarbeitung getan, von einer tatsächlichen Umsetzung war man aber weit entfernt.
Die militärischen Vorgaben des Abkommens, nämlich die Trennung der Kriegsparteien und Demobilisierung der Militärkräfte, ging bemerkenswert rasch von statten, obwohl unmittelbar nach Unterzeichnung des Abkommens auch seitens der bosnischen Truppen ethnische Säuberungen in beschränktem Ausmaß durchgeführt wurden.107 Dazu trug sicher auch die massive Präsenz einer von den USA geführten, inzwischen 60000 Mann starken, internationalen Truppe mit der Bezeichnung „Implementation Force“ (IFOR) bei, was der Nachfolgerin „Stabilization Force“ (SFOR) später dann bei der Kontrolle der Einhaltung des Abkommens zugute kam. Zwar war Bosnien und Herzegowina als souveräner Staat konstruiert worden, jedoch war eine Überwachung der militärischen Vorgaben durch eine internationale Friedenstruppe vorgesehen. Die zivilen Vorgaben sollten durch einen „Hohen Repräsentanten“ (HR – High Representative) umgesetzt werden, der in alle Entscheidungen der einheimischen Behörden eingreifen konnte, die dem Dayton-Abkommen zuwiderliefen.108 Die Basis für einen Staatsbildungsprozess war somit vorhanden. In der Praxis zeigten sich jedoch schon bald große Mängel bei der Implementierung der Dayton-Vorgaben in die nationalen Normen, und der „Hohe Repräsentant“ musste mehrmals eingreifen. Verantwortlich für die Organisation der ersten Wahlen war die OSZE, die eine Wahlkommission einrichtete. Die häufig von allen Parteien geäußerte Kritik am Dayton-Abkommen bezog sich einerseits auf den Vorwurf der „Einzementierung“ der ethnisch gesäuberten Gebiete durch die strikte Aufteilung in drei Entitäten und andererseits auf die mit Hilfe der IFOR-Truppen durchgeführten ethnischen Säuberungen durch die bosnische Regierung. Eine Normalisierung der Lage war lange Zeit nicht in Sicht. Die herrschende Waffenruhe basierte lediglich auf einer strikten Trennung der Entitäten und einer starken internationalen Truppenpräsenz. Die Widerstände der serbischen Entität waren und sind auch heute noch beträchtlich. Immer wieder wurde der Wunsch nach einem eigenen Staat geäußert, und die Staatengemeinschaft und ihre Vertreter waren in ihren Äußerungen zu wenig eindeutig, was diese Tendenzen betraf. Für die Serben war die Unantastbarkeit der bosnischen Republik kein verbotenes Feld, und eine Vereinigung mit Serbien schien deshalb nicht ganz ausgeschlossen. Die Verbindungen zu Serbien waren so eng, dass zum Beispiel Waffenlieferungen und nachrichtendienstliche Tätigkeiten als selbstverständlich angesehen wurden, bis diese durch NATO, SFOR und westliche Geheimdienste aufgedeckt werden konnten. Durch diese kompromisslose Verweigerung der Vereinigung mit Bosnien-Herzegowina gelang es ihnen jahrelang, einen ausgeprägten Separatismus zu leben und beispielsweise in einem sehr beschränkten Territorium den als Kriegsverbrecher zur Verhaftung ausgeschriebenen Radovan Karadžić zu verstecken.109 Der Krieg in Bosnien und damit die Gewalt war beendet worden. Eine konkrete Staatsbildung war nicht in Sicht, und eine wesentlicher Punkt wurde im Dayton-Abkommen ausgeklammert: Die Lösung des Kosovo-Konflikts.
1.5.2 Das gescheiterte Rambouillet-Abkommen
Die Eskalation der Gewalt im Kosovo und das Zögern und Versagen der internationalen Gemeinschaft führten zu einer militärischen Intervention der NATO-Truppen gegen Serbien, offiziell, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern.110 Im Gegensatz zum Bosnien-Konflikt trat die EU-Kontaktgruppe schon vor den NATO-Angriffen wesentlich stärker in Aktion und versuchte bereits im Februar 1999, ähnlich dem Dayton-Abkommen, alle Vertragsparteien in Rambouillet bei Paris an einen Tisch zu bekommen. Obwohl das gelang, wurde die Konferenz nach zwei Wochen ergebnislos abgebrochen. Die Differenzen waren schon viel zu groß. Einige Wochen später war die kosovarische Vertretung bereit, einem Friedensvertrag zuzustimmen, nicht aber die serbische Delegation, obwohl bereits mit massiven NATO-Angriffen gedroht wurde. Schließlich wurde auch die zweite Verhandlungsrunde abgebrochen und kurz darauf mit dem NATO-Bombardement gegen die Serben begonnen.
Grundsätzlich wird die serbische Seite für das Scheitern der Rambouillet-Verhandlungen verantwortlich gemacht, allerdings sollte man bei einer Bewertung die strategischen Ziele von USA und NATO nicht außer Acht lassen. Neben den üblichen militärischen Auflagen, wie zum Beispiel dem Abzug des Militärs und der Auflösung der zahlreichen paramilitärischen Einheiten oder dem Auftrag der Zusammenarbeit mit dem ICTY wurde auch die völker-rechtliche Stellung von Kosovo als autonome Provinz der Bundesrepublik Jugoslawien festgelegt. Für die albanische Seite war es sicher ein großer Rückschlag, als Teil von Jugoslawien gesehen zu werden, ohne Verhandlungsmandat für einen eigenen, souveränen Staat. Eine im Vertragswerk implementierte Klausel sah zwar eine nach dem „Willen des Volkes“ erfolgte Lösung der Status-Frage durch eine internationale Konferenz vor, allerdings erst nach drei Jahren. Die serbische Seite war gegen die als militärische Auflage festgelegte Stationierung von NATO-Truppen im Kosovo. Unter diesen Voraussetzungen konnte ein erfolgreicher Verhandlungsabschluss nicht stattfinden. Eigentlich schien dies auch nicht im Interesse der USA und der NATO zu sein. Die strategischen Ziele waren im Wandel: Weg von einem klassischen Verteidigungsbündnis, hin zu einer militärischen Vereinigung mit Interventionsbefugnis, verbunden mit einer Mission als Vermittler von Frieden. Doch diese Intentionen und eine völlige Fehleinschätzung der Haltung der serbischen Führung hatten zur Folge, dass sich die NATO in eine desaströse Situation manövrierte. Die Drohung mit Bombardements hatte bei den Serben nicht die gewünschte Wirkung erzielt, vielmehr wurden nun erst recht ethnische Säuberungen durchgeführt,111 und man konnte sich in aller Ruhe auf die Strategie der NATO einstellen. Das letztendlich tatsächlich durchgeführte Bombardement durch NATO-Flugzeuge zerstörte zu einem großem Teil die Infrastruktur des übrig gebliebenen Teils von Jugoslawien, konnte aber Massaker und Kriegsverbrechen auf beiden Seiten nicht verhindern und stärkte den nun als Märtyrer verehrten Milošević.
1.5.3 Zusammenfassung
Aufgrund von gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und einer grundlegenden Veränderung der politischen Weltordnung kam es im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, beginnend in den 1980er Jahren, zu großen innenpolitischen Spannungen. Nach dem Tod des diktatorischen Staatsführers Tito im Jahr 1980 wurde von den Teilrepubliken und autonomen Provinzen immer öfter die Verfassung des Jahres 1974 in Frage gestellt, die schon seit dem Inkrafttreten die zentrifugalen Kräfte mobilisierte und die Unzufriedenheit der jugoslawischen Völker verstärkte. Der Selbstverwaltungssozialismus, der den Jugoslawen einen relativen Wohlstand brachte, und die völkerverbindende Prämisse „bratsvo i jedinstvo“112 (Brüderlichkeit und Einheit) erwiesen sich als zerbrechlicher als angenommen. Das große Wohlstandsgefälle und die latent vorhandenen innerethnischen Differenzen wurden in der Zeit der staatlichen und gesellschaftlichen Krise besonders deutlich wahrgenommen. Durch den großen Umbruch der politischen Ordnung, den Wegfall des Sozialismus bzw. der sowjetischen Bedrohungslage und durch die Marginalisierung der staatlichen Macht entstand ein gefährliches Autoritätsdefizit.
Genau aus diesen Gründen setzten sich in den späten 1980er Jahren in allen Teilrepubliken Nationalismen durch, die zusätzlich durch den gezielten Einsatz der gesteuerten Medien die moderaten Stimmen übertönten und die meisten der neu gegründeten Parteien in diese Richtung manövrierten.
Das Fehlen gemeinsamer Interessen und demokratischer Mechanismen der Konfliktregulierung, die Konstruktion ethnischer Konflikte, die die anderen Volksgruppen als Sicherheitsrisiko sahen und die immer größer werdenden Vormachtansprüche von Slobodan Milošević führten in den 1990er Jahren zum Zerfall des Vielvölkerstaates, der in einem brutalen miltitärischen Konflikt endete. Dieser war gekennzeichnet von schrecklichen Verbrechen wie der Vertreibung und Tötung ethnischer Minderheiten, Massakern an Wehrlosen oder gezielten, als Kriegstaktik angewandten Massenvergewaltigungen.
[...]
1 Vgl ICTY-Presseaussendung Nr 27, 24.11.1995.
2 Vgl UN-SC Res 808, 22.02.1993, siehe auch unten Kap 2.4.1.
3 Vgl UN-SC Res 827, 25.05.1993, siehe auch unten Kap 2.4.1.
4 Vgl UN-SC Res 827 Abs 7.
5 Vgl UN-SC Res 1503, 28.08.2003.
6 Vgl UN-SC Res 1534, 26.03.2004.
7 Vgl UN-SC Res 1534 Abs 5 und UN-SC Res 1503 Abs 3; einleitend auch: Fischer, Berhof-Working-Papers, Nr.4/2008,4 ; abrufbar unter: http://www.berghof-conflictresearch.org/documents/publications/wp4d_mf_znf.pdf
(13.06.2014).
8 Vgl Ambos, Internationales Strafrecht3 (2011), 111; von Braun, Der Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, Vereinte Nationen Nr 4/2007, 148.
9 Vgl UN-SC Res 1966, 22.12.2010 und SC Res 10141, Anhang: Statut der Mechanismen u.
Übergangsregelungen.
10 Vgl ICTY-Presseaussendung President Theodor Meron, 2, 10.12.2014, abrufbar unter: http://www.icty.org/x/file/Press/Statements%20and%20Speeches/President/141210_president_meron_un_sc_en.pdf, (26.01.2015).
11 Vgl Armatta, Twiligth of impunity, The War Crimes Trial of Slobodan Milosevi ć (2010), 345-346.
12 Vgl Bieber, Nationalismus in Serbien vom Tode Titos bis zum Ende der Ära Milosević (2005) , 32 f.
13 Vgl Akhavan (2007), 12.
14 Vgl Ambos (2011), 113, Rn 17.
15 Vgl Sakulin, Völkerrechtliche Aspekte der Kooperation des Jugoslawientribunals mit Staaten und Regierungen (2000), 4.
16 Vgl. Roggemann, Die internationalen Strafgerichtshöfe (1998), 120, 121.
17 Vgl UN SC-Res 827 (1993).
18 Vgl ICTY-Statut Art 1 und 2 , abrufbar unter http://www.icty.org/x/file/Legal%20Library/Statute/statute_sept09_en.pdf, (17.03.2014).
19 Vgl Fischer (2008), 3 f.
20 Vgl Jäger, Das Internationale Tribunal über Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien–Anspruch und Wirklichkeit (2005), 7.
21 Die englische Bezeichnung wird beibehalten, da die deutsche Übersetzung von „justice“ sowohl dem Begriff Recht, als auch dem Begriff Gerechtigkeit entspricht. Der umfassendere Begriff der „transitional justice“ wäre am ehesten mit Übergangsstrafjustiz oder besser mit Übergangsgerechtigkeit zu übersetzen, dieser wird im Deutschen praktisch nicht verwendet bzw ist nicht geläufig.
22 Vgl Fischer (2008), 2.
23 Vgl UN SR-Res.1503 (2003).
24 Vgl Amtsblatt „Sluzbeni glasnik Srpskog naroda u Bosnii i Hercegovini“, 2/92, 27.01.1992 – darin wurde die “Serbische Republik Bosnien und Herzegowina “ mit Deklaration im nordöstlichen Bereich des ehemaligen Teilprovinz Bosnien ausgerufen.
25 Das “General Framework Agreement for Peace in Bosnia and Hercegovina,“ 21.09.1995 in Dayton (Ohio), unterzeichnet am 14.12.1995 in Paris; häufig wird die Bezeichnung „Dayton-Vertrag“ verwendet.
26 Vgl Petritsch, Bosnien und Herzegowina – Fünf Jahre nach Dayton (2001), 59. (Anm.: Dr.Wolfgang Petritsch war von 1999-2002, nach Ernennung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Hoher Repräsentant (HR)von Bosnien und Herzegowina).
27 Vgl UN-SC Res 827 (1993).
28 Vgl Scharf, The politics of establishing an International Criminal Court (1995), 168.
29 Vgl Teitel, Transitional Justice (2003), 18.
30 Vgl Schuller, Versöhnung durch strafrechtliche Aufarbeitung (2010), 97. Detaillierte Auflistung der Outreach-Programme des ICTY unter: http://www.icty.org/action/outreachnews/7, (02.04.2014).
31 Vgl UN-SC-Res 1503, 28.08.2003 und 1534, 26.3.2004, abrufbar unter: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N03/481/70/PDF/N0348170.pdf?OpenElement, http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N04/286/29/PDF/N0428629.pdf?OpenElement, (18.08.2014).
32 Vgl ICTY-Internetseite, Hauptziele des Tribunals, abrufbar unter: http://www.icty.org/sections/AbouttheICTY, (27.01.2015).
33 Vgl Teitel,(2003), 2; siehe auch Abb 1.
34 Vgl Teitel (2003). 3.
35 Vgl Butorac, Der Balkankrieg 1991-1995 (1999), 7.
36 Vgl Calic Geschichte Jugoslawiens im 20.Jahrhundert (2010), 265 ff; auch in: Sundhaussen, Jugoslawien und seine Nachfolgestaaten (2012), 205 ff.
37 Vgl Sundhaussen (2012), 217 ff.
38 Vgl Sundhaussen (2012), 272.
39 Vgl Petritsch, Kaser, Pichler, Kosovo, Mythen, Daten, Fakten (1999), 172; auch in: Sundhaussen (2012), 205 ff.
40 Vgl Calic (2010), 274.
41 Vgl Sundhaussen (2012), 246.
42 Vgl Sundhaussen (2012), 247.
43 Vgl Calic (2010), 277.
44 Vgl Butorac (1999), 9.
45 Vgl Petritsch, Kaser, Pichler (1999), 160-170, “Grupa akademika Srpske akademije nauka i umetnosti o aktuelnim društvenim pitanjima u našsoj žemlji”.
46 Zentralkomitee der Serbischen Kommunistischen Partei.
47 Vgl Rüb in Melčić,(Hrsg) Der Jugoslawien Krieg, Handbuch zu Vorgeschichte, Verlauf und Konsequenzen (2007), 327. Stambolić, dessen Familie zu den mächtigsten und einflussreichsten in Jugoslawien zählte, hatte mit Milošević Jura studiert. Er war es auch, der Milošević 1986 als seinen Nachfolger in der Serbischen Partei protegierte.
48 Vgl ebenda, 327.
49 Vgl ebenda, 328.
50 Vgl Melčić (2007 ), 316.
51 Vgl Text bei Jevlić, Bitka za Kosovo. Šest vekova posle (1998), 204-208.
52 Vgl Calic (2010), 298.
53 Vgl ebenda , 303, 304.
54 Vgl Rathfelder in Melčić (2007), 344, 345.
55 Vgl Sundhaussen (2012), 311.
56 Vgl Sundhaussen (2012), 313.
57 Vgl ebenda, 314.
58 Vgl Calic (2010), 309.
59 Vgl Jäger (2005), 9. Schuller (2010), 49.
60 United Nation Protection Forces
61 Statistisches Amt der heutigen Bosniakisch-Kroatischen Föderation Bosnien-Herzegowina: Volkszählung 1991, abrufbar unter: http://www.fzs.ba/popis.htm, (12.06.2014).
62 Gründer und Parteivorsitzender der bosnisch-muslimischen Partei SDA (Partei der demokratischen Aktion), Präsident der Republik Bosnien und Herzegowina, 1990-1995.
63 Vgl Sundhaussen (2012), 328.
64 Vgl ICTY- Prosecutor v. Tadi ć, T-94-1, abrufbar unter: http://www.icty.org/x/cases/tadic/trans/en/960606IT.htm, S 2048. Aussage Colonel Kranjc (1996).
65 Siehe oben Kap 1.2.
66 Vgl Petritsch (2001), 28 mit Verweis auf Tafel 1.
67 Siehe unten Kap 1.4
68 Siehe unten Kap 2.3.
69 Vgl Petritsch (2001), 35.
70 Vgl Rathfelder in: Melčić, (2007), 353, 354.
71 Vgl Rathfelder in: Melčić, (2007), 353, 354.
72 Vgl ebenda, 357.
73 Vgl UN-SC-Res.819, 16.04.1993, abrufbar unter: http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N93/221/90/IMG/N9322190.pdf?OpenElement, (30.01.2015).
74 Vgl Sundhaussen (2012), 351.
75 Vgl Rathfelder in: Melčić, (2007), 358.
76 Vgl Petritsch (2001), 41.
77 Vgl Rathfelder in: Melčić, (2007). 359.
78 Vgl Urteil des IStGH Nr. 921, 26.02.2007, § 190, abrufbar unter: http://www.icj-cij.org/docket/files/91/13685.pdf, (30.01.2015).
79 Vgl Petrtisch (2001), 48.
80 Vgl Calic (2010), 322.
81 Vgl Sundhaussen (2012), 356, 357; siehe auch unten Kap 1.4.
82 Vgl Petritsch (2001), 54 ff.
83 Vgl ebenda, 62.
84 Vgl Calic (2010), 324, 325.
85 Vgl Gow in: Melčić (2007), 368.
86 Vgl Petritsch, Kaser, Pichler (1999), 183.
87.Vgl ebenda, 192.
88 Vgl Petritsch, Kaser, Pichler (1999), 205.
89 Vgl Sundhaussen (2012), 368, 369.
90 Vgl ebenda, 372.
91 Vgl Calic (2010), 325.
92 Vgl ebenda. 326.
93 Vgl Sundhaussen (2012), 377–378.
94 Vgl Schmierer in: Melčić (2007 ), 480.
95 Vgl Schmierer in: Melčić (2007 ), 481.
96 Vgl Independent Commission on Kosovo: The Kosovo-Report: Conflict, International Response, Lessons learned, Oxford (2000), 2; abrufbar unter: http://www.reliefweb.int/library/documents/thekosovoreport.htm, (03.06.2014).
97 Vgl Sundhaussen (2012), 380.
98 Vgl ebenda, 405; auch in: Del Ponte (2011), 61.
99 Vgl Melčić in: Melčić (2007), 529–531.
100 Vgl Sundhaussen (2012), 375.
101 Vgl Melčić in: Melčić (2007), 533.
102 Vgl Rupni k in: Melčić (2007), 461.
103 Vgl UN-Press Release SG/SM/6949 HR/CN/898, 7.4.1999.
104 Vgl Petritsch (2001), 53.
105 Vgl ICTY, Rules of Road, abrufbar unter: http://www.icty.org/sid/96, (14.08.2014).
106 Vgl Rom-Abkommen, 18.02.1996, im Anhang: Rules of Road, abrufbar unter: http://www.ohr.int/ohr-dept/hr-rol/thedept/war-crime-tr/default.asp?content_id=6093, ( 14.08.2014).
107 Vgl Almond in: Melčić (2007), 442.
108 Vgl Petritsch (2001), 54 ff.
109 Vgl Melčić in: Melčić (2007), 445–447.
110 Siehe oben 1.3.4
111 Vgl Sundhaussen (2012), 276.
112 Vgl oben Kapitel 1.2.