Übergangsklassen an bayerischen Grund- und Mittelschulen. Theoretischer Hintergrund und praktische Anwendungsmöglichkeiten


Examensarbeit, 2015

64 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1. Hinführung

2. Grundfragen und Grundstruktur der Aussiedler- und Ausländerbeschulung

3. Allgemeine Fördermöglichkeiten für ausländische Kinder in der Grund- und Mittelschule
3.1 Sprachstandsdiagnostik – das Beobachtungsverfahren SISMIK
3.2 Vorkurs Deutsch
3.3 Deutschförderklassen
3.4 Deutschförderkurse: DFK 5+, DFK 1 - 4
3.5 Ergänzungsschule SchlaU-Schule München

4. Übergangsklassen
4.1 Aktuelle Zahlen aus Bayern
4.2 Rechtliche Regelungen für Übergangsklassen in Bayern
4.3 Aktuelle Zahlen im Vergleich zum Bundesland Berlin
4.4 Grenzen der Förderung

5. Der aktuelle Lehrplan Deutsch als Zweitsprache
5.1 Lernfelder im Lehrplan Deutsch als Zweitsprache
5.2 Stundenverteilung in Übergangsklassen
5.2.1 Stundenverteilung in Übergangsklassen der Grundschule
5.2.2 Stundenverteilung in Übergangsklassen der Mittelschule

6. Ausbildung von Lehrkräften für Übergangsklassen
6.1 Ausbildung während des Studiums
6.2 Ausbildung nach dem Studium

7. Befragung zur aktuellen Lehrersituation der Übergangsklassen
7.1 Fragebogen
7.2 Auswertungen der Fragebögen
7.3 Verbesserungsmöglichkeiten
7.3.1 Lehrerbildung
7.3.2 Material

8. Praktischer Teil – Vorstellung der Unterrichtsstunde einer Übergangsklasse
8.1 Lehrplanbezug
8.2 Übergeordnete Zielsetzungen
8.3 Vorstellung der Unterrichtsstunde

9. Ausblick und Resümee

10. Abkürzungsverzeichnis

11. Literaturverzeichnis

Internetquellen

12. Anhang

Fragebögen

Fragebogen Nr. 1

Fragebogen Nr. 2

Fragebogen Nr. 3

Fragebogen Nr. 4

Fragebogen Nr. 5

C Didaktisches Material zur Unterrichtsstunde

C.1 „Meine Stationen“

1. Hinführung

Seit es Menschen gibt, gibt es auch Wanderungen derer in nahe oder weit entfernte Länder. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Armut, politische Unruhen, Arbeitslosigkeit oder Kriege bewegen Menschen dazu, ihr Heimatland zu verlassen. Vor allem in den vergangen Jahrzehnten war und ist das für immer mehr Menschen Realität geworden. Lebten im Jahr 1950 noch 568 000 Ausländer in Deutschland, so waren Ende des Jahres 2014 knapp 8,2 Millionen Personen im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet.[1] So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer zum Jahr 2013 um rund 519 300 Personen (+ 6,8 %)[2] und führte somit zur höchsten gemeldeten Personenzahl im Ausländerzentralregister seit deren Einrichtung im Jahr 1967.

Einen Migrationshintergrund haben derzeit ca. 16,5 Millionen Menschen in Deutschland, was circa 20 % der Bevölkerung entspricht.[3] Besonders hoch ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund: 34,5 % der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund sind zwischen null und fünf Jahren und 34,6 % sind zwischen sechs und zehn Jahren alt.[4]

So steht auch das deutsche Bildungssystem durch die erhebliche Veränderung der ethnischen und sozialen Herkunft der Schüler vor einer großen Herausforderung. Schule spielt eine zentrale Rolle in der Integration, denn Bildung im Sinne einer Aneignung von Fertigkeiten, Wissen und Haltung ist die Voraussetzung für eine gelingende Integration und Lebensführung.[5]

In der vorliegenden wissenschaftlichen Arbeit möchte ich mich mit der Eingliederung ausländischer Kinder und Jugendlichen in das deutsche Schulsystem beschäftigen. Dafür sollen zuerst die Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Kinder mit Migrationshintergrund in unseren Schulen erfahren können. Der Fokus meiner Arbeit liegt vor allem auf denjenigen Schülerinnen und Schülern, die ohne jegliche Deutschkenntnisse nach Deutschland kommen. Diese Kinder werden oft in sogenannten Übergangsklassen beschult. Dort treffen dann Kinder aus aller Welt aufeinander, denen meist eines gemeinsam ist: Sie sprechen kaum ein Wort Deutsch. Ich möchte mich in der vorliegenden Arbeit damit auseinandersetzen, welche Möglichkeiten Übergangsklassen darstellen. Aber auch, inwiefern es momentan noch Schwierigkeiten im bestehenden Schulsystem gibt. Um nicht nur die theoretische Seite der Übergangsklassen zu betrachten, habe ich Fragebögen von Lehrkräften ausgewertet, die aktuell Übergangsklassen leiten. Abschließend werde ich eine Unterrichtsstunde einer Übergangsklasse vorgestellt und ein Resümee gezogen.

2. Grundfragen und Grundstruktur der Aussiedler- und Ausländerbeschulung

Das deutsche Schulsystem bietet viele verschiedene Ansätze zur Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund. Dabei stellt sich eine grundlegende Frage: Soll die Beschulung der Ausländer- und Aussiedlerkinder in einer gesonderten Klasse oder in einer Regelklasse einer Grund- oder Mittelschule erfolgen?

Die Regierung der Oberpfalz hat hierzu zwei Leitsätze. Leitsatz eins tritt dann in Kraft, wenn die Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen:

„Leitsatz 1: Das Beherrschen der deutschen Sprache ist wesentliche Grundlage eines erfolgreichen Schulbesuchs. Für Kinder mit keinen/geringen Sprachkenntnissen ist eine Beschulung in einer „Spezialklasse“ sinnvoll, um rasch grundlegende Sprachkenntnisse zu erwerben. Im Hinblick auf eine rasche Integration ist die Verweildauer der Kinder in „Sonderklassen“ möglichst gering zu halten (s. § 35 VSO Abs. 2 Satz 4 und 5). Nach der Aufnahme in die Regelklasse (oder auch Stammklasse) sind Maßnahmen der Nachsorge (Deutschförderkurse) je nach Sprachlernstand durchzuführen.“ [6]

Sprechen die Kinder ausreichend Deutsch, um dem Unterricht in einer Regelklasse zu folgen, tritt Leitsatz zwei in Kraft:

„Der Besuch der Regelklasse gewährleistet die Integration und wirkt sich förderlich auf den Spracherwerb aus, wenn grundlegende Sprachkenntnisse eine einfache Kommunikation ermöglichen. Zusätzlich sind Fördermaßnahmen (Deutschförderkurse) nötig, um in einem strukturierten Lernprozess (= gesteuerter Spracherwerb) den Spracherwerb zu beschleunigen und effektiver zu gestalten. […]“ [7]

Es gilt jedoch hierbei einige Faktoren zu beachten, um die Effektivität der Beschulung aller beteiligten Schülerinnen und Schüler zu Gewährleisten.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne signifikante Deutschkenntnisse darf in einer Regelklasse nicht zu hoch werden. So nimmt ab einem Wert von ca. 30 % der Kinder mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache die Effektivität des Unterrichts ab.[8]

Der Unterricht für Kinder mit fehlenden Deutschkenntnissen soll sich nicht nur auf den Regelunterricht beschränken, zudem soll auch die Teilnahme an Deutschförderkursen die Integration erleichtern. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Lehrkraft der Regelklasse sowie die der Deutschförderkurse vor allem inhaltlich kooperieren. Kinder mit geringen Deutschkenntnissen erhalten einen Nachteilsausgleich, welcher in Form von sprachlicher Vorentlastung bei Arbeitsaufträgen und Fachtexten oder durch den Einsatz von Probearbeiten gegeben sein kann.[9] Die eingesetzten Lehrkräfte sollen in jedem Fall eine Ausbildung in Deutsch als Zweitsprache genossen haben. Dass dies jedoch nicht der Realität entspricht, wird im Laufe dieser wissenschaftlichen Arbeit noch aufgezeigt.

Auch das Kultusministerium hat allgemeine Hinweise zum Unterricht mit Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache erlassen[10]. Darin ist enthalten, dass der Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache immer nur von einer Lehrkraft unterrichtet werden soll. Außerdem sollen diese Lehrkräfte über entsprechende fachliche und methodische Kenntnisse verfügen. Dies kann durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen sowie über das Erweiterungsstudium Deutsch als Zweitsprache oder die Kombination des Didaktik-Faches Deutsch als Zweitsprache im Rahmen der Fächerkombination während des Studiums geschehen.[11] Lehrerinnen und Lehrer, die im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ arbeiten, sollten über mehrere Jahre dort eingesetzt werden. Außerdem sollen die bereitgestellten Lehrerstunden im Fach Deutsch als Zweitsprache auch nur für diesen Unterricht eingesetzt werden.[12]

3. Allgemeine Fördermöglichkeiten für ausländische Kinder in der Grund- und Mittelschule

Ein großer Teil der Integration von ausländischen Kindern liegt zweifellos im Bildungsbereich. Die Förderung ist entsprechend des Föderalismusprinzips Sache der Bundesländer, und wird auch auf verschiedene Art und Weisen umgesetzt. Die Schule soll als ein Ort der Gesellschaft gesehen werden, in welchem Integration stattfindet und auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund abgestimmt ist. Um dies zu gewährleisten, hat der Freistaat Bayern ein relativ breit gefächertes Angebot für die Beschulung der aktuell etwa 65.000 ausländischen Schülerinnen und Schülern entwickelt.

„Das Hauptziel der Förderung […] in den bayerischen Grund- und Mittelschulen ist der schnelle und gründliche Erwerb der deutschen Sprache und damit die möglichst reibungslose Integration in Schule, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, mithin in die Gesellschaft.“ [13]

Den Schwerpunkt der Integration bildet der möglichst frühzeitige Spracherwerb. Nur so können die schulischen Erfolgschancen der ausländischen Schülerinnen und Schüler nachhaltig verbessert werden.[14] Durch fehlende oder nur rudimentäre Deutschkenntnisse wird ebenso die Integration in die Schulgemeinschaft gehemmt. In Bayern gibt es folgende Fördermaßnahmen für ausländische Schülerinnen und Schüler in der Vorschule sowie der Grund- und Mittelschule:

- Vorkurs in Kindertageseinrichtungen
- Deutschförderklassen
- Deutschförderkurse
- Übergangsklassen

Wichtig ist es, dass für jede Schülerin und jeden Schüler individuell das passende Angebot ausgewählt wird.

Zusätzlich zu den Deutschfördermaßnahmen gibt es seit dem Schuljahr 2009/2010 an bayerischen Schulen die Regelung, dass Klassen, deren Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund höher als 50 % ist, eine Höchstzahl von 25 Schülern nicht überschreiten darf.

„Im Schuljahr 2010/11 wurde diese Regelung fortgeführt und es konnten bayernweit 401 zusätzliche Klassen eingerichtet werden. Davon profitieren vor allem große Städte wie München, Nürnberg und Augsburg.“ [15]

3.1 Sprachstandsdiagnostik – das Beobachtungsverfahren SISMIK

Ob Kinder ausländischer Familien (mindestens ein Elternteil mit nichtdeutscher Muttersprache) an einem Vorkurs teilnehmen müssen, entscheidet ein verpflichtender Sprachstandstest.[16] Dieser wird zwei Jahre vor der Einschulung in einem Kindergarten oder einer Kindertageseinrichtung durchgeführt. Falls das Kind keinen Kindergarten besucht, wird der der Test von der Grundschule durchgeführt, die das Kind vermutlich später besuchen wird.

Hierfür wird der Beobachtungsbogen SISMIK empfohlen.[17]

Das für die systematische Beobachtung und Begleitung der Sprachentwicklung von mehrsprachig aufwachsenden Kindern mit Migrationshintergrund entwickelte System SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen) ist für Kinder ab einem Alter von 3,5 Jahren bis zum Schuleintritt konzipiert.[18] Herausgegeben wurde das Konzept von Michaela Ulich und Toni Mayr vom bayerischen Institut für Frühpädagogik 2003.

SISMIK umfasst einen elfseitigen Beobachtungsbogen, ein Begleitheft mit Nutzungshinweisen, Fallbeispielen, Literaturhinweisen und dem Film „Lust auf Sprache – sprachliche Bildung und Deutschlernen in Kindertageseinrichtungen“.[19]

Der Beobachtungsbogen richtet sich an deutschsprachige Erzieherinnen in Kindertageseinrichtungen und ist so aufgebaut, dass die sprachliche Entwicklung des Kindes über die ganze Zeit des Besuchs der Kindertageseinrichtung beobachtet werden kann. Er kann aber auch für die partielle Untersuchung eines Einzelaspektes genutzt werden. Die Schwerpunkte liegen auf der Sprachlernmotivation des Lerners, dem Interesse an Literacy, der deutschen Sprachkompetenzen und Sprachverhalten, sowie Informationen zum Umgang des Kindes mit der Familiensprache vor dem Hintergrund seiner familialen Umwelt.[20]

Ziel von SISMIK ist nicht, Sprachstörungen oder Sprachentwicklungsverzögerungen aufzudecken, sondern es geht darum, die Entwicklung der Sprache der Kinder zu begleiten und die Chancen der Kinder einzuschätzen und zu erweitern.[21]

Aus den Informationen der Beobachtung können sich konkrete Ansatzpunkte zur Förderung ableiten lassen.

3.2 Vorkurs Deutsch

Ein wesentlicher Aspekt des Bildungsauftrags und der Integrationsleistung von Schule ist die sprachliche Bildung. Deshalb ist es besonders wichtig, schon frühzeitig Unterstützung bei dem Erlernen der deutschen Sprache zu bieten. Ausschlaggebend für die Einrichtung eines Vorkurses waren vor allem die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien (vor allem PISA), die zu dem Ergebnis kamen, dass erhebliche Chancenungleichheiten bei Kindern mit Migrationshintergrund bestehen.[22] Einen wichtigen Beitrag dazu leistet der Vorkurs Deutsch, der seit dem Beginn des Schuljahres 2008/2009 von 160 auf 240 Stunden aufgestockt und auf die zweite Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres ausgeweitet wurde.[23] Der Umfang des Vorkurses Deutsch umfasst in dem vorletzten Kindergartenjahr zwei Stunden wöchentlicher Deutschunterricht, welche von den Erzieherinnen erteilt werden. Im letzten Kindergartenjahr erhalten die Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse eine zusätzlich Förderung durch eine Grundschullehrkraft im Umfang von drei Stunden pro Woche.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob ein Vorkurs besucht werden muss oder nicht, ist vielfach der Beobachtungsbogen SISMIK. Ein Kind, das weder einen Vorkurs noch einen Kindergarten besucht hat, kann ohne ausreichende Deutschkenntnisse vom Eintritt in die Grundschule zurückgestellt werden. Das Kind kann dann zu einem Besuch des Kindergartens inklusive eines Vorkurses verpflichtet werden.[24]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013.)

Bayernweit gab es im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 3114 Vorkurse mit 24153 teilnehmenden Kindern.[25]

Im Landkreis Regensburg sind es 698 Kinder (Stadt: 427/ Landkreis: 279), die in ihrem letzten Kindergartenjahr in 79 Kursen (Stadt: 47 /Landkreis: 32) zur Deutschförderung zusammengefasst werden. Diese Vorkurse besuchen 523 Kinder mit Migrationsgeschichte sowie 175 Kinder, die deutschsprachig aufwachsen. Insgesamt werden dafür 237 Lehrerstunden aufgewendet.[26]

3.3 Deutschförderklassen

Die Deutschförderklasse (früher Sprachlernklasse) ist eine Sonderform der Regelklasse, die aus ca. 12 Sprachlernkindern mit geringen Deutschkenntnissen sowie der Stammklasse, also deutschsprachigen Kindern besteht. Der Unterricht in einer Deutschförderklasse findet sowohl in getrennter Form der Deutschförderklasse und Stammklasse als auch in gemeinsamer Form statt. Getrennt wird die Klasse in der Grundschule in etwa 14 Stunden während eines fachbezogenen Unterrichts, der mit einem intensiven Sprachunterricht kombiniert ist, sowie im grundlegenden Unterricht der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Gemeinsamer Unterricht findet in den Fächern Religionslehre/Ethik, Musik- und Kunsterziehung, Werken/Textiles Gestalten und im Sportunterricht statt. In der Mittelschule erfolgt die Trennung in etwa 17 Stunden, betroffen sind hier die Fächer Deutsch, Mathematik, Geschichte-Sozialkunde-Erkunde, Physik-Chemie-Biologie und Arbeitslehre.

Auch das Ziel einer Deutschförderklasse unterscheidet sich etwas zwischen Grund- und Mittelschule: während in der Grundschule der Fokus vor allem auf dem raschen und strukturierten Spracherwerb sowie der Förderung der Integration liegt, ist das Ziel an der Mittelschule ein erfolgreicher beziehungsweise qualifizierter Hauptschulabschluss.

Durch eine individuelle Förderung wird vor primär die Möglichkeit eines flexiblen und auch schrittweisen Einstiegs (zuerst nur in bestimmten Fächern) in die Stammklasse möglich, wobei die Verweildauer in der Grundschule nicht länger als zwei Jahre betragen sollte. An der Mittelschule kommt es weniger häufig zu einem Wechsel in die Stammklasse, da oft der Verbleib in einer Deutschförderklasse im Hinblick auf den Abschluss zielführender ist.

„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7, erhalten die Kinder bis zu zwei Jahre lang eine auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf ihre Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten bezogene Förderung mit dem Ziel, in ihre Stammklasse zu wechseln und dort – falls erforderlich mit begleitenden Hilfen – ihre Schullaufbahn erfolgreich fortzusetzen.“ [27]

Sinnvoll ist es Schülerinnen und Schüler die eine Deutschförderklasse besuchen, auch an Angeboten außerhalb des Unterrichts teilnehmen zu lassen. Eine Mittags- und Hausaufgabenbetreuung wirkt sich sehr positiv auf die Fortschritte der Kinder aus, aber auch Arbeitsgemeinschaften und freizeitpädagogische Angebote der Schulen.

Außerdem gibt es das Projekt „Mama lernt Deutsch“[28]. Hier können Mütter an der Schule ihrer Kinder Deutsch lernen. So verbessert sich zum einen die Deutsche Sprache der Mütter, zum anderen wird aber auch ein engerer Kontakt zwischen der Schule und dem Elternhaus hergestellt. Dies ist ein Angebot von Trägern der Erwachsenenbildung, bei welchem die Schule Räume zur Verfügung stellt.

Die Deutschförderklasse ist für Kinder verpflichtend, die in der Sprachstandsdiagnose keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse aufweisen (sofern die Klasse eingerichtet werden kann). Der Einzugsbereich einer Deutschförderklasse umfasst den eigenen, sowie auch angrenzende Schulsprengel. Im Unterschied zu einer Übergangsklasse ist die Deutschförderklasse als eher konstantes System zu verstehen, ohne ständigen Ein- und Austritt während des laufenden Schuljahres.

Im Schuljahr 2013/2014 gab es in Bayern 480 Deutschförderklassen die von insgesamt 5.109 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund besucht wurden.

Im Schuljahr 2014/2015 gibt es in Regensburg neun verschiedene Grundschulen (acht in der Stadt und eine im Landkreis), die die Lerner in Deutschförderklassen unterrichten. Das macht insgesamt 15 Deutschförderklassen mit 110 Lehrerwochenstunden.[29]

3.4 Deutschförderkurse: DFK 5+, DFK 1 - 4

Deutschförderkurse sind ein Angebot für Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die keiner Übergangsklasse zugewiesen werden können.[30]

Es gibt zwei verschiedene Arten der Umsetzung von Deutschförderkursen: Deutschförderkurse 5+, das heißt mit einem Umfang von fünf oder mehr Förderstunden pro Woche, oder Deutschförderkurse 1 - 4 mit einem Umfang von bis zu vier Unterrichtsstunden in Deutsch als Zweitsprache. Die Dauer der Beschulung richtet sich grundsätzlich nach dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler. Am Ende jedes Schuljahres wird der Lernfortschritt erhoben und in das Förderkonzept (siehe Anlage) integriert.[31]

„Faktoren für die Dauer der Deutschförderkurse sind die zugewiesene Stundenzahl, die Anzahl der Schüler in der Gruppe, die Heterogenität der Gruppe sowie die Anzahl der Seiteneinsteiger während des Jahres.“ [32]

Insgesamt soll das System flexibel bleiben, so dass es sprachschwachen Schülerinnen und Schülern möglich ist, ein Kursjahr anzuhängen, und den Starken dieses zu überspringen oder schneller in die Regelklasse zurück zu kehren.

Die Struktur der Deutschförderkurse sollte in den ersten beiden Klassenstufen eine möglichst jahrgangsstufenhomogene Lernergruppe aufweisen. Dabei sollten die DFK 5 + und DFK 1-4 nicht vermischt werden. Außerdem sollten an den Deutschförderkursen nur Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache teilnehmen, keine Lernschwachen deutschsprachigen Kinder, die Förderstunden sollten also nicht als inhaltlichen Nachhilfeunterricht für die Regelklasse funktionieren.

Inhaltlich gilt für die DFK der Lehrplan „Deutsch als Zweitsprache“. Es hat sich jedoch in einem Kurs mit nur sehr wenigen Wochenstunden bewährt, dass man auf die Anforderungen der Regelklasse eingeht und dieser unterstützend entgegenkommt.

Ziel des DFK ist der Ausgleich der vorhandenen Defizite sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Sprachgebrauch.[33]

Deutschförderkurse mit fünf oder mehr Stunden pro Woche werden primär für Schüler mit geringen Kenntnissen der Deutschen Sprache angeboten.

Bei Deutschförderkursen 5 + ist eine Befreiung vom üblichen Unterricht möglich.[34] Die Deutschförderstunden liegen teilweise parallel zum Unterricht in der Regelklasse. In der Zeit der Abwesenheit der Förderschüler sollte in der Regelklasse auch der Unterricht mit einem hohen Verbalteil stattfinden, vor allem die Fächer Deutsch, Religion, Heimat- und Sachunterricht. An musischen Unterrichtsfächern sollen die Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse jedoch teilnehmen können.[35] Wichtig ist außerdem, dass der Kurs immer nur von einer Lehrkraft unterrichtet wird.

Die Deutschförderkurse 1-4 sind eine Art der „Nachsorge“ für Lerner, die schon einen Vorkurs besucht haben. Bestehende Defizite werden so in einem Umfang von einer bis vier Förderstunden pro Woche aufgearbeitet.

Im Schuljahr 2013/2014 gab es in Bayern insgesamt 5509 Deutschförderkurse mit 44693 teilnehmenden Lernern.[36]

Im Landkreis Regensburg sind es im Schuljahr 2014/2015 53 Schulen, die einen Deutschförderkurs für Kinder mit Sprachdefiziten anbieten. Hierbei sind die Kurse im Stundenumfang variabel und finden im Großteil zusätzlich zum Regelunterricht statt. Es stehen hierfür 240 Lehrerstunden zur Verfügung.[37]

3.5 Ergänzungsschule SchlaU-Schule München

Die SchlaU-Schule in München (Schulanaloger Unterricht für junge Flüchtlinge) ist eine vom Trägerkreis für junge Flüchtlinge e.V. eingerichtete Schule, die unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge darin unterstützen will, ihr Recht auf Schule und Bildung wahrzunehmen.[38]

Es ist das erste, europaweit umgesetzte, ganzheitliche Schulkonzept für die Zielgruppe von Flüchtlingen von 16 bis 21 Jahren (in Ausnahmefällen auch bis 25 Jahren). Gegründet wurde die Schule 2000 von Michael Stenger, welcher als Lehrer für Deutsch als Zweitsprache arbeitete. Die SchlaU-Schule ist seit 2004 auch vom Bayerischen Kultusministerium als Schule für junge Flüchtlinge gemäß Artikel 36, Absatz 1, Seite 1, Nummer 3, BayEUG anerkannt.[39] 2014 hat sie den Sonderpreis des Deutschen Schulpreis gewonnen. Im Schuljahr 2013/2014 wurden circa 225 Schülerinnen und Schüler in bis zu 15 Klassen unterrichtet. Der Unterricht findet analog zum Kernfächerkanon der bayerischen Haupt- und Mittelschulen statt. Pro Schuljahr werden um die 60 Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss geführt oder einer Ausbildung oder weiterführenden Schule übermittelt. „Insgesamt hat die SchlaU-Schule München in den letzten Jahren über 1500 Einzelfälle erfolgreich betreut.“[40] Die Eingliederung der Jugendlichen wird durch individuelle Betreuung sowie den Austausch mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Schulen gefördert. Auffällig ist vor allem auch das Schulklima in der SchlaU-Schule: Die Schule ist kein reiner Lernort. Da viele Flüchtlinge ihre Familien verloren haben, ist es auch ein Ort der Zuflucht und Sicherheit. Die Lehrerinnen und Lehrer sind ständige Ansprechpartner, nicht nur in schulischen Belangen. Um den Erfolg der jungen Flüchtlinge auch nachhaltig zu sichern, findet im Anschluss an die Schule eine Nachbetreuung statt.

4. Übergangsklassen

Übergangklassen sind sogenannte Sonderklassen. Laut dem Beschluss der Regierung der Oberpfalz sehen Übergangsklassen so aus, wie im Folgenden beschrieben.[41] Die Zielgruppe besteht aus Schülerinnen und Schülern, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die ohne oder nur mit sehr geringen Sprachkenntnisse aus dem Ausland nach Deutschland ziehen. Die Aufnahme in eine Übergangsklasse kann flexibel auch während des laufenden Schuljahrs geleistet werden, wobei die Zuweisung durch das zuständige Schulamt erfolgt. Die Klassenstärke soll in der Oberpfalz zwischen 13 und 23 Kindern liegen, es können jahrgangsübergreifende Klassen gebildet werden kann.

Besucht wird die Übergangsklasse in der Regel zwei Jahre. Bei fortgeschrittenem Spracherwerb kann eine Eingliederung in eine Regelklasse aber sinnvollerweise auch schon vorher passieren. Auch ein probeweiser Besuch der Übergangsklasse mit späterer Rückkehr an die Sprengelschule ist möglich.

Grundlage der Beschulung bietet der Lehrplan „Deutsch als Zweitsprache“ der jeweiligen Jahrgangsstufe, Lehrkräfte von Übergangsklassen sollen eine Ausbildung in Deutsch als Zweitsprache absolviert haben oder sehr erfahren sein. Angeboten werden sollen außerdem Differenzierungsstunden für Seiteneinsteiger, Kinder mit persönlichen oder familiären Problemen und Schülerinnen und Schüler, die in eine Regelklasse überführt werden sollen. Auch 10 Unterrichtsstunden Deutsch als Zweitsprache pro Woche sind obligatorisch.

Falls möglich soll ein gemeinsamer Unterricht mit muttersprachlichen Kindern in Fächern wie Sport, Werken, Musik oder Kunst angestrebt werden.

Ziel der Übergangsklassen sind laut Oberpfälzer Regierung die Hinführung an den Unterricht in Regelklassen (Integration) und der Erwerb der Schrift. Als Nachteil wird die Segregation aufgeführt.

Die Verweildauer in Übergangsklassen sollte relativ gering gehalten werden. Nach einer Aufnahme in Regelklassen werden die Schülerinnen und Schüler je nach Sprachlernstand in Deutschförderkursen weiter beschult und müssen an der Schule der Regelklasse verfügbar sein.

Das Angebot der Übergangsklasse sollte idealerweise im Rahmen einer Ganztagsschule stattfinden, ansonsten ist die Zusammenarbeit mit einer Horteinrichtung sinnvoll, um den Schülerinnen und Schülern ein deutschsprachiges Umfeld sowie Unterstützung bei den Hausaufgaben bieten zu können.

Unerlässlich ist weiter eine intensive Elternarbeit, in der die Eltern klar über die Zielsetzungen und Möglichkeiten von Übergangsklassen informiert werden. Falls möglich, sollten Elternbriefe von Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache in deren Muttersprache verfasst werden.

[...]


[1] Vgl. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 097 vom 16.03.2015.

[2] Vgl. Ebd.

[3] Vgl. Ebd.

[4] Vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1 Reihe 2.2. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Ergebnisse des Mikrozensus 2013.

[5] Vgl. Matzner, Michael (Hrsg.): Handbuch Migration und Bildung. Weinheim (u.a.) 2012. S. 10.

[6] RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 19.

[7] RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 20.

[8] Vgl. Ebd. S. 21.

[9] Vgl. Ebd. S. 21.

[10] Vgl. KMS vom 20.09.2000 Nr. IV/2 b – S 7400/9 – 4/99 724.

[11] vgl. KMS vom 20.09.2000 Nr. IV/2 b – S 7400/9 – 4/99 724.

[12] Vgl. Ebd.

[13] Kultusministerium Bayern: Deutschförderung an bayerischen Grund- und Haupt-/Mittelschulen.

[14] Vgl. Ebd.

[15] Kultusministerium Bayern: Deutschförderung an bayerischen Grund- und Haupt-/Mittelschulen.

[16] vgl. Art. 37a BayEUG.

[17] RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 5.

[18] Vgl. Michaela Ulich/Toni Mayr: Sismik – Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen. Freiburg im Breisgau 2006.

[19] Vgl. Ebd. S. 145.

[20] Ebd. S. 145.

[21] Vgl. Susanne Viernickel, Petra Völkel: Beobachten und Dokumentieren im pädagogischen Alltag. Freiburg im Breisgau 2009. S. 90.

[22] Vgl. RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S.1.

[23] Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultur. Reihe A Bildungsstatistik Heft 59. Schule und Bildung in Bayern 2014. S. 149.

[24] vgl. Art. 37a BayEUG.

[25] Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultur. Reihe A Bildungsstatistik Heft 59. Schule und Bildung in Bayern 2014. S. 149

[26] Vgl. Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg. Schulische Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund. S. 3.

[27] Kultusministerium Bayern: Deutschförderung an bayerischen Grund- und Haupt-/Mittelschulen.

[28] RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S.37.

[29] Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg. Schulische Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund. Schuljahr 2014/2015.

[30] Vgl. VSO § 38 Abs. 2

[31] Vgl. RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 27.

[32] RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 28.

[33] Vgl. RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 30.

[34] vgl. dazu KMS Nr. IV.2 – 5S 7400.9 –4. 14513 vom 3.3.2009.

[35] Vgl. RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 26.

[36] Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultur. Reihe A Bildungsstatistik Heft 59. Schule und Bildung in Bayern 2014. S. 149.

[37] Vgl. Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg. Schulische Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund. S. 2.

[38] Vgl. Schlau-Schule München. So arbeitet SchlaU.

[39] Vgl. ebd.

[40] Ebd.

[41] RSChD Thomas Unger: Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache an Grund-, Mittel- und Förderschulen –grundlegende Handreichung. Stand 01.08.2013. S. 31.

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Details

Titel
Übergangsklassen an bayerischen Grund- und Mittelschulen. Theoretischer Hintergrund und praktische Anwendungsmöglichkeiten
Hochschule
Universität Regensburg  (Germanistik)
Autor
Jahr
2015
Seiten
64
Katalognummer
V309812
ISBN (eBook)
9783668122345
ISBN (Buch)
9783668122352
Dateigröße
1490 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
übergangsklassen, grund-, mittelschulen, theoretischer, hintergrund, anwendungsmöglichkeiten
Arbeit zitieren
Lisa Althammer (Autor:in), 2015, Übergangsklassen an bayerischen Grund- und Mittelschulen. Theoretischer Hintergrund und praktische Anwendungsmöglichkeiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/309812

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