Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der EU - Garanten für eine stabile europäische Zukunft?


Seminararbeit, 2000

40 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Gliederung

I. Einleitung

II. 1) Kurze Geschichte der Europäischen Union
2) Die Institutionen der EU

III. Die Positionen der Länder
.1) Deutschland
2) Frankreich
3) Großbritannien:

IV. Schluß
IV. 1) Abstract
2) Zusammenfassung

Literaturliste

I. Einleitung

Die Gestaltung der Länder dieses Kontinents mit dem möglichen Ziel einer politischen Union der „Vereinigten Staaten von Europa“[1] bzw. eines „Europa der Vaterländer“ vom Atlantik bis zum Ural (Charles de Gaulle) hat die Politiker seit den Anregungen von Jean Monnet und Robert Schuman bis heute stark beschäftigt.. Diese Arbeit will einen Überblick über den Beginn und die Entwicklung der europäischen Integration in der Zeit zwischen dem Zweiten Weltkrieg und dem Abschluß der Amsterdamer Verträge vermitteln. Exemplarisch für die Staaten der EU stehen hier die „großen Staaten“ Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Die beiden erstgenannten, weil sie als Initiatoren rechts und links des Rheins den europäischen Zug nicht nur auf die Gleise gestellt, sondern auch immer wieder als „Motor der EU“ wichtige Impulse für das Fortschreiten der Integration gegeben, und an den wichtigen Stellen die Weichen gestellt haben. Großbritannien trat erst 1973 der EG bei, und hat sich, insbesondere was die politische Integration angeht, bisher immer wieder als Bremsklotz erwiesen. Verschiedene Faktoren, darunter nicht zuletzt die deutsche Einheit, haben die Briten mittlerweile zu einem zwar positiverem, jedoch immer noch sehr kritischem Verhältnis zum Kontinent gebracht. Die leichte tendenzielle Wendung in Richtung Europa hat sich politisch seit der Regierungsübernahme durch Tony Blairs New Labour bemerkbar macht. Darüber hinaus qualifiziert sich Großbritannien durch seine politische und wirtschaftliche Macht als eine wertvolle Ergänzung für ein starkes Gespann europäischer Einigung. Die drei Länder sind die in bezug auf Größe, Einwohnerzahl und Wirtschaftsstärke die wichtigsten der EU und stellen somit vergleichbare Einheiten dar, wobei Deutschland vor allem durch sein Mehr an Einwohnern sowie Großbritannien durch seine Insellage sich von den anderen beiden unterscheidet. Neben Italien sind sie diejenigen mit der höchsten Zahl der Sitze im Europäischen Parlament.

Vor diesem Hintergrund sollen in dieser Arbeit die Chancen für eine Fortführung dessen, was bezüglich der bisher erreichten Ergebnisse eine Erfolgsgeschichte genannt werden kann, untersucht werden. Leitend dabei ist die im Verlaufe Bestätigung erfahrende Annahme, daß der Prozeß einer „europäischen Finalität“[2] sich auf einem unumkehrbaren Wege befindet. Dabei werden auch die Unterschiedlichkeit der Ansätze und des Elans der untersuchten Länder festgestellt: Frankreich und Großbritannien neigen viel mehr einem intergouvernementalen als einem supranationalen Europa zu, während es für Deutschland keine so großen Probleme beim Verzicht auf Teile der Staatssouveränität zu verzeichnen gibt. Von entscheidender Bedeutung ist bei allen zwar die Vereinbarkeit weitergehender Integration mit nationalem Interesse, doch erscheint ein vermindertes Beharren auf diesem zugunsten jener für Deutschland die geringsten, für Großbritannien aber die größten Hindernisse darzustellen.

Eingeleitet wird das Papier mit einem Rückblick auf den bisherigen Verlauf der Geschichte der EU sowie einer Vorstellung ihrer wichtigsten Institutionen in ihrer heutigen Form. Darauf folgt der Hauptteil, in dem die jeweilige Rolle der drei Länder für Europa seit Ende des Zweiten Weltkrieges beleuchtet wird. Besondere Berücksichtigung erfahren hier die Entwicklungen im direkten Gefolge des Jahres 1945 und die neueren Entwicklungen seit dem Amtsantritt der für das beschleunigte Voranschreiten der Integration verantwortlichen Staatsmänner Mitterand (1981) und Kohl (1982), sowie deren britischer Kollegin Thatcher (1979). Aufgezeigt werden Aktionen und Initiativen der drei für die EU, im speziellen ihre Beiträge zu den Vertragsverhandlungen von Maastricht und Amsterdam, aber auch ihre eventuellen Berührungsängste vor tiefergehender Integration. Für diverse Standpunkte werden historische Erklärungsmuster herangezogen. Innerhalb der einzelnen Abschnitte a, b und c bei den Unterpunkten zu 3 werden die Länder in alphabetischer Reihenfolge behandelt.

Zur Quellenauswahl ist zu festzustellen, daß es neben über die Bundeszentrale für Politische Bildung beziehbaren Aufsatzsammlungen unabhängiger Verfasser gerade die Schriften ausländischer Beobachter waren, die zu einem weitergehenden Verständnis des Gesamtthemas geführt haben. Denn ist die allgemeine deutsche Sichtweise (falls es eine solche gibt) der europäischen Integration sicher bereits in bestimmten Maße bei den meisten Deutschen verinnerlicht. Daher ist es eine zwingende Notwendigkeit, sich durch die Beschäftigung mit Beiträgen aus der Perspektive der europäischen Partner in andere Standpunkte hineinzuversetzen. Das Heranziehen von Büchern amerikanischer Autoren diente der Vervollständigung des Überblicks.

II. 1) Kurze Geschichte der Europäischen Union

Die Anfänge der heutigen EU gehen zurück auf die französischen Staatsmänner Robert Schuman und Jean Monnet, sowie den ersten deutschen Bundeskanzler, Konrad Adenauer. Geschaffen werden sollte zunächst eine auf „Interessenausgleich und verbesserte Lebensbedingungen ausgerichtete Gemeinschaftspolitik“ (Lohfeldt 1999: 586). Sie sollte die Basis sein für ein neues Europa, das nach Jahrhunderten der Volkskriege und zuletzt zweier Weltkriege innerhalb von 50 Jahren endlich eine friedliche Koexistenz der Nationen erlauben sollte. Kurzfristig sollte zunächst einmal eine starke Verflechtung der besonders kriegswichtigen Industrien Kohle und Stahl der beiden bisherigen „Erzfeinde“ Deutschland und Frankreich herbeigeführt werden. So kam es am 18. April 1951 zur Gründung der supranationalen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), in der sich Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten zusammenschlossen. Mit der am 25. März 1957 im Rahmen der Römischen Verträge abgeschlossenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

(EWG / Gemeinsamer Markt) wurde die bisher wichtigste der drei tragenden Säulen der späteren EU aufgestellt, die beiden anderen stehen für die soziale bzw. politische Integration. Mit ihr war die Grundlage für einen gemeinsamen Agrar- und Industriemarkt geschaffen, der mittels der „vier Freiheiten“ (Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) die Verschmelzung der nationalen Volkswirtschaften zum Ziel hatte. Ebenfalls unter die Römischen Verträge fiel die Europäische Atomgemeinschaft (EAG / Euratom), die sich 1967 mit den beiden anderen Körperschaften zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammenschloß.

1970 begann die EG mit ihrer gemeinsamen Außenpolitik. 1973 wurde die Gemeinschaft um Großbritannien, Irland und Dänemark erweitert. Im März 1975 trafen sich in Dublin erstmals die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat. Im Juni 1979 sollte durch die erstmalige Direktwahl des Europäischen Parlaments (EP) diese Institution ein Plus an Legitimität gewinnen.

1981 und 1986 kam es zur Süderweiterung der EU: Erst trat Griechenland dem Bündnis bei, dann folgten Spanien und Portugal. Die mittlerweile zwölf Mitglieder verabschiedeten im Februar 1986 die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die den Ländern im Ministerrat bei Erfordernis der Einstimmigkeit die Möglichkeit zur Enthaltung einräumt. Weiterhin war ab nun das EP an der Gesetzgebung beteiligt und die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes (ab 1993) wurde beschlossen.

Der 1991 verabschiedete und 1993 in Kraft tretende Maastrichter Vertrag stellt eine „grundlegende Revision und Ergänzung der Römischen Verträge“ dar (Lohfeldt 1999: 586). In ihm ist die Weiterentwicklung der EG zur politischen- sowie die Umgestaltung des Binnenmarktes zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgeschrieben. Des weiteren sieht er eine fortschreitende Integration in der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vor, stärkt die legislative Rolle des EP und erkennt den Europäischen Rechnungshof als eine vollwertige EU- Institution an. Das Jahr 1995 sah eine erneute Erweiterung der EU- Schweden, Finnland und Österreich traten bei. 1997 verankert der Vertrag von Amsterdam das Schengener Abkommen im EU – Vertrag: mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark werden danach die Grenzkontrollen innerhalb der Union abgeschafft.

Nachdem im Juni 1998 die Europäische Zentralbank ihre Arbeit aufgenommen hat, startet zu Beginn des Jahres 1999 die WWU mit Einführung der gemeinsamen Währung in elf der fünfzehn Staaten.

2) Die Institutionen der EU

Das Europäische Parlament ( EP ) konstituierte sich am 10. März 1958. Es hat eine kritische, beratende, zum Teil auch kontrollierende Funktion gegenüber der europäischen Integrationspolitik. Die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung sind jedoch primär konsultativer Art (Schmidt 1995: 282). Dies hat auch nach einigen Kompetenzerweiterungen im Rahmen der EEA und der Maastrichter Verträge nicht den Eindruck eines schwachen Parlaments tilgen können.[3]

Eine Position der Stärke des EP leitet sich jedoch aus die Möglichkeit, den Haushaltsentwurf der Kommission ablehnen zu können, und die Entscheidung über Beitrittsverträge zur Union ab. Das EP ist das einzige direkt gewählte und somit unmittelbar legitimierte Organ der EU (Maurer 2000: 188). Die Bestimmung der 626 Abgeordneten[4] findet seit 1979 alle fünf Jahre in direkter Wahl statt. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich dessen Bevölkerungsstärke und reicht von 6 Sitzen für Luxemburg bis zu 99 Sitzen für Deutschland. Die Fraktionsbildung erfolgt transnational. Das EP hat 20 Ausschüsse, ein gewählter Ombudsmann ist für Beschwerden von Personen oder Körperschaften über die Organe der EU (Ausnahme: Der Europäische Gerichtshof) zuständig. Das EP verteilt sich auf drei Arbeitssitze: In Straßburg finden die monatlichen Plenarsitzungen statt, in Brüssel werden hauptsächlich Ausschussitzungen abgehalten, Luxemburg ist der Sitz des Generalsekretariats (Lohfeldt 1999: 589).

Der Europäische Rat ( ER ) tagte erstmals 1974 und besteht aus der Konferenz der 15 Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs plus dem Präsidenten der EU–Kommission. Er repräsentiert so die divergierenden Interessen der Mitgliedsstaaten. Die Europagipfel genannten Tagungen finden mindestens zweimal jährlich statt, gastgebendes Land ist, welches die Präsidentschaft im Ministerrat innehat. Der ER ist, seit 1987 mit einem Weisungsrecht dem Ministerrat faktisch übergeordnet, die höchste Instanz der Gemeinschaft (Lohfeldt 1999: 589).

Der ER bildet die Spitze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), früher Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) genannt. Als solche legt der Rat die strategischen Richtlinien für Kernbereiche wie die Wirtschafts- und Währungsunion, institutionelle Reformen und die Aufnahme neuer Mitglieder fest (Müller 2000: 181). Die Beschlüsse werden in der Regel mit qualifizierter Mehrheit gefaßt, d.h., 62 der 87 verfügbaren Stimmen.

Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel ist eine Art Regierung der Union, welche die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsstaaten nach außen vertritt. Die 20 Mitglieder[5] und der Kommissionspräsident, welcher eine gewisse Richtlinienkompetenz besitzt, werden mit Zustimmung des EP ernannt. Beschlüsse werden unabhängig von den Regierungen und mit einfacher Mehrheit gefaßt, die Kommission ist aber in die Beschluß- und Kontrollsysteme der supranationalen EU-Organe eingebunden. Sie kann durch ein Mißtrauensvotum des EP in ihrer Gesamtheit abgesetzt werden, einzelne Mitglieder jedoch nicht. Jeder Kommissar hat einen eigenen Geschäftsbereich in der europäischen Behörde, die insgesamt etwa 20 000 Mitarbeiter beschäftigt und in 24 Generaldirektionen gegliedert ist. Vor allem gehört zu den Aufgaben der Kommission die Vorlage von Gesetzesinitiativen, die Kontrolle der Einhaltung der Verträge[6] und der Umset-zung von EU-Richtlinien in nationales Recht, sowie die Ausführung der Unions-politik und die Vertretung der EU gegenüber Drittländern (Encarta 2000).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wurde bereits 1951 als supranationales Rechtsprechungsorgan der europäischen Integration gegründet und ist die höchste juristische Instanz in der EU. Die 15 Richter stammen aus je einem der Mitgliedsländer und werden für sechs Jahre ernannt. Dort gesprochenes Recht steht über nationalem Recht Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es, in Fragen zu entscheiden, die den Gründungsvertrag und das Gemeinschaftsrecht betreffen können (Müller/Wessels 2000: 175).

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt ist die Nachfolgerin des eur. Währungsinstitutes (EWI). Dessen Hauptaufgabe bestand darin, die finanzpolitischen Konvergenzkriterien zu kontrollieren. Die EZB ist verantwortlich für die Gewährleistung der Geldwertstabilität sowie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft ( Linsenmann 2000: 172).

III. Die Positionen der Länder

Wahlsysteme haben einen starken Einfluß auf die Zusammensetzung der Parlamente, die Struktur des Parteiensystems, die Meinungs- und Willensbildung, die Stellung von Interessenverbänden- kurz, auf die gesamte politische Kultur eines Landes (Woyke 1999: 2). Aus diesem Grund beginnen die einzelnen Abschnitte mit einer Erläuterung der in den behandelten Ländern gebräuchlichen Methoden. Ebenfalls werden die für Entwurf und Ausführung der Europapolitik maßgeblichen Ämter bzw. Institutionen genannt.

.1) Deutschland

Das deutsche Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Wahlen zum Deutschen Bundestag mit derzeit 669 für vier Jahre gewählten Abgeordneten, davon 13 Überhangmandate, werden direkt abgehalten.

Dabei sind die Hälfte der Gewählten Direktkandidaten der einzelnen Wahlkreise, die andere Hälfte wird nach dem Verhältniswahlrecht[7] bestimmt. Voraussetzung für den Einzug einer Partei in den Bundestag ist das Erreichen von mindestens 5% der abgegebenen Stimmen. Wahlberechtigt ist jeder Deutsche mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Es werden in erster Linie Parteien, zum Teil auch bekannte Politiker gewählt, einzelne Abgeordnete als solche jedoch selten. Dies kommt in der geringen Differenz zwischen Erst- und Zweitstimmen zum Ausdruck (Rudzio 1996: 109). Der Bundesrat bildet als Ländervertretung die zweite Kammer. Ihre 68 Mitglieder werden von den einzelnen Bundesländern ernannt. Je nach Bevölkerungsstärke schwankt deren Zahl zwischen drei und sechs.

„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“ (Grundgesetz Art.65). Er wird entsprechend der Dauer einer Legislaturperiode für vier Jahre gewählt und ist unlimitiert wiederwählbar. Doch das Grundgesetz verteilt die politische Macht in Fragen der europäischen Integration auch auf die Bundesregierung mit den beteiligten Bundesministern (horizontale Ebene) sowie auf eine abgestimmte Koordination zwischen dem Bund und den Ländern (vertikale Ebene). Vor Entscheidungen mit großer Tragweite verabschiedet der Staatssekretärssauschuß für Europafragen die zuvor mit dem Bundeskabinett abgestimmten Beschlüsse. Maßgebend sind vor allem das Auswärtige Amt sowie Wirtschafts- und Finanzministerium. Die Regierung hat den Bundestagsausschuß für EU-Angelegenheiten frühzeitig zu informieren. Die Beteiligung des Bundesrats ist in § 23 des Grundgesetzes geregelt ( Korte 2000: 101). Der Bundespräsident ist in seiner Amtsführung mehrheitlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt.

[...]


[1] Diese Bezeichnung wurde schon früh von Charles de Gaulle und auch Walter Hallstein benutzt.

[2] Wie genau diese am Ende aussehen wird, ist ungewiß, dies stellt jedoch kein Hindernis dar. Denn die genaueren Verlaufslinien der Integration sind auch bislang nur schwer im voraus zu definieren gewesen und haben sich in Abhängigkeit von der gesamtpolitischen Situation herausgebildet.

[3] Zum Beispiel hat jetzt bei verschiedenen Themen wie Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Erziehung, Regionalpolitik, Wissenschaft und Entwicklungshilfe das EP im sogenannten Mitentschei-dungsverfahren das gleiche Stimmgewicht wie der Ministerrat. In einigen Bereichen kann es auch den Rat überstimmen und Gesetzentwürfe zu Fall bringen.

[4] Die maximale Grenze ist auf 700 Mitglieder festgelegt worden, um eine Arbeitsfähigkeit auch nach den Erweiterungen aufrecht erhalten zu können.

[5] Die bevölkerungsreichsten EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien entsenden je zwei Kommissare, die übrigen je einen (Diedrichs 2000: 145).

[6] Bisweilen wird in Zusammenhang mit der Kommission das Wort von der „Hüterin der Verträge“ gebraucht.

[7] Die Verhältniswahl ist ein „Wahlsystem, das darauf gerichtet ist, durch proportionale Repräsentation die Stimmenverteilung möglichst exakt und repräsentativ in der Mandateverteilung widerzuspiegeln.“ (Schmidt 1995: 1002)

Ende der Leseprobe aus 40 Seiten

Details

Titel
Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der EU - Garanten für eine stabile europäische Zukunft?
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Seminar: Kommunalpolitik in Europa
Note
1,7
Autor
Jahr
2000
Seiten
40
Katalognummer
V3102
ISBN (eBook)
9783638118736
ISBN (Buch)
9783638683784
Dateigröße
725 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die vorliegende Arbeit trägt den Namen 'Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der EU- Garanten für eine stabile europäische Zukunft?' Sie geht der Frage nach, ob die Integration der europäischen Staaten für ihre Mitgliedsländer nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel bildet. Nach einem kurzen Rückblick auf die bisherige Verlaufsgeschichte der EU und einer Vorstellung deren Institutionen wird diese Thematik, stellvertretend durch die drei nach wirtschaftlicher und politischer Macht führenden Mitglieder Deutschland, Frankreich und Großbritannien behandelt. Dabei wird durch Aufzeigen der bisher gebrachten Leistungen für die Gemeinschaft und die dahinter stehenden Interessen der Länder, sowie ihre bisherigen symbolischen und konkreten Vorteile, die Frage positiv beantwortet. Es wird außerdem deutlich, daß sich Großbritannien nach wie vor in einer gewissen Außenseiterposition bezüglich des Integrationswillens befindet. 222 KB
Schlagworte
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Garanten, Zukunft, Seminar, Kommunalpolitik, Europa
Arbeit zitieren
Hendrik M. Buurman (Autor:in), 2000, Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der EU - Garanten für eine stabile europäische Zukunft?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3102

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der EU - Garanten für eine stabile europäische Zukunft?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden