Die Quellengrundlage des Essays ist Ciceros Rede "Pro Plancius", die er als Verteidigungsrede für Gnaeus Plancius in einem Gerichtsprozess gehalten hat. Gnaeus Plancius wurde beschuldigt, seine Wahl zum Ädil durch Bestechung beeinflusst zu haben.
Der Essay ordnet die Rede Ciceros in ihren historischen Kontext ein und liefert Informationen zu den Ambitus-Gesetzen der römischen Republik.
Inhaltsverzeichnis
1. Ciceros Rede "Pro Plancius" und die Lex Licinia de sodaliciis
1.1 Die Anklage (Cic. Planc. 45 - 57)
1.2 Ciceros Verteidigungrede
1.3 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht den Prozess gegen Gnaeus Plancius aus dem Jahr 54 v. Chr., in dem Cicero die Verteidigung gegen den Vorwurf der unerlaubten Wahlbestechung (ambitus) und der Bildung illegaler Wahlvereine (sodalicia) übernahm. Ziel ist es, unter Einbeziehung der historischen Hintergründe und der Lex Licinia de sodaliciis zu analysieren, ob die Anschuldigungen des Marcus Iuventius Laterensis stichhaltig waren oder ob politische Motive und eine strategische Ausnutzung des Prozessrechts im Vordergrund standen.
- Historischer Kontext der römischen Wahlbestechung und der Begriff "ambitus"
- Die Funktion und rechtliche Bedeutung der Lex Licinia de sodaliciis
- Analyse der Verteidigungsstrategie von Marcus Tullius Cicero
- Untersuchung der Rolle des "coitio" und der Motivation des Anklägers
- Bewertung der Rechtmäßigkeit der Wahlwerbung von Plancius
Auszug aus dem Buch
Ciceros Verteidigungrede
Im Verlauf der Verteidigungsrede verdeutlicht Cicero, dass das Streben der Bewerber nach Beliebtheit und der freundliche Umgang zu den Mitgliedern in den Bezirken ein allgemein übliches Vorgehen war. Cicero erklärt, dass die vom Senat veranlassten Gesetze gegen die Amtserschleichung [nicht den Zweck haben,] jede Stimmenwerbung, jedes Entgegenkommen, jede Beliebtheit unmöglich zu machen.
Verschiedene Dienste, die Plancius vor seiner Kandidatur seinen Freunden erwies, führten dazu, dass viele ihn aus Freundschaft und Verpflichtung wählten. Es wird Iuventius überlassen, den Gegenbeweis zu erbringen und Plancius deshalb eine gezielte Wahlbestechung nachzuweisen, da dessen größere Beliebtheit kein Vergehen darstellte.
Gleichzeitig zeigt Cicero auf, dass beide Kandidaten dort, wo sie die Mehrzahl ihre Stimmen erhielten, die gleichen Mittel anwendeten und er die Beweggründe, die jeder Bezirk für die Wahl des Plancius hatte, benennen könnte.
Zudem konnte Plancius bereits nach dem ersten Wahlgang eine unfehlbare Wahlwerbung nachgewiesen werden. Hätte Iuventius nach der ersten Versammlung seinen Stolz überwunden und wäre als Bittsteller vor dem Volk erschienen, daraus macht Cicero keinen Hehl, hätte er die Mehrheit der Stimmen auf sich gezogen. Doch ein Verlust der Würde stellt die Wahlniederlage für Iuventius nicht dar; denn viele bedeutende Männer, die das Amt des Konsuls ausübten, sind nicht zum Ädil gewählt worden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Ciceros Rede "Pro Plancius" und die Lex Licinia de sodaliciis: Dieses Kapitel führt in den historischen Kontext der Wahlbestechung in der römischen Republik ein, definiert zentrale Begriffe wie ambitus und sodalicium und stellt den Prozess gegen Gnaeus Plancius vor.
1.1 Die Anklage (Cic. Planc. 45 - 57): Hier werden die konkreten Vorwürfe des Marcus Iuventius Laterensis gegen Plancius detailliert beleuchtet, insbesondere die Anschuldigung eines unzulässigen Wahlbündnisses (coitio).
1.2 Ciceros Verteidigungrede: In diesem Abschnitt wird Ciceros Argumentation analysiert, mit der er die Wahlwerbung seines Mandanten als legitime Ausprägung von Beliebtheit und Freundschaft verteidigt und die Anklage als taktisch motiviert entlarvt.
1.3 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass die Anklage unter der Lex Licinia rechtlich nicht haltbar war und primär der Wiederherstellung der persönlichen Würde des unterlegenen Kandidaten Iuventius diente.
Schlüsselwörter
Cicero, Pro Plancius, ambitus, Lex Licinia de sodaliciis, Wahlbestechung, römische Republik, Ädil, Wahlvereine, Gnaeus Plancius, Marcus Iuventius Laterensis, Verteidigungsrede, coitio, Prozessrecht, politische Macht, Wahlanfechtung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den historischen Gerichtsprozess gegen Gnaeus Plancius, der sich aufgrund des Vorwurfs der illegalen Wahlbeeinflussung und Vereinsbildung verantworten musste.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Themen umfassen die römische Wahlpraxis, die gesetzlichen Regelungen gegen Bestechung (ambitus-Gesetze) und die rhetorischen Verteidigungsstrategien Ciceros.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, ob die Anschuldigungen des Klägers auf faktischen Vergehen basierten oder ob sie eine strategische Ausnutzung von Gesetzen nach einer verlorenen Wahl darstellten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse der Verteidigungsrede "Pro Plancius" sowie der Auswertung historischer Fachliteratur zum Phänomen der römischen Wahlbestechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der konkrete Anklagepunkt, Ciceros Verteidigungstaktik sowie die rechtliche Anwendung der Lex Licinia de sodaliciis im Prozessverlauf detailliert untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Cicero, ambitus, Lex Licinia, Wahlbestechung, römische Republik und Verteidigungsstrategie.
Warum spielt die Wahl von Richtern in diesem Prozess eine so große Rolle?
Unter der Lex Licinia hatte der Ankläger ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Richter, was Cicero als taktischen Vorteil interpretierte, um den Ausgang des Prozesses zu manipulieren.
Was ist das "coitio" und warum war es für den Prozess relevant?
Coitio bezeichnet ein Wahlbündnis zwischen Kandidaten. Während dies in der römischen Politik nicht strafbar war, nutzte die Anklage den Vorwurf, um das Wahlverhalten von Plancius als illegale Vereinsbildung zu diskreditieren.
Welche Bedeutung hatte das Gesetz der Lex Licinia de sodaliciis für den Angeklagten?
Bei einer Verurteilung unter diesem Gesetz drohten Gnaeus Plancius eine lebenslange Verbannung sowie der Einzug seines gesamten Vermögens, was die hohe Brisanz des Prozesses unterstreicht.
- Arbeit zitieren
- Anika Gasow (Autor:in), 2014, Ciceros Rede "Pro Plancius" und die Lex Licinia de sodaliciis, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310371