Diese Arbeit möchte die Mitwirkung und Kompetenzen der sechzehn deutschen Bundesländer innerhalb der Europäischen Union näher beleuchten. Dabei wird ein Überblick über die verschiedenen Abschnitten der europäischen Integration gegeben, welche die deutschen Bundesländer betreffen. Die aufgezeigten Abschnitte sind dabei die Einheitliche Europäische Akte (EEA, 1986), sowie die später folgenden und zusammenhängenden Verfassungswerke von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), Nizza (2003) und Lissabon (2009).
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, setzten die Staaten Europas alles daran, eine neue und friedlichere Ordnung, in West-, sowie später auch in Mittel- und Osteuropa aufzubauen. Besonders zu Beginn förderten die beiden Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland gemeinsam den Prozess der wirtschaftlichen und geldpolitischen Einigung der europäischen Staaten. Der erste Schritt war die EGKS, die durch Robert Schuman und Jean Monnet mitbegründet wurde (Weidenfeld 2012: 103). Der voranschreitende Prozess dieser Vereinigung, führte zu sehr komplexen und interdependenten Strukturen innerhalb der Europäischen Union. Ein Teil davon ist unter anderem die Mitwirkung auf regionaler Ebene. Für diese regionale Ebene stehen in der Bundesrepublik Deutschland die verschiedenen Bundesländer.
Dabei ist Deutschland ein Sonderfall. Bis in das Jahr 1995 hinein war die Bundesrepublik das einzige Mitglied in der Europäischen Gemeinschaft, das, eine föderale Struktur (mit der Verbindung von Bundestag und Bundesrat) aufwies.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Domestizierungsansatz nach Sebastian Harnisch
III. Relevanz und Fragestellung
IV. Grundlagen der Beziehungen zwischen den Bundesländern und Europäischer Union
V. Die Einheitliche Europäische Akte (1985-87)
VI. Der Vertrag von Maastricht (1992/93)
VII. Der Vertrag von Amsterdam (1997-99)
VIII. Der Vertrag von Nizza (2000-2001)
IX. Der Vertrag von Lissabon (2009)
X. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Forderungen der deutschen Bundesländer nach erweiterten Mitwirkungsrechten in der Europapolitik im Zeitraum von 1986 bis 2009 den Prozess der europäischen Integration negativ beeinflusst oder verzögert haben.
- Analyse des Domestizierungsansatzes nach Sebastian Harnisch
- Rolle des deutschen Föderalismus innerhalb der Europäischen Union
- Entwicklung der Mitspracherechte bei europäischen Verträgen (EEA, Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon)
- Stellenwert des Subsidiaritätsprinzips und des Europaartikels 23 des Grundgesetzes
- Bewertung des Einflusses regionaler Akteure auf die europäische Handlungsfähigkeit
Auszug aus dem Buch
Der Vertrag von Maastricht (1992/93)
Der Vertrag von Maastricht führte zu einer ersten größeren Veränderung bezüglich der Kompetenzen der deutschen Bundesländer sowie anderer regionalen Gebiete in Europa. Der, auch von den Bundesländern stark geforderte, Ausschuss der Regionen wurde installiert. Er fungiert als ein Beratungsgremium beziehungsweise als Vermittler zwischen dem Organen und Institutionen der EU und den Regionen. Hiermit wurde also erstmals durch den, von den Regionen geführten, Diskurs eine richtige Institution für eben jene Regionen geschaffen. Zwar besitzt dieser kein direktes Mitspracherecht, dennoch muss er in bestimmten Bereichen, wie etwa Bildung, Kultur oder das Gesundheitswesen durch vom Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat oder Europäischen Kommission angehört werden.
Somit wird eine direkte Bindung zu den betroffenen Regionen hergestellt, und Erfahrungsberichte aus diesen können in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Dies kann man als eine Rückbindung nach Harnisch analysieren. Daneben besitzt er ein Selbstbefassungsrecht, welches besagt, dass dich der Ausschuss ohne Auftrag mit Themen befassen kann, die er als wichtig einstuft. Außerdem schafften die Bundesländer eigene Vertretungen in Brüssel, sowie Europaministerien, die sich zur Europaministerkonferenz zusammenschlossen, um die Mitwirkung in Brüssel kompetent zu regeln und um immer informiert zu sein (Faulenbach 2002: 45). Zudem wurde mit dem Vertrag eine neue gesetzliche Regelung bezüglich der Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat, und damit auch der Bundesländer, auf europäischer Ebene, in das deutsche Grundgesetz aufgenommen (Baier 2006: 31-33). Damit ist der sogenannte „Europartikel“, also Artikel 23 des Grundgesetzes gemeint (Calliess 2000: 14ff.). Mit diesem Artikel wurde die Mitwirkung der deutschen Parlamente sogar in die Verfassung aufgenommen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung der europäischen Integration unter Berücksichtigung der deutschen föderalen Struktur ein und erläutert die methodische Herangehensweise der Arbeit.
II. Domestizierungsansatz nach Sebastian Harnisch: In diesem Kapitel wird das theoretische Modell der Domestizierung vorgestellt, das Kompetenzverluste nationaler Akteure durch verstärkte Mitwirkungsforderungen in der Außenpolitik erklärt.
III. Relevanz und Fragestellung: Das Kapitel begründet die Aktualität des Themas im Kontext des deutschen Föderalismus und leitet die Forschungsfrage sowie die zentrale Hypothese ab.
IV. Grundlagen der Beziehungen zwischen den Bundesländern und Europäischer Union: Hier werden die institutionellen Mechanismen und Akteure, insbesondere die Rolle des Bundesrates, als Bindeglied zwischen den deutschen Ländern und der EU-Ebene dargelegt.
V. Die Einheitliche Europäische Akte (1985-87): Das Kapitel analysiert die erste Reformphase, in der die Bundesländer ihre Hoheitsrechte gegen eine wachsende Exekutivmacht verteidigten und Forderungen nach stärkerer Partizipation formulierten.
VI. Der Vertrag von Maastricht (1992/93): Untersucht wird die Etablierung des Ausschusses der Regionen und die Aufnahme des „Euroartikels“ 23 in das Grundgesetz als Reaktion auf die Kompetenzansprüche der Bundesländer.
VII. Der Vertrag von Amsterdam (1997-99): Hier werden die Forderungen der Länder nach einem Kompetenzkatalog und die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips im Kontext dieses Vertrags analysiert.
VIII. Der Vertrag von Nizza (2000-2001): Es wird aufgezeigt, wie die Bundesländer verstärkt als Vetospieler auftraten und ihre Kernanliegen bezüglich Mitsprache und Schutz der kommunalen Selbstverwaltung präzisierten.
IX. Der Vertrag von Lissabon (2009): Dieses Kapitel beleuchtet, wie der Vertrag von Lissabon die Forderungen der Länder weitgehend erfüllte, insbesondere durch ein verbessertes Subsidiaritätskontrollverfahren und die Stärkung regionaler Mitwirkung.
X. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, negiert die anfangs aufgestellte Hypothese und stellt fest, dass die Partizipation der Bundesländer die Integration eher fördert als behindert.
Schlüsselwörter
Europäische Integration, Bundesländer, Domestizierungsansatz, Sebastian Harnisch, Europapolitik, Grundgesetz, Artikel 23, Subsidiaritätsprinzip, Föderalismus, Europäische Union, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Lissabon, Ausschuss der Regionen, Mitwirkungsrechte, Europäisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Wechselwirkung zwischen den deutschen Bundesländern und der europäischen Integration im Zeitraum von 1986 bis 2009.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Kompetenzverteilung zwischen subnationaler und supranationaler Ebene sowie die politische Mitsprache der deutschen Bundesländer in der Europapolitik.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob die Forderungen der Bundesländer nach mehr Mitwirkungsrechten den Prozess der europäischen Integration verlangsamt haben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Zur Analyse der Kompetenzveränderungen und Partizipationsforderungen dient der Domestizierungsansatz von Sebastian Harnisch.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die chronologische Entwicklung durch verschiedene europäische Vertragswerke, von der Einheitlichen Europäischen Akte bis hin zum Vertrag von Lissabon.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Europäisierung, Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip, Kompetenzverlust, Vetospieler und der sogenannte Europartikel.
Welche Rolle spielt Artikel 23 des Grundgesetzes?
Er dient als verfassungsrechtliche Absicherung der Mitwirkungsrechte der deutschen Parlamente gegenüber der Europäischen Union.
Wie bewertet der Autor den Einfluss der Bundesländer auf die Integration?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Mitwirkung der Länder die Integration nicht verzögert, sondern durch Diskurs und Konsensfindung eher verbessert und fördert.
- Arbeit zitieren
- Marcel K. Schwertel (Autor:in), 2014, Bundesländer und ihre Mitwirkungsrechte in der Europapolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310420