Die Frauen des Princeps. Zur gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme der Frauen in der Zeit von 27 v. Chr. bis 68 n. Chr.


Examensarbeit, 2012

71 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Forschungsstand und methodische Herangehensweise
2.1 Quellen
2.1.1 Sueton
2.1.2 Tacitus
2.1.3 Cassius Dio
2.1.4 Velleius Paterculus
2.2 Frauenmacht
2.2.1 Die Rolle der Frau in der frühkaiserlichen Zeit
2.2.2 Die Ehe
2.2.3 Die augusteinischen Ehegesetze
2.2.4 Der Titel der Augustae
2.3 Der gesellschaftliche Einfluss der Frauen
2.4 Der politische Einfluss der Frauen
2.5 Resümee: Der gesellschaftliche und politische Einfluss der Frauen

3 Analyse - Die Frauen des Princeps
3.1 Livia Drusilla - Biographie
3.1.1 Analyse der literarischen Quellen zu Livia Drusilla
3.1.1.1 Sueton
3.1.1.2 Tacitus
3.1.1.3 Cassius Dio
3.1.1.4 Velleius Paterculus
3.1.2 Resümee der Erkenntnisse über Livia Drusilla
3.2 Agrippina die Jüngere - Biographie
3.2.1 Analyse der literarischen Quellen zu Agrippina die Jüngere
3.2.1.1 Sueton
3.2.1.2 Tacitus
3.2.1.3 Cassius Dio
3.2.2 Resümee der Erkenntnisse über Agrippina die Jüngere
3.3 Poppaea Sabina - Biographie
3.3.1 Analyse der literarischen Quellen zu Poppaea Sabina
3.3.1.1 Sueton
3.3.1.2 Tacitus
3.3.1.3 Cassius Dio
3.3.2 Resümee der Erkenntnisse über Poppaea Sabina

4 Vergleich der Frauen

5 Schlussbetrachtung

6 Quellenverzeichnis

7 Literaturverzeichnis

8 Anhang
8.1 Verzeichnis der Eigennamen

„Aus adligen Familien stammende, wohlhabende, charmante, talentierte Frauen ohne jede moralische Hemmung, […] voll Hunger nach Macht […]: die breite Bühne der spätrepublikanischen Gesellschaft in Rom bot ihnen Raum. Mit der Errichtung des Kaiserreichs wurden ihre Entfaltungsmöglichkeiten auf der großen Bühne beschnitten, es sei denn, sie gehörten der kaiserlichen Familie an […]. Dann waren die Möglichkeiten für sie größer denn je.“1

1 Einführung

Machtgierig - treu ergeben, verf ü hrerisch - zur ü ckhaltend, niedertr ä chtig und mordbereit unterst ü tzend und besch ü tzend: das sind Attribute einer römischen Frau, wie sie die Autoren Sueton, Tacitus und Cassius Dio im ersten Jahrhundert n. Chr. niederschrieben. Prinzipiell nahmen Frauen in der römischen Antike keine Rolle in der Politik ein. Politik, das war eine Männerdomäne. Bezeichnungen wie Macht und politische Handhabe waren Merkmale, die Männern zugeschrieben wurden, jedoch nicht auf Frauen zutrafen. Frauen konnten Gattinnen, M ü tter oder T ö chter sein, aber keine Mitglieder der Gesellschaft, die politisch aktiv waren. Dessen ungeachtet hatten diese als Gattin oder Mutter Zugang zum kaiserlichen Hof des Princeps.

Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Möglichkeit der gesellschaftlichen oder politischen Einflussnahme dieser Frauen bestand. Ebenfalls wird geprüft, ob die Stellung des Princeps den Frauen durch geschicktes Taktieren, das Nutzen ihrer Reize und durch die persönliche Wertschätzung des Herrschers eine indirekte Partizipation am gesellschaftlichen und politischen Geschehen bieten konnte. Ferner wird in dieser Arbeit untersucht, ob durch eventuelle wirtschaftliche Ressourcen, die die Frauen des Princeps selbst verwalten konnten, soziale Beziehungen und Bindungen oder eine große Machtbasis in der Gesellschaft, ein Vorteil entstand. Zudem wird in der Arbeit hinterfragt, ob vor allem die Frauen des Princeps, durch ihr Ansehen und ihr Verhalten in der Öffentlichkeit, die Gunst der Bürger erlangen konnten und welche Vorzüge daraus entstanden.

Die Analyse bezieht sich auf die iulisch-claudische Dynastie, den Zeitraum von 27 v. Chr. bis 68 n. Chr. Insbesondere werden die drei Frauen, Livia Drusilla, Agrippina die Jüngere und Poppaea Sabina, fokussiert untersucht. Anhand dieser drei Frauen wird geprüft, ob eine gesellschaftliche und politische Einflussnahme möglich war und wie sich diese in den Quellen der antiken Autoren, Sueton, Tacitus, Cassius Dio und Velleius Paterculus darstellt.

2 Forschungsstand und methodische Herangehensweise

In den vergangenen Jahren wurde in der Forschung vor allem der Frage nachgegangen, welche rechtliche und soziale Stellung die Frau in der Antiken Welt innehatte.2 Eine der umfangreichsten Arbeiten bezüglich der Frage nach dem Wirken der Frauen am Kaiserhof, seit Beginn des Prinzipats bis zur Mitte des sechsten Jahrhunderts, ist das Werk Die Kaiserinnen Roms 3. Dort werden unter anderem die Frauen der iulisch-claudischen Familie näher untersucht.4 Weitaus allgemeiner wird sich mit der Frage nach der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme in den Werken Augustae. Machtbewusste Frauen am r ö mischen Kaiserhof? 5, Die Frau in der Gesellschaft 6, Die Frau in der r ö mischen Antike 7, Frauen im antiken Rom 8 und in dem Werk Reine M ä nnersache? Frauen in M ä nnerdom ä nen der antiken Welt 9 beschäftigt.

In der Forschungsliteratur wird der Begriff Emanzipation10 besonders im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme der Frauen des Princeps häufiger erwähnt. Wie sich im weiteren Verlauf der Arbeit zeigen wird, ist dieser Begriff kritisch zu bewerten, da seine etymologische Bedeutung11 nicht dem heutigen Wortgebrauch entspricht. Im Rahmen dieser Arbeit wird von den allgemeinen Grundlagen der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme der Frauen ausgegangen, um darauffolgend auf die Analyse der hier genannten Frauen schließen zu können.

Diese drei Frauen werden in dieser Arbeit zu den beiden Untersuchungsschwerpunkten, ihrer gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme, analysiert.

Livia Drusilla, Agrippina die Jüngere und Poppaea Sabina wurden, wegen ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ihrem gesellschaftlichen und politischen Handeln, sowie dem damit möglicherweise verbundenen Einfluss, ausgewählt. Des Weiteren wurden diese drei Frauen ausgesucht, weil sie in Bezug auf ihre mögliche gesellschaftliche und politische Einflussnahme Verschiedenheiten aufweisen. Ferner wurde ein solcher Vergleich zu diesen drei Frauen, bis zum jetzigen Stand in der Forschung, noch nicht vorgenommen. Sie gehörten dem iulisch-claudischen Kaiserhaus an, demzufolge in die Zeit des Prinzipats von Kaiser Augustus bis Kaiser Nero, also 27 v. Chr. bis 68 n. Chr. Ausschlaggebend für die Auswahl dieser Frauen war, die Tatsache, dass sie die ersten Frauen in Rom waren, die den Titel Augustae verliehen bekamen. Daraus folgend wird in dieser Arbeit die Frage aufgeworfen, ob der Titel der Augustae ihren Trägerinnen gesellschaftlichen oder politischen Vorteil bot. Zunächst werden die antiken Autoren der verwendeten Quellen im Allgemeinen vorgestellt, um später auf die Erkenntnisse zurückgreifen zu können. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich diese Arbeit fast ausschließlich auf die schriftlichen Quellen beziehen wird. Eine umfassende Untersuchung der Inschriften oder Bildnisse der Frauen wird nicht erfolgen, da der Rahmen der Arbeit dies nicht zulässt. Es wird darauffolgend der Frage nach der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme im Allgemeinen, in Bezug auf die römische Frau, nachgegangen. Zudem wird das Begriffsfeld innerhalb der Untersuchungsschwerpunkte der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme eingegrenzt. Die Kapitel zur Ehe der römischen Frau und den Ehegesetzen des Augustus, sowie die Erläuterung des Titels der Augustae werden eingeschoben, um die rechtliche Stellung einer Frau näher zu erläutern. Ferner findet eine Auseinandersetzung mit dem Begriff der Emanzipation statt, da dieser in der Forschungsliteratur oftmals in Verbindung mit dem gesellschaftlichen und politischen Einfluss der Frau gebracht wird.12 Die Frauen werden ihrer Chronologie der Ehen nacheinander mit dem entsprechenden Quellenmaterial vorgestellt. Weiterhin werden die einzelnen Quellen nach den Gesichtspunkten der gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme analysiert. Abschließend wird ein Vergleich der drei Frauen stattfinden, um die zentrale Frage dieser Arbeit nach ihrer möglichen Einflussnahme klären zu können.

2.1 Quellen

Die Analyse der drei Frauen, Livia Drusilla, Agrippina die Jüngere und Poppaea Sabina, stützt sich größtenteils auf drei Quellen: die historisch-biographischen Schriften von Sueton, Tacitus und Cassius Dio. Den Autoren ist gemein, dass sie am öffentlichen Leben ihrer Zeit aktiv teilnahmen und ihre politische Meinung aus ihren Texten hervorgeht.13 Entweder verfassten sie ihre Werke während oder nach ihrer Ämterlaufbahn. Sueton sowie Tacitus verfassten ihre Werke um 100 n. Chr. und Cassius Dio etwa ein Jahrhundert später. Durch die Ausübung von Hofämtern besaß vor allem Sueton einen guten Zugang zu den authentischen Quellen. Aber auch Tacitus konnte aufgrund seiner Staatsangehörigkeit auf Quellen für sein Werk zugreifen.14 Eine besondere Quelle stellt Velleius Paterculus Historia Romana dar, da er als Zeitzeuge Livia Drusilla‘ galt.15

2.1.1 Sueton

Der Geschichtsschreiber Caius Sueton Tranquillus wurde um 70 n. Chr. geboren. Er war unter anderem in den Diensten des Kaisers Hadrian tätig. Er hatte einen guten Zugang zum Staatsarchiv und somit zu den Senatsbeschlüssen und anderen Akten.16 Sein Werk die Kaiserviten entstand in der Regierungszeit des Hadrians, also fast 50 Jahre nach dem iulisch-claudischen Geschlecht. Es zeichnet sich besonders durch seine Ausrichtung nach historischen Gesichtspunkten aus, obwohl eine geschichtliche Entwicklung oder Chronologie nicht geboten wird und die Fakten unabhängig von ihrer historischen Relevanz notiert wurden. Sein Werk ist teilweise mit Klatschgeschichten gespickt und bietet dem Leser eine vielseitige Informationsfülle.17 Im Aufbau folgte Sueton in der Regel einem stereotypen Schema zur Beschreibung der Kaiser. Zunächst gibt er Informationen über die Herkunft, die Familie, die Kindheit, die Jugend und das öffentliche Wirken. Folgend schreibt er über das Privatleben, liefert eine Charakterbeschreibung und endet mit dem Tod des Kaisers.18

Als Quelle dienten ihm vermutlich die Schriften des Augustus, der Schriftverkehr und, wie bereits erwähnt, sein Zugang zu den Senatsbeschlüssen und Erlassen.19 Forschungen20 haben ergeben, dass sich Sueton nicht Tacitus als Quelle bedient hat. Er könnte, so formuliert es Syme, die Darstellungen des früheren Prinzipates von Tacitus gekannt haben. Dennoch ist keine Abhängigkeit von diesen in den Werken Suetons zu erkennen. Sueton zieht in seinem Werk eigene Schlussfolgerungen, welche sich von den taciteitischen unterscheiden. 21

2.1.2 Tacitus

Cornelius Tacitus wurde um 55 n. Chr. geboren und lässt in seinen Annalen wesentlich deutlicher als Sueton seine eigene Meinung hervortreten. Dem Leser wird oftmals ein persönliches Urteil zur Römischen Republik geboten. Durch seine bejahende Meinung zu den Werten der Republik werden vor allem die Akteure des Prinzipats sehr kritisch und demzufolge zum Teil negativ dargestellt.22 In den Annalen wird eine historische Untersuchung mit politisch-orientierenden Zielsetzungen geboten. Tacitus versuchte Zusammenhänge von politischen Geschehnissen deutlich zu machen, um daraus Ursachen und Folgen abzuleiten. Dennoch kann man ihn nicht als Annalist im herkömmlichen Sinne bezeichnen, weil er historische Abfolgen der Ereignisse unterbricht und vor allem Geschehnisse interpretiert.23 Besonders sein Verständnis für den Einfluss der drei Frauen machte er dadurch deutlich, dass er sie an entscheidenden Stellen in den Handlungsverlauf eintreten und eingreifen ließ, wobei er teilweise die Chronologie der Geschehnisse veränderte.

Das Quellenmaterial von Tacitus erstreckte sich über die Senatsakten, aber auch über den Autor Bassus.24

2.1.3 Cassius Dio

Cassius Dio Cocceianus lebte von 150 bis 235 n. Chr. Er übernahm die Schilderungen der Ereignisse in seinem Werk R ö mische Geschichte teils unreflektiert.25 Positiv zu bewerten ist, dass er dem Leser mehrere Überlieferungsvarianten anbietet und dadurch ein genaueres Bild der Situation zeichnen konnte. Gelegentlich sind diese mit eigenen Stellungnahmen versehen. Jedoch verfolgte Cassius Dio nicht wie Tacitus eine persönliche Zielsetzung in seinen Äußerungen.26 Obwohl sein Werk annalistisch angelegt ist, kommt es dennoch immer wieder vor, dass der chronologische Ablauf durchkreuzt wird. Speziell die eingebauten Reden der einzelnen Akteure sind mit besonderer Sorgfalt notiert und in die Geschehnisse integriert.27 Die Quellen Cassius Dios sind für den Leser nicht mehr nachvollziehbar, da diese verloren gegangen sind.28

Als gesichert gilt, dass Cassius Dio sich nicht von den Schriften Suetons bedient hatte.29 Festzustellen ist, dass er der chronologischen Geschichtsdarstellung nachging, wogegen Sueton in seinen Kaiserviten nacheinander die einzelnen Kaiser darstellte.30

2.1.4 Velleius Paterculus

Velleius Paterculus lebte um 20 v. bis 30 n. Chr., sein Text ist der einzige, der für die frühe römische Kaiserzeit erhalten blieb.31 Vermutlich stammte er aus einer Familie, die dem Ritterstand angehörte. Sein Großvater war Pionieroberst unter Tiberius Claudius Nero, dem ersten Ehemann Livia Drusillas und dem Vater des späteren Kaisers Tiberius.32 Die Verbindung zu dem Geschlecht den Claudiern bestand demnach schon durch seinen Großvater. Velleius Paterculus machte als Reiteroberst um 4 n. Chr. Bekanntschaft mit Tiberius, als dieser mit seinem Herrn nach Germanien zog.33 In seinem Werk der Historia Romana gibt er einen kurzen Überblick über die Anfänge Roms bis zur Regierungszeit des Kaisers Tiberius. Die Charakterbeschreibung bei Velleius Paterculus ist zumeist antithetisch, zugespitzt und pointiert.34 Velleius Paterculus beurteilte die Zeit des Prinzipats in seinem Werk positiver als die anderen drei genannten Autoren.35

2.2 Frauenmacht

Um der Frage nach einer möglichen Einflussnahme der Frauen in der Zeit des Prinzipats nachgehen zu können, muss zunächst nochmals betont werden, dass Frauen einem Ideal entsprechen sollten, welches unvereinbar mit direkter Aktivität der Frau in Gesellschaft und Politik war. Trotz des Umstandes gibt es in den Quellen, die über die Zeit des Prinzipats berichten, Beschreibungen von Frauen, die gesellschaftliches und politisches Interesse zeigten. In den nachfolgenden Kapiteln geht es um die Klärung, welche Voraussetzungen für eine Frau nötig sind, um am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen und möglicherweise Einfluss ausüben zu können. Es wird sich im nachfolgenden Kapitel mit der Rolle der Frau befasst, um zunächst die gewünschte Norm im Auftreten einer Frau in der Zeit des Prinzipats zu charakterisieren.

2.2.1 Die Rolle der Frau in der frühkaiserlichen Zeit

Frauen hatten in der frühkaiserlichen Zeit die Rolle der Ehefrau zu erfüllen. Dies bedeutete, sich um die Angelegenheiten innerhalb der Familie zu sorgen und die ihr zugewiesenen Aufgaben durch den Ehemann zu erfüllen. Sie hatten sich desweiteren um die Klienten und Freunde des Mannes zubemühen, Beziehungen zu pflegen und Unterstützung bei den Verwandten zu leisten.36 Die Frau sollte die Rolle einer guten und sittsamen Hausfrau und Mutter einnehmen. Weiterhin sollten sie ihren Mann in politischen Aktivitäten unterstützen, sein Ansehen in der Gesellschaft und der Ausbau der Dynastie durch Kindersegen fördern.37 Über die Waren im Haus, wie Lebensmittel und Wein und über die Arbeiten, die im Haus verrichtet werden sollten, hatten die Frauen die Aufsicht.38 Außerhalb des Hauses war es den Frauen gestattet, sich frei zu bewegen. So konnten sie öffentliche Orte besuchen und an Schauspielen teilnehmen. Es wurde dessen ungeachtet immer von ihnen verlangt, sich sittengerecht zu verhalten.39

Auf einem römischen Grabepigramm hieß es über die Aufgaben und Tugenden einer Ehefrau:

„Hier liegt Marcus‘ (Frau) Amymone, die beste und schönste, eifrig mit ihrer Wolle, fromm, sittsam, sparsam, keusch, ‚froh im Hause zu bleiben‘.“40

Die in diesem Zitat angesprochenen Tugenden hatte nicht nur die Ehefrau eines Bürgers zu erfüllen, sondern auch die Kaiserfrau, die durch ihr sittliches Verhalten als Vorbild dienen sollte. Handarbeit, vor allem der Umgang mit der Wolle, sollte durch eine Ehefrau beherrscht werden. Daher war es gebräuchlich, dass diese die Kleidung des Mannes selbst herstellte.41 Insbesondere die Kaisergattinnen hatten weitere Aufgaben zu erfüllen. Beispielsweise mussten sie die kultischen Aufträge ihres Mannes fördern, sei es durch ihr eigenes Privatvermögen oder durch andere Geldmittel. Fürsorge, nicht nur gegenüber ihrer eigenen Familie, sondern, gegenüber den Klienten ihres Gatten war eine weitere bedeutsame Aufgabe. Insbesondere galt es in Form von sittlichen Verhaltensweisen, den Mann zu unterstützen und das eigene Ansehen mittels dieser zu fördern.42

2.2.2 Die Ehe

Die Ehe war im Römischen Reich eine bedeutende Handlung, die von jeder Frau und jedem Mann vollzogen werden musste. Die Freiheiten einer Frau, wie zum Beispiel das selbstständige Verwalten ihres eigenen Besitzes, definierten sich durch die Art der geschlossenen Ehe. Weder für die Ehe, noch für die Scheidung gab es eine Art von Zeremonie. Lediglich ein Handschlag der beiden Parteien besiegelte das Einvernehmen.43

„Die [römische] Ehe (matrimonium) ist kein Rechtsverhältnis, sondern eine soziale Tatsache […]. Sie ist […] getragen von der affectio maritalis, dem dauernden Willen der beiden Gatten, in einer Gemeinschaft zu leben, die die Gewinnung vollberechtigter Nachkommen zum Ziel hat.“44

Das Mindestalter für den Eintritt in die Ehe war, seit der Regierungszeit des Augustus für Mädchen bei zwölf Jahren.45 Wahrscheinlich bekamen Mädchen erst mit vierzehn Jahren ihre Menstruation; somit mussten die Ehemänner mit der erfolgreichen Zeugung von Kindern warten.46 Ein Ehevertrag regelte die Mitgift der Frau und die möglichen Rückzahlungsmodalitäten im Falle der Scheidung.47 Die Trennung der Eheleute erfolgte entweder durch das Zurückfordern des Hausschlüssels oder durch das Aufsetzen eines Briefs, welcher die Ehe beendete.48

Ehen wurden auch aus politischen Gründen geschlossen, um beispielsweise Allianzen zu bilden oder Macht zu sichern. Außerdem wurden Ehen geschlossen, um zwei Geschlechter miteinander zu vereinen. Es gab drei Faktoren, die eine Eheschließung begünstigen konnten; die Geburt, das Vermögen und der Status der Frau oder des Mannes.49 Es gab zwei Eheformen, in die sich die Frau begeben konnte. In der ersten Form ging die Frau von der väterlichen Gewalt in die Gewalt des Gatten, ihrem manus über. Sobald die Frau in eine manus-Ehe übergegangen war, galt sie als filiae loco, das heißt, als Frau in der ‚Position einer Tochter‘. Es war ihr nicht möglich, Vermögen selbst zu besitzen oder zu verwalten. Selbst wenn sie durch Schenkungen oder durch Erbschaft an Vermögen gelangte, ging dieses an ihren Ehemann über. Beim Tod ihres Gatten konnte sie durch eine testamentarische Verfügung ihres Gatten einen Vormund wählen und selbst ein Testament einrichten.50 Bei der zweiten Möglichkeit kam die Frau in eine manus-freie Ehe, in der sie als Tochter in der Gewalt des Vaters blieb. Diese Eheform wurde ab dem 1. Jahrhundert v. Chr. üblich. Die Mitgift ging in das Vermögen des Ehemannes über. Allerdings musste dies im Falle einer Scheidung zurückerstattet werden.51 Sie konnten demzufolge ihr Vermögen selbst verwalten und einsetzen. Für die Kaisergattinnen bedeutete dies, dass sie alle in einer manus-freien Ehe lebten. Die Nachkommen waren nur dann legitim, wenn sie in einer rechtlich anerkannten Ehe geboren wurden und der Vater sie anerkannte.52

2.2.3 Die augusteinischen Ehegesetze

Die aus dem Jahre 18 v. Chr. und 9 n. Chr. stammenden augusteinischen Gesetze53 über die Ehe dienten vorrangig dem Zweck, die weibliche Fruchtbarkeit voll auszuschöpfen. Eine Ehe wurde zur allgemeinen Pflicht. Für Frauen im Alter von zwanzig bis fünfzig Jahren bedeutete nun die Ehelosigkeit gesellschaftliche und politische Nachteile. Die Ehelosigkeit konnte bei den Männern zu einer Behinderung der Ämterlaufbahn und damit zu einer Beeinträchtigung im politischen Wirken führen. Auch der Erwerb von Erbschaften wurde erschwert, damit wurde eine wichtige Einnahmequelle verwehrt. Der Ehezwang betraf aber vornehmlich die elitäre Oberschicht.54

War eine Frau zur Witwe geworden, so musste sie innerhalb von sechs Monaten erneut heiraten.55 Dies hatte zur Folge, dass eine Frau im heiratsfähigen Alter nicht lang allein blieb, damit die Chance auf eine Schwangerschaft, infolgedessen die Fortführung der Dynastie, bestand. Den Kindersegen versuchte Augustus dahingehend zu fördern, dass er Männern mit drei Kindern bessere Chancen im politischen Werdegang ermöglichte.56 Für Frauen, die drei Kinder nachweisen konnten, bestand durch das Ehegesetz die Möglichkeit, auf einen Vormund zu verzichten. Sie unterstanden demzufolge weder der Gewalt des Vaters noch des Ehemannes. Außerdem durften sie seit Augustus ein besonderes Ehrenkleid tragen und erhielten den Titel Stolatae feminae.57 Dass dieser Titel nicht nur Frauen mit drei Kindern verliehen wurde, zeigt sich bei Livia, die diesen Titel als eine Ehrung von ihrem Mann Augustus verliehen bekam, obwohl sie nur zwei Kinder hatte.58 Im Falle eines Ehebruchs sah das Gesetz Bestrafungen vor. Diese Angelegenheit wurde nicht privat geregelt, sondern in den juristischen Sektor verlagert. Die Bestrafung konnte so weit gehen, dass der Mann verbannt wurde und ihm alle politischen Ämter abgenommen wurden.59 Der außereheliche Verkehr mit nicht verheirateten Frauen und Sklavinnen war kein Scheidungsgrund und auch kein Ehebruch in diesem Sinne.60 Die verhängnisvollste Bestrafung bei Ehebruch war die durch den Vater. Dieser konnte, sofern er den Ehebrecher oder die Ehebrecherin unmittelbar entdeckt hatte, seinen Sohn oder seine Tochter töten. Dies galt immer für alle Beteiligten, sowohl für den oder die, der Ehebruch begangen hatte, als auch für den, der Geliebter oder Geliebte war.61

Zusammenfassend lässt sich pointiert feststellen, dass die Form der Ehe sich demnach verändert hatte. Die Frau hatte in der manus-freien Ehe mehr Freiheiten erlangt, wie beispielsweise die Verwaltung ihres eigenen Vermögens, welches ihr gesellschaftlich und rechtlich gesehen mehr Chancen ermöglichten.

2.2.4 Der Titel Augustae

Augustus, der Ehrentitel des Octavians, verliehen vom Senat 27 v. Chr. hatte als Adjektiv eine sakrale Bedeutung gleichbedeutend mit heilig oder erhaben. Er war ein Cognomen, der seinen Träger über die Position der anderen stellte und ihm eine gewisse Art von göttlicher Aura verlieh.62 Allerdings bedeutete das nicht einen Machtzuwachs oder eine Erweiterung der staatsrechtlichen Kompetenzen. Es war außerdem keine politische Ausnahmestellung impliziert. Als erste Frau des Kaiserhauses trug Livia Drusilla diesen Titel, den sie von ihrem Gatten Augustus verliehen bekam.63 Sie bekam den Titel nicht mehr zu seinen Lebzeiten, sondern testamentarisch verliehen. Mit Übergabe des Titels auf seine Gattin wurde sie in die Familie Iulier adoptiert.64 Zu betonen ist die mit dem Titel verbundene soziale Stellung. So nahm die Augusta eine Art soziale Spitzenposition ein, die sie bereits als Gattin des Kaisers innehatte. Zweifelsohne verstärkte sich ihr Ansehen durch den Titel in Form der sozialen Besserstellung.65 Die Gründe für die Verleihung des Titels an seine Ehefrau konnten unterschiedlicher Natur sein. Zum einen war der hervorragende soziale Rang erforderlich, zum anderen konnte der Beitrag zur Herrschaftssicherung entscheidend sein.66 Zu betonen ist, dass der Titel der Augustae für die Frau keine politischen Vorteile bot, im Sinne der Einflussnahme.

2.3 Der gesellschaftliche Einfluss der Frauen

Unter Gesellschaft soll in dieser Arbeit Folgendes verstanden werden:

„Die römische Gesellschaft war von einem dichten Netz patronaler Beziehungen geprägt.

Traditionell hatten auch Frauen Anteil an diesen reziproken aber ungleichen Beziehungen.“67

Die gesellschaftliche Einflussnahme der Kaiserehefrauen konnte durch mehrere Faktoren begünstig werden; durch Ansehen und Prestige, durch Herkunft und Abstammung, sowie durch die Zuwendung, die sie dem Volk zukommen ließen.68 Die Anerkennung vom Volk, wobei hier nicht das ‚gemeine‘ Volk gemeint ist, sondern diejenigen die gesellschaftliche und politische Macht hatten, ist eines der wichtigsten Fundamente für eine Kaisergattin, wollte sie politische Handhabe haben.69 Durch eigenes Vermögen konnte die Kaiserfrau Personen privat beneficia zukommen lassen, das konnten auch materielle Zuwendungen sein. Mittels öffentlicher Wohltätigkeit oder den Bau von Tempelanlagen gewann sie Prestige in der Gesellschaft und machte sich beliebt. Das Vermögen einer Frau konnte einerseits ihre Mitgift sein, die sie selbst verwalten konnte, sofern ihr das der Ehemann gewährte. Andererseits konnten das auch Einnahmen aus Testamenten sein, die ihr durch wohlhabende Römer überschrieben wurden, aufgrund des Wunsches, sich erkenntlich oder dankbar zu zeigen.70 Durch die finanzielle Zuwendung einer Kaiserfrau an senatorische Familien konnte sie sich deren Verpflichtung ihr gegenüber sichern. Zuwendungen durch die Kaiserfrau waren beispielsweise die Schenkung der Mitgift für die Senatorentöchter.71 Die Gesellschaft in der Römischen Republik stellte eine große Machtbasis für die Kaiserehefrauen dar. Ansehen in der Bevölkerung Roms und in den Provinzen, zeigte sich durch Verehrungen im Volk.72 Vor allem die Frau des Princeps konnte zum Objekt der kultischen Verehrung werden. So konnte die Frau Namensgeberin für Priester und Priesterinnen sein. Auch wurden ihr zu Ehren Kultbilder aufgestellt oder Tempel und Heiligtümer gebaut.73 Ihre vorrangige Stellung zeigte sich vor allem bei der kultischen Vergötterung ihres Gatten. Jedoch konnte auch sie zum Objekt der Bewunderung werden. Ein Beispiel für die Verehrung einer Kaisergattin bietet Livia Drusilla, die noch zu Lebzeiten des Augustus in einigen Städten Griechenlands und Kleinasiens geehrt wurde.74 Nach dem Tod von Augustus wurde Livia Drusilla durch den Senat zur Priesterin ihres, mittlerweile zu den Göttern erhobenen, Ehemanns bestimmt. Sie war zuständig für die Kultförderung ihres Mannes und sollte das Ansehen der Dynastie erhöhen.75

Verwandtschaftliche Beziehungen einer Kaiserfrau stellten eine enorme Bedeutung im politisch-gesellschaftlichen Agieren dar. Je weiter die Beziehungen sich erstreckten, desto besser waren diese zu nutzen und auszunutzen. Kontakte zu Senatorenfamilien oder zu anderen wohlhabenden und einflussreichen Römern konnten einer Frau, vor allem in der Position als Kaiserehefrau oder Kaiserinmutter, einen beträchtlichen Einfluss sichern und ermöglichen.76 Nicht nur für die Frau war dies von Vorteil, sondern auch für ihre unmittelbare Umgebung und vor allem für ihre Kinder. So hat Livia Drusilla ihrem Sohn durch ihre Abstammung und ihre Machtbasis dazu verholfen, selbst an die Macht zu kommen und damit Princeps zu werden. Ebenso geschah dies, bei Agrippina der Jüngeren und ihrem Sohn Nero.

2.4 Der politische Einfluss der Frauen

Um den politischen Einfluss der Ehefrauen am Kaiserhof zu definieren, muss zunächst der Begriff Politik näher betrachtet werden. Politik ist nicht gleichzusetzen mit dem Verständnis von Politik oder politischem Handeln in der heutigen Zeit. Für diese Arbeit wird unter dem Begriff Folgendes verstanden:

„Unter Politik kann […] ein Handeln mit der Intention verstanden werden , in der Gemeinschaft direkt oder indirekt Wirkung zu erzielen und damit einen Beitrag zu allgemeinen verbindlichen Entscheidungen zu leisten.“77

In Bezug auf die Römische Republik agiert ein Mann dann politisch, wenn er ein Amt ausübt, d. h. an Volksversammlungen oder Senatssitzungen teilnahm. Politisch aktiv handelte er demnach dann, wenn er, durch Verhandlungen, Absprachen oder informelle Abmachungen zwischen Parteien, seine oder andere politische Interessen versuchte durchzusetzen. Durch Ansehen und Klientenbeziehungen konnte der römische Mann mehr oder weniger politischen Einfluss besitzen. Die Ehefrau, die rechtlich gesehen in den Handlungsbereich der familia mit eingebunden war, hatte ebenfalls eine politische Rolle einzunehmen.78 Herauszustellen ist, dass die politische Einflussnahme von Frauen oder ihr politisches Handeln nur dann in den Vordergrund trat, wenn sie mit ihrem Handeln eine Grenze überschritten hatte. Dies bedeutet, dass die Quellen lediglich über Ausnahmen des politischen Handelns von Frauen informieren. Es kann also nicht von einer Regelhaftigkeit gesprochen werden.79 Folglich ist für die Betrachtung des politischen Handelns von Frauen eine gewisse Grundproblematik vorhanden. Es handelt sich in den Berichten und Quellen immer nur um Ausnahmen, weshalb nur wenige Bemerkungen zu finden sind. Für diese Arbeit ist darauf hinzuweisen, dass weibliche Autoritäts- und Machtfunktionen an den Status und das Alter gebunden waren.80 Ebenfalls kenntlich zu machen ist, dass Frauen aufgrund ihrer geschlechterspezifischen Rolle in der Zeit des Prinzipats keinerlei Anteil an der Herrschaft hatten oder diese sogar ausüben durften.81

Die Gesellschaft der Römischen Republik bestand aus Beziehungen. Sie ermöglichten dem Mann den politischen Aufstieg, aber auch den politischen Abstieg. An eben diesen Beziehungen hatten die Frauen nur bedingt Teilhabe, da sie bei ihnen von einer anderen Qualität waren. Beziehungen konnten weder den politischen Auf- noch Abstieg für eine Frau bedeuten. Sie konnten ihnen jedoch viele Vorteile bieten. Vorteile, wie Ansehenssteigerung oder den Eintritt in die ‚richtigen Kreise‘, um zum Beispiel als mögliche Kaiserfrau gehandelt zu werden.82 Durch Steigerung des Sozialprestiges konnte eine Frau in politische und herrschaftliche Kreise gelangen, in denen sie mehr Einflussmöglichkeiten hatte.

Hatte eine Frau die höchste Stellung erreicht, nämlich die der Ehefrau des Princeps, so wurde von ihr erwartet, dass sie, neben den Eigenschaften einer guten und sittsamen Ehefrau, die Bittsteller des Kaisers empfing und ihnen Gehör verschaffte. Sie konnte durch den Einfluss auf ihren Ehemann, mittels Fürsprache die Gesuche vortragen und unter Umständen positiv auf seine Entscheidungen einwirken.83 Die Fürsorge für die Klienten des Kaisers hatte außerdem zur Folge, dass sich die Kaiserehefrauen Beziehungen zu senatorischen Familien aufbauten.84 Diese konnten sie vielseitig nutzen, beispielsweise um Einfluss auszuüben.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die kaiserlichen Ehefrauen einerseits durch den Princeps, andererseits durch den Aufbau eines eigenen Klientenkreises, politisch mitwirken konnten. Es muss jedoch für diese Arbeit nochmals betont werden, dass man keinesfalls von einem autonomen und politisch aktiven Handeln der Kaiserfrauen sprechen kann; es konnte sich lediglich um eine indirekte Einflussnahme handeln. Mit großer Wahrscheinlichkeit lässt sich anhand des Quellenmaterials sagen, dass die Frauen der Oberschicht, zu welchen auch die Kaiserfrauen gehörten, einen gewissen intellektuellen Horizont aufwiesen. Daraus folgend hatten die Ehefrauen des Princeps ein beträchtliches

Interesse an den politischen Handlungen ihres Mannes und demzufolge erfolgte immer wieder der Versuch, auf ihren Mann politisch einzuwirken.85

Deutlich ersichtlich ist die Tatsache, dass Frauen im Umfeld des Princeps und insbesondere seine Ehefrau, von seiner Macht profitierten. Unbestreitbar ist auch das Faktum, dass ihr Geschlecht eine Bekleidung von Ämtern untersagte.86 Jedoch ermöglichte ihnen der Zugang zu dem Princeps, ob als Gattin oder Mutter, eine informelle Teilhabe am politischen Geschehen mit bedingtem Einfluss.87 Dies lässt sich an der Tatsache, dass es Unterredungen zwischen Gattin und Princeps seit Zeiten Livia Drusillas und Augustus gegeben hatte, festmachen.88 Für diese Arbeit ist die Frage nach den Ausführungen der Bitten der Ehefrau oder Kaisermutter an den Princeps zweitrangig, da die Möglichkeit der Unterredung zwischen Gemahlin und Princeps ein Indiz für eine gewisse vorhandene Einflussnahme ist.

Die Vermittlung von Privilegien konnte durch die Kaiserfrau vorangetrieben oder zum Abschluss gebracht werden. Sie vermochte also Bürgerrechtsverleihungen, Steuerbefreiungen sowie die Vermittlung öffentlicher oder kaiserlicher Ämter des Bittstellers vorantreiben oder begünstigen.89

In den Quellen90 wurde des Öfteren von Situationen berichtet, in denen die Ehefrauen mäßigend auf ihren Ehemann einwirkten. Zumeist handelte es sich um Gnadenerlässe oder die Abwendung von Unheil für andere Personen.91 Das Einwirken der Frau konnte den Vorteil haben, dass der Mann nicht seine Männlichkeit und seine raue Art aufgeben musste, sondern sich durch die Bitten der Frau zur Milde umstimmen lassen hatte.

2.5 Resümee: Der gesellschaftliche und politische Einfluss der Frauen

Ob das Handeln der Frauen politisches sowie gesellschaftliches Gewicht hatte, lässt sich teilweise schwer beantworten, da das Handeln der Frauen nicht eindeutig definiert werden kann. Oftmals ist es nicht klar erkennbar oder wodurch es begünstigt wurde. Es spielte sich zumeist in interpersonalen Beziehungen und auf gesellschaftlichen Ebenen ab. Dies waren die Grundpfeiler, die Handlungen von Frauen im gesellschaftlichen und politischen Bereich stützten.

[...]


1 Balsdon, Dacre: Die Frau in der römischen Antike, München 1979, S. 60.

2 siehe unter anderem: Gardner, Jane F.: Frauen im antiken Rom. Familie, Alltag, Recht. Aus d em Englischen von Kai Brodersen. München 1995. Balsdon, Dacre: Die Frau in der römischen Antike. München 1979. Kolb, Anne: Augustae. Machtbewusste Frauen am römischen Kaiserhof? Herrschaftsstrukturen und Herrschaftspraxis II. Berlin 2010.

3 Temporini-Gäfin Vitztuhm, Hildegard (Hrsg.): Die Kaiserinnen Roms. Von Livia bis Theodora. München 2002.

4 vgl. Temporini-Gäfin Vitztuhm: Die iulisch-claudische Familie, S. 21-103.

5 Kunst, Christiane: Patronage/Matronage der Augustae, in: Kolb, Anne (Hrsg.): Augustae. Machtbewusste Frauen am römischen Kaiserhof? Herrschaftsstrukturen und Herrschaftspraxis II. Berlin 2010, S. 145-161.

6 Bruck, Erich: Die Frau im Alten Rom, in: Olshausen, Eckart (Hrsg.): Die Frau in der Gesellschaft. Vorträge und Beiträge zur Antike als Grundlage für Deutung und Bewältigung heutiger Probleme (Humanistische Bildung Heft 11), Stuttgart 1987, S. 73-93.

7 vgl. Balsdon: Die Frau in der römischen Antike.

8 vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom.

9 Späth, Thomas: ‚Frauenmacht‘ in der frühen römischen Kaiserzeit?, in: Dettenhofer, Maria H. (Hrsg.): Reine Männersache? Frauen in Männerdomänen der antiken Welt. Köln 1994, S. 160-205.

10 vgl. Balsdon: Die Frau in der römischen Antike. vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom, S. 258-267.

11 Emanzipation ist: „Entlehnt aus 1. ē mancip ā re `entlassen für selbstständig erklären, [...], zu 1. manus ` Hand` [...].“, in: Kluge, Friedrich: Emanzipation, in: Seebold, Elmar (Hrsg.): Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin 231995, S. 218, Sp. 2.

12 vgl. Balsdon: Die Frau in der römischen Antike. vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom, S. 258-267.

13 Perkounig, Claudia-Martina: Livia Drusilla - Iulia Augusta. Das politische Poträt der ersten Kaiserin Roms. Wien 1995, S. 13.

14 vgl. Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta, S. 13.

15 vgl. ebd. S. 19.

16 C. Tranquillus Suetonius: Die Kaiserviten. De Vita Caesarum. Berühmte Männer. De Viris Illustribus, übers. von H. Martinet. Düsseldorf 1997, S. 1198.

17 Giebel, Marion (übers. und Hrsg.): Nachwort, in: Paterculus, C. Velleius: Hisoria Romana. Römische Geschichte, Stuttgart 1989, S. 1199.

18 vgl. ebd. S. 1200.

19 vgl. Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta, S. 13.

20 Mehl, Andreas: Bemerkungen zu Dios und Tacitus‘ Arbeitsweise und zur Quellenlage im „Totengericht“ über Augustus, in: Gymnasium 88, 1981, S. 54-64. Mendell, Clarence Whittlesey: Der dramatische Aufbau von Tacitus‘ Annalen, in: Pöschl, Viktor (Hrsg.): Tacitus, (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt 1969, S. 449-512.

21 Syme, Ronald: Tacitus, 2. Bd., Oxford 1958, S. 421.

22 vgl. Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta, S. 14.

23 vgl. ebd. S. 15.

24 vgl. ebd. S. 14.

25 vgl. Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta, S. 16.

26 vgl. ebd.

27 vgl. ebd. S. 16 f.

28 Cassius Dio: Römische Geschichte, übers. von O. Veh, Bd. 1, Zürich 1985, S. 26.

29 vgl. Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta, S. 18.

30 vgl. ebd.

31 vgl. Giebel: Nachwort, S. 363.

32 vgl. ebd. S. 366.

33 vgl. ebd.

34 vgl. ebd. S. 363.

35 vgl. ebd. S. 372.

36 vgl. Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 146.

37 Kunst, Christiane: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, in: Späth, Thomas; Wagner-Hasel, Beate (Hrsgg.): Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. Stuttgart 2000, S. 40.

38 Bruck, Erich: Die Frau im Alten Rom, in: Olshausen, Eckart (Hrsg.): Die Frau in der Gesellschaft (Humanischtische Bildung Heft 11), Stuttgart 1987, S. 77.

39 Fiedlaender, Ludwig: Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms. In der Zeit von August bis zum Ausgang der Antonine. Bd. 1, Leipzig 1919, S. 279.

40 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 48.

41 vgl. Fiedlaender: Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms, S. 267.

42 Kunst, Christiane: Die Rolle der Römischen Kaiserfrau. Eine Einleitung, in: Kunst, Christiane; Riemer, Ulrike (Hrsgg.): Grenzen der Macht. Zur Rolle der römischen Kaiserfrauen, (Potsdamer altertumswissenschaftliche Beiträge, Bd. 3), Stuttgart 2000, S. 4.

43 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 32.

44 Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta, S. 51.

45 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 37.

46 vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom, S. 44.

47 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 32 f.

48 vgl. ebd. S. 33.

49 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 37.

50 vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom, S. 18.

51 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 34.

52 vgl. ebd. S. 35.

53 Mette-Dittmann, Angelika: Die Ehegesetze des Augustus. Eine Untersuchung im Rahmen der

Gesellschaftspolitik des Princeps, in: Historia. Zeitschrift für Alte Geschichte, Heft 67 (1991), S. 142-146.

54 vgl. Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom, S. 37.

55 vgl. Bruck: Die Frau im Alten Rom, S. 83.

56 vgl. ebd.

57 vgl. Fiedlaender: Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms, S. 281.

58 vgl. Cass. Dio 55, 2,5.

59 vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom, S. 89.

60 vgl. Bruck: Die Frau im Alten Rom, S. 83.

61 vgl. Gardner: Frauen im antiken Rom, S. 13.

62 Kolb, Anne: Augustae - Zielsetzung, Definition, prosopographischer Überblick, in: Kolb, Anne (Hrsg.): Augustae. Machtbewusste Frauen am römischen Kaiserhof? Berlin 2010, S. 14.

63 vgl.Temporini-Gäfin Vitztuhm: Die iulisch-claudische Familie, S. 77.

64 vgl. Kolb: Augustae, S. 14 f.

65 vgl. ebd. S. 15.

66 vgl. ebd. S. 16.

67 Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 146.

68 vgl. ebd. S. 147.

69 Späth, Thomas: Augustae zwischen modernen Konzepten und römischen Praktiken der Macht, in: Kolb, Anne (Hrsg.): Augustae. Machtbewusste Frauen am römischen Kaiserhof? Herrschaftsstrukturen und Herrschaftspraxis II. Berlin 2010, S. 301.

70 vgl. Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 153.

71 vgl. Cass. Dio 58, 2,3.

72 vgl. Späth: Augustae zwischen modernen Konzepten und römischen Praktiken der Macht, S. 301.

73 Stepper, Ruth: Zur Rolle der römischen Kaiserin im Kultleben. Eine Einleitung, in: Kunst, Christiane; Riemer, Ulrike (Hrsgg.): Grenzen der Macht. Zur Rolle der römischen Kaiserfrauen. Stuttgart 2000, S. 63.

74 vgl. Stepper: Zur Rolle der römischen Kaiserin im Kultleben, S. 61.

75 vgl. ebd. S. 64.

76 vgl. Späth: Augustae zwischen modernen Konzepten und römischen Praktiken der Macht, S. 303.

77 Burckhardt, Leonhard: Republikanische exempla für die Augustae? Zur politischen Sozialisation der frühen römischen Kaiserinnen, in: Augustae. Machtbewusste Frauen am römischen Kaiserhof? Berlin 2010, S. 77.

78 vgl. Burckhardt: Republikanische exempla für die Augustae?, S. 78.

79 vgl. ebd. S. 79.

80 Wagner-Hasel, Beate: Frau, in: Der neue Pauly, Bd. 4, Stuttgart 1998, Sp. 635.

81 vgl. Kunst: Die Rolle der Römischen Kaiserfrau, S. 1.

82 vgl. Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 146.

83 vgl. ebd. S. 150.

84 vgl. ebd. S. 153.

85 vgl. Burckhardt: Republikanische exempla für die Augustae?, S. 77.

86 vgl. Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 148.

87 vgl. ebd.

88 vgl. Suet. Aug. 84,2.

89 vgl. Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 150.

90 siehe: Cass. Dio 55, S. 217-228.

91 Beispielsweise die Errettung des Quintus Haterius vor dem Zorn ihres Sohnes Tiberius und die Rettung des Senecas aus seinem Exil durch Livia. In: vgl. Kunst: Patronage/Matronage der Augustae, S. 157.

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Die Frauen des Princeps. Zur gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme der Frauen in der Zeit von 27 v. Chr. bis 68 n. Chr.
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Alte Geschichte
Note
1,7
Autor
Jahr
2012
Seiten
71
Katalognummer
V310484
ISBN (eBook)
9783668089181
ISBN (Buch)
9783668089198
Dateigröße
745 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
frauen, princeps, einflussnahme, zeit
Arbeit zitieren
Franziska Haimann (Autor:in), 2012, Die Frauen des Princeps. Zur gesellschaftlichen und politischen Einflussnahme der Frauen in der Zeit von 27 v. Chr. bis 68 n. Chr., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/310484

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